DPD ParcelLetter

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* Der Spruch bezieht sich auf die witterungsgeschützte „Auslage“ der Sendungen, damit sie auch nicht nass werden (erklärt sich etwas später).


Der zugegeben sehr, sehr langen Geschichte möchte ich zunächst etwas vorwegschicken:

1.
Die Rede ist nachfolgend ausschließlich von dem Produkt „ParcelLetter“, nicht ParcelLetter Plus, bzw. von Leistungen i. Z. m. anderen Produkten des DPD

Den Produkt-Umfang des ParcelLetters kann man hier einsehen:

http://www.dpd.net/index.php?id=30

Die dort angegeben Leistungen und Einschränkungen mit heutigem Stand (17.04.2006) sind identisch mit dem Stand von September 2005.

2.
Die Abmessungen des ParcelLetters laut AGB:
PARCELLetter: Format mindestens A5 (14,8 x 21 cm)
maximale Länge: 36 cm, maximale Breite: 25 cm, maximale Höhe: 5 cm
Gewicht: mehr als 50 g und bis zu 1.000 g
Anmerkung:
Selbst das Maximalmaß hätte problemlos in meinen Briefkasten passen müssen (Man ahnt, was kommt)!

3.
Der Vollständigkeit halber muss ich aber auch angeben, dass der tatsächlich versandte Inhalt mit den laut AGB „vorgesehenen“ Inhalten vielleicht nicht übereinstimmt, was jedoch auf die Abfolge der Ereignisse keinen Einfluss gehabt haben dürfte.

Inhalte laut AGB (Auszug):
Als Inhalte kommen Kataloge, Druckschriften oder Serienbriefe mit inhaltsgleichen Mitteilungen in Betracht. Oder inhaltsverwandte Mitteilungen ohne Handelswert, wie zum Beispiel Muster.

4.
Ich möchte hier auch nicht die Tätigkeit der vielen Paketfahrer/Innen diskreditieren, die schließlich nur an die jeweiligen AGB der Unternehmen gebunden sind, inhaltlich aber nicht dafür verantwortlich sind!


WAS DAS ALLES SOLL?

Schaden und Aufwand stehen in keinen wirklich Verhältnis zueinander. Ich bin auch kein notorischer Nörgler! Aber die Geschehnisse sind etwa mit einen „drückendem Stein im Schuh“ vergleichbar.
Ich möchte aber vor allem eines: DAS MEINE (und auch Eure) POST ANKOMMT!

Ich kann nur vermuten, dass auf nachfolgend beschriebene Weise vielfach Sendungen abhanden kommen. Vermutlich werden die Verluste aber i. d. R. zwischen Versender und Empfänger ausgefochten, ohne die Zustellpraxis des ParcelLetters in Frage zu stellen…..

-------------------------Beginn der Geschichte---------------------------------------------

Es war einmal….

Anfang September 2005, als ich über eBay einen Satz mit CD-/DVD-Labeln und eine Zentrierhilfe erstanden hatte. Der Gesamtwert der Waren betrug 7,48 EUR.
Seitens des Online-Händlers wurde mir als Versandmöglichkeit u. a. der ParcelLetter angeboten, wobei alle vorgegebenen Versandarten über den DPD abgewickelt worden wären. Soweit ja zunächst kein Problem.


Einschub:
Gut, ein Problem schon, da ich an dieser Stelle folgendes hätte machen müssen:
Die AGB von eBay, des besagten Online-Händlers und des DPD bis ins kleinstgedruckte Detail zu lesen, um dann festzustellen, dass es eBay, dem Onlinehändler und natürlich mir darauf ankommt, dass die Ware ankommt!
Der DPD hat diesen „Ankommenswillen“ nur etwas eingeschränkter, nämlich wenn es für günstig läuft (Ich bei Auslieferung angetroffen werde), bzw. wenn es ungünstiger läuft (Ich nicht angetroffen werde), ausreichend Zeit habe, die Post entgegen zu nehmen, bevor sich ein Anderer dafür interessiert (Urlaub, Krankenhausaufenthalt oder ähnlich Abwesenheitszeiten sollten also zuvor mit dem DPD abgesprochen werden, aber zumindest vom Empfänger –nicht vom DPD!- berücksichtigt werden).
Dazu kommt später auch noch die Erläuterung…


Ich entschied mich für den unversicherten Versand per ParcelLetter, da mir der stolze Portobetrag von 3,09 EUR im Verhältnis zum Warenwert passender erschien, als ein Mehraufwand für den versicherten Versand (Hätte ich es Mal getan!), zumal ich kein Risiko erkennen konnte, da die Waren –zumindest aus meiner Sicht- ja problemlos in meinen Briefkasten passen würden.

Das Weitere ist dem folgenden Schreiben an die DPD-Zentrale in Aschaffenburg (lt. Impressum und sonstiger offizieller Schreiben der DPD) vom 15.09.05 zu entnehmen.


-------------Schreiben an den DPD von 15.09.05 (Personendaten geändert)---------------


Sehr geehrte Damen und Herren!


Ich habe am Fr., 02.09.2005, die in der Anlage angeführten Artikel über die Auktionsplattform Ebay erworben. Beide Artikel wurden durch Frau Onlinehändlerin (Zeugin) zusammengefasst und am 06.09.2005 über den Paketdienst DPD versandt. Hierzu wurde der sog. ParcelLetter verwendet, der mit der Versandnummer xxxxxxx versehen war.
Laut Onlinestatus der Sendung, der über www.dpd.de einsehbar ist, wurde der Brief wohl am 08.09.05, 11:09 Uhr, ausgeliefert.
Da dem Onlinestatus für den 09.09.2005 ein weiterer Eintrag zu entnehmen war, der "Info-Container POD available" lautete, war ich zunächst davon ausgegangen, dass der Brief wieder zur ausliefernden DPD-Filiale ging, da man mich nicht antreffen konnte.
Am 14.09.2005 meldete sich aufgrund meiner Anfrage beim DPD vom 13.09.2005 (Kontaktformular www.dpd.de) Herr Mitarbeiter 1. (phon.) vom DPD in Unna und gab an, dass der Brief am 08.09.2005 ausgeliefert worden sei. Laut Eintragung des Auslieferungsfahrers sei der Brief regensicher verpackt und vor unserer Haustür abgelegt worden, was auch den AGB des DPD für die Zustellung von ParcelLettern entspräche.
Der Brief war für mich jedoch nicht auffindbar. Rückfragen in der Nachbarschaft führten ebenfalls zu keinen Hinweisen (Nachbar links war im Urlaub und rechtsseitig zur Arbeit).

Status des Geschädigten:

Im Zusammenhang mit dem Verlust des Briefes bin ich als Geschädigter anzusehen, da die Zustellung unversichert erfolgte und bei Vertragsabschluss (Ersteigerung) bei Ebay vertraglich festgelegt wurde, dass der Käufer das Versandrisiko trägt (§ 447, 448 II BGB).

Ablage des Briefes vor dem Haus:

Unser Haus, ein Einfamilien-Reihenhaus, dessen Eingangsbereich vom Geh-/Fahrbahnbereich der Straße. frei einsehbar und zugänglich ist.
Der Briefkasten unseres Hauses befindet sich linksseitig der Haustür und war ebenfalls frei zugänglich. Dort eingeworfene Post fällt auf den Fliesenbereich des Windfanges unseres Hauses. Warum der Brief nicht dort eingeworfen wurde, kann ich nicht sagen.
Eine Nachfrage in der Nachbarschaft führte zur Erkenntnis, dass dort nicht angefragt wurde, ob der Brief stellvertretend entgegengenommen werden kann.


Aufgrund vorgenannter Schilderungen bitte ich nachfolgende Sachfragen zu klären und erwarte den Ersatz des durch den Diebstahl entstandenen materiellen Schadens.

Der durch Frau Onlinehändlerin (Absenderin/Vertragsnehmerin) an Sie erteilte Auftrag sah vor, dass Sie mir die Ihnen übergebene Ware ausliefern. Die Auslieferung endet mit der Übergabe.

Nach herrschender Rechtsmeinung zum BGB bedingt die Übergabe folgendes:

Die Übergabe einer Sache - Besitzwechsel mit dem Willen der Beteiligten unter völliger Aufgabe des Besitzes durch den bisherigen Besitzer.
Ohne Besitzverschaffung (Übergabe oder Übergabesurrogat ) gibt es keine Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen.

Eine Übergabe kann persönlich (aktiv) oder über einen, vom Eigentümer (Empfänger) vorgesehen Bereich passiv erfolgen, z. B. der Briefkasten (Willenserklärung).
Im vorliegenden Fall wurde der Brief in dem für Jedermann frei zugänglichen Hauseingangsbereich abgelegt und wurde infolge dessen entwendet.
Hier ist festzustellen, dass eine Besitzübertragung durch Übergabe nicht erfolgt ist, weshalb der Brief mit der Ablage vor der Tür im Besitz und damit im Verantwortungsbereich der DPD hinsichtlich Zustand und Sicherung verblieben ist!

Die Ablage in einem für Jedermann zugänglichen Bereich ist mindestens als grob fahrlässig zu bezeichnen. Eine offene Ablage von Gegenständen ist nicht geeignet, eine Sache vor Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Insbesondere dann nicht, wenn nicht abzusehen ist, wann die Sache von einem Berechtigten entgegengenommen werden kann. Die mangelhafte Sicherung der Sache kann im günstigsten Falle wenige Minuten dauern (Einkauf), im ungünstigsten Falle mehrere Wochen (Urlaub). Diesen Umstand und die daraus resultierende Gefahrenhöhung konnte Ihr Auslieferungsfahrer gar nicht absehen!

Eine Strafanzeige wegen Diebstahls habe ich am gestrigen Tage erstattet.
Zugleich habe ich mir im Rahmen der Anzeigenerstattung einen Strafantrag gegen die Fa. DPD GeoPost (Deutschland) GmbH & Co. KG wegen Beihilfe zum Diebstahl durch Unterlassung, ggf. Anstiftung durch Unterlassung vorbehalten!

Die genannten Straftatbestände sind durch das oben geschilderte, grob fahrlässige Verhalten begründet (pflichtwidriges Vorverhalten) und erstrecken sich nicht nur auf den Auslieferungsfahrer, sondern auch auf das Unternehmen DPD (§§ 823 und 831 BGB). Die Erstreckung auf den Geschäftsherr ergibt sich hier insbesondere aufgrund der Ziffer 4.1.2 der AGB zum ParcelLetter (Ablage an geeigneter Stelle), wobei der Begriff „Geeignet“ durch die Produktbeschreibung (Link: http://www.dpd.net/index.php?id=30) wie folgt „aufgeweicht“ wird:
„Sollte der Briefkasten zu klein sein, nutzen wir den geschützten Eingangsbereich, wo wir den Brief in einer besonderen Schutzhülle anbringen. In jedem Fall sorgen wir dafür, dass Ihr DPD PARCELLetter unversehrt ankommt. Dafür stehen wir gerade und haften bis zur dreifachen Höhe des Beförderungsentgeltes.“

Wie in der obigen Schilderung begründet, war der gewählte Ablageort nicht geeignet, da der Brief dort ohne besonderen Aufwand entwendet werden konnte. Des Weiteren ist diese Philosophie auch nicht wirklich nachvollziehbar: „Wir schützen ihr Eigentum vor Witterungseinflüssen (Schutzhülle), aber nicht vor Diebstahl?“

Die Möglichkeit einer wirklich sicheren und im Kundeninteresse liegenden Unterbringung bestand jederzeit in Form akzeptabler und zudem für Sie kostenneutrale Alternativen: z. B. Verbringen zu einer DPD-Filiale zwecks Abholung oder Übergabe an einen Nachbarn mit gleichzeitiger Benachrichtigung über den Verbleib, sofern eine Briefkastenzustellung oder Neuanlieferung tatsächlich ausschied.

Hinsichtlich der AGB sei erwähnt, dass es sich hierbei um ein dem BGB nachgeordnetes Recht gilt, das zudem den Regelungen des AGBG unterliegt.
Der in ihrer AGB und oben erwähnte Begriff der „geeigneten Stelle“ ist durchaus mit dem BGB (Schutz des Eigentums) übereinstimmend, da er auch die Sicherung vor Diebstahl einschließt. Die mit der AGB nicht übereinstimmende Produktbeschreibung kann insofern nur als irreführend anzusehen sein.
Es bleibt also festzustellen, dass der DPD mit der Regelung der Briefablage in Eingangsbereichen nicht nur gegen das geltende Recht, sondern auch gegen die eigene AGB verstößt!

Aus vorgenannten Gründen mache ich nunmehr folgende Kosten zur Regulierung seitens des DPD geltend:

Versandter Warenwert (entwendet) 7,48 €
Portobetrag (Nicht erbrachte Leistung) 3,09 €
Telefonkosten vom 14.09.05 0,66 €
Gesamt (inkl. entrichteter MWSt) 11,23 €


Eine Schadensersatzbeschränkung gem. der AGB (Ziffer 8.1.2) kommt in diesem Falle nicht zum tragen, da sich die Gültigkeit AGB gem. Ziffer 1.2 auf die DPD als Dienstleister und den Auftraggeber beschränkt. Im vorliegenden Falle ist die Schadensersatzpflicht aus dem BGB, §§ 823 und 831, herzuleiten und umfasst den tatsächlich entstandenen sowie den aus dem Fehlverhalten resultierenden Schaden. Hierzu zählen u. a. auch die Stunden, die ich zur Regulierung des Schadens aufwenden muss (Anzeigenerstattung, Telefonate pp.). Die Erhebung dieser Kosten behalte ich mir ebenfalls vor!

Neben der Schadensersatzleistung erhoffe ich mir eine Änderung des Auslieferungsverhaltens, damit ein solcher Schadensfall nicht mehr möglich ist. Dieses sollte allein schon in Ihrem eigenen Interesse liegen!

Sollte ich von einem solchen Fall nochmals betroffen sein, würde ich mich gezwungen sehen, die Abläufe in einschlägigen Foren (z. B. Internetcafes bei Ebay und Hood), bzw. bei geeigneten Presseorganen anzubringen, um mich und andere Kunden vor Schadensfällen zu bewahren.



Hochachtungsvoll und in Erwartung einer baldigen Rückantwort



-----Ende meines Schreibens vom 15.09.2005-------------------------------------------------


Was jetzt wohl passieren mag?

Ein Unternehmen wie der DPD, Kundenorientierung quasi im Namen (http://www.dpd.net/index.php?id=38141), jahrelange Erfahrung am Markt….

Da kommt sicher ein Schreiben wie dieses, das auf Mehr hoffen lässt:

Oben:
Unser Aktenzeichen, wie Sie uns erreichen pp.

Text etwa so:

Sehr geehrter Herr….,


Es tut uns sehr leid, dass Sie negative Erfahrungen mit einem unserer Produkte sammeln mussten. Wir werden uns nach abschließender Prüfung unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen….bla, bla

Mit freundlichen Grüßen

H. Mustermann


Das wäre zwar Standard, Word bietet solche Schreiben bereits vorformuliert über Datei: Neu…

Tja, aber eben nicht DPD-Standard…


Die erste Reaktion erhielt ich per Mail. Diese erfüllte sogar (fast) meine Erwartungen:

„Sehr geehrter Herr Empfänger (geändert),

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir bedauern es sehr, dass die Paketzustellung mit Unannehmlichkeiten für Sie verbunden ist.
Selbstverständlich widerspricht die von Ihnen geschilderte Sachlage dem Servicegedanken des DPD.
Wir haben Ihr Anliegen an das für Sie zuständige Depot Unna zur Klärung weitergeleitet und dort eine Stellungnahme sowohl an Sie als auch an uns gefordert und hoffen, dass die Angelegenheit bald erledigt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Mitarbeiterin aus Aschaffenburg (geändert)“

Vielen Dank an diese Mitarbeiterin, aus meiner Sicht der „Leuchtturm im Sturm der Ignoranten.“

Dann ging es los…

---------------------27.11.2005, 1. Mahnung auf Rückantwort----------------------------

---------------------21.12.2005, 2. Mahnung auf Rückantwort----------------------------

Bis dato hatte ich keines der Schreiben erhalten, das mich überhaupt hätte erkennen lassen, dass mein Schreiben überhaupt angekommen oder gar bearbeitet würde!
Deshalb setzte ich eine Frist.

--------------------29.12.05: Die erste offizielle Reaktion der DPD--------------------------

Am 29.12.05 erhielt ich ein Schreiben des „zuständigen“ Depots in Unna.
Hier war ein Schreiben angehangen, von dem behauptet wurde, es sei mir schon am 21.09.05 übermittelt worden.

Hallo? Ich hatte bereits am 27.11.05 das Ausbleiben einer Reaktion angemahnt. Da war Ihnen nichts aufgefallen? Erst mit Frist- und Konsequenzandrohung wird bewusst, dass da etwas war?!

Ich weiß auch nicht, ob die Alternative, nämlich der Verlust eines zweiten Schreibens des DPD, das verloren ging, wirklich sympathischer klingt?!

Meinem Vorwurf, dass es sich um eine Behauptung handelte, wurde übrigens nicht widersprochen!


Inhaltlich war das Schreiben ebenso wertlos:
Man hatte mir die zutreffenden AGB, wohlgemerkt gemarkert, übersandt.

Hatte ich nicht mit meinem Eingangsschreiben bewiesen, dass ich diese AGB dann doch schon gelesen hatte.
Hallo? Es geht darum, dass die AGB so wohl nicht ganz korrekt sein können.


--------29.12.05: Bitte an DPD, das Schreiben einem Sachbearbeiter vorzulegen, der es bearbeiten will und kann! (Hilfe!)----------------------------------------


---------16.01.06: Mitteilung, dass Schreiben Filialleiter Unna vorgelegt wird----------


---------02.03.06: Anfrage, wann ich endlich eine Reaktion erhalte und meine Bitte, den Sachverhalt an die Rechtsabteilung zu geben----------------------------------------


----------16.03.06: Schreiben der „Rechtsabteilung“ des DPD----------------------------

Dieses Schreiben enthielt keinerlei Bezugsdaten (Aktenzeichen, Name des Sachbearbeiters, bzw. dessen Erreichbarkeiten); war also frei nach dem Motto: „Ruf` bloß nicht an!“

Inhaltlich wird kurz mitgeteilt, dass sich der Versender (Online-Händler) nun einmal für den ParcelLetter entschieden hat.
Die Auslieferung wäre konform mit den AGB erfolgt und somit aus Sicht der DPD nicht zu beanstanden!

Des Weiteren sei der DPD ein Franchiseunternehmen*, weshalb für die Bearbeitung den zuständigen Depots obliegen.
Damit sollte die Dauer des Verfahrens wohl begründet sein, nehme ich an?
Aha, dann hat jedes Depot eine eigene AGB oder ist da nicht doch die Zuständigkeit einer „Zentralverwaltung“ gegeben?

* Flächendeckende Ausbeutung von Subunternehmern (Anmerkung: scherz)

Auf die von mir gestellten Fragen (Hinterfragung) ist man also wieder nicht eingegangen.


----------------------------------------------------Fazit--------------------------------------------------

Man könnte jetzt bestimmt mehrere Schlüsse ziehen, wobei mir ein Schluss geradezu ins Auge sticht:

Fast wie ein Ü-Ei (verpackt: geschützt und Inhalt verborgen): Immer dem DPD-(„Ü-Ei“-) Wagen folgen und schön einsammeln!

Das bitte ich nicht als Aufforderung, sondern als Scherz zu werten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Tja, dumm gelaufen. Da hilft wohl nur eine Rechtsschutz und eine Klage.
 
Seitens des Online-Händlers wurde mir als Versandmöglichkeit u. a. der ParcelLetter angeboten, wobei alle vorgegebenen Versandarten über den DPD abgewickelt worden wären.

Du hast also bei nem Händler (=gewerblich?) gekauft?
Warum schlägst du dich dann mit DPD herum? Unversichert oder nicht der Händler ist doch dafür verantwortlich, dass die Ware bei dir ankommt. D.h. in meinen Augen muss sich der Händler mit DPD rumärgern und doch nicht du.
 
Unversichert oder nicht der Händler ist doch dafür verantwortlich, dass die Ware bei dir ankommt. D.h. in meinen Augen muss sich der Händler mit DPD rumärgern und doch nicht du.

Ich weiß, was Du meinst!

Es geht mir ja nicht um die Arbeitsersparnis für mich, sondern um die Tatsache "wie mit meinem Eigentum umgegangen wird".

Der Händler hat aus meiner Sicht ja alles getan, was zu einer ordnungsgemäßen Zustellung geführt hätte (und ja hat). Nur ist die Ware ja nicht angekommen, weil einfach vor der Tür abgelegt.
Das kann ich -aus meiner Sicht- beim besten Willen nicht dem Händer (der ja lieferte) in die Schuhe schieben.
 
Naja der Händler hat ja schon mal gegen die AGB für den PL verstossen.
Artikel mit Warenwert dürfen laut AGB nicht mit einem PL versendet werden. Von daher wird sich DPD darüber in meinen Augen eh aus der Haftung winden.

Ich weiss auch worum es dir geht, nur ich sehe da eher schwarz.

Ich würde dem Händler ne Frist für ne Nachlieferung mitteilen und gut is.
 
Ich glaub kaum das du von DPD jemals Geld sehen wirst, und ehrlich gesagt wär mir das den ganzen aufwand nicht wert. Wende dich an den Händler, der ist schuld, und fertig. Unversicherter Versand heisst unversicherter versand, da kannst du nichts machen. Ich habe auch schon oft die erfahrung gemacht das unversichert versendetes gerne mal verschwindet, das muss man halt einkalkulieren wenn man sachen so verschickt bzw. sich so schicken lässt. Wir leben leider in einer schlechten welt :(
 
*
3.
Der Vollständigkeit halber muss ich aber auch angeben, dass der tatsächlich versandte Inhalt mit den laut AGB „vorgesehenen“ Inhalten vielleicht nicht übereinstimmt, was jedoch auf die Abfolge der Ereignisse keinen Einfluss gehabt haben dürfte.

Inhalte laut AGB (Auszug):
Als Inhalte kommen Kataloge, Druckschriften oder Serienbriefe mit inhaltsgleichen Mitteilungen in Betracht. Oder inhaltsverwandte Mitteilungen ohne Handelswert, wie zum Beispiel Muster.

Sorry aber wenn Du eine Versandart wählst die nicht dem Produkt entspricht, selbst Schuld. Und dann noch großartig Kulanz erwarten...
 
@wazzup

Nein, Geld werd` ich von dem DPD nicht sehen, davon geh` ich auch aus.


@Makai Stealth

Ja, Du hast völlig recht, dass ich die Wahlmöglichkeit hatte und ein versicherter Versand auch zur Auslieferung geführt hätte.

Aber die Frage, die sich doch stellt, lautet: Darf man fremdes Eigentum offen auf die Straße legen?
Ich denke, dass der DPD eine sich aus dem BGB ergebene Sicherungspflicht hat, also fremdes Eigentum schützen muss. Da die AGB dem BGB nachgeordnet ist, können die da viel hineinschreiben!

Folgendes Beispiel, um auch den "vom DPD gedachten" Lieferinhalt mit einzubeziehen:

Du ersteigerst ein Poster (Drucksache) bei z. B. eBay. Der Verkäufer bietet dir den DPD-Versand versichert + unversichert. Da das Poster nur wenig kostet, nimmst Du (vermutlich) den unversicherten Versand.
Ich setze jetzt einmal voraus, dass Du nicht in die AGB des ParcelLetters gucken wirst, also in Unkenntnis dieses Sachverhaltes davon ausgehst, dass der Brief in deinem Postkasten landen wird - oder?

Der Verkäufer verschickt absprachegemäß, der Brief wird ausgeliefert, aber eben vor die Tür gelegt, wo er geklaut wird.

Jetzt soll ich dem Verkäufer die Schuld geben? Ja/Nein/Vielleicht?

Wer hat den das meiste dazu beigetragen, dass der Brief überhaupt entwendet werden konnte?


Wenn ich für einen Nachbarn Post entgegen nehme, hänge ich die anschließend auch nicht an seine Türklinke!
Das mache ich nicht, weil ich einfach nicht sicher gehen kann, dass sie dort nicht weg kommt.
Wer hätte dann da `was falsch gemacht?


Abgesehen davon bin ich mir sicher, dass mir die "Rechtsabteilung" des DPD entsprechende Begründungen geliefert hätte, wenn es dafür eine gebe.
Man hat es aber immer schön gemieden, überhaupt auf mein Schreiben einzugehen.
.
.
Edit:

Zur Kulanz...

Ich hatte ja eingangs geschrieben, dass ich selbst einsehe, dass der Aufwand höher ist, als der Schaden.

Ich wollte mit meinen Schreiben und Drängen an den DPD erreichen, dass es zukünftig unterlassen wird, Post ungesichert abzulegen.

Ausweichmöglichkeiten bei Nichterreichen eines Empfängers gibt es ausreichend!

Eine bewusste Überspitzung...

Des Weiteren wage ich es `mal, den Bogen (ganz bewusst) zu überspannen:
Der Dieb hat den Brief geklaut, weil er ihm offen angeboten wurden (z. B. ein interessiertes/neugieriges Kind).
Anstiftung? Unterlassung (der Sicherung des Briefes)?
Wenn der Brief nämlich im Postkasten gewesen wäre, hätte er ihn nicht gesehen und dem entsprechend auch nicht entwendet/entwenden können.

Ich betone nochmals, dass ich bewusst übertrieben dargestellt habe!
.
.
Edit:

Hier noch ein interessanter Bericht eines DPD-Fahrers:

http://www.ciao.de/DPD_Deutscher_Paketdienst__Test_1737285

...und zum DPD allgemein:

http://www.ciao.de/Erfahrungsberichte/DPD_Deutscher_Paketdienst__124931
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke nicht das man alles einfach so auf die Straße legen darf mal abgesehen von Katalogen etc. aber !genau dafür! ist dieser Parcel Letter gedacht.

Falls ich mir jemals ein Poster kaufen würde und bei der Versandart steht kann eventuell an die Tür gehängt werden oder ähnliches und mir das Poster was bedeutet werde ich diese Versandart einfach nicht in Anspruch nehmen.

So und wenn ein Händler (bei dem eh das Versandrisiko liegt) dir eine Versandart anbietet die für die Ware nicht gedacht ist würde ich mir überlegen ob nun DPD da wirklich der erste ist dem man verantwortlich machen sollte.

Edit: Ich sag nicht das ich das gutheiße was da passiert ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
OK. Du bis also bestohlen worden. Jemand hat Dein Eigentum entwendet (mal davon abgesehen, dass es gerade einmal um 11 Euro geht).

Das ist ärgerlich. Auch ich werde nicht gerne bestohlen.

Nur eines solltest Du bedenken: Nicht DPD ist der Dieb! Bestohlen wurdest von einem anderen unbekannten Menschen.

DPD hat genau die Leistung erbracht, die Du für die 3 Euro Porto eingekauft hast. Und die ist nicht großartig: DPD wird keine Fahndung nach Dir heraus geben, wenn sie den Parcelletter nicht abliefern können, sondern ihn einfach vor Deine Tür legen.

Du musst Dein Eigentum selbst schützen. Eigentum verpflichtet, und zwar Dich und sonst niemanden.

Was ich als Filialleiter mit Deinen Schreiben machen würde, weiss ich auch nicht. Ich hätte wohl gar nicht geantwortet. Denn was sollte ich auch machen? Ich sehe meine Schuld nicht, denn ich hätte ja alles richtig gemacht.

Also hör auf Dich zu ärgern. Du verschwendest Deine Lebenszeit, mach lieber was lustiges . ... ;)
 
@Charlie of FAF

"Du musst Dein Eigentum selbst schützen. Eigentum verpflichtet, und zwar Dich und sonst niemanden."

Jo, dazu hätte ich es aber haben müssen!

"Eine Übergabe kann persönlich (aktiv) oder über einen, vom Eigentümer (Empfänger) vorgesehen Bereich passiv erfolgen, z. B. der Briefkasten (Willenserklärung).
Im vorliegenden Fall wurde der Brief in dem für Jedermann frei zugänglichen Hauseingangsbereich abgelegt und wurde infolge dessen entwendet.
Hier ist festzustellen, dass eine Besitzübertragung durch Übergabe nicht erfolgt ist, weshalb der Brief mit der Ablage vor der Tür im Besitz und damit im Verantwortungsbereich der DPD hinsichtlich Zustand und Sicherung verblieben ist!"


Jo, sind (in meinem Falle) nur 11 EUR, die mir die Butter nicht vom Brot nehmen...

Zitat aus dem 1. Beitrag:

"WAS DAS ALLES SOLL?

Schaden und Aufwand stehen in keinen wirklich Verhältnis zueinander. Ich bin auch kein notorischer Nörgler! Aber die Geschehnisse sind etwa mit einen „drückendem Stein im Schuh“ vergleichbar.
Ich möchte aber vor allem eines: DAS MEINE (und auch Eure) POST ANKOMMT!

Ich kann nur vermuten, dass auf nachfolgend beschriebene Weise vielfach Sendungen abhanden kommen. Vermutlich werden die Verluste aber i. d. R. zwischen Versender und Empfänger ausgefochten, ohne die Zustellpraxis des ParcelLetters in Frage zu stellen….."

Was lustiges ist gut und natürlich viel besser... Kennste den: http://www.gibsnisch.de/ (Habe ich gestern in einem andern Forum gefunden)
 
@Charlie of FAF

"Eine Übergabe kann persönlich (aktiv) oder über einen, vom Eigentümer (Empfänger) vorgesehen Bereich passiv erfolgen, z. B. der Briefkasten (Willenserklärung).
Im vorliegenden Fall wurde der Brief in dem für Jedermann frei zugänglichen Hauseingangsbereich abgelegt und wurde infolge dessen entwendet.
Hier ist festzustellen, dass eine Besitzübertragung durch Übergabe nicht erfolgt ist, weshalb der Brief mit der Ablage vor der Tür im Besitz und damit im Verantwortungsbereich der DPD hinsichtlich Zustand und Sicherung verblieben ist!"

Also nochmal diese Versandart ist für Kataloge, Drucksachen, Muster etc. gedacht. Also für billigste oder fast wertlose Sachen. Da man sich vorstellen kann das unter anderem Kataloge sehr selten geklaut werden, ist das mit dem einfachen Ablegen vor der Tür bei dieser Versandart für mich völlig legitim. Andere Firmen legen die Kataloge einfach so hin ohne Schutzverpackung wie bei DPD.

Der erste der hier einen Fehler gemacht hat bist Du selbst weil Du eine Versandart gewählt hast die nicht richtig ist!
Das kann man noch abmildern indem man sagt Du wusstest das nicht, dann ist der Verkäufer verantwortlich der dir diese Versandart mißbräuchlicherweise angeboten hat.

Und wenn am Tag 4 Kataloge und 3 Muster eines Haarshampoos abhanden kommen ist das kein Weltuntergang ich bin mir sicher für diese Fälle gibt es eine schnelle Lösung zwischen dem Versender und DPD.
 
Grundsätzlich ist die Ablage vor der Tür im Sinne der Produktbeschreibung (nicht AGB!) schon einmal an Bedingungen geküpft (Zustellung passt nicht in den Briefkasten).

Die Abmessungen des ParcelLetters laut AGB:
PARCELLetter: Format mindestens A5 (14,8 x 21 cm)
maximale Länge: 36 cm, maximale Breite: 25 cm, maximale Höhe: 5 cm
Gewicht: mehr als 50 g und bis zu 1.000 g
Anmerkung:
Selbst das Maximalmaß hätte problemlos in meinen Briefkasten passen müssen

Die AGB spricht von geeigneter Stelle

Der in ihrer AGB und oben erwähnte Begriff der „geeigneten Stelle“ ist durchaus mit dem BGB (Schutz des Eigentums) übereinstimmend, da er auch die Sicherung vor Diebstahl einschließt. Die mit der AGB nicht übereinstimmende Produktbeschreibung kann insofern nur als irreführend anzusehen sein.
Es bleibt also festzustellen, dass der DPD mit der Regelung der Briefablage in Eingangsbereichen nicht nur gegen das geltende Recht, sondern auch gegen die eigene AGB verstößt!

Dem entsprechend kann man die "geeignete Stelle" als Begrifflichkeit aus den AGB auch als "Ersatzweise Übergabe an den Nachbarn", "Hinterlegung beim DPD"... sehen.
Das Post vor die Tür gelegt wird, hätte ich -selbst bei Kenntnis der AGB- niemals als Möglichkeit gesehen.

P3D Makai Stealth schrieb: Also nochmal diese Versandart ist für Kataloge, Drucksachen, Muster etc. gedacht. Also für billigste oder fast wertlose Sachen. Da man sich vorstellen kann das unter anderem Kataloge sehr selten geklaut werden, ist das mit dem einfachen Ablegen vor der Tür bei dieser Versandart für mich völlig legitim. Andere Firmen legen die Kataloge einfach so hin ohne Schutzverpackung wie bei DPD.

(..) fast wertlose Sachen (..)
Die Sachem müssen nicht zwingend wertlos sein. Selbst der DPD räumt das dreifache der Portogebühr als Absicherung ein, was immerhin in meinem Falle 9,29 EUR gewesen, und damit für meine Waren (7,48 EUR) völlig ausreichend war!!!

Die Werbungszustellung, die ungefragt erfolgt (Wurfsendungen von Getränkemärkten) sind nicht bestellt oder bezahlt, vielleicht sogar noch nicht einmal gewollt. Die können natürlich einfach vor die Tür gelegt werden, weil sie für den Empfänger (von einem etwaigen Interesse abgesehen) keine Wert haben.

Hier wurde aber eine Ware transportiert, deren Wert sogar ausdrücklich mit abgesichert war und deren Übersendung ausdrücklich erwünscht und auch bezahlt wurde!

Abgesehen davon bin ich mir sicher, dass mir die "Rechtsabteilung" des DPD entsprechende Begründungen geliefert hätte, wenn es dafür eine gebe.
Man hat es aber immer schön gemieden, überhaupt auf mein Schreiben einzugehen.

Nur weil der DPD `was in die AGB schreibt, muss das noch lange nicht mit dem BGB übereinstimmen.
Wenn mir die "Rechtsabteilung" geschrieben hätte, woraus sich das begründet, wäre ich doch zufrieden gewesen!

Weiterhin ist der "Service" ja auch nicht so toll gewesen.
Auch auf die Tatsache, dass die Sendung problemlos hätte in meinen Briefkasten passen müssen, ist nie einer eingegangen!
Das allein würde ja schon die Schadensersatzpflicht des DPD begründen (bis zu 3fachen Höhe des Portos beschränkt, versteht sich)!
 
Zuletzt bearbeitet:
[P3D] Makai Stealth;2689760 schrieb:
Na dann viel Spaß noch.

Ich weiß, wir drehen uns im Kreis!

Wenn mit dem Thread erreicht wurde, dass Ihr aufmerksam seid, wenn eine Ware per ParcelLetter übersandt werden soll, dann hat zumindest (fast) jeder `was davon gehabt - oder?

Danke an Euch, für die Beteiligung!!!
 
Nur weil der DPD `was in die AGB schreibt, muss das noch lange nicht mit dem BGB übereinstimmen.

Ich kann da beim besten Willen kein gesetzwidriges Handeln seitens DPD erkennen. Es heisst nun mal klipp und klar das eine Zustellung auch als Ablage vor der Haustür erfolgen kann.

Und die Inhaltsbeschränkung für den Service PL und PL+ kann man auch nicht wegdiskutieren.

Was soll denn da von DPD kommen?
Und wenn werden die sich eh an den Händler halten, weil der nicht AGB konform versendet.

Dein Problem kann ich echt nicht nachvollziehen.

Halte dich an den Händler mit deinen Regressforderungen und gut is.

Und ich habe sicher keine Bedenken wenn ich einen Katalog per PL bekomme. Kommt er nicht an lass ich eben nen neuen schicken ist doch echt kein Problem...

Man kann auch aus ner Mücke nen Elefanten machen :]
 
Ich finde es richtig was du da machst und wünsche dir viel Erfolg. Bei solchen Unternehmen dürfte das nicht passieren, egal was das für eine Ware ist und wie wenig man bezahlt hat.

Wenig bezahlen = Nichts erwarten dürfen? Die Kausalkette soll mir mal einer bitte erklären.

Ein Zusteller hat die Pflicht zuzustellen und nicht das irgendwo hinzulegen. Meine Päkchen von der Post liegen ja auch nicht vor der Tür...

Der Fahrer hat grob fahrläßig gehande, Punkt aus. Wenn der Inhalt nicht den Bestimmungen entspricht ist das noch lange kein Freibrief das zu "verschenken". Wenn sie es nicht zustellen "wollen", dann müssen sie es an den Absender zurück schicken oder zum Abholen bereit legen. Wenn sie doch zustellen, dann müssen sie dafür auch Grade stehen.
 
@heurik

das hat hier nichts mit irgendeiner Kausalkette zu tun.

PL ist ein Service für Kataloge und wertfreie Beigaben. Nicht (!) für Waren jeglicher Art.
Was kann den DPD dafür wenn der VK unerlaubt den PL als Warensendung bzw. Paket missbraucht?

Und mit einem Päckchen kann man den PL eben auch nicht vergleichen.

Es steht nun mal glasklar im Serviceumfang des PL beschrieben, dass eine Ersatzzustellung in einer geeigneten Ablage bzw. Umverpackung im eingangsbereich erfolgen kann (was eben wohl auch der Grund für die Inhaltsbeschränkung ist).

So what? *noahnung*
[Ironie]
naja evtl. täsuche ich mich ja auch. Am besten die c't Vorsicht Kunde und den Verbraucherschutz sowie die Lokalpresse informieren.
Evtl. noch einen Brief an den Wirtschaftsminister und auf jeden fall an den MdB des Wahlkreises.
[/Ironie]
 
Es gibt keine Pflicht, sich mit einem Foren-Thema zu befassen. Entweder habe ich Interesse oder nicht.
Ich war bislang der Ansicht, dass in Foren Meinungen, gern auch begründete gegenteilige , und Tipps gefragt wären...

Wenn man Argumente und Beispiele aus dem Sachzusammenhang reißt, indem (begründungsfrei) plakative Äußerungen gepostet werden, entwickeln sich durchaus Sichtweisen, die es erlauben, den Gesamtsachverhalt in die Lächerlichkeit zu ziehen.
Das wird hier ggf. dadurch begünstigt, dass Hinzukommende den Eingangssachverhalt gar nicht mehr lesen, „weil eh zu lang“, sondern ihre Äußerungen auf den weiteren Forenverlauf stützen.

Wenn ich einen Bericht nur quer lese, um ausschließlich die Passagen vertieft zu lesen, die mich speziell interessieren, dann kann ich im Anschluss auch nur den Part bewerten, den ich tatsächlich gelesen habe, nicht den gesamten Bericht.

Das scheint bei vorliegenden Meinungsäußerungen aber scheinbar zumindest teilweise so zu sein: „Das steht doch in den AGB! Was will der denn?“

OK, diese Antwort habe ich bislang nur seitens des DPD bekommen...

Was ist an meiner Ansicht, dass ich das Unternehmen nicht durch "Ablage" an einem dafür nicht bestimmten Ort aus der Sicherungspflicht entziehen kann, möglicherweise falsch, zu bedenken...
Das waren die Meinungen, die ich erhofft hatte.
Was in den AGB steht, dass weiß ich doch, denn schließlich habe ich die relevanten Teile angeführt/sie verlinkt!




“Das steht doch in den AGB! Was willst Du denn?!"

Alles, was in deiner AGB steht, ist grundsätzlich rechtlich unbedenklich und darf niemals hinterfragt werden!?

Beispiel:

Ich verkaufe in Onlineauktionen das z. Zt. beliebte PC-Spiel Oblivion. In meinen AGB schreibe ich, dass ich nur Kopien versende.

Das Beispiel ist bewusst hanebüchen und übertrieben, um durch diese Übertreibung (hoffentlich) auf den Kern des ganzen Sachverhaltes zu zeigen:

Sind Teile einer AGB nur dann nicht in Ordnung, wenn das damit „geregelte“ Unrecht für die Allgemeinheit quasi schreiend erkennbar ist?

Im von mir angestoßenen Falle ist der vermeintliche Haken nicht so offensichtlich, aber –wie ich finde- im Eingangsposting umfangreich begründet.
Hier steht halt die Frage: Ist der besagte AGB-Passus der „Ablage“ grundsätzlich mit dem Sachenrecht des BGB (als berücksichtigungspflichtige Grundlage der AGB!) vereinbar?

Ich hatte das zwischenzeitlich schon angemerkt: Trotz mehrfacher Aufforderung, dieses, auch im Interesse des DPD selbst, zu klären, habe ich als Antwort zwei Mal die AGB übersandt bekommen.
Wenn man sich mein Schreiben (Eingangsposting) jetzt wirklich `mal aufmerksam durchliest, wird so mancher vielleicht meine Meinung (doch) teilen, dass eine passende Antwort anders hätte aussehen müssen.
Wenn es für den eigenmächtigen Umgang mit fremden Eigentum eine rechtliche Begründung gäbe, dann hätte ich diese wohl seitens der „Rechtsabteilung“ bekommen müssen.

Warum habe ich diese Begründung denn nicht bekommen, obwohl mehrfach angefordert?
Hierzu darf jeder seine eigene Meinung haben und ich meine.


Ich halte es nicht für richtig, dass täglich vermutlich tausende Sendungen in der genannten Art „zugestellt“ werden, bzw. das sich das Versandunternehmen auf eine zumindest fragwürdige AGB zurückzieht, wenn dann Sendungen verloren gehen.



Wirklich nur am Rande: Andere „Abgrenzungen“:


1. Der „berühmte“ Katalog

Der Katalog ist ein angeführtes Beispiel, keine Begrenzung!

Versand werden dürfen Briefe + briefähnliche Sendungen (hier kommt der Katalog vor) + ..., z. B. Sachen (...), sofern sie keinen Handelswert besitzen*, z. B. Warenproben und Muster.

* Anmerkung: z. B. Aktien

Das die versandte Sache keinen Wert haben darf, ist insofern nicht richtig und wird durch die 3fache Absicherung (durch Unternehmensvermögen, im Unterschied zum versicherten Versand) des Portowertes gar unterstrichen!


2. Selbst wenn die AGB rechtens wären, sind sie –in meinem- Fall nicht eingehalten worden (aus dem Eingangsthread ersichtlich warum)

Die Ablage an „geeigneter Stelle“ bedingt, dass kein Briefkasten vorhanden oder die Zustellung zu groß für diesen ist.

Der aufmerksame Leser weiß es...


Wenn dann abgelegt wird, muss die Ablage „geeignet“ sein!

Eine Maßnahme kann aber nur geeignet sein, wenn das Ziel (Entgegennahme des Berechtigten) mit hoher Wahrscheinlichkeit erreicht wird.

Ablage auf offener Straße?

Wäre es im vorliegenden Falle nicht geeigneter, die Sendung in der Versandzentrale zu hinterlegen?

Nicht aus Sicht des Unternehmens, dass mit diesem Passus nämlich aus reinem Selbstzweck eine schnelle Abwicklung erreichen will.
Bei Einlagerung benötigt man nämlich Personal und für die Abwicklung (Arbeits-)Zeit (= Kosten)!

Das aber nur am Rande, da es eigentlich gar nicht um „die“ 10 € gehen soll.


Damit man, um meine Meinung nachzulesen, nicht nach oben scrollen muss, hier die eigentliche Frage, zu der ich mir Meinungen erhofft hatte:

(...)
Die Auslieferung endet mit der Übergabe.

Nach herrschender Rechtsmeinung zum BGB bedingt die Übergabe folgendes:

Die Übergabe einer Sache - Besitzwechsel mit dem Willen der Beteiligten unter völliger Aufgabe des Besitzes durch den bisherigen Besitzer.
Ohne Besitzverschaffung (Übergabe oder Übergabesurrogat ) gibt es keine Übertragung von Eigentum an beweglichen Sachen.

Eine Übergabe kann persönlich (aktiv) oder über einen, vom Eigentümer (Empfänger) vorgesehen Bereich passiv erfolgen, z. B. der Briefkasten (Willenserklärung).
Im vorliegenden Fall wurde der Brief in dem für Jedermann frei zugänglichen Hauseingangsbereich abgelegt und wurde infolge dessen entwendet.
Hier ist festzustellen, dass eine Besitzübertragung durch Übergabe nicht erfolgt ist, weshalb der Brief mit der Ablage vor der Tür im Besitz und damit im Verantwortungsbereich der DPD hinsichtlich Zustand und Sicherung verblieben ist!

Die Ablage in einem für Jedermann zugänglichen Bereich ist mindestens als grob fahrlässig zu bezeichnen. Eine offene Ablage von Gegenständen ist nicht geeignet, eine Sache vor Beschädigung oder Diebstahl zu schützen. Insbesondere dann nicht, wenn nicht abzusehen ist, wann die Sache von einem Berechtigten entgegengenommen werden kann. Die mangelhafte Sicherung der Sache kann im günstigsten Falle wenige Minuten dauern (Einkauf), im ungünstigsten Falle mehrere Wochen (Urlaub). Diesen Umstand und die daraus resultierende Gefahrenhöhung konnte Ihr Auslieferungsfahrer gar nicht absehen!
(...)

Ergänzend: Meine Türklinke/Fußmatte habe ich nicht zur Entgegennahme von Postsendungen gedacht, wie wohl die meisten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur kurz:

a) klar sollte man AGB auch mal hinterfragen. Nur die hier zutreffenden sind rechtlich wasserdicht.
Eine evtl. schuldhafte nicht berechtigte Ablage des PL kann man in dem fall nur gerichtlich klären lassen. Sprich wenn kann die evtl. fahrlässigkeit des Zustellers ausschliesslich ein Gericht klären. Das Ergebnis schwebt mir aber schon jetzt vor meinem geistigen Auge.

b) Nur weil man immer wieder mit Mammutposts auf seinem Standpunkt beharrt wird er für Andere die eben eine andere Sicht der Dinge haben auch nicht richtiger.
Meinungsfreiheit gilt eben für alle auch für die, die eine andere Meinung haben.

c) Usern zu unterstellen, dass sie deine Postings nicht vollständig gelesen oder am Ende kapiert haben ist einfach nur anmassend. Evtl. überliest man ellenlange teilweise nicht ganz chronologische Traktate auch mal schneller. K.A. ich kann behaupten alles gelesen zu haben.

d) Pflicht: Es gibt aber auch keine Pflicht sich aus nem Thema was nunmal öffentlich zu Diskussion gestellt wurde herauszuhalten nur weil man ne ander Meinung hat.

e) über die AGB gibts rein gar nichts zu diskutieren. Es gibt immer noch die Vetragsfreiheit. Und wenn DPD schreibt sie liefern nur in grüne Briefkästen aus ist das eben so. Wems nicht passt der verschickt eben nicht mit DPD.

f) Warum schiebst du DPD die Schuld an der ganzen Misere zu? Was sagt denn eigtl. der (wirklich haftbar zu machende) Händler dazu?

g) Was soll DPD dir denn antworten? Einen 1000 Seitigen Erklärungsbrief in dem das ganze BGB und evtl. auch HGB etc durchgekaut wird obwohl der Sachverhalt klar ist?
Die Arbeit eines Juristen kosten numal mehr als 0€/h.
==> gegen DPD klagen, dann bekommst du Post von deren Rechtsabteilung ;)

h) Handelswert:
Kein Handelswert bedeutet nunmal keine Handelswaren.
Schon mal daran gedacht, dass ein Katalog auch € kosten kann. Gerade aufwändige Machwerke z.B. ein Ferrari Katalog. Und genau dafür haftet DPD.

i) geeigete Stelle:
Und? Weisst du WO genau der Zusteller den Brief angebracht hat?
Evtl. klebte der sogar gut versteckt und wurde trotzdem geklaut. Du unterstellst hier dem Zusteller ja geradezu, dass er den Brief maximal exponiert befestigt hat. Hast du dafür auch nur einen stichfesten Beweis?

j) Hinterlegung:
Nein, warum auch?
Das ist für einen PL eben nicht vorgsehen. Womit wir wieder beim Ausgangspunkt wären. Es wurde eben die falsche Versandart gewählt.

k) Versandversicherung:
Auch wenn alle Versender versicherte Versandarten anbieten, heisst das im Schadensfall noch lange nicht, dass ein evtl. auch wirklich reguliert wird. Dann war die Ware eben nicht AGB konform verpackt (was sogar häufig stimmt) und basta.

l) wenn man schon Juristerei betreibt:
DPD ParcelLetter oder „Mit unserer Sorglosigkeit klauen Sie nur beste Ware*“
Ich denke gegen diese Aussage mit unterstellendem Charakter könnte DPD gut eine gerichtlichen Beschluss z.B. eine Unterlassungsklage durchbringen....die kostet dann aber wohl eher mehr als 9,xx €
 
Zuletzt bearbeitet:
@Herr Jeh

a) AGB sind wasserdicht

Mh, irgendwie habe ich da aus vorgenannten Gründen erhebliche Bauchschmerzen, das auch so zu sehen.

Aus meiner Sicht hat eine Übergabe garnicht stattgefunden, weil die Zustellung mit einer Ablage, die irgendwo, aber eben nicht an einen dafür vorgesehenen Ort (Briefkasten=Willensbekundung zur Ablage bei Abwesenheit), stattfindet. Somit wäre der "Lieferauftrag" nicht abgeschlossen.


Es muss bei der Willensbekundung berücksichtigt werden, dass die getroffene Maßnahme höchstwahrscheinlich im Interesse der passiven Partei liegt.
Das niemand seine Post auf der Fußmatte haben möchte (Diebstahl, Nachbarschaft -Postgeheimnis- kann mich ausspionieren, um nur zwei Gründe anzuführen), ist, denk` ich, nicht anzuzweifeln. Das ist ja vermutlich auch der Grund, warum es wohl kaum ein Haus geben wird, das keine Posteinwurfmöglichkeit haben wird.

Ich versuche noch ein Beispiel, um da zu umschreiben:

Möbellieferung durch Spedition:
Nicht unüblich sind da AGB in folgendem Sinne: "Anlieferung bis zur 1. Tür", was mit Haustür, also in jedem Falle vor dem Haus, gemeint ist.

Der Schrank wird geliefert, aber der Kunde hat den Termin, der fast sekundengenau eingehalten wird, verschwitzt, und es ist auch sonst niemand erreichbar.
Der Spediteur sagt sich: "Lieferort und -zeit (AGB) sind eingehalten, deshalb stelle ich den Schrank ab!"

Der Kunde hat hier gar einen Fehler gemacht, der ihm max. die Kostenübernahme einer Neuanlieferung eingebracht hätte, keine Frage, aber das Abstellen kan nicht in seinem Sinne sein.
Der Möbelladen wäre hier m. E. nicht zu Verantwortung zu ziehen, nur weil er diesen Spediteur (mit eher üblicher AGB) anbietet.



Die Höhe des Schadens spielt dabei keine Rolle. Bei schuldhaftler Beschädigung ist man zum Schadensersatz bei einem abgebrochenen Bleistift genauso verpflichtet, wie es bei der 1000-€-Beule am Auto der Fall wäre.


Hinzu kommt die fehlende Sicherungsmöglichkeit. Der Empfänger weiß ja garnicht, dass seine Ware/Post angeliefert (abgelegt) ist und kann daher selbst garnicht sichern.



b) Mammutpost macht Sichtweise auch nicht richtiger

Da hast Du natürlich vollkommen recht!


c) Usern zu unterstellen, dass sie deine Postings nicht kapiert haben

Das habe ich nicht gesagt, auch nicht gemeint. Wenn das so `rüberkam, dann tut es mir wirklich leid!


d) Pflicht zur Threadteilnahme

Ich hab` nichts anderes geschrieben


e) über die AGB gibts rein gar nichts zu diskutieren. Es gibt immer noch die Vertragsfreiheit. (...)

Das stimmt so nicht. Verträge müssen dem geltenden Recht entsprechen!
Für eine AGB gilt: "Hinsichtlich der AGB sei erwähnt, dass es sich hierbei um ein dem BGB nachgeordnetes Recht gilt, das zudem den Regelungen des AGBG unterliegt."

Nicht zu vergessen, dass StGB: Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB, im vorliegenden Falle (wieder völlig überspitzt, versteht sich) als Wahnsinnskonstrukt Beihilfe zur Verletzung des Briefgeheimnisses durch Unterlassung (der Sicherung) durch den Auslieferer und Anstiftung zur Beihilfe zur Verletzung des Briefgeheimnisses durch Unterlassung (mittels AGB) durch das Unternehmen.
Sieht doch zumindest gut aus!?.


f) Warum DPD und nicht der Onlinehändler verpflichtet

Der Händer hat aus meiner Sicht alles getan, damit die Ware ankommt. Sie ist ja definitiv angekommen. Das der Brief aber ungesichert abgelegt wird, konnte er -genauso wie ich- nicht beeinflussen.
Das der Brief ungesichert abgelegt wurde, ist eben fraglichem Passus der AGB "zu verdanken", für den eben der DPD zuständig ist.
Selbst in Kenntnis der AGB seitens des Händlers, was, wie ich weiß, nicht der Fall war, müsste immer noch von einer geeigneten Ablage (Ware kommt auf jeden Fall an) ausgegangen werden.



g) Was soll DPD dir denn antworten? (...)

Woraus sich das Recht auf Ablage der Post, entgegen des Willens des Empfängers, der die Post bei Abwesenheit im Allgemeinen ja im Briefkasten oder sonst gesichert (beim Nachbarn, Posthinterlegung beim Versandunternehmen) wissen möchte, begründet.



h) Handelswert (...)

Handelswaren (Waren):
Bezieht ein Unternehmen Erzeugnisse, die es ohne eigene Be- oder Verarbeitung weiter veräußert, spricht man von Handelswaren (z.B. Wagenheber als serienmäßiges Kfz-Zubehör).

Meine DVD-Layer wollte ich selbst nutzen, nicht weiter veräußern.

Sachen, die Handelswert besitzen, wären z. B. Aktien.

Das die mit dem ParcelLetter versandte "Sache" nicht zwingend wertlos ist/sein muss, sehe ich genauso.
Abgesehen davon lässt sich der Wert einer Sache nicht immer in Euro und Cent (fast hätt`ich Mark und Pfennig gepinnt) ausrechnen.


i) geeignete Stelle

Nein, natürlich kann ich das nicht sagen, wo er lag. Ich kann dir (leider) nur mitteilen, wo er schließlich nicht mehr lag.

Davon ab, es gibt bei mir vor der Tür nichts, wo man es in der Art hätte verbergen können, dass es nicht sogar der berechtigte Empfänger übersehen müsste.
Es sei denn, man stopft es in die Müllbox, was man aber wohl gänzlich ausschließen kann.



Doch, zwingend sogar, da keine "geeignete Stelle" zur Ablage vor Ort vorhanden war, und die unmittelbaren Nachbarn nicht da waren (Ich geh`davon aus, dass dort versucht wurde anzufragen, weil ich das als üblich ansehen würde).

Wie gesagt: Die Lieferung lag an der Straße, da gibt es nichts zu deuteln.


k) Versandversicherung

..hätte ich wählen sollen! Hinterher ist man bekanntlich immer schlauer.
Für den ParcelLetter besteht, wie beschrieben, eine Absicherung, die eng begrenzt ist. Das diese Absicherung bestand, war mir aber zum Zeitpunkt des Kaufes und Eiverständniserklärung für den Versand per ParcelLetter auch nicht geläufig. Das viel eben erst auf, als ich in die AGB schaute, nachdem die Sendung schon geklaut war.


l) wenn man schon Juristerei betreibt

Die Aussage kann und muss ich ohne Abstriche akzeptieren!

Bei der "Kreation" des Betreffs hab` ich definitiv, was erwähnte Ergänzung angeht, das Ziel verfehlt!
Die Aussage war als "Einleitungsscherz" gedacht, enthält aber Interpretationsmöglichkeiten, die ich absolut nicht beabsichtigte!
Das war mir aber bereits selbst aufgefallen. Leider kann man den Betreff aber nicht selbst editieren. Aus diesem Grunde habe ich den Moderator gebeten, die Anmerkung ersatzlos zu streichen.

Was gerade geschehen ist. Vielen Dank an "Sepp", für die Hilfe!



Folgendes möchte ich in meiner "Mammutposting" gern noch anhängen:

Ich habe eine bestimmte Qualität vor Augen, wenn es um Zustellung geht, da fällt erstmal nicht das lesen der AGB darunter.

als Grundsatzaussage, die ich so ganz gut finde.


Weiterhin eine Wiederholung, die, wenn ich auch keine Änderung der AGB in dem Punkte "Ablage" erreichen kann, vielleicht doch den Einen oder Anderen vor ggf. Schaden bewahrt:

Wenn mit dem Thread erreicht wurde, dass Ihr aufmerksam seid, wenn eine Ware per ParcelLetter übersandt werden soll, dann hat zumindest (fast) jeder `was davon gehabt - oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Ablage der Zustellung ist die letzte Maßnahme, die nach der AGB des DPD überhaupt vorgesehen ist!
Deshalb ist ggf. festzustellen, dass es dem DPD auf eine "Eignung" der Ablage gar nicht ankommt, da der Brief auch ohne "geeignete Ablagemöglichkeit" (i. S. der Schutz z. B. vor Diebstahl) erfolgen würde.

Kurz gesagt: Alternativen werden -den Wortlaut der AGB berücksichtigt- in der Wirklichkeit gar nicht geprüft!
Der Brief wird abgelegt und basta (= auch wenn die Ablage das Risiko birgt, dass die Sendung entwendet werden könnte)!
Das ist m. E. die Krux der AGB-Position!
Nur ein solches Vorgehen, bezogen auf den beschriebenen Sachverhalt, hatte ich eingangs auch mit der Anmerkung zur "Sorglosigkeit" gemeint (Satz zwischenzeitlich gestrichen, siehe oben).

Der AGB-Passus: "Hinterlegung an geeigneter Stelle" ist, aus meiner Sicht, nur eine Verklausulierung der Tatsache, dass der Brief nur einmal angeliefert wird und könnte sich auf das Ansinnen des DPD begründen, Arbeitszeit und Anfahrtskosten zu sparen.

Diese Regelung könnte deshalb "sittenwidrig" ( i. S. D. BGB unzulässig) sein.

Dabei ändert es auch nichts, ob man die AGB gekannt hat, bevor man den DPD beauftragt. Hierbei -was ich schon anführte- kann man die "geeignete Ablage" auch völlig anders definieren, als es die Produktbeschreibung des DPD tut (Ablage vor den Haustür).

Maßgebend ist die AGB, nicht die Produktbeschreibung.
An der Vorgehensweise würde sich auch nichts ändern, wenn der Inhalt der Sendung zu 100 % der AGB entspricht, in meinem Falle entsprochen hätte.

Abgesehen davon stellt sich ggf. außerdem die Frage, die sicherlich ein eigenständiges Thema wäre, hier also nur erwähnt sein soll, der Wahrnehmungspflicht der AGB, bevor ein Auftrag erteilt wird (In vielen Fällen sinnvoll, keine Frage. Aber beim Versand eines Briefes?).



Ablauf:

1. Anklingen --> Keiner da, dem übergeben werden kann
2. Brief in den Briefkasten --> passt nicht

3. Eigentlich:
Prüfung, ob das "einfache" Ablegen des Briefes geeignet ist, das Ziel zu erreichen.

Hier sollte man doch vielleicht folgende Punkte beachten:
-Wie lange sind die Berechtigten abwesend?
-Welcher Personenzahl/welchem Personenkreis ist der abgelegte Brief während dessen zugänglich?
= Risiko (Eignung) der Ablage

Ob ein Fahrer, der sich vermutlich knapp `ne Minute vor Ort aufhält, das wirklich absehen/beurteilen kann, ist zumindest fraglich.

4. Ergebnis
Das Ergebnis ist aber immer gleich, selbst wenn ein Risiko erkennbar ist: Der Brief wird abgelegt!

Das ist auch der Grund, warum ich zudem meine, dass dem kaum ein Briefempfänger wirklich zustimmen kann (Willensbestimmung) und führt im Ergebnis dann wiederum dazu, dass der Lieferauftrag nicht abgeschlossen ist. Wenn der Lieferanspruch nicht abgeschlossen ist, ist der DPD weiterhin für die Sicherung zuständig*, weshalb er auch bei eingetretenem Schaden haftungspflichtig ist, nicht der Versender.

* Eine Sicherung durch den Empfänger ist ja gar nicht möglich, da dieser ja nicht weiß, dass der Brief (ungesichert) vor seiner Tür liegt.

Das die Zustellung des ParcelLetters in Form der Ablage nicht nur vereinzelt vorkommt und zu Schaden führen kann, ist mit den nachfolgenden Links zwar nicht belegt, die Vermutung aber zumindest unterstrichen: Link und Link2 (Etwas weiter unten: "Auf die Fensterbank gelegt") und Link3 (Noch ein "Nörgler") und Link4 (Die Ablage selbst bei Paketen genutzt wird, obwohl nicht durch die AGB vorgesehen)

Ich will nicht vergessen zu betonen, dass ich den Fehler beim Unternehmen und ausdrücklich nicht bei den Auslieferungsfahrer/innen sehe. Der Anlieferer ist nicht zuletzt der Dumme, da er "nach Vorgabe" handelt und beim nächsten Kundenkontakt noch der Schelte ausgesetzt ist.
Wenn sich ein Fahrer, bei einem Frachiseunternehmen ja meistens Subunternehmer, gegen die obige Praxis stellen würde, dann müsste er das auf eigene Rechnung tragen.
Wenn man sich nun vorstellt, dass zu den üblichen Auslieferungszeiten viele der Empfänger arbeiten sind, also nicht anzutreffen sind, hätte er am Folgetag den Wagen allein von den "Rückläufern" gut gefüllt, was sich mit dann neu hinzukommenden multiplizieren würde.
Aus meiner Sicht haben die Fahrer kaum `ne Chance, die "Eignungsprüfung" tatsächlich im Sinne des Kunden durchzuführen.
 
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