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Urlaubstage - undurchsichtig...
- Ersteller Shai Hulud
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Shai Hulud
Grand Admiral Special
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Ich hatte das Thema schonmal aufgemacht, aber da es aktuell bei meiner Frau wieder zu großen Unstimmigkeiten führt, muss ich mich nochmal auskotzen:
Sie bekommt 24 Tage Urlaub, da dies mit dem Bundesurlaubsgesetz begründet wird, sind dies also nur 20 Tage bei ihrer 5-Tage Woche.
Als Tagesmutter sollten ihr laut einer Empfehlung aber im Sinne einer Gleichbehandlung mit den Erzieherinnen an Kinderkrippe und Kindergarten eben soviel Tage zustehen, dort sind es mind. 26 Tage auf eine 5-Tage-Woche bezogen.
Wenn man nunmal so querbeet googelt, sieht man, dass in der Regel nie nach 5-Tage-Woche, 6-Tage-Woche oder BUrlG unterschieden wird. In der Regel heißt es: "Hat Anspruch auf XX Tage Urlaub", worauf genau sich das nun bezieht, ist nur durch Nachfragen/Recherchieren herauszufinden. Bei TV-L/TVÖD (bzw. ehemals BAT) beziehen sich die Tage z.B. auf 5-Tage-Woche, bei den Tagespflegepersonen hier wird nun rückwirkend die Vergütung einbehalten, da es nicht 5 Wochen Urlaub waren, sondern eben nur 4 Wochen - Heißt also eine Woche weniger Geld (300€)...
Ich trau mich fast nicht nachzufragen, am Ende sind meine U-Tage auch auf eine 6-Tage-Woche bezogen
Ich glaube, die finden die Tagespflegepersonen kagge... Nur 4 Wochen Urlaub bei 45+h wöchentlich, flexibleren Öffnungszeiten als öffentliche Kitas, ohne Vertretungsmöglichkeiten und 2€/h pro Kind - da könnte man ein bißchen mehr Entgegenkommen zeigen...
Sie bekommt 24 Tage Urlaub, da dies mit dem Bundesurlaubsgesetz begründet wird, sind dies also nur 20 Tage bei ihrer 5-Tage Woche.
Als Tagesmutter sollten ihr laut einer Empfehlung aber im Sinne einer Gleichbehandlung mit den Erzieherinnen an Kinderkrippe und Kindergarten eben soviel Tage zustehen, dort sind es mind. 26 Tage auf eine 5-Tage-Woche bezogen.
Wenn man nunmal so querbeet googelt, sieht man, dass in der Regel nie nach 5-Tage-Woche, 6-Tage-Woche oder BUrlG unterschieden wird. In der Regel heißt es: "Hat Anspruch auf XX Tage Urlaub", worauf genau sich das nun bezieht, ist nur durch Nachfragen/Recherchieren herauszufinden. Bei TV-L/TVÖD (bzw. ehemals BAT) beziehen sich die Tage z.B. auf 5-Tage-Woche, bei den Tagespflegepersonen hier wird nun rückwirkend die Vergütung einbehalten, da es nicht 5 Wochen Urlaub waren, sondern eben nur 4 Wochen - Heißt also eine Woche weniger Geld (300€)...
Ich trau mich fast nicht nachzufragen, am Ende sind meine U-Tage auch auf eine 6-Tage-Woche bezogen
Ich glaube, die finden die Tagespflegepersonen kagge... Nur 4 Wochen Urlaub bei 45+h wöchentlich, flexibleren Öffnungszeiten als öffentliche Kitas, ohne Vertretungsmöglichkeiten und 2€/h pro Kind - da könnte man ein bißchen mehr Entgegenkommen zeigen...
Zuletzt bearbeitet:
ICEMAN
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Ist deine Frau als Tagesmutter nicht selbstständig?
So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Mehr fällt mir da nicht ein. Und das ist nicht blöd gemeint. Zeigt einfach nur wieder, wie es läuft, wenn man keine "starke Gemeinschaft" ist/sein kann. Sozial ist leider nicht, auch in solchen Bereichen. Einfach nur traurig. Habe das auch kürzlich wieder mitbekommen, vielen Eltern ist egal, wie es zustande kommt, Hauptsache die Betreuung ist günstig (soll natürlich trotzdem alles super toll sein) und dann vergleicht man halt auch mal n Ballungszentrum (wo eben alles teuerer ist) mit Mupuckelhausen, wo es ja so viel günstiger geht. Und leider wird vieles dann auf dem Rücken der Angestellten ausgetragen.Ich glaube, die finden die Tagespflegepersonen kagge... Nur 4 Wochen Urlaub bei 45+h wöchentlich, flexibleren Öffnungszeiten als öffentliche Kitas, ohne Vertretungsmöglichkeiten und 2€/h pro Kind - da könnte man ein bißchen mehr Entgegenkommen zeigen...
G
Gast30082015
Guest
Unterhalb des BUrlG darf der Urlaubsanspruch meine ich nicht liegen. Alles darüber ist quasi zusätzlich - sei es durch Tarifvertrag oder ähnlichem bzw. "Nettigkeit" des Arbeitgebers zur Erhöhung der Motivation.
Die genaue Beurteilung, ob und wie viel Anspruch auf Urlaub genau besteht, das sollte ggf. mit nem Arbeitsrechtler (Anwalt) besprochen werden. Dafür sind die da.
Die genaue Beurteilung, ob und wie viel Anspruch auf Urlaub genau besteht, das sollte ggf. mit nem Arbeitsrechtler (Anwalt) besprochen werden. Dafür sind die da.
Shai Hulud
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Ist deine Frau als Tagesmutter nicht selbstständig?
Freiberuflich tätig... Bezahlter Urlaub - klar kann sie auch locker mehr Urlaub machen, dann gibts aber kein Geld.
.
EDIT :
.
Unterhalb des BUrlG darf der Urlaubsanspruch meine ich nicht liegen. Alles darüber ist quasi zusätzlich - sei es durch Tarifvertrag oder ähnlichem bzw. "Nettigkeit" des Arbeitgebers zur Erhöhung der Motivation.
Die genaue Beurteilung, ob und wie viel Anspruch auf Urlaub genau besteht, das sollte ggf. mit nem Arbeitsrechtler (Anwalt) besprochen werden. Dafür sind die da.
Rechtlich gesehen steht die Stadt sicher da... Es ist einfach schade, dass es bei der Arbeit nur das Minimum gibt.
Und mich würd mal interessieren, wer seinen Urlaub noch auf eine 6-Tage-Woche bezogen bekommt, wo er nur 5 Tage arbeitet...
G
Gast30082015
Guest
ich hab selbst leider nur 24Tage bei ner 5-Tage-Woche. 30 wären schon nice.
Freiberuflich tätig
Das Bundesurlaubsgesetz gilt nach § 1 für Arbeitnehmer.
Als Freiberuflerin ist sie Selbstständige. Es gilt für sie nicht (es sei den sie ist Scheinselbstständig) Sie hat also keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub. Ob und wie lange sie Bezahlung für nicht geleistet Dienste erhält, ist also abhängig von den Vertragsinhalten.
Shai Hulud
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Kindertagespflegepersonen sind freiberuflich tätig, stehen in einem Betreuungsvertrag mit der Stadt/Gemeinde. In dem wird ihr 24 Tage (4 Wochen) bezahlter Urlaub gewährt.
Aber eigentlich hieß es, dass im Sinne einer Gleichbehandlung mit Erziehern in Kitas 26 Tage (5 Wochen 1 Tag) gewährt werden sollten. Klar kann sie froh sein, als freiberuflich Tätige überhaupt bezahlten Urlaub zu haben, auch könnte sie jederzeit mehr (unbezahlten) Urlaub nehmen, aber da stehen einfach die finanziellen Einbußen im Weg. Am Ende ists aber ein reines Wohlstandsproblem - soll ja froh sein, überhaupt arbeiten zu dürfen
Aber eigentlich hieß es, dass im Sinne einer Gleichbehandlung mit Erziehern in Kitas 26 Tage (5 Wochen 1 Tag) gewährt werden sollten. Klar kann sie froh sein, als freiberuflich Tätige überhaupt bezahlten Urlaub zu haben, auch könnte sie jederzeit mehr (unbezahlten) Urlaub nehmen, aber da stehen einfach die finanziellen Einbußen im Weg. Am Ende ists aber ein reines Wohlstandsproblem - soll ja froh sein, überhaupt arbeiten zu dürfen