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Ex-WG-Mitbewohner jagt Anwalt auf den Hals
- Ersteller Redphil
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Redphil
Grand Admiral Special
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Folgendes Problem:
meine Freundin wohnt in einer 3-Mann-WG. Im Frühjahr ist eine Mitbewohnerin ausgezogen, da sie ihre Ausbildung hier abgebrochen hat. Diese war nun eigentlich verpflichtet, einen Nachmieter aufzutreiben, hat sich jedoch darum nicht gekümmert.
Die beiden anderen haben das selber in die Hand genommen, mittlerweile wurde auch eine Nachmieterin gefunden, die jedoch erst Juli/August einziehen wird. Die Exmitbewohnerin hat mit der Neuen bereits telefonisch alles Wesentliche besprochen, Verträge mit der Wohnungsgenossenschaft sind auf dem Weg zu ihr.
Nun ist es so, daß die Exmitbewohnerin bis zum Einzug der neuen Mitbewohnerin ihren Teil der Miete weiter zu bezahlen hat.
Bisher wurde das auch gemacht, allerdings kam heute völlig überraschend der Brief eines Anwalts, in dem die "schriftliche Zustimmung zur Entlassung unserer Mandantschaft aus dem Mietvertrag", damit das Freistellen "von der Inanspruchnahme durch die Vermieterin" gefordert wird.
Das unter Fristsetzung und der Drohung, bei Fristverzug "unserer Mandantin die gerichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche [zu] empfehlen. Auf die damit verbundenen Mehrkosten und Unnanehmlichkeiten weisen wir Sie bereits jetzt höflich hin".
Als Begründung wird angeführt, daß die Exmitbewohnerin ihre Ausbildung aus "gesundheitlichen Schwierigkeiten" aufgeben musste (was wohl so nicht stimmt, es soll wohl eher mangelnde Motivation ausschlaggebend gewesen sein), nicht mehr hier wohnen würde und damit ein Kündigungsrecht gegenüber dem "Gesellschafter"(=den ehemaligen Mitbewohnern) habe.
Das Ganze kommt wie gesagt völlig überraschend, ohne vorherige Androhung, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wie verhalten wir uns in dieser Situation am sinnvollsten? Wie ernst sind die Drohungen zu nehmen?
meine Freundin wohnt in einer 3-Mann-WG. Im Frühjahr ist eine Mitbewohnerin ausgezogen, da sie ihre Ausbildung hier abgebrochen hat. Diese war nun eigentlich verpflichtet, einen Nachmieter aufzutreiben, hat sich jedoch darum nicht gekümmert.
Die beiden anderen haben das selber in die Hand genommen, mittlerweile wurde auch eine Nachmieterin gefunden, die jedoch erst Juli/August einziehen wird. Die Exmitbewohnerin hat mit der Neuen bereits telefonisch alles Wesentliche besprochen, Verträge mit der Wohnungsgenossenschaft sind auf dem Weg zu ihr.
Nun ist es so, daß die Exmitbewohnerin bis zum Einzug der neuen Mitbewohnerin ihren Teil der Miete weiter zu bezahlen hat.
Bisher wurde das auch gemacht, allerdings kam heute völlig überraschend der Brief eines Anwalts, in dem die "schriftliche Zustimmung zur Entlassung unserer Mandantschaft aus dem Mietvertrag", damit das Freistellen "von der Inanspruchnahme durch die Vermieterin" gefordert wird.
Das unter Fristsetzung und der Drohung, bei Fristverzug "unserer Mandantin die gerichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche [zu] empfehlen. Auf die damit verbundenen Mehrkosten und Unnanehmlichkeiten weisen wir Sie bereits jetzt höflich hin".
Als Begründung wird angeführt, daß die Exmitbewohnerin ihre Ausbildung aus "gesundheitlichen Schwierigkeiten" aufgeben musste (was wohl so nicht stimmt, es soll wohl eher mangelnde Motivation ausschlaggebend gewesen sein), nicht mehr hier wohnen würde und damit ein Kündigungsrecht gegenüber dem "Gesellschafter"(=den ehemaligen Mitbewohnern) habe.
Das Ganze kommt wie gesagt völlig überraschend, ohne vorherige Androhung, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wie verhalten wir uns in dieser Situation am sinnvollsten? Wie ernst sind die Drohungen zu nehmen?
Wu134
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Hallo,
bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich versuch mal zu helfen:
1. Wer steht alles im Mietvertrag? Wie ist da die Kündigungsfrist geregelt bzw. ist es ein Laufzeitmietvertrag?
2. Haben die Mitbewohner untereinander etwas schriftliches vereinbart, mit Teilung der Miete und dem Verhalten, falls jemand auszieht? Soweit ich deinen Thread richtig verstanden habe, ist da untereinander schon etwas geregelt, mit dem Nachmieter und dass sie bislang ihren Teil der Miete ja auch bezahlt hat.
Soweit ich das bislang beurteilen kann, klingt die Sache für mich irgendwie undurchsichtig. Sie zahlt vom Frühling bis jetzt ihren Anteil der Miete und im Juni, kurz bevor der Nachfolger einzieht, fällt ihr ein, die verbleibenden 2 Monate nicht mehr bezahlen zu müssen. Ist ein Anwalt so günstig oder ist der Mietanteil so hoch, dass sich so eine Reaktion "lohnen" würde? Vorallem, da sie sich ja auch in Hinsicht mit dem Nachmieter wenig kooperativ gezeigt hat.
Gruß
bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich versuch mal zu helfen:
1. Wer steht alles im Mietvertrag? Wie ist da die Kündigungsfrist geregelt bzw. ist es ein Laufzeitmietvertrag?
2. Haben die Mitbewohner untereinander etwas schriftliches vereinbart, mit Teilung der Miete und dem Verhalten, falls jemand auszieht? Soweit ich deinen Thread richtig verstanden habe, ist da untereinander schon etwas geregelt, mit dem Nachmieter und dass sie bislang ihren Teil der Miete ja auch bezahlt hat.
Soweit ich das bislang beurteilen kann, klingt die Sache für mich irgendwie undurchsichtig. Sie zahlt vom Frühling bis jetzt ihren Anteil der Miete und im Juni, kurz bevor der Nachfolger einzieht, fällt ihr ein, die verbleibenden 2 Monate nicht mehr bezahlen zu müssen. Ist ein Anwalt so günstig oder ist der Mietanteil so hoch, dass sich so eine Reaktion "lohnen" würde? Vorallem, da sie sich ja auch in Hinsicht mit dem Nachmieter wenig kooperativ gezeigt hat.
Gruß
ghostadmin
Grand Admiral Special
Liege ich da jetzt völlig falsch oder müsste das nicht Sache vom Vermieter sein?
Redphil
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Ist nicht zu erkennen, Kündigung sei am BGB orientiert.1. Wer steht alles im Mietvertrag? Wie ist da die Kündigungsfrist geregelt bzw. ist es ein Laufzeitmietvertrag?
Schriftlich geregelt ist da nichts, afaik läuft das in WGs aber so. Inwiefern das juristisch sicher ist, kann ich nicht sagen.2. Haben die Mitbewohner untereinander etwas schriftliches vereinbart, mit Teilung der Miete und dem Verhalten, falls jemand auszieht? Soweit ich deinen Thread richtig verstanden habe, ist da untereinander schon etwas geregelt, mit dem Nachmieter und dass sie bislang ihren Teil der Miete ja auch bezahlt hat.
Das Ganze wird noch blöder. Wie ich jetzt erfahren habe, übernimmt die Neumieterin die Miete ab Juli (als Entgegenkommen, sie zieht eigentlich im August ein), diese "Entlassungserklärung" soll bis Ende Juni abgegeben werden, d.h. also wohl erst nach der letzten Miete, die von der ExWG-Bewohnerin noch zu bezahlen ist. Wir verstehen nicht, worauf die Gute hinauswill, eigentlich ist alles bereits geregelt gewesen.Soweit ich das bislang beurteilen kann, klingt die Sache für mich irgendwie undurchsichtig. Sie zahlt vom Frühling bis jetzt ihren Anteil der Miete und im Juni, kurz bevor der Nachfolger einzieht, fällt ihr ein, die verbleibenden 2 Monate nicht mehr bezahlen zu müssen. Ist ein Anwalt so günstig oder ist der Mietanteil so hoch, dass sich so eine Reaktion "lohnen" würde? Vorallem, da sie sich ja auch in Hinsicht mit dem Nachmieter wenig kooperativ gezeigt hat.
Ich durchschaue das auch nicht ganz, aber es sieht wohl so aus, daß alle WG-Bewohner Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter sind, untereinander aber eine "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts" bilden, also zur Zahlung ihres Mietanteils bzw. zum Organisieren eines Nachmieters verpflichtet sind.Liege ich da jetzt völlig falsch oder müsste das nicht Sache vom Vermieter sein?
Eye-Q
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Vielleicht mal bei der Ex-Mitbewohnerin erkundigen was sie damit bezwecken will bzw. ob man das nicht auch ohne Anwalt regeln kann? Wäre jedenfalls mein Ansatz, bei dem sich vielleicht alles aufklärt.
Redphil
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Werden wir sicher probieren. Meine Freundin ist hier erst kürzlich eingezogen, hat die fragliche Person also nur kurz kennengelernt. In der alten Besetzung gabs wohl auch mal Reibereien, kA.Vielleicht mal bei der Ex-Mitbewohnerin erkundigen was sie damit bezwecken will bzw. ob man das nicht auch ohne Anwalt regeln kann? Wäre jedenfalls mein Ansatz, bei dem sich vielleicht alles aufklärt.
Sepp
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ericstar
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ich vermute stark, dass die bedingung, 'erst kündigen zu können, wenn ein nachmieter gefunden ist', (sofern nicht unzumutbar) zulässig ist.
rhHeini
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Hinweis am Rande: es gibt ein Forum für Recht, stöbere mal da in Mietrecht, ich denke solche Fälle hat es schon gegeben.
http://forum.jurathek.de/index.php
Mfg rh
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Mfg rh
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Evtl. möchte sich die liebe, nette junge Dame bezüglich eventuell folgender Nachforderungen absichern (Betriebskosten, Strom etc.), welche üblicherweise erst im Folgejahr berechnet werden (können).
Zu empfehlen sei Dir (euch) auf jeden Fall ein Gespräch beim Rechtsanwalt. Es sind auch nur Menschen. Solltest Du finanziell nicht sehr liquide sein, genügt ein Gang zum Amtsgericht um dort einen Beratungsschein zu erlangen. Mit jenem kostet Dich Dein RA ganze 11,90 Euro.
Der Anwalt, der hoffentlich auf diesen Bereich spezialisiert ist, wird Dir besser helfen können, als all' die liebgemeinten MEINUNGEN in privaten Userforen... (Mischung von Wahrheit, Unwahrheit, Meinung, Glauben, persönliche Präferenzen...).
Zu empfehlen sei Dir (euch) auf jeden Fall ein Gespräch beim Rechtsanwalt. Es sind auch nur Menschen. Solltest Du finanziell nicht sehr liquide sein, genügt ein Gang zum Amtsgericht um dort einen Beratungsschein zu erlangen. Mit jenem kostet Dich Dein RA ganze 11,90 Euro.
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SUNSHINE
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Ist zwar noch früh am morgen, aber ich denke, hier wird zweiterlei vermengt bzw. der Sachverhalt ist noch nicht klar dargestellt.
1. Unter den WG-Bewohnern mag es ja eine GBR und "intern" Abreden über interne Verpflichtungen geben. Da mag man auch flux kündigen können. Das "flux" wird m.E. aber durch die Abrede, intern einen Nachfolger zu präsentieren bzw. sich zu bemühen durchaus auch eingeschränkt.Da wüsste ich aber gerne erstmal näheres zum Sachverhalt.
2. Nix zu tun hat die "interne" GBR mit dem "externen" Verhältnis zum Vermieter (es sei denn dieser wäre eingebunden). Da mag gegenüber den Mitgesellschaftern der GBR ein Kündigugnsrecht haben wer will, das schlägt (je nach Vereinbarung i.d.R.) nicht auf das Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter durch.
3. Zu klären wäre daher bitte nochmal, WER überhaupt Partei des Mietvertrages ist. Ich vermute mal, dass dies eine Einzelperson war oder aber alle WG´ler mitunterschrieben haben. Dann wäre gegenüber dem Vermieter entweder von einem Untermietverhältnis (abgeleitet über den einzigen direkten Mieter) oder aber wieder von einem direkten jedes WG´lers auszugehen. Gegenüber dem (jeweiligen) Vermieter (der ja auch die Kohle will) richtet sich alles nach Mietrecht. GBR ist ne andere Baustelle, die sic damit befasst, wer inter welchen Anteil zahlen muss und wie aus der GBR rauskommt.
4. Nach alledem gehe ich mal davon aus, dass der Anwalt entweder von Untermiete ausgeht, oder die Sachlage vieleicht auch noch nicht richtig geschildert bekommen hat und schlicht und einfach mal einen Verzicht auf den internen Ausgleich von Euch einfordert. Schade kann das nie, führt es doch in jedem Fall dazu, dass ihr die Trulla von der Miete freistellen müsst! Da kann ihr die Kündigung dann herzlich egal sein.
1. Unter den WG-Bewohnern mag es ja eine GBR und "intern" Abreden über interne Verpflichtungen geben. Da mag man auch flux kündigen können. Das "flux" wird m.E. aber durch die Abrede, intern einen Nachfolger zu präsentieren bzw. sich zu bemühen durchaus auch eingeschränkt.Da wüsste ich aber gerne erstmal näheres zum Sachverhalt.
2. Nix zu tun hat die "interne" GBR mit dem "externen" Verhältnis zum Vermieter (es sei denn dieser wäre eingebunden). Da mag gegenüber den Mitgesellschaftern der GBR ein Kündigugnsrecht haben wer will, das schlägt (je nach Vereinbarung i.d.R.) nicht auf das Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter durch.
3. Zu klären wäre daher bitte nochmal, WER überhaupt Partei des Mietvertrages ist. Ich vermute mal, dass dies eine Einzelperson war oder aber alle WG´ler mitunterschrieben haben. Dann wäre gegenüber dem Vermieter entweder von einem Untermietverhältnis (abgeleitet über den einzigen direkten Mieter) oder aber wieder von einem direkten jedes WG´lers auszugehen. Gegenüber dem (jeweiligen) Vermieter (der ja auch die Kohle will) richtet sich alles nach Mietrecht. GBR ist ne andere Baustelle, die sic damit befasst, wer inter welchen Anteil zahlen muss und wie aus der GBR rauskommt.
4. Nach alledem gehe ich mal davon aus, dass der Anwalt entweder von Untermiete ausgeht, oder die Sachlage vieleicht auch noch nicht richtig geschildert bekommen hat und schlicht und einfach mal einen Verzicht auf den internen Ausgleich von Euch einfordert. Schade kann das nie, führt es doch in jedem Fall dazu, dass ihr die Trulla von der Miete freistellen müsst! Da kann ihr die Kündigung dann herzlich egal sein.
Redphil
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1. Unter den WG-Bewohnern mag es ja eine GBR und "intern" Abreden über interne Verpflichtungen geben. Da mag man auch flux kündigen können. Das "flux" wird m.E. aber durch die Abrede, intern einen Nachfolger zu präsentieren bzw. sich zu bemühen durchaus auch eingeschränkt.Da wüsste ich aber gerne erstmal näheres zum Sachverhalt.
2. Nix zu tun hat die "interne" GBR mit dem "externen" Verhältnis zum Vermieter (es sei denn dieser wäre eingebunden). Da mag gegenüber den Mitgesellschaftern der GBR ein Kündigugnsrecht haben wer will, das schlägt (je nach Vereinbarung i.d.R.) nicht auf das Mietverhältnis gegenüber dem Vermieter durch.
In dem anwaltlichen Schreiben wurde diese Unterscheidung auch so getroffen und ausgeführt.
Den Mietvetrtrag haben alle WG-Bewohner unterschrieben. Demnach gibt es also ein direktes Mieterverhältnis zw. den einzelnen WG-Bewohnern und dem Vermieter, und parallel die Regelungen der GBR?3. Zu klären wäre daher bitte nochmal, WER überhaupt Partei des Mietvertrages ist. Ich vermute mal, dass dies eine Einzelperson war oder aber alle WG´ler mitunterschrieben haben. Dann wäre gegenüber dem Vermieter entweder von einem Untermietverhältnis (abgeleitet über den einzigen direkten Mieter) oder aber wieder von einem direkten jedes WG´lers auszugehen. Gegenüber dem (jeweiligen) Vermieter (der ja auch die Kohle will) richtet sich alles nach Mietrecht. GBR ist ne andere Baustelle, die sic damit befasst, wer inter welchen Anteil zahlen muss und wie aus der GBR rauskommt. .
Würde sie diese Freistellung auch von möglichen Nachzahlungen etwaiger Nebenkosten, die sie während ihrer Zeit hier verursacht hat, befreien?4. Nach alledem gehe ich mal davon aus, dass der Anwalt entweder von Untermiete ausgeht, oder die Sachlage vieleicht auch noch nicht richtig geschildert bekommen hat und schlicht und einfach mal einen Verzicht auf den internen Ausgleich von Euch einfordert. Schade kann das nie, führt es doch in jedem Fall dazu, dass ihr die Trulla von der Miete freistellen müsst! Da kann ihr die Kündigung dann herzlich egal sein.
Weil es sich gerade anbietet, werden wir die Angelegenheit demnächst wohl doch mal einem Anwalt vorlegen. Schon bitter, wenn so eine Angelegenheit dann gleich per Anwalt geklärt werden muss.