Urheberrecht die was-weis-ich-wievielte

Space

Cadet
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Da ich noch nirgends eine Antwort zu der folgenden Sache gefunden hab
denk ich mir mal ich frag einfach mal hier nach
vielleicht gibts hier ja jemanden der mir das beantworten kann


folgender Fall
Man nehme einen Videorekorder und nimmt z.b Lassie Folge 23 auf
wenn ich die nun nem Kumpel geb oder irgendwem anders
!! natürlich ohne dafür irgendeine Art von Bezahlung zu bekommen !!
dann ist das meines Wissens Legal
hab ja meine Gebührens fürs Fernsehgucken bezahlt
und auch die GEMA für die Videokassette


soo nun verändern wir mal die Parameter dieses Falls ein wenig
Statt dem Videorekorder nehm ich jetzt ne TV-Karte in meinem PC
und brenn das dann als VCD auf nen Rohling
und geb das meinen Kumpel
dürfte immer noch legal sein ??


und was ist wenn ich das nicht brenne sondern zum download über
den Esel oder sonst wie anbieten würde ?
bzw solche sachen downloade über den Esel

Legal oder Illegal -- das würd mich da jetzt interessieren

meines denkens nach ist es immer noch der erste Fall
aber lass mich gern eines besseren belehren
 
Ähnliche Diskusion hatten wir schon mal hier,
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showthread.php3?threadid=118517
deshalb zitiere ich mich einfach mal selbst:

Grundsätzlich liegt das Senderecht, § 20 UrhG beim Urheber. Den Fersehanstalten hat er dann das Nutzungsrechtecht zur Verbreitung im Fernsehrundfunk eingeräumt. Ich denke mal, daß man als braver Gebührenzahler sich die Sendungen dann auch zur privaten Nutzung aufnehmen darf.
Hier geht es aber um das eMulen. Nachdem man ja nicht nur saugst, sondern auch anbietet, liegt also also eine andere Form der öffentlichen Wiedergabe in unkörperlichen Form vor. Dieses Recht hat der Urheber dem eMuler aber wohl nur in den seltensten Fällen eingeräumt. Also ist es nicht erlaubt.

Es gibt bestimmt genügend Leute die das anders sehen werden.
 
Ahhja

das klingt für mich nach

downloaden ist legal
aber uploaden ist nicht legal

nachdem was wir hier in der arbeit noch so diskutiert haben

dürfte das mit dem Upload auch zweideutig sein

denke mal einem Freund darf ich das was ich im Fernsehen aufgenommen hab weiter geben
aber ich darf es nicht jedermann zur verfügung stellen

nuja mal abwarten ob da noch jemand was zu sagen hat ;)
 
Original geschrieben von Space
Ahhja

das klingt für mich nach

downloaden ist legal
aber uploaden ist nicht legal


Genau so ist es. Und downloaden via filesharing ist auch illegal.
 
Original geschrieben von sniper.de
aber downloaden ist legal?

Emule ist aber NICHT Illegal an sich?
???

Wer lesen kann... DOWNLOADEN IST NICHT LEGAL! <-- natürlich nur für geschützte Werke.
emule ist natürlich als Programm per se nicht illegal, denn es kann ja auch durchaus für nicht urheberrechtlich geschützte Werke oder solche Werke, wo der Urheber oder Rechteinhaber diese Verbreitungsform zulässt, genutzt werden.
 
Kann mich dem AMDFan nur anschließen. Wenn Du eine Sendung vom TV aufzeichnest ist das unproblematisch. Ob Du eine analoge oder digitale Kopie machst ist ebenfalls Dir überlassen. Rein urheberrechtlich sind diese Inhalte mit Ihrer Ausstrahlung im TV nur noch eingeschränkt geschützt, Du darfst dann für den privaten Gebrauch aufzeichnen.

Im Hinblick auf die rechtlich zulässige Privatkopie würde ich mal vermuten, daß eine Weitergabe der Aufzeichnungen oder eine Kopie derselben im Bekannten- und Freundeskreis auch eher unbedenklich ist.

Wenn Du das ganze allerdings über EMule einer unbestimmten Zahl von Usern zugänglich machst zu denen Du keinerlei Beziehung mehr unterhälst, würde ich mal so aus dem Bauch heraus und im Hinblick auf das neu aufgelegte UrheberrechtsG sagen, daß das unzulässig ist und zumindest zivilrechtliche Folgen ( Unterlassung, Schadesners. ) nach sich ziehen könnte.

Allerdings grds. gilt, wo kein Kläger da kein Richter und ich glaube nicht, daß jemand Dich wegen einiger verbreiteter Kopien von Fernsehaufzeichnungen belangen würde. Die Nutzung von Filesharing Programmen ist wie bereits gesagt wurde grds. legal, solange damit keine geschützen Inhalte ausgetauscht werden. So des wärs soweit
 
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