Verfassungsverbot für Bau von Minaretten (in CH)

Einer von uns sieht das jetzt falsch.

Ich bin der Meinung, dass die Religionsfreiheit durch das Verbot der Minarette nicht berührt wird.
Deswegen schrieb ich möglicherweise. Es ist strittig, ob hier die Religionsfreiheit eingeschränkt wird. Ich würde es aber bejaen.

Und die Gleichheit bezieht sich nur auf die Grundrechte (Leben, Freiheit....)
Nein, Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbot beziehen sich auf alle Bereiche. Ansonst wären wir wieder bei Willkür.
 
Du beziehst dich also auf Art 3 Abs.3 GG (ich gehe mal davon aus, in der Schweiz wird das ja auch so oder so ähnlich geben ;))

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Für mich ist das Gesetz für die Menschen gemacht.

Kann man das auch für Institutionen anwenden?
 
Du beziehst dich also auf Art 3 Abs.3 GG (ich gehe mal davon aus, in der Schweiz wird das ja auch so oder so ähnlich geben ;))



Für mich ist das Gesetz für die Menschen gemacht.

Kann man das auch für Institutionen anwenden?
Wenn du einer Gruppe etwas verwehrst, verwehrst du es damit ja deren Mitgliedern. Dann diskriminiert man alle Mitglieder dieser Gruppe. So etwas kann man nicht einfach trennen. Kommt man als einzelne Person, wird es einem erlaubt, kommt man als Repräsentant einer Gruppe, wird es verwehrt. In dem Fall trifft es sogar direkt die Religionsfreiheit, weil dann Angehörige dieses Glaubens dafür diskriminiert werden.
 
altesocke schrieb:
Und die Gleichheit bezieht sich nur auf die Grundrechte (Leben, Freiheit....)
Der Grundsatz der Gleichbehandlung bezieht sich nicht auf die Grundrechte. Er ist ein Grundrecht.

Du beziehst dich also auf Art 3 Abs.3 GG
Ich zumindest beziehe mich nicht auf Art 3 Abs.3 GG, sondern auf Art 3 Abs 1 GG:
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wenn ich jetzt hingehe und der einen Religionsgruppe keine Türme mehr erlaube, dann ist dies für mich nicht mehr Grundgesetzkonform (eben wegen zitiertem Art 3 Abs 1).
 
Wenn du einer Gruppe etwas verwehrst, verwehrst du es damit ja deren Mitgliedern. Dann diskriminiert man alle Mitglieder dieser Gruppe. So etwas kann man nicht einfach trennen. Kommt man als einzelne Person, wird es einem erlaubt, kommt man als Repräsentant einer Gruppe, wird es verwehrt. In dem Fall trifft es sogar direkt die Religionsfreiheit, weil dann Angehörige dieses Glaubens dafür diskriminiert werden.
Also haben "Gruppen" die gleichen Grundrechte, wie jeder einzelne Mensch.
Man muß sich mal vorstellen, was es alles für Gruppen gibt.
Das fängt bei Vereinen an, geht über Parteien, Motorradclubs und Sekten und hört bei den Weltreligionen auf.

Dann stellt sich mir die Frage, warum es diese Gleichbehandlung unter "Gruppen" tatsächlich nicht gibt.
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EDIT :
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Ich zumindest beziehe mich nicht auf Art 3 Abs.3 GG, sondern auf Art 3 Abs 1 GG:

Wenn ich jetzt hingehe und der einen Religionsgruppe keine Türme mehr erlaube, dann ist dies für mich nicht mehr Grundgesetzkonform (eben wegen zitiertem Art 3 Abs 1).

OK, ob Abs. 1 oder 3 ist für mich nicht so das Problem.
 
Gruppen bestehen aus Menschen. ;)

Du betreibst Haarspalterei.

Edit:
Doch es ist ein Problem, weil Abs 1. wesentlich weiter gefasst ist, als Abs 3. Während deine Meinung in dieser Diskussion durchaus konform mit Abs 3 ist, ist sie es m.E. nicht zu Abs. 1.

Erklär doch mal wie du einem Imam begründen willst, dass er keine Baugenehmigung für sein Minarett bekommt, während du einem Pfarrer die Baugenehmigung für seinen Glockenturm gibst.*

* = unter der Annahme, dass beide nach Baurecht genehmigungsfähig sind.

Edit2:
nach reichlicher Überlegung komme ich für mich zu dem Schluss, dass deine Meinung auch nicht konform zu Abs 3 ist. Du würdest Muslime aufgrund ihrer Religion benachteiligen. Sicherlich ist dieser Nachteil für sie nicht finanzieller Natur (im Gegenteil, denn sie geben ja Geld aus um ihr Minarett zu bauen). Aber diese Einschränkung macht das GG m.E. hier nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gruppen bestehen aus Menschen. ;)

Du betreibst Haarspalterei.
Mag sein, dass das so rüberkommt, für mich ist das der entscheidende Punkt, der (noch?) nicht ganz klar ist.

Erklär doch mal wie du einem Imam begründen willst, dass er keine Baugenehmigung für sein Minarett bekommt, während du einem Pfarrer die Baugenehmigung für seinen Glockenturm gibst.*

* = unter der Annahme, dass beide nach Baurecht genehmigungsfähig sind.
Also ich differenziere zwischen Gruppe und Individuum.
Wenn man einer Gruppe etwas verwehrt sind davon die individuellen Rechte des Einzelnen erstmal nicht betroffen.

Wenn mir als Einzelperson z.B. der Aufenthalt irgendwo gestattet ist, muß das als Gruppe doch damit nicht unbedingt zwingend auch der Fall sein, oder sehe ich das falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das GG in D und die BVerf. in der CH sind nahezu identisch in den beiden Punkten:
Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.


Im Religionsartikel steht in der CH-verfassung:
2 Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen.


Für mich ist es zumindest FRAGLICH, ob das GRUNDSAETZLICHE Verbot eines für ein Gotteshaus typischen Bauwerks, wie ein Kirchenturm, oder eben Minarett das nicht tangiert. Denn es dient ja dazu die Religion der Gemeinschaft zu BEkennen - indem man das Bauwerk ERkennen kann... So oder so ähnlich... ;)
 
Wenn ich jetzt hingehe und der einen Religionsgruppe keine Türme mehr erlaube, dann ist dies für mich nicht mehr Grundgesetzkonform (eben wegen zitiertem Art 3 Abs 1).

na, jetzt will ich da aber auch mal mit spalten: wann ist ein minarett ein minarett? nur dann, wenn muslime es bauen? es wird ja allen menschen verwehrt, überhaupt ein minarett zu bauen. selbst wenn der bau nicht aus religösen gründen sondern aus ästhetischen im eigenen garten passieren sollte.

ich denke, die schweizer christen sollten einfach zukünftig minarette und die muslime glockentürme bauen - alles paletti dann ;)

jedenfalls wird es lustig, überhaupt einen turm in das korsett einer minarett-definition zu zwängen. nicht mehr schwerter zu flugscharen, sondern minarette zu leuchttürmen wird die devise lauten. *buck*
 
Korinthen kackende Multikultifaschisten. Mehr seh ich hier nicht.
Ich bekomm Bulimie 8)

Ooohhh da hat einer vor 500 Jahren einen Turm mit ner Glocke hingestellt und nun darf der Muhedzin keinen haben.
Und da Pfarrer Bekehrus von 400 Jahren den Pukitrevers im Amazonas ne Bibel geschenkt hat, müßen wir nun den heiligen Krieg lobpreisen :P
Unsrer Ahnen Tatenruhm !

Warum soll ich nicht polemisch sein ?
Ich bin Befürworter und daher ungebildet, narzistisch und .. öhh naja doof halt und sowas also kann ich mir das erlauben.
Eine ordentliche, sachliche Grundlage liefert ihr noch lange nicht, selbst wenn ihr es glaubt :-*

Ich persönlich finde eure Argumente zwar nachvollziehbar aber nicht überzeugend.
Damit haben wohl ein paar Leute ein Problem.
Shit happends. Lach drüber und schreib weiter das alle dumm sind die nicht deine Meinung teilen ;)

Was ihr hier für Kreise zieht.
Ich wunder mich das ihr noch keine Klage eingereicht habt damit "Dem deutschen Volke" vom Reichstag verschwindet und "Friede - Freude - Eierkuchen" eingeschlagen wird 8)

Antworten mal lieber auf gestellt Fragen anstatt immer wieder den gleichen Brei hervorzuwürgen ^^
Man merkt an diesem Thread deutlich das es recht häufig vorkommt das "fast" komplette Postings kommentiert werden aber "diverse Fragen" untergehen :-*

Ja und bla, such die Fragen selbst. Ich mach mir die Mühe nicht da sowieso nur schon halb verdauter Brei zum vorschein kommt.

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Erklär doch mal wie du einem Imam begründen willst, dass er keine Baugenehmigung für sein Minarett bekommt, während du einem Pfarrer die Baugenehmigung für seinen Glockenturm gibst.*
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Die Schweizer können das jetzt *lol*
Kleines, kluges Bergvolk ^^

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ich denke, die schweizer christen sollten einfach zukünftig minarette und die muslime glockentürme bauen - alles paletti dann ;)

jedenfalls wird es lustig, überhaupt einen turm in das korsett einer minarett-definition zu zwängen. nicht mehr schwerter zu flugscharen, sondern minarette zu leuchttürmen wird die devise lauten. *buck*

*lol*
Wow das ich das erleben darf.
100 Punkte und versenkt ^^
 
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Erdogan, immerhin türkischer Premier, fängt wie erwartet mit seiner Hetze an und bezeichnet das Ergebnis als "faschistisch", weiters redet ER von "Menschenrechten".
Genau an solchen Punkten wird mit speiübel, wenn nämlich genau die Leute, die die Menschenrechte mit Füssen treten von selbigen sprechen 8-(

Das er seine Minarette in Europa will ist klar, schließlich sind sie die "Bajonette" des Islam.
Zitat Erdogan:
Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unserer Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.

Und da wundern sich Leute warum einer Volksabstimmung derartige Ergebnisse raus kommen ? *noahnung*
 
Mag sein, dass das so rüberkommt, für mich ist das der entscheidende Punkt, der (noch?) nicht ganz klar ist.

Also ich differenziere zwischen Gruppe und Individuum.
Wenn man einer Gruppe etwas verwehrt sind davon die individuellen Rechte des Einzelnen erstmal nicht betroffen.

Wenn mir als Einzelperson z.B. der Aufenthalt irgendwo gestattet ist, muß das als Gruppe doch damit nicht unbedingt zwingend auch der Fall sein, oder sehe ich das falsch?
Wenn du pauschal Mitgliedern einer Gruppe den Aufenthalt irgendwo verweigerst, ohne triftigen Grund, diskriminierst du diese Gruppenmitglieder, also Einzelpersonen. Ist damit verboten. Du darfst es auf Grund von Sicherheitsrichtlinien, Naturschutz, weiß der Geier was einschränken. Das ist aber nur allgemeingültig für alle rechtens.
 
Diese Threads mutieren immer zu "Jedis vs. Sith" oder "fanatische weltoffende Gutmenschen vs. hm...ja...ähm...vs. die Normalen". ;D

...genau solche in Verhalten von z.B. Erdogan meinte ich anfangs. Ich verstehe es nicht. Wenn ich nicht beliebt bin, werde ich nicht beliebter, indem ich anfange gegen die, bei denen ich "beliebt sein wollte", zu wettern. Deswegen wird das mit solchen Dingen nichts und zu Recht.
 
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Das er seine Minarette in Europa will ist klar, schließlich sind sie die "Bajonette" des Islam.
Das hat er wohl '98 gesagt (auch schon elf Jahre her...) und damit ein Gedicht zitiert. Ob das jetzt eine umfassende Einschätzung seiner eigenen aktuellen Position zulässt, ist imho zumindest fraglich.
 
Das hat er wohl '98 gesagt (auch schon elf Jahre her...) und damit ein Gedicht zitiert. Ob das jetzt eine umfassende Einschätzung seiner eigenen aktuellen Position zulässt, ist imho zumindest fraglich.

Hier wird ja auch das tiefste Mittelalter rangezogen und das ist länger her :P
 
Wenn du pauschal Mitgliedern einer Gruppe den Aufenthalt irgendwo verweigerst, ohne triftigen Grund, diskriminierst du diese Gruppenmitglieder, also Einzelpersonen. Ist damit verboten. Du darfst es auf Grund von Sicherheitsrichtlinien, Naturschutz, weiß der Geier was einschränken. Das ist aber nur allgemeingültig für alle rechtens.

Also so ganz hab ich das noch nicht verdaut. Unternehmen, Konzerne und was weiß der Geier sind ja schließlich auch Gruppen.
Ich muß mir das nochmal durch den Kopf gehen lassen.

Wenn es denn so ist, bricht die Schweiz ja mit der Verfassungsänderung gleichzeitig dieselbe.
Schlafen denn die Verfassungsschützer dort?
 
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Ich bin auch kein Anwalt, aber ich lege dass GG so aus, dass du auch Unternehmen (jetzt begeb ich mich auf dünnes Eis: sind das nicht u.U. auch juristische Personen?) nicht ohne triftigen Grund benachteiligen darfst. Deshalb gibt es ja so Sachen wie eine Vergabeordnung etc. pp. Du kannst nicht einfach einem Unternehmen z.B. den Bau ihres neuen Bürogebäudes versagen und danach einem anderen Unternehmen, erlauben ein ähnliches Gebäude (gleiche Ausmaße, ähnliche Bauweise) an dieser Stelle zu bauen.

Bist du Atheist altesocke? Ich weiß nicht, vielleicht muss man das seien um hier so zu argumentieren wie ich es tue (vielleicht auch nicht). Für mich ist ein Minarett ein Turmbau an oder im Zusammenhang mit einem religiös genutzten Gebäude, genauso wie ein Kirchturm oder eine Pagode. Insofern will auch nicht in meinen Kopf wieso ich den Anhängern eines Glaubens verbieten kann ihre Türmchen zu bauen, den anderen aber nicht.

Womit ich auch bei folgendem bin:
wann ist ein minarett ein minarett?
Für mich trifft die Definition von Wikipedia zu:
Ein Minarett (arabisch ??????? manara, „Leuchtturm“) ist ein erhöhter Standplatz oder Turm für den Gebetsrufer (Muezzin) bei oder an einer Moschee
. Das bedeutet, wenn du in deinem Garten einen Turm baust, der wie ein Minarett aussieht, ist er das noch lange nicht. Es sei denn, dein Haus ist eine Moschee und du bist Imam oder Muezzin. Der Umstand, das die Muslime, den Muezzin (oder den Lautsprecher der ihn ersetzt hat) in Europa bereitwillig weglassen, kennzeichnet für mich ihr Entgegenkommen.

Zu guter Letzt noch ein Wort an KGB: Anstatt dir ne negative zu verteilen, werd ich dich mal ansprechen: Wenn du nix zum Thema beizutragen hast, dann halt dich raus! Dein Kindergarten hier geht mir tierisch auf den Sack. Und du empörst dich über solche Beiträge wie den von Malfunction, du bist ja selbst anscheinend ein gutes Beispiel für seine Worte...
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Zu guter Letzt noch ein Wort an KGB: Anstatt dir ne negative zu verteilen, werd ich dich mal ansprechen: Wenn du nix zum Thema beizutragen hast, dann halt dich raus! Dein Kindergarten hier geht mir tierisch auf den Sack. Und du empörst dich über solche Beiträge wie den von Malfunction, du bist ja selbst anscheinend ein gutes Beispiel für seine Worte...

*lol*
Lusche *buck*

PS:
Auch wenn es dich wenig interessieren wird.
Deine Beiträge sind einige der wenigen denen ich etwas abgewinnen kann.
Du scheinst dich wenigstens mit dem Thema, den Meinungen und den Positionen der Diskusionsteilnehmer zu beschäftigen, anstatt pauschal das "Abi" rauszuhalten.

Ein Minarett (arabisch ? manara, „Leuchtturm“) ist ein erhöhter Standplatz oder Turm für den Gebetsrufer (Muezzin) bei oder an einer Moschee
Wenn das die "gültige" Definition eines Minaretts wäre, wäre ein Minarett das Gegenstück eines Glockenturms.

Wenn ich das richtig sehe dann sage ich dazu noch das es selbst gegen Glockengebimmel Widerstand gibt und das nicht zu wenig.
Mal als Beispiel:
verein-ig-stiller_header.jpg
 
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Naja ne negative hättest nur du gelesen, so kriegt es jeder mit. ;)

Du scheinst dich wenigstens mit dem Thema, den Meinungen und den Positionen der Diskusionsteilnehmer zu beschäftigen, anstatt pauschal das "Abi" rauszuhalten.
Danke. Abi sagt überhaupt nix, ich hab von dir ja hier auch schon richtig tiefgründige und gute Beiträge gelesen. Weshalb hier bei diesem Thema nicht?
 
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Wenn es denn so ist, bricht die Schweiz ja mit der Verfassungsänderung gleichzeitig dieselbe.
Schlafen denn die Verfassungsschützer dort?
Deswegen auch schon ganz zu Beginn des Threads meine Anmerkung, dass es dieser Entscheid wohl kaum in die schweizer Verfassung schaffen würde. Bis jetzt war es ja nur ein Volksentscheid, der verlangt, diesen Zusatz in die schweizer Verfassung aufzunehmen. Ich kenne mich mit dem schweizer Recht nicht aus, aber ich bezweifle, dass alleine durch ein Volksentscheid schon die Änderung der Verfassung erwirkt wird. Das wird noch umgesetzt werden müssen. Wo ist feelx wenn man ihn braucht? ;D
 
Wenn das die "gültige" Definition eines Minaretts wäre, wäre ein Minarett das Gegenstück eines Glockenturms.
Was sollte es denn sonst sein? ???
 
Wenn das die "gültige" Definition eines Minaretts wäre, wäre ein Minarett das Gegenstück eines Glockenturms.
Ich weiß nicht, ob das so noch als Definition herhalten kann. Denn wie schon geschrieben wurde, selbst in den arabischen Ländern wird wohl nicht mehr zwingend vom Minarett zum Gebet gerufen, sondern vermehrt auch per Lautsprecher aus der Moschee.

Wenn ich das richtig sehe dann sage ich dazu noch das es selbst gegen Glockengebimmel Widerstand gibt und das nicht zu wenig.
Gibt es mit Sicherheit. Und da kann man mit diversen Gesetzen im Einzelfall auch gegen vorgehen (Lärmschutz etc.), wie übrigens auch gegen jodelnde Muezzin vom Minarett.
 
sondern vermehrt auch per Lautsprecher aus der Moschee.
Oder per Lautsprecher vom Minarett. ;) Wär ja auch logisch, wo der Muezzin besser zu verstehen war, ist es der Lautsprecher doch auch.
 
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Danke. Abi sagt überhaupt nix, ich hab von dir ja hier auch schon richtig tiefgründige und gute Beiträge gelesen. Weshalb hier bei diesem Thema nicht?

Abi = Abitur, im Sinne von "ich hab Recht", "ich weiß es besser", "mir kannst du nichts erzählen".

Warum es hier von mir nichts oder kaum was tiefgründiges gibt ?
Lese dir die ersten Seiten durch.
Ob alles braun südlich der Elbe, zwanghafte Kulturaktzeptanz oder die Schweizer als dummes Bergvolk, was ist daran tiefgründig ?
Die Bekehrungsversuche der Kirche als Erklärungsversuch zur Integration der Moslems in die Schweizer Kultur, ich weiß nicht.

Anstatt zu versuchen den Hintergrund zu finden warum die Mehrheit der Schweizer so handelte, kommt der große braune, ungebildete Stempel.
Der Rest wird überlesen oder pauschal als Argument aberkannt.

Aber Recht hast du. Besser wäre es garnichts zu schreiben als stupide dagegen zu halten.

Gibt es eigentlich eine Umfrage oder dergleichen aus welchen Gründen die Schweizer so entschieden haben ?
Ich kann mir nicht vorstellen das die Schweizer allesamt Schulabbrecher sind.

Interessant ist die Seite, wenn sie nicht schon gepostet wurde.
http://www.minarette.ch/

Nach meiner Meinung kann man auch ein Minarett so in das Stadtbild einfügen das es nicht auffällig und protzig daher kommt und "störend" wirkt.
Andererseits ist die Frage wozu es ein Minarett braucht.
Dies ist dazu da um zum Gebet aufzurufen.
Da wäre die Frage ob es konform ist das Moslem in einem christlich geprägten Land nicht das Recht haben, sondern sich das Recht nehmen sollten dies zu tun.

Das Recht hätten sie aber ob es allen recht wäre ?
Das Leben, die Menschen und auch die Religionen sollten im Einklang miteinander stehen und da ist es fraglich ob ein christlich geprägtes Land und dessen Einwohner ein Allahu Akbar "ertragen" muß ?

Vielleicht etwas pauschal geschrieben aber wenn wir hier Rosinen picken dann können wir auch gleich Gott in frage stellen ;)


Ich weiß nicht, ob das so noch als Definition herhalten kann. Denn wie schon geschrieben wurde, selbst in den arabischen Ländern wird wohl nicht mehr zwingend vom Minarett zum Gebet gerufen, sondern vermehrt auch per Lautsprecher aus der Moschee.


Gibt es mit Sicherheit. Und da kann man mit diversen Gesetzen im Einzelfall auch gegen vorgehen (Lärmschutz etc.), wie übrigens auch gegen jodelnde Muezzin vom Minarett.

Wenn wir uns erstmal um die Defintion streiten, dann steht nicht viel zur Debatte.
Man müßte wohl erstmal ein Umfrage unter den Moslimen starten um zu sehen wie diese es definieren.

Und wäre das Sinn der Sache ?
Was wäre wenn jemand gegen den Gebetsruf eines Muezzin klagt ?
Sei mir bitte nicht böse aber mich düngt er wäre der dumme Kulturfeind südlich der Elbe *noahnung*
 
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Gibt es eigentlich eine Umfrage oder dergleichen aus welchen Gründen die Schweizer so entschieden haben ?
Ich kann mir nicht vorstellen das die Schweizer allesamt Schulabbrecher sind.
Ich hatte ein paar Links gepostet, wo es Erklärungsversuche für das Abstimmverhalten gab.

Interessant ist die Seite, wenn sie nicht schon gepostet wurde.
http://www.minarette.ch/
Da hast du doch gleich ein paar Erklärungen für das Abstimmverhalten. Wenn das Minarett-Verbot mit Scharia und Zwangsehe verknüpft wird, ist vorherzusehen, was passieren wird.
Aber besonders lustig finde ich den Absatz, wo von Verfassungsbruch geredet wird, wenn dieser Verfassungsbruch nicht umgesetzt wird. :]

Nach meiner Meinung kann man auch ein Minarett so in das Stadtbild einfügen das es nicht auffällig und protzig daher kommt und "störend" wirkt.
Andererseits ist die Frage wozu es ein Minarett braucht.
Dies ist dazu da um zum Gebet aufzurufen.
Da wäre die Frage ob es konform ist das Moslem in einem christlich geprägten Land nicht das Recht haben, sondern sich das Recht nehmen sollten dies zu tun.

Das Recht hätten sie aber ob es allen recht wäre ?
Das Leben, die Menschen und auch die Religionen sollten im Einklang miteinander stehen und da ist es fraglich ob ein christlich geprägtes Land und dessen Einwohner ein Allahu Akbar "ertragen" muß ?
Muss man das? Ist eine berechtigte Frage. Wie ich oben schon schrieb, da lässt sich mit Sicherheit rechtlich korrekt ein Riegel vor schieben. Muss man das, kann aber auch anders verstanden werden. Würde es überhaupt soweit kommen, dass arme Christen, Juden, Atheisten und wer weiß dies ertragen müssen? Muss man in jedem kleinen Dorf mit Muezzin-Rufen rechnen? Oder ist die Realität nicht eher so, dass Moscheen mit Muezzin-Ruf nicht vielleicht in großen Städten mit auch großen muslimischen Gemeinden stehen würden, wo der Muezzin-Ruf nur Moslems erreichen würde? Deshalb auch mein sarkastischer Beitrag zum mit Moscheen zugepflasterten Köln.
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EDIT :
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Wenn wir uns erstmal um die Defintion streiten, dann steht nicht viel zur Debatte.
Man müßte wohl erstmal ein Umfrage unter den Moslimen starten um zu sehen wie diese es definieren.

Und wäre das Sinn der Sache ?
Was wäre wenn jemand gegen den Gebetsruf eines Muezzin klagt ?
Sei mir bitte nicht böse aber mich düngt er wäre der dumme Kulturfeind südlich der Elbe *noahnung*
Vermutlich würde etwas in der Art passieren, hast du Recht. Aber ich hoffe mal, dass das dann in einem weitaus geringeren Ausmaß passieren würde als jetzt. Es liefe ja dann darauf hinaus, wie weit das persönliche Recht auf Ruhe eines einzelnen durch das Recht vieler auf ihr Ausleben ihres Glaubens eingeschränkt werden darf. Das betrifft dann Glockengebimmel ebenso wie jodelnde Muezzins.
 
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