Anwaltsschreiben wegen illegalen downloads...

Habedere

Fleet Captain Special
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Tach,
Weiß nicht ob man das hier so fragen darf...
Wenn nicht bitte löschen!

Also ein bekannter von mir hat ein Schreiben bekommen von einer Anwaltskanzlei,
die im Auftrag von mehreren "musikfirmen", Anzeige erstattet.
Es ging um Bearshare.
Er hatte keine Ahnung von dem ganzen Zeug und hat dadurch die ganzen gezogenen Lieder wieder zum Upload freigegben.
Von diesen rund 250 liedern wurde ein Screenshot gemacht und dem Schreiben beigelegt.
Nun wollen sie 4000 Euro!
Ist das nun rechtskräftig oder müssen die den Beweis haben?
Sprich die Festplatte...
(hab mal gelesen das die jedes einzelne Bit kopieren müssen mit nem 10000 euro gerät^^)

Was tun?
Zahlen oder erst mal dumm stellen?

mfg
thx
 
Hm das Kind ist schon in den Brunnen gefallen, wie? Das sieht schlecht aus und da ich von Natur aus faul bin, habe ich hier einen Link, der dir weiterhelfen kann. Das Blöde ist nur, ich darf ihn nicht posten, da mir das erst ab fünf sinnvollen Beiträgen gestattet wird.

Egal... es muß auch so gehen.
Filesharing - Wie wirkt sich das neue Urheberrecht vom 01.01.2008 und die aktuelle Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. auf die Abmahnungen von Waldorf Rechtsanwälten und der Kanzlei Rasch aus?

Fazit
Jeder der sich des Angebots der Musiktauschbörsen bedient setzt sich einem schwer kalkulierbaren Risiko aus, das zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen kann. Ist die Abmahnung einmal im Haus, hilft oft nur der Gang zum spezialisierten Anwalt, um den Schaden abzuwehren oder doch zumindest geringer zu halten. Gerade den Teilnehmern der Filesharing Plattformen BearShare, eMule und eDonkey raten wir dringend die Nutzung einzustellen, da wir in unserer Kanzlei gerade in letzter Zeit häufig mit Fällen betraut werden, die ihren Anfang bei genannten Plattformen hatten, was darauf schließen lässt, dass gerade hier verstärkt ermittelt und abgemahnt wird.
Ein offenbar sehr engagierter Rechtsanwalt, der einige interessante Artikel zum Thema geschrieben hat. Lies sie dir doch mal durch, vielleicht ist da was hilfreiches mit bei.

Edit:
So ich habe mir mal eben meinen fünften Beitrag geholt. Jetzt gehts auch komfortabler.
 
Zuletzt bearbeitet:
danke ich les mir das mal durch.

PS: Das schreiben ist aber noch von 2007! bzw der screenshot von 2006 wenn ich mich nicht irre...

mfg
thx
 
????? Überschrift ????
Filesharing - Wie wirkt sich das neue Urheberrecht vom 01.01.2008 und die aktuelle Rechtsprechung des OLG Frankfurt a.M. auf die Abmahnungen von Waldorf Rechtsanwälten und der Kanzlei Rasch aus?
 
danke ich les mir das mal durch.

PS: Das schreiben ist aber noch von 2007! bzw der screenshot von 2006 wenn ich mich nicht irre...

mfg
thx

Das spielt keine Rolle, weil auch nach altem UrhG das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Dateien rechtswidrig war. Und da man beim Download das eben gleichzeitig anbietet, was man gerade lädt, ist das der Knackpunkt. Und das ist ja auch das, was man Deinem Bekannten vorwirft. Nach neuem UrhG ist auch schon das reine Laden von offensichtlich illegalen Quellen illegal. Freilich ist die Frage, ab wann etwas offensichtlich illegal ist.

Die Frage der Beweisführung ist eine interessante bei diesen Dingen. Muss die Gegenseite beweisen, dass es sich tatsächlich um das Musikstück gehandelt hat, oder reicht der Name der Datei auf den Screenshots? Wie lässt sich das gerichtsfest beweisen? Die Klagepartei könnte ja zwischenzeitlich unbemerkt eine Fake-Datei, die Dein Bekannter nur zum Spaß mit Name und bitgenauer Größe des vermeintlichen Liedes angeboten hat, gegen das Original ausgetauscht haben. Es sind ja alles nur Dateien, keine physischen Dinge, die man leichter belegen könnte und die unveränderlich wären.
Sich aber auf derartige Argumentationen einzulassen wird vermutlich viel Nerven erfordern. Und im Zweifel auch viel Geld, wenn man da nämlich auch in höheren Instanzen verliert, wird der Rechtstreit alleine schon teurer, als die jetzt geforderten 4000€.
 
Dafür gibt es einen Papierkorb,da würde so ein Schriftstück bei mir landen.;D;D

MFG
 
Auch ein interessanter Aspekt ist, dass wenn die Anklage die Beweise nicht legal erlangt hat, dass sie dann ungultig sind.
Und nach dem Urteil vom 27.3.08 sind Online Untersuchungen nur mit vorherigem richterlichen Beschluss legal.
Also würd ich mich erkundigen, wie die Beweise erlangt wurden.
Außederdem muss ein eindeutiger Beweis vorliegen...
Deswegen: Daten mehrmals mit Zufallszahlen überschreiben, dann kann keiner die mehr wiederherstellen und die Beweisführung wird sehr erschwert.
Aber abschließend kann ich nur sagen, dass dein Bekannter dieses Risiko wissentlich oder auch unwissentlich eingegangen ist, somit also auch die Folgen tragen muss. Ich kenn inzwischen zu viele, denen sowas passiert ist, es lohnt sich einfach nicht, ein solches Risiko einzugehen.
 
Auch ein interessanter Aspekt ist, dass wenn die Anklage die Beweise nicht legal erlangt hat, dass sie dann ungultig sind.
Und nach dem Urteil vom 27.3.08 sind Online Untersuchungen nur mit vorherigem richterlichen Beschluss legal.
Also würd ich mich erkundigen, wie die Beweise erlangt wurden.
Außederdem muss ein eindeutiger Beweis vorliegen...
Deswegen: Daten mehrmals mit Zufallszahlen überschreiben, dann kann keiner die mehr wiederherstellen und die Beweisführung wird sehr erschwert.
Aber abschließend kann ich nur sagen, dass dein Bekannter dieses Risiko wissentlich oder auch unwissentlich eingegangen ist, somit also auch die Folgen tragen muss. Ich kenn inzwischen zu viele, denen sowas passiert ist, es lohnt sich einfach nicht, ein solches Risiko einzugehen.

He he, Du meinst den 27.02. oder? Ansonsten meld Dich bitte kurz bei mir, ich such noch jemanden, der Urteile vorhersagen kann......;)

Falls Du das online-Durchsuchungsurteil des BVerfG meinst: Das zieht hier nicht. Die haben sich einfach als Nutzer im filesharing-Dienst angemeldet und haben screenshots von den öffentlich angebotenen Dateien samt der IP-Adresse des Anbieters. Das sind öffentlich zugängliche Daten, die sich jeder anschauen kann, somit schwerlich illegal.
Ob diese Daten schon als Beweis genügen? Siehe mein post oben.
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EDIT :
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Dafür gibt es einen Papierkorb,da würde so ein Schriftstück bei mir landen.;D;D
Auch wenns vermutlich eher als Spaß gemeint war, das ist vermutlich keine gute Idee, spätestens, wenn die Zivilklage auf dem Tisch liegt, hilft verdrängen auch nicht mehr......
 
Das war kein Spaß,das war ernst gemeint.

MFG
 
Dafür gibt es einen Papierkorb,da würde so ein Schriftstück bei mir landen

Das dachte ich auch als erstes... Es wurde ja nicht als einschreiben oder so verschickt.
Hab ich nicht bekommen und ab damit..... :D

Die Frage der Beweisführung ist eine interessante bei diesen Dingen. Muss die Gegenseite beweisen, dass es sich tatsächlich um das Musikstück gehandelt hat, oder reicht der Name der Datei auf den Screenshots? Wie lässt sich das gerichtsfest beweisen? Die Klagepartei könnte ja zwischenzeitlich unbemerkt eine Fake-Datei, die Dein Bekannter nur zum Spaß mit Name und bitgenauer Größe des vermeintlichen Liedes angeboten hat, gegen das Original ausgetauscht haben. Es sind ja alles nur Dateien, keine physischen Dinge, die man leichter belegen könnte und die unveränderlich wäre

Genau der Meinung bin ich eben auch... solange die das nicht beweisen können, glaube ich nicht das ihm da was vorgeworfen werden kann.

Wie siehts mit Radio-Streams aus?
Angenommen man nimmt da Lieder mit nem RIPPER auf?
Habe mal gelesen das sei legal... Nur warscheinlich der upload nicht...

mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Gerade den Teilnehmern der Filesharing Plattformen BearShare, eMule und eDonkey raten wir dringend die Nutzung einzustellen,
...wobei man beim Muli und Esel erheblich billiger wegkommt. :]

Rasch hängt sich ja nur bei BearShare :P rein, weil dieses Mistprogramm so auskunftsfreudig ist, egal wie man es einstellt. :]

In der Netzwelt gibt es einen (zwei) ellenlange Threads zu Rasch.


CU
Rosso²
 
Wenn dein Bekannter nicht auf das Schreiben reagiert, kommt er in Teufels Küche: Die Anwälte meinen das absolut ernst was sie da schreiben und werden mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln ihre Ansprüche durchsetzen.

Die Idee vonwegen "war kein Einschreiben, hab ich nicht bekommen" zieht nicht. Bei einer Abmahnung ist es völlig egal ob die bei dir nachweislich eingegangen ist oder nicht. Die ist in jedem Fall gültig.

Einziger sinnvoller Weg: Die Kanzlei lässt sich herunter handeln, wenn der Beklagte sich den Betrag nie und nimmer leisten kann. Wenn dein Bekannter also z.B. Schüler oder arbeitslos ist, lassen die sich auf einen kleineren Betrag herunter handeln. Einen gewissen Betrag wird er ihnen aber zahlen müssen. Brief und Siegel darauf!


PS: Wer ist eigentlich so naiv und hat heute immer noch nicht kapiert, dass man keine Musik aus Tauschbörden lädt!? *suspect*
 
...nicht uploaded...;D
 
Jetzt nur so ein Gedanke zu der Sache :)

Damit die Kanzlei "Beweisen" kann das es auch wirklich diese Datein waren die Herunter / Hochgeladen würden müssen diese eben diese Datein ja Herunterladen, könnte sonst auch nur datei "xxxxxxxx.mp3" sein die ich einfach so genannt habe, da die meisten Clients aber andere Clients ohne Upload kicken müssen die ja auch was von den Datein hochladen.
Aber genau das könnte man doch dann als Anstiftung zu einer Straftat gelten lassen oder?
Ergo wären die "Abmahnanwälte" doch selber auch fällig oder?
 
Jetzt nur so ein Gedanke zu der Sache :)

Damit die Kanzlei "Beweisen" kann das es auch wirklich diese Datein waren die Herunter / Hochgeladen würden müssen diese eben diese Datein ja Herunterladen, könnte sonst auch nur datei "xxxxxxxx.mp3" sein die ich einfach so genannt habe, da die meisten Clients aber andere Clients ohne Upload kicken müssen die ja auch was von den Datein hochladen.
Aber genau das könnte man doch dann als Anstiftung zu einer Straftat gelten lassen oder?
Ergo wären die "Abmahnanwälte" doch selber auch fällig oder?

die erstellen nur einen hash deiner datei. da muss nix gesaugt werden.stimmt der hash mit dem produkt überein, dass sie verteidigen solln biste erstma dran.
 
Was für ein Schreiben war es denn eigentlich genau? Eine Abmahnung? Dann mal hier lesen: http://abmahnung.abmahnwelle.de/

Grundsätzlich: Am besten einen eigenen Anwalt einschalten - wenn man es sich leisten kann.
 
die erstellen nur einen hash deiner datei. da muss nix gesaugt werden.stimmt der hash mit dem produkt überein, dass sie verteidigen solln biste erstma dran.

Wie erstellt man einen hash, ohne die Datei zu haben? Wenn natürlich das sharing-programm gleich den hash der zur Verfügung gestellten Datei aller Welt mitteilt, wäre das natürlich doof......(würde aber noch keine endgültige Antwort auf die Beweislage geben IMHO. Immerhin können hash-Kollisionen theoretisch nicht völlig ausgeschlossen werden).


Auf jeden Fall sind sich die Jungs immer relativ sicher im Auftreten. Ich würde grundsätzlich davon ausgehen, dass die Klage erheben, wenn überhaupt keine Reaktion kommt. Gibts schon Urteile in dem Zusammenhang?
 
Was für ein Schreiben war es denn eigentlich genau? Eine Abmahnung?

muss nochmal fragen was das genau für ein schreiben ist.
anwalt wurde eingeschaltet. Angeblich sei das Verfahren eingestellt worden.
Nun aber der Brief mit den 4000 euro...

mfg
 
Das Verfahren, was da eingestellt wurde, wird vermutlich von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden sein, wegen Geringfügigkeit. Das läuft so, dass der Rechteinhaber mit der IP-Adresse und den Screenshots Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Die Staatsanwaltschaft holt sich dann den Namen hinter der IP, schaut sich die strafrechtliche Relevanz an, und stellt dann das Verfahren ein. Strafrechtlich ist also nichts mehr zu erwarten, entgegen der Industrie-Kampagne geht eben der gemeine "Raubkopierer" ausgesprochen selten in den Knast......Der Rechteinhaber hat nun aber Akteneinsichtsrecht, und erfährt daher den Namen/die Adresse des Anschlussinhabers. Und der Rechteinhaber verfolgt jetzt eben seine zivilrechtlichen Interessen.......

Eine Abmahung im klassischen Sinne kann das eigentlich nicht sein, denn die ist ja nur dafür gedacht, den Gegner auf sein schädigendes Verhalten hinzuweisen und ihn aufzufordern, das in Zukunft zu unterlassen (samt Bitte um Unterschrift unter Unterlassungserklärung und Vertragsstrafe, wenn man doch weiter verstößt). Eine klassische Abmahnung kostet nur Rechtsanwaltsgebühren, mit der er seine Leistungen vergütet bekommt. Hier werden aber schon pauschalierte Lizenznachforderungen für den Rechteinhaber eingefordert. Ist also quasi eine nachträgliche Rechnung für die unerlaubt genutzten und weiterverbreiteten Songs......Wenn man das pauschal ablehnt oder nicht reagiert, dann geht das ganze vor ein Zivilgericht.
 
Ich denke das sieht sehr schlecht für ihn aus, am besten man läst es einfach bleiben Musik, Filme etc zu saugen, dann bekommt man diese Probleme nicht.

Ein Arbeitskollege ich genau das gleiche passiert, hatte Bearshare drauf und zog sich ab und zu mal sehr alte Lieder runter, und er kannte sich nicht richtig aus damit. Ein Kollege von ihm brachte eine DVD mit mit 1500MPs und Bearshare gab diese auch gleich frei. So hat es nicht lange gedauert als die Polizei sich bei ihm meldete, anbei ein Ausruck der Files die auf dem Rechner lagen. Den Rechner nahmen die nicht mit, und er mußte ein Bußgeld von glaube 250 Euro oder so zahlen, damit war es "Strafrechtlich" erledigt. Allerdings "Zivilrechtlich" nicht, da mußte er glaube 4000 Euro berappen, im Auftrag von Sony, BMG etc.

Ah ja "Rechtschutz" die Urheberrecht vertretet gibts nicht, ich denke es ist besser er bezahlt das, vielleicht kann der ja noch runterhandeln oder in Raten zahlen. Und für die Zukunft keine "Downloads" mehr......
 
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