Nachweis über Mietsachschadenabdeckung (Versicherung)

MagicEye04

Grand Admiral Special
Mitglied seit
20.03.2006
Beiträge
23.306
Renomée
1.895
Standort
oops,wrong.planet..
  • BOINC Pentathlon 2011
  • BOINC Pentathlon 2012
  • BOINC Pentathlon 2013
  • BOINC Pentathlon 2014
  • BOINC Pentathlon 2015
  • BOINC Pentathlon 2016
  • BOINC Pentathlon 2017
  • BOINC Pentathlon 2018
  • BOINC Pentathlon 2019
  • SETI@Home Wow!-Event 2019
  • SETI@Home Intel-Race II
  • BOINC Pentathlon 2020
  • THOR Challenge 2020
  • BOINC Pentathlon 2021
  • BOINC Pentathlon 2022
  • BOINC Pentathlon 2023
Hallo!

Mein Vermieter möchte von mir einen "Nachweis über Mietsachschadenabdeckung" haben, also eine Haftpflicht und Hausratversicherung.
Im Mietvertrag stand davon nix und ich wohne mittlerweile auch schon ein Jahr darin, ohne dass sowas nötig war.
Als Grund wird unspezifisch "gesetzliche Grundlagen" genannt - was mir sehr spanisch vorkommt, solch ein Gesetz mir jedenfalls nicht bekannt.
Privathaftpflicht hab ich zwar, aber ob die das abdeckt weiß ich nicht und Hausrat brauch ich nicht (Möbel sind aus DDR-Zeiten, allenfalls der PC hat noch nen kleinen Wert), Wasch- und Spülmaschinen gibts auch keine, die auslaufen könnten.

Frage: Was könnte mir im schlimmsten Fall drohen, wenn ich keinerlei Versicherung angebe? Schließt der Vermieter dann eine Versicherung auf seine Wohnung ab und stellt sie mir indirekt als Nebenkosten in Rechnung?

Nebenbei will er auch noch penibel wissen, ob alle sanitären/wassertechnischen Einrichtungen in Ordnung sind. Droht da womöglich eine Mieterhöhung ala "Mietspiegel mit dieser Ausstattung sagt: zu billig" ?
 
Eine Haftpflicht hast Du, eine Hausratversicherung versichert Dein Eigentum, nicht seines. Letztere geht Deinen Vermieter also nichts an.

Deinen Anteil an den Versicherungskosten stellt er Dir bereits in Rechnung, wenn er nicht völlig bescheuert ist.

Ob Du verpflichtet bist, eine Haftpflicht zu haben, weiß ich nicht, bezweifele es aber. Daß er dahingehend Auskunft verlangen darf, kann ich mir nicht vorstellen. Da ich sein Interesse daran aber nachvollziehen kann, würde ich diese Frage beantworten.

Die Fragen nach der Wasserinstallation: Kannst Du die überhaupt sachkundig beantworten? Sicher kannst Du sagen, ob ein Wasserhahn tropft, aber ob alle Leitungen dicht sind z.B., woher sollst Du das wissen?

Ich hab' ein bißchen das Gefühl, daß das Haus verkauft werden soll ...
 
Mir wurde empfohlen eine Haftpflicht zu haben - und man sollte darauf achten, daß nicht jede für Schäden von Mietern aufkommt.

So wars dann, hab die billigste genommen die auch Mietschäden hat und gut. Gefragt hat da nie jemand.
 
...
Frage: Was könnte mir im schlimmsten Fall drohen, wenn ich keinerlei Versicherung angebe? Schließt der Vermieter dann eine Versicherung auf seine Wohnung ab und stellt sie mir indirekt als Nebenkosten in Rechnung?
Bei ersterem gar nichts und bei letzterem kann er Dich mit seiner Hausratversicherung, zumindest offiziell, nicht belasten.

Nebenbei will er auch noch penibel wissen, ob alle sanitären/wassertechnischen Einrichtungen in Ordnung sind. Droht da womöglich eine Mieterhöhung ala "Mietspiegel mit dieser Ausstattung sagt: zu billig" ?
Dazu gibt es Wohnungsbegehungen, die der Vermieter durchführen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wohnungsbegehung hatte ich schon. Auf meinen Wunsch, weil ich der Meinung war, dass die Klospülung etwas schwach ist. Dann hat sich ein Handwerker mehr oder weniger erfolgreich dran versucht (ohne den 70er Jahre Spülkasten aus der Wand zu meißeln gings halt nur bedingt und eine Komplettsanierung des Bades war auch nicht in meinem Interesse) und nun, ein paar Wochen später kam dieser Brief.
 
Wohnungsbegehung hatte ich schon. Auf meinen Wunsch, weil ich der Meinung war, dass die Klospülung etwas schwach ist. Dann hat sich ein Handwerker mehr oder weniger erfolgreich dran versucht (ohne den 70er Jahre Spülkasten aus der Wand zu meißeln gings halt nur bedingt und eine Komplettsanierung des Bades war auch nicht in meinem Interesse) und nun, ein paar Wochen später kam dieser Brief.

Nun, dann kannst Du ja auf die Kenntnisnahme des Vermieters bei dieser Wohnungsbegehung hinweisen und mußt nicht selbst eine Einschätzung abgeben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Inzwischen denke ich eher, dass er sich absichern will, wenn mal wieder irgendwas ist.
Dann sagt er mir: Am xx.y. war noch alles in Ordnung, also hab ich dann wohl offensichtlich in der Zwischenzeit für die Verschlechterung gesorgt...
Dass ich ne Verstopfung selbst in Ordnung bringen muß, ich mir klar und dass ein Wasserrohrbruch oder Undichtigkeit durch weggammelnde Dichtungen trotzdem seine Sache sind, sollte ja auch klar sein. Beides oder ähnliches ist mir in 25 Jahren als Mieter irgendwelcher Wohnungen noch nie passiert, darum bin ich halt verwundert, warum der sowas wissen will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun, warum er das wissen will, kann man drüber spekulieren. Entweder Du bist zufrieden und er erhöht die Miete nur leicht oder Du bist unzufrieden und er saniert und nimmt dann eine größere Mieterhöhung vor.
Letztlich kannst Du nur über den Nutzungszustand der üblichen Nutzung der Installationen etwas aussagen, für alles andere fehlt Dir der dazugehörige Sachverstand (rechtlich gesehen), es sei denn Du bist in der Branche beruflich tätig.
 
Ich hab einfach mal meine akustischen und optischen Eindrücke niedergeschrieben. Ein simples Ja/Nein hätte es nicht getroffen.
Wenn es eine Sanierung oder Mieterhöhung gibt, ist mir das auch egal. So schön ist die Wohnung allgemein nicht und nebenbei suche ich längst was Anderes, wobei das in Muc ja leider nicht so einfach ist.
 
Zurück
Oben Unten