Bundesjustizministerium macht neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform

cruger

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Quelle : Heise Online News vom 06.01.2006

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68067


Bundesjustizministerium macht neuen Anlauf zur Urheberrechtsreform

Das Bundesjustizministerium hat seine Vorlage für einen Kabinettsentwurf zur seit Herbst 2004 geplanten zweiten Stufe der Urheberrechtsreform noch einmal leicht überarbeitet und an Interessensverbände zur Begutachtung geschickt. Diese sind gleichzeitig zu einer Anhörung am 26. Januar in Berlin eingeladen. Das heiße Eisen des so genannten 2. Korbs der Gesetzesnovelle zu den Kopierregeln für das digitale Zeitalter soll damit für seine spätere Debatte im Bundestag vorbereitet werden. Der dafür nötige Kabinettsbeschluss ist fürs Frühjahr vorgesehen. Ursprünglich sollte er bereits Ende März 2005 verabschiedet werden, was sich aber im vergangenen Jahr immer weiter verzögerte und schließlich durch die Neuwahlen blockiert wurde.

Nach wie vor besonders umstritten sind die Regelungen zum Umgang mit Tauschbörsen-Nutzern, die Ausgestaltung von Vergütungspauschalen fürs private Kopieren sowie die Möglichkeiten von Bibliotheken zur Versorgung der Fachwelt und der Bevölkerung mit Wissen. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in Peer-2-Peer-Netzen sieht der Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet zu kriminalisieren. Im nicht-gewerblichen Umfeld drohen demnach Haftstrafen bis zu drei Jahren. Eine Anfertigung von Privatkopien unter Umgehung von Kopierschutztechniken soll zudem verboten bleiben. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries jedoch vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese "Bagatellklausel" erweiterte ihr Haus vor einem Jahr um die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken".

Die Film- und Musikindustrie läuft seit längerem gegen die von ihr als "Raubkopierer-Klausel" bezeichnete Freistellung Sturm. Auch innerhalb der ehemaligen Bundesregierung war das Vorhaben nicht unumstritten. Fachpolitiker aus dem Bundestag wie der Urheberrechtsexperte der CDU, Günter Krings, oder Ludwig Stiegler aus der Führungsebene der SDP-Fraktion haben sich ebenfalls bereits gegen eine Bagatellgrenze ausgesprochen. Laut Zypries können Urheber und Rechtsinhaber aber trotz der Regelung "gegen das Kopieren aus File-Sharing-Systemen im Internet erfolgreich vorgehen". Wer etwa Hunderte von Musiktiteln illegal aus dem Internet herunterlade, dürfe nicht damit rechnen, straffrei zu bleiben. Ein "kostenloser Genuss von geistigem Eigentum" werde nicht zur Regel. Staatsanwaltschaften haben angesichts einer Überflutung mit Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer ihre Praxis bereits auf die geplante rechtliche Änderung abgestimmt.

Eine Vergütungspflicht ist künftig laut dem Entwurf vorgesehen, wenn Geräte, Speichermedien oder Zubehör "in nennenswertem Umfang" fürs Kopieren benutzt werden. Die Höhe der Abgabe soll "insgesamt angemessen" auch bei Multifunktionsgeräten sein und die Hersteller "nicht unzumutbar beeinträchtigen". Industrieverbände wie der Bitkom sehen die Existenz ihrer produzierenden Mitgliederfirmen dennoch gefährdet, während Vertreter der Urheber ganz ähnliche Sorgen für ihre Klientel haben. Letztere fürchten, dass die fürs Inkasso und die Verteilung der Gebühren zuständigen Verwertungsgesellschaften erst mit teuren Gutachten die tatsächlichen Nutzungsformen der abgabepflichtigen Produkte klären lassen müssen.

Wenig getan hat sich bei den Punkten, die Bibliotheken betreffen. Diese sollen künftig zwar mehr Exemplare eines Werkes an elektronischen Leseplätzen gleichzeitig zugänglich machen dürfen, als der Bestand der Einrichtung eigentlich umfasst. Der Versand digitaler Kopien etwa durch den Dienst subito bleibt aber auf "grafische" Dateien im digitalen Umfeld oder auf Faxaussendungen beschränkt, obwohl das Bundesforschungsministerium dagegen interveniert hatte.

Scharfe Kritik am Festhalten an der größtenteils unveränderten Gesetzesvorlage übt der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Er sieht die Wissensgesellschaft in Gefahr. "Bildung, Forschung und Unterricht werden ausgebremst, harmlose Nutzer von Privatkopien kriminalisiert", klagt Vorstandsmitglied Patrick von Braunmühl. Der Entwurf sei "unbrauchbar, weil er legitime Privatkopien fast automatisch zu illegalen Raubkopien macht und Schulen und Universitäten vom digitalen Wissen abschneidet". Das Justizministerium habe das Ziel eines fairen Ausgleichs zwischen den legitimen Interessen der Inhalteanbieter und den Bedürfnissen der Verbraucher verfehlt.

Im Detail protestiert von Braunmühl etwa dagegen, dass Forderungen von Schulen, Forschern und der Kultusministerkonferenz, endlich für Rechtssicherheit bei der Nutzung digitaler Werke im Unterricht zu sorgen, ignoriert würden. Ein Recht zum Einsatz digitaler Kopien im Unterricht wurde zwar 2003 geschaffen, aber bis Ende 2006 befristet. Bei der Kriminalisierung von Filesharern bleibt dem Verbraucherschützer zudem schleierhaft, wie "offensichtlich rechtswidrige" Angebote erkannt werden sollen: "Es findet hier eine Verlagerung der Verantwortlichkeit für die Beachtung von Urheberrechten vom Anbieter zum Nutzer statt, die völlig inakzeptabel ist." Der Medienindustrie macht der Verband den Vorwurf, ihre potenziellen Kunden mit der Fesselung von Inhalten durch Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement und "skandalöse" Kopierschutzblockern wie dem Rootkit von Sony BMG "in illegale Tauschbörsen" zu treiben. Besonders verheerend für die Verbraucher sei, dass das Justizministerium gleichzeitig mit der Novelle auch die Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum stärken und einen Auskunftsanspruch gegen Provider schaffen will.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

mfg
cruger
 
Quelle : Heise Online News vom 17.01.2006

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68417


Auskunftsansprüche gegen Provider bei Verletzungen des Urheberrechts vorgesehen

Praktisch zeitgleich mit dem zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle will die Bundesregierung wie angekündigt auch die Umsetzung der so genannten Durchsetzungsrichtlinie angehen (offizieller deutscher Titel: Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, PDF.Datei, im englischen Intellectual Property Rights Enforcement Directive, IPRED, genannt). Die im April 2004 nach heftigen Auseinandersetzungen verabschiedete Richtlinie zielt darauf ab, erklärt der Anfang Januar veröffentlichte Referentenentwurf (PDF-Datei) des Bundesjustizministeriums, "durch die Verbesserung der Stellung der Rechtsinhaber beim Kampf gegen Produktpiraterie ein(en) Beitrag zur Stärkung des geistigen Eigentums" zu leisten. Begründet wird dabei vor allem auch der viel beschworene Auskunftsanspruch der Rechteinhaber gegenüber den "Piraten" einerseits ebenso wie gegenüber Dritten, darunter auch den Internet-Providern.

"Bei den Debatten zum zweiten Korb wurde vom Justizministerium zunächst vertreten, dass der Auskunftsanspruch nicht zusätzlich ins Gesetz müsse. Er sei bereits auf der Grundlage des bestehenden Rechts durchsetzbar," sagt der Rechtsanwalt Pascal Oberdörfer, Leiter des Referats Urheberrecht beim Münchner Institut für Urheber- und Medienrecht, das den Referentenentwurf auf seiner Seite veröffentlicht hat. Zur Begründung heiße es nun, meint Oberndörfer, dass die im BGB (Paragraph 1004) verankerte so genannte Störerhaftung doch nicht ausreiche.

Der neue Paragraph 101 des Urheberrechts sieht künftig vor, dass in Fällen "offensichtlicher Rechtsverletzung" der Auskunftsanspruch greift, und zwar "auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß 1. rechtsverletzende Vervielfältigungsstücke in ihrem Besitz hatte, 2. rechtsverletzende Dienstleistungen in Anspruch nahm, 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte oder 4. (…) an der Herstellung, Erzeugung oder am Vertrieb solcher Vervielfältigungsstücke, sonstigen Erzeugnissen oder Dienstleistungen beteiligt war (…)." Wenn die Auskunft nur durch die Verwendung der Verkehrsdaten erteilt werden kann, muss zuvor beim Landgericht eine richterliche Anordnung eingeholt werden. Die für den Erlass anfallenden Einheitskosten von 200 Euro muss erst einmal der Geschädigte übernehmen. Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses wird dafür explizit eingeschränkt.

Inwieweit die Maßnahmen nur gegen illegale Kopierer im großen Stil (also bei der Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum zur Profiterzielung) zur Anwendung kommt, geht aus dem Entwurf nicht deutlich hervor. Eine klare Aussage zu höheren Anforderungen für den Einsatz erweiterter Maßnahmen gibt es für das Einfrieren von Bankkonten oder ähnlich drastischen Maßnahmen gegen Produkt-, Patent- oder Markenpiraten. "Besteht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer in gewerblichem Ausmaß begangenen Rechtsverletzung, erstreckt sich der Anspruch auch auf die Vorlage von Bank-, Finanz oder Handelsunterlagen." Die Vernichtung, Rückgabe oder Bezahlung illegaler Kopien und die Vernichtung der Geräte, die für die Vervielfältigung gedient haben, ist im neuen Paragraphen 98 aber nicht klar an Piraterie im großen Stil geknüpft.

Kritiker der EU-Richtlinie hatten in den Debatten zur ersten Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED1, PDF-Datei) im Parlament vor einem hochgerüsteten Kampf gegen jugendliche Filesharer gewarnt. Der ursprüngliche Entwurf der Richtlinie, den die französische Abgeordnete Janelly Fourtou vorgelegt hatte, sah auch strafrechtliche Maßnahmen vor. Fourtou geriet mit ihrer harten Linie in die Kritik, da ihre Gegner darauf hinwiesen, dass sie möglicherweise nicht gänzlich neutral sei: Fourtou ist die Ehefrau des Vivendi-Aufsichtsratchefs Jean-Rene Fourtou. Zuletzt nahm das Parlament eine entschärfte Variante an.

Die von der EU-Kommission im vergangenen Jahr nachgeschobenen Dokumente, eine weitere Direktive und ein Rahmenbeschluss wurden vorerst wieder auf Eis gelegt. IPRED2 (PDF-Datei) sah EU-weit einheitliche Geldstrafen zwischen 100.000 und 300.000 Euro oder auch Gefängnisstrafen für Urheberrechtsverletzer vor. Wann und wie es mit der neuen Version der Direktive weitergeht, sei derzeit noch nicht klar, heißt es auf Seiten der Kommission. Ohnehin müssen die nationalen Gesetzgeber erst einmal IPRED1 verdauen und in nationales Recht umsetzen. Immerhin umfasst diese nicht nur das klassische Urheberrecht, sondern auch das Patentrecht, das Markenrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht und das Sortenschutzrecht. Dass auch diese Bereiche erfasst werden, hatte die EU-Kommission nachträglich ohne weitere Debatte beschlossen.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

mfg
cruger
 
Quelle : Heise Online News vom 19.01.2006

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68527


Kulturstaatsminister gegen P2P-Bagatellklausel im Urheberrecht

Der neue Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung (), Bernd Neumann, hat sich für ein schärferes Vorgehen gegen Filesharer ausgesprochen. Auf dem Neujahrsempfang der Deutschen Phoneverbände am gestrigen Mittwoch in Berlin lehnte der CDU-Politiker die vom Bundesjustizministerium im Rahmen der zweiten Stufe der Urheberrechtsreform geplante Bagatellklausel fürs Filesharing vehement ab. Geht es nach dem Kulturstaatsminister, könnten Tauschbörsen-Nutzer künftig auch bei nicht-gewerblichem Vorgehen bis zu drei Jahre hinter Gitter wandern. Jeder Urheberrechtsbruch im Bereich von Peer-2-Peer-Börsen soll seiner Ansicht nach kriminalisiert werden. Zugleich stärkte Neumann Bundesjustizministerin Brigitte Zypries aber den Rücken bei ihrem Vorhaben, einen weit gestrickten Auskunftsanspruch gegen Provider einzuführen. Damit könnte die Unterhaltungsindustrie auch zivilrechtlich einfacher und massiv gegen Filesharer vorgehen.

Der Musikindustrie legte der Kulturstaatsminister zwar zunächst nahe, mehr "unternehmerische Phantasie" an den Tag zu legen: Notwendig seien Konzepte der Produktgestaltung und Vermarktung von Künstlern, die an Qualität und Nachhaltigkeit orientiert sind. Die immer schnellere Abfolge kurzlebiger Trends und das Setzen auf immer weniger ausgereifter Künstlerpersönlichkeiten dürften keinen Erfolg haben. Mit "intelligenten Systemen" zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) sollten die Labels zudem die Privatkopie trotz Kopierschutztechniken weiter ermöglichen. So könnten "dem Konsumenten in einem angemessenen Rahmen weitere Gebrauchs- und Kopiermöglichkeiten" eröffnet werden. Um Missverständnissen vorzugreifen, betonte Neumann aber auch: "Der Staat bleibt trotz der beschriebenen Rolle der Unternehmen in der Pflicht, mit seinen Mitteln die Urheberrechte zu schützen." Er habe daher "erhebliche Bedenken, ob dem eine Regelung dient, die selbst dann, wenn rechtswidrige Urheberrechtsverletzungen vorliegen, Straffreiheit gewährt." Er werde sich bei Zypries "energisch dafür einsetzen", die vorgesehene Bagatellregelung zu "korrigieren".

Damit steht der Kabinettsbeschluss zum so genannten 2. Korb der Urheberrechtsnovelle erneut in Frage. Schon im vergangenen Jahr hatte der Protest der damaligen Kulturstaatsministerin Christina Weiss gegen die von der Filmindustrie als "Raubkopierer-Klausel" kritisierte Bestimmung mit dazu geführt, dass die Regierung die Reform zunächst auf Eis legte. Zur Eindämmung der Selbstbedienung der Surfer in P2P-Netzwerken sieht der leicht überarbeitete Kabinettsentwurf aus dem Justizministerium allgemein vor, Downloads "rechtswidrig hergestellter und öffentlich zugänglich gemachter Vorlagen" aus dem Internet als Verbrechen zu behandeln. Um eine "Kriminalisierung der Schulhöfe zu verhindern", hat Zypries aber vorgeschlagen, dass "in geringer Zahl" für den privaten Gebrauch erstellte Kopien straffrei bleiben sollen. Diese Klausel soll auch für die Versorgung des "persönlich verbundenen" Bekanntenkreises sowie "Bearbeitungen oder Umgestaltungen von Werken" gelten. Staatsanwaltschaften haben angesichts einer Überflutung mit Anzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer ihre Praxis bereits auf die geplante rechtliche Änderung abgestimmt.

Neumann will nicht nur bei der strafrechtlichen Verfolgung von Filesharern hart bleiben. Auch die Möglichkeit der Industrie, zivilrechtliche Klagen gegen Urheberrechtsbrecher im Internet zu erheben, soll seiner Meinung nach verbessert werden. "Ich unterstütze daher mit Nachdruck, dass mit der Umsetzung der so genannten Enforcement-Richtlinie der Europäischen Union auch ein Auskunftsanspruch der Content-Anbieter gegen die Provider vorgesehen wird, der den Inhabern von Urheberrechten die Wahrnehmung ihrer Interessen erheblich erleichtert", erklärte der CDU-Politiker vor den Lobbyvertretern der Musikwirtschaft. Eine entsprechende sehr weit gehende Regelung sieht ein Gesetzesentwurf des Justizministeriums vor, der ursprünglich erst nach der Verabschiedung des 2. Korbs behandelt werden sollte.

Der Vorsitzende der Phonoverbände, Michael Haentjes, hatte im Vorfeld des Neujahrsempfangs seiner Vereinigung in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die neue Bundesregierung die Musikwirtschaft im Kampf gegen Raubkopierer stärker unterstützt. Es müssten Maßnahmen festgeschrieben werden, die der Tonträgerindustrie den nötigen Schutz gegen illegale Praktiken der Nutzer bieten, lautete seine Forderung. Nach ersten Berechnungen des Verbands lagen die Umsätze der wichtigsten Labels hierzulande 2005 um 6,5 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Die Hoffnung der Industrie, nach einer Schrumpfung um 19,8 Prozent in 2003 endlich 2004 die Talsohle erreicht zu haben, scheint damit nicht in Erfüllung gegangen zu sein.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

mfg
cruger
 
Wenn man so nach Frankreich schaut, bleibt ein bisschen die Hoffnung, dass sich vielleicht bei uns auch ein etwas "bürgerfreundlicheres" Klima durchsetzt...
 
Wenn man so nach Frankreich schaut, bleibt ein bisschen die Hoffnung, dass sich vielleicht bei uns auch ein etwas "bürgerfreundlicheres" Klima durchsetzt...

im gegensatz zu frankreich wurden bei uns bei verschiedenen beratungen zur aktuellen urheberrechtsgesetzgebung vertreter von verbraucherinteressen teilweise erst gar nicht mehr angehört bzw. eingeladen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quelle : Heise Online News vom 19.01.2006

http://www.heise.de/newsticker/meldung/68539


Französischer Innenminister will Privatkopie stärken

Im heftigen Streit um die Urheberrechtsreform in Frankreich hat sich der französische Innenminister Nicolas Sarkozy mit Verbänden und Unternehmensvertretern auf sieben Kompromissprinzipien geeinigt. Sie sollen als Grundlage für die Fortsetzung des vor Weihnachten unterbrochenen Gesetzgebungsverfahrens dienen, das gemäß französischen Medienberichten mit weiteren Beratungen in der Nationalversammlung sowie im Senat erst im Februar wieder aufgenommen werden soll. Zu den wichtigsten Punkten, auf die sich die Teilnehmer des Gesprächs einigen konnten, gehört der garantierte Zugang zu urheberrechtlich geschützten und legal erworbenen Werken für private Zwecke. Dieser könnte aber wohl letztlich nur durch einen Verzicht auf Systeme zum digitalen Rechtekontrollmanagement (DRM) gesichert weden. Eine genaue Regelung steht in diesem Bereich noch aus.

Vereinfacht werden soll gemäß den Absprachen, die das französische Online-Magazin Ratiatum kommentiert, auch der kostenlose Tausch von Werken via Filesharing, wenn deren Urheber dies befürworten. Die Verwertungsgesellschaften müssten dazu die vertraglichen Fesseln bei ihren Mitgliedern lockern und die Verbreitung von Werken übers Internet erlauben. Bei einem solchen Vorstoß ginge es etwa darum, bisher bestehende Unvereinbarkeiten zwischen den Bedingungen der Verwertungsgesellschaften und neuen Lizenzmodellen wie Creative Commons auszuräumen, bei denen sich der Urheber nicht alle seine Rechte vorbehält. Illegale Downloads aus Tauschbörsen sollen aber weiter bekämpft werden. Dabei helfen soll vor allem die Verbesserung der legalen Angebote der Unterhaltungsindustrie, die laut der Einigung umfangreicher, billiger und innovativer werden müssen.

In den Gesprächen im Innenministerium, an denen unter anderem Abgesandte von Universal Music, vom Verbraucherschutzverband UFC – Que Choisir oder des legalen P2P-Musikanbietes Jamendo teilnahmen, wurde ferner ein Prinzip zur Aufrechterhaltung der Interoperabilität zwischen verschiedenen Systemen und Abspielgeräten vereinbart. Konkrete Vorschriften zur Erzwingung von Kompatibilität etwa zwischen den Musikplattformen von Apple oder Microsoft soll es zwar nicht geben, ein Verbot proprietärer Formate scheint aber noch nicht ganz vom Tisch zu sein. Dazu kommt die Aufforderung, insbesondere auch Nutzer freier Software von legalen Download-Angeboten nicht auszusperren. Innovativen Formen zur Inhalteverbreitung wie Webradios sollen zudem keine Steine in den Weg gelegt werden.

Die Prinzipien bleiben teilweise hinter den bisherigen Beschlüsse der Abgeordneten zurück, die noch vom Senat geprüft werden müssen. Die Mehrheit der Parlamentarier hatte sich in einer nächtlichen und nur noch schlecht besuchten Sitzung vor Weihnachten für die vollständige Legalisierung von Tauschbörsen durch die Einführung einer Pauschalabgabe in Form der auch in Deutschland diskutierten Kulturflatrate ausgesprochen. Die Kompromisslinie des Innenministers, der auch Präsident der konservativen Regierungspartei UMP ist, geht aber deutlich über die vergleichbare Urheberrechtsreform hierzulande hinaus. So hat der Bundestag etwa die Umgehung von Kopierschutztechniken fürs private Kopieren untersagt. In den Plänen zur zweiten Stufe der Novelle zeichnet sich in Berlin zudem eine weitere Verschärfung des Kulturkampfs gegen Filesharer ab.

In Paris war es das ursprüngliche Anliegen des eigentlich federführenden französischen Kultusministers Renaud Donnedieu de Vabres, Tauschbörsennutzer mit drastischen Strafen von rechtswidrigem Verhalten abzuhalten. Privatkopierer sollten gemäß der jüngsten, bereits leicht entschärften Änderungsanträge bei der Missachtung automatisch erzeugter Warnungen durch die Provider 150 bis 33.000 Euro Strafe im Wiederholungsfall zahlen müssen. Bei Verstößen im gewerblichen Umfeld waren Bußgelder bis zu 300.000 Euro vorgesehen. Zudem sollte der Einbau von DRM in alle digitalen Medien und Netzwerkprotokolle gesetzlich vorgeschrieben werden. Nach lautstarken Protesten zivilgesellschaftlicher Organisationen haben die Abgeordneten dem Ansinnen des Kultusministers jedoch bislang eine Abfuhr erteilt. Neben dem Innenminister versuchte vor kurzem auch Premier Dominique de Villepin die Wogen zu glätten. Er will sich unter anderem dafür einsetzen, fünf digitale Privatkopien weiterhin zu gestatten.

Zu den Diskussionen und juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

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