Ebay - Vetragsauflösung durch Verkäufer so möglich?

KGBerlin

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Moins

Mal wieder ich und Ebay.
Ja auch wenn es nervt ;)

Folgender Fall.

Ich habe am 30.4.2010 einen Kühlergrill für mein Auto per SofortKauf erworben.
Es handelt sich um dieses Angebot:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180495557810&ssPageName=ADME:B:EOIBSA:DE:1123
Anbieter ist:
tuningwelt08
JOM Carparts & Carhifi GmbH
Jürgen Lochner
Harpenerhellweg 16
44805 Bochum
Deutschland
Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: Amtsgericht Bochum HRB 5525
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 811990563
Heute erreichte mich eine Mail mit folgenden Inhalt:
Hallo xxxxxx,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass unser Lieferant die letzte Lieferung
gesperrt hat, da die Passgenauigkeit bei der letzten Produktion nicht gewährleistet
werden kann.

Aus diesem Grund überweise ich Ihnen unverzüglich Ihr Geld zurück.

Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Gruß
Ist damit der Kaufvertrag aufgehoben oder kann ich auf Lieferung bestehen?

Zumal nun ein "anderer" Ebayverkäufer genau das gleiche Angebot hat nur für ein paar Euro mehr.
http://cgi.ebay.de/JOM-Kuhlergrill-...Item&pt=Autoteile_Zubehör&hash=item3cac6714f7
Zu beachten wäre da folgendes.
Gleicher Text, gleiche Fotos und:
JOM Car-Parts & Car-Hifi GmbH
Mario Fleming
Harpener Hellweg 16
44805 Bochum
Deutschland
Anmeldenummer im örtlichen Handelsregister oder anderen Registern: Amtsgericht Bochum HRB 5525
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 811990563
Zumal dieser Verkäufer mit seinen AGB auf den anderen Verkäufer verweist.
(Ganz unten in der Auktion)

In beiden Auktionen ist ein Widerruf an.
Fa. JOM Car-Parts GmbH
Harpener Hellweg 16
44805 Bochum
Geschäftsführer:
Mario Fleming
Jürgen Lochner
Oliver Vogt
Tel.:0234-9029519
Fax:0234-9029595
zu richten.

Eine Firma wo jeder Geschäftsführer sein eigenens Ebaykonto hat.
Also recht witzig das der eine nicht liefer will und der andere kann, aber nur für 3 Euro mehr?!?!?!?

Kann ich also auf Lieferung bestehen?
Wegen der Passgenauigkeit mach ich mir keine Sorgen.
Da passt sowieso nie was zu 100% 8)
 
Zuletzt bearbeitet:
LOL

Schick dem alten Verkäufer den Link zur anderen Auktion und frage Ihn ob er das wirklich so will ;D
 
Ich kann nur verkaufen was ich besitze. Wenn ich es nicht besitze, darf ich es nicht verkaufen.

Nein, er darf den Kaufvertrag nicht einseitig auflösen.

Schreib ihm zurück, er soll sich das Teil von seinem Mit-Geschäftsführer leihen und dir zustellen, du bestehst auf dem Vertrag. Setze ihm eine Frist von 14 Tagen um seine Lieferpflicht zu erfüllen.

Danach kann folgendes passieren: Der Mitgeschäftsführer nimmt sein Angebot raus. Dann scheint das Ding echt nicht lieferbar; ist doof, kann aber passieren. Frag nach, wie lange sich die Lieferung verzögert, und entscheide, ob du gewillt bist, so lange zu warten. Falls ja, stimme einer Lieferung zum <neuesLieferdatum> zu.
Du dürftest zwar auf Lieferung bestehen, aber das wird dir nicht helfen, da er selbst keine Ware reinbekommt, die er liefern kann. Per Rechtsstreit könntest du möglicherweise erreichen, dass nachdem du das nächstgünstigste Angebot gekauft hast er dir die Differenz erstatten muss, aber das lohnt IMO nicht.

Oder der Mitgeschäftsführer nimt sein Angebot nicht raus. Dann pack deinen Beitrag hier in eine eMail an eBay; und stelle Anzeige wegen Betrugs. Aber das halte ich für unwahrscheinlich.
 
Ich kann nur verkaufen was ich besitze. Wenn ich es nicht besitze, darf ich es nicht verkaufen.

Nein, er darf den Kaufvertrag nicht einseitig auflösen.

Schreib ihm zurück, er soll sich das Teil von seinem Mit-Geschäftsführer leihen und dir zustellen, du bestehst auf dem Vertrag. Setze ihm eine Frist von 14 Tagen um seine Lieferpflicht zu erfüllen.

Danach kann folgendes passieren: Der Mitgeschäftsführer nimmt sein Angebot raus. Dann scheint das Ding echt nicht lieferbar; ist doof, kann aber passieren. Frag nach, wie lange sich die Lieferung verzögert, und entscheide, ob du gewillt bist, so lange zu warten. Falls ja, stimme einer Lieferung zum <neuesLieferdatum> zu.
Du dürftest zwar auf Lieferung bestehen, aber das wird dir nicht helfen, da er selbst keine Ware reinbekommt, die er liefern kann. Per Rechtsstreit könntest du möglicherweise erreichen, dass nachdem du das nächstgünstigste Angebot gekauft hast er dir die Differenz erstatten muss, aber das lohnt IMO nicht.

Oder der Mitgeschäftsführer nimt sein Angebot nicht raus. Dann pack deinen Beitrag hier in eine eMail an eBay; und stelle Anzeige wegen Betrugs. Aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Kann fast alles so unterschreiben bis:

Man kann nur das verkaufen, über was man das Eigentum ausübt, Besitz ist etwas anderes. Und ja ich kann auch etwas verkaufen, was mein Eigentum ist, aber es nicht besitze.:o
 
Merci

Ich habe ihm jetzt geschrieben das sein Geschäftspartner und ein weiterer Mitarbeiter seiner Firma einen identischen Artikel anbieten.
Und dadurch die Firma Jom dessen Inhaber er ist, mir somit auch den Artikel liefern kann.
Die Frist habe ich mit einer Woche ab morgen angesetzt.
Schließlich hat er das Geld schon eine Woche.

Obendrein scheint das öfters vorzukommen wenn man die Bewertungen etwas länger und genauer liest.
 
Kann fast alles so unterschreiben bis:

Man kann nur das verkaufen, über was man das Eigentum ausübt, Besitz ist etwas anderes. Und ja ich kann auch etwas verkaufen, was mein Eigentum ist, aber es nicht besitze.:o

Du wirst lachen, aber ich könnte sogar dein Eigentum verkaufen! Wo steht denn, dass ich für den Kaufvertrag Eigentümer oder Besitzer der Kaufsache sein muss.
Wie würdest du sonst Vertretergeschäfte, Kommissionsgeschäfte usw. bewerten?
Im übrigen kann ich dein Eigentum auch ohne dein Wissen verkaufen. Den Kaufvertrag dazu kann ich natürlich schließen, nur erfüllen kann ich ihn eben nicht.


Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie würdest du sonst Vertretergeschäfte, Kommissionsgeschäfte usw. bewerten?
Als gesetzlicher Vertreter handle ich doch für die Person, die selbst nicht darf. Insofern übe ich auch das Eigentum an ihren Sachen für sie aus.
Was das jetzt mit Kommissionen zu tun hat, weiß ich nicht. Die EU-Kommission ist in meinen Augen eh nicht geschäftsfähig.

Im übrigen kann ich dein Eigentum auch ohne dein Wissen verkaufen. Den Kaufvertrag dazu kann ich natürlich schließen, nur erfüllen kann ich ihn eben nicht
Ja, man kann auch jemanden vor den Zug stoßen... toll *suspect*
 
Du wirst lachen, aber ich könnte sogar dein Eigentum verkaufen! Wo steht denn, dass ich für den Kaufvertrag Eigentümer oder Besitzer der Kaufsache sein muss.
Wie würdest du sonst Vertretergeschäfte, Kommissionsgeschäfte usw. bewerten?
Im übrigen kann ich dein Eigentum auch ohne dein Wissen verkaufen. Den Kaufvertrag dazu kann ich natürlich schließen, nur erfüllen kann ich ihn eben nicht.

Nun, da hast Du recht.

Ich habe die Beschreibung nicht eng genug gefasst.

Allerdings ergab sich die Notwendigkeit der Richtigstellung dadurch, dass es in erster Linie in dem Sachverhalt um die Erlaubnis ("..., darf ich es nicht verkaufen") zum Verkauf ging.
Da es sich bei mindestens einer der Parteien nicht um eine dem HGB unterliegende natürliche Person handelt, trifft ein Kommissionsgeschäft mit dem dazugehörenden, die Erlaubnis zum Verkauf fremden Eigentums begründenden Kommissionsvertrag, nicht zu.

Deinem letzten Satz entnehme ich, dass für Dich der Begriff "Verkaufen" also den Vollzug nicht beinhaltet, richtig?


Was das jetzt mit Kommissionen zu tun hat, weiß ich nicht. Die EU-Kommission ist in meinen Augen eh nicht geschäftsfähig.

YMMD! Der ist saugut, muß man nur noch klären, obs nur was mit dem Alter zu tun hat.*lol*
 
Da es sich bei mindestens einer der Parteien nicht um eine dem HGB unterliegende natürliche Person handelt, trifft ein Kommissionsgeschäft mit dem dazugehörenden, die Erlaubnis zum Verkauf fremden Eigentums begründenden Kommissionsvertrag, nicht zu.
Wie würde das denn beispielsweise ein Verein machen, der einigen Mitgliedern Dinge zum Verkauf überlässt? Das Geld soll ja dann auch in der Vereinskasse ankommen, aber vorstrecken sollen die Mitglieder auch nicht müssen...
 
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