Ordnungswidrigkeit - leichtfertig

da der Führerschein aber nur in Verbindung mit dem Perso oder dem Pass gültig ist musst du den Perso - zumindest beim Autofahren - auch immer dabei haben.


ich bin Ausländer und habe gar keinen Personalausweis, nur einen Reisepass aber den schleppe ich nicht mit mir rum
mich hat noch nie jemand nach einen Ausweis gefragt, ein Führerschein war immer ausreichend um sich auszuweisen
 
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich von der Staatsanwaltschaft nix mehr zu befürchten habe?
Entdeckt wurde das "Vergehen" am 11.11.2004 - ist mittlerweile länger her, als ich damals ohne Perso unterwegs war.
>kq
 
Mach doch mal ne Sachstandsanfrage.
 
Laufe ich da nicht Gefahr, schlafende Hunde zu wecken? Oder ist das ganze eh schon verjährt?
Zumal ich ja nie was vom Staatsanwalt bekommen habe - wenigstens bei Eingang sollte man doch darüber informiert werden, oder?
>kq
 
Vom Staatsanwalt hast du nix zu befürchen, den es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit und nicht um eine Straftat.

Hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, Perso seit 4 Jahren abgelaufen, Stadt wollte 200 DM von mir, nach Einwänden von mir u.a. das ich einen Haufen Verbindlichkeiten hatte und arbeitslos war /was nicht stimmte/ nix mehr gehört, bis auf ein Schreiben , das das Verfahren gegen mich eingestellt wurde, ich aber nächste Mal darauf achten sollte, den Perso rechtzeitig zu verlängern.
 
Zuletzt bearbeitet:
hab da auch mal eine Frage zu.

Mein Perso ist auch schon ewig abgelaufen, allerdings habe ich immer einen gültigen Reisepass, die können mir nicht aufeinmal auch so einen Brief schicken oder ?

Das Perso beantragen ist mir echt zu lästig geworden. Ich bin in der Regel halt nicht zu hause, wenn unsere Gemeinde offen hat. Gibt halt Leute die zwischen 8 und 12 arbeiten müssen ;D
 
Wieso sollte die Verwaltung einen Brief schicken und sagen: Hey, Dein Perso läuft ab....

Sowas läuft unter Bürgerpflicht. Man ist dazu verpflichtet sich selbst um einen gültigen Ausweis zu kümmern. Da hilft auch kein Gejammer und Gezeter.

Die Lohnsteuererklärung muss auch bis 31.5. jeden Jahres abgegeben werden.
 
Da fällt mir doch glatt noch ne nette Geschichte ein ;)

Das ganze ist jetzt ca. 3 Monate her, und 5 meiner Freunde waren Freitag nachts auf'm Heimweg. Als sie von der Polizei angehalten wurde, musste zuerstmal der Fahrer seinen Führerschein zeigen, mehr nicht. Dann wollten sie noch die Personalien aller anderen Mitfahrer haben, aber die vier hatten alle keinen gültigen Perso mehr ;)
Nach diversen Kommentaren wie
- "Die arbeitende Bevölkerung wird wohl nie ein offenes Rathaus antreffen"
- "Können sie nicht gleich nen neuen Personalausweis beantragen"
wurden die Persos einbehalten.

Als sie dann weitergefahren sind meinte der Fahrer nur: "Zum Glück wollten sie meinen Perso nicht sehen" ;D
 
Also das mit einbehalten glaub ich irgendwie nicht, auch ist eine ordnungswidrigkeit wegen eines abgelaufen persos eher fragwürdig. Den alten darf man ja auch behalten, wenn man seinen neuen hat(man muss nur ein bisschen rumjammern das einem das Bild viel besser gefällt).
Denn nach meiner Auffassung kann ein Perso gar nicht ungültig werden, solange die darauf zu findenden Daten sich nicht geändert haben. Nur wird im allgemeinen nur ein nicht abgelaufener Perso akzeptiert, was zur Folge hat das man doch hin und wieder einen neuen braucht.
 
Sie wurden einbehalten, und an die jeweiligen Stellen weitergeleitet. Kannst mir glauben oder nicht ;)
 
Bei mir haben die sich auch letztens gemeldet. Ausweis war Anfang 2006 abgelaufen. Allerdings nur mit einem "Erinnerungsschreiben" das sie mir einene Monat Zeit geben den Pass zu verlängern. Ansonsten müßte ich nach der Frist auch mit einem Bußgeld rechnen.

Aber daß das soviel ist. :o Zugegeben, schaue ich nicht ständig nach wie lange meiner noch gültig ist, zumal mein neuer für 10 Jahre ist.

GrußChirstian
 
Denn nach meiner Auffassung kann ein Perso gar nicht ungültig werden, solange die darauf zu findenden Daten sich nicht geändert haben.

Deine Auffassung ist in diesem Fall wurscht, denn es steht nicht ohne Grund ein "Ablaufdatum" auf den Persos :]
 
Wenn ein gültiger Pass vorhanden ist, braucht man keinen gültigen Personalausweis.
Nur: Eines von beiden muss gültig sein.
 
@JacktheRipper: Muss man nicht. Es gibt keine Mitführpflicht, ausser beim Führerschein, wenn man Fahrer ist.
@masteruser: dank Widerspruch sollte das Verfahren lt. der Bearbeiterin an den Staatsanwalt gegangen sein.
@Osiris: Perso oder Pass reicht, wie Luanne schon korrekt erwähnte.
>kq
 
Es gibt aber eine Ausweispflicht (ab 16 Jahren), und die kann man nur mit Perso oder Reisepass einhalten.
 
Man muss eins von beiden besitzen, aber nicht mitführen.
>kq
Ah, hab's grad auch gelesen. Hätten sie aber auch ins entsprechende Gesetz packen können:(
Man kann sich aber trotzdem viel Stress ersparen, wenn der Perso im Geldbeutel steckt, und man sich im Notfall gleich ausweisen kann ;)
 
Mein Perso war auch 2 Jahre abgelaufen, im Januar habe ich dann einen neuen beanztragt den ich dann auch im Februar abgeholt hatte, man sagte mir nur das ich doch das nächste mal etwas früher kommen sollte :) Muss dazu sagen das ich auch nur in einer kleinen Gemeinde wohne...
 
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