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Frage / Problem bei Sachmängelhaftung / Gebrauchtwagengarantie
- Ersteller Thy
- Erstellt am
Thy
Grand Admiral Special
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- 16.06.2002
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Moin,
hoffe hier bin ich richtig mit dem Thema:
fahre nen Opel Corsa BJ 12/2002 - km 56.000
gestern hat mich auf offener Strecke mein Schaltumlenkhebel verlassen, halt ein übliches Corsa Problem...ging nich mehr zu schalten, war wie mit nem Löffel in ner Nudelsuppe.
(zur Info: der Schaltumlenkhebel wurde an Corsa Cs aus Plastik gebaut, dann merkte man, dass es wohl nen Serienfehler ist, und das Teil nach etlichen km den Geist aufgibt (in 2/3 aller Fälle) - ab BJ2005 baute man dann ab Serie eins aus Metall ein)
Mein Händler teilte mir nach Austausch nun mit, dass ich die 130€ selber zahlen muss, und die Gebrauchtwagengarantie nicht zählt, dazu nen paar Fragen:
1. der Händler ist doch gesetzlich verpflichtet, mir 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie zu geben, Auto wurde 07.2005 gekauft
2. der Händler hat eine Gebrauchtwagengarantie bei "German Assistance" abgeschlossen ,also soner Gebrauchtwagenversicherung
3. "German Assistance" sagt mir, Schaltumlenkhebel ist nicht in der Garantie enthalten
was ist nun, ich bin der Meinung, ich habe Garantieansprüche bei meinem Händler (Sachmängelhaftung), wie der das dann abrechnet mit der Versicherung, ist mir doch relativ egal. Ich habe nen Anspruch auf 1 Jahr Garantie, da fällt lt Opel der Schaltumlenkhebel auch rein, da kein Verschleissteil (und dass der Sachmangel von Kauf an besteht, ist ja auch klar, da Serienfehler)
was meint ihr ?! Kulanz bei Opel bin ich grad am Probieren...geht auf jeden Fall, jedoch lt. versch. Aussagen nur bis 3 oder 4 Jahre und 100.000km, mal schauen
Danke schonmal für kommende Antworten !
hoffe hier bin ich richtig mit dem Thema:
fahre nen Opel Corsa BJ 12/2002 - km 56.000
gestern hat mich auf offener Strecke mein Schaltumlenkhebel verlassen, halt ein übliches Corsa Problem...ging nich mehr zu schalten, war wie mit nem Löffel in ner Nudelsuppe.
(zur Info: der Schaltumlenkhebel wurde an Corsa Cs aus Plastik gebaut, dann merkte man, dass es wohl nen Serienfehler ist, und das Teil nach etlichen km den Geist aufgibt (in 2/3 aller Fälle) - ab BJ2005 baute man dann ab Serie eins aus Metall ein)
Mein Händler teilte mir nach Austausch nun mit, dass ich die 130€ selber zahlen muss, und die Gebrauchtwagengarantie nicht zählt, dazu nen paar Fragen:
1. der Händler ist doch gesetzlich verpflichtet, mir 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie zu geben, Auto wurde 07.2005 gekauft
2. der Händler hat eine Gebrauchtwagengarantie bei "German Assistance" abgeschlossen ,also soner Gebrauchtwagenversicherung
3. "German Assistance" sagt mir, Schaltumlenkhebel ist nicht in der Garantie enthalten
was ist nun, ich bin der Meinung, ich habe Garantieansprüche bei meinem Händler (Sachmängelhaftung), wie der das dann abrechnet mit der Versicherung, ist mir doch relativ egal. Ich habe nen Anspruch auf 1 Jahr Garantie, da fällt lt Opel der Schaltumlenkhebel auch rein, da kein Verschleissteil (und dass der Sachmangel von Kauf an besteht, ist ja auch klar, da Serienfehler)
was meint ihr ?! Kulanz bei Opel bin ich grad am Probieren...geht auf jeden Fall, jedoch lt. versch. Aussagen nur bis 3 oder 4 Jahre und 100.000km, mal schauen
Danke schonmal für kommende Antworten !
dsred
Vice Admiral Special
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das der umlenkhebl nicht in der garantie enthalten ist, ist gut möglich. dazu mußt du dir mal die garantiebedingungen durchlesen.
beim händler hast du allerdings keine garantie sondern nur eine gewährleistung auf sachmangel, da der kauf allerdings mehr als sechs monate her ist, bist du in der beweislastpflicht, so dass du dem händler nachweisen müßtest, dass der sachmangel bereits ab kauf bestand, was du leider nicht kannst. nur in den ersten sechs monaten liegt die beweislast beim händler.
du kannst höchstens probieren mit dem händler zu reden, ob er das nicht übernimmt, wenn du allerdings an einen händler wie meinen geraten bist, dann kannst du das vergessen.
insgesamt befürchte ich, dass du auf dem 130,- sitzen bleiben wirst. sei froh, dass es nur so wenig ist, ich habe mir vor knapp über vier monaten auch einen gebrauchten beim händler gekauft und hab jetzt ein ernsthaftes motorproblem (kosten bis zu 2000,- euro), wobei dass durch die garantie abgedeckt sein sollte. aber glauben tu ich's erst, wenn ich mein auto wieder hab.
gruß dsred
beim händler hast du allerdings keine garantie sondern nur eine gewährleistung auf sachmangel, da der kauf allerdings mehr als sechs monate her ist, bist du in der beweislastpflicht, so dass du dem händler nachweisen müßtest, dass der sachmangel bereits ab kauf bestand, was du leider nicht kannst. nur in den ersten sechs monaten liegt die beweislast beim händler.
du kannst höchstens probieren mit dem händler zu reden, ob er das nicht übernimmt, wenn du allerdings an einen händler wie meinen geraten bist, dann kannst du das vergessen.
insgesamt befürchte ich, dass du auf dem 130,- sitzen bleiben wirst. sei froh, dass es nur so wenig ist, ich habe mir vor knapp über vier monaten auch einen gebrauchten beim händler gekauft und hab jetzt ein ernsthaftes motorproblem (kosten bis zu 2000,- euro), wobei dass durch die garantie abgedeckt sein sollte. aber glauben tu ich's erst, wenn ich mein auto wieder hab.
gruß dsred
Thy
Grand Admiral Special
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Jepp, so wie du's schreibst hab ich mir ebenso recherchiert...bleib wohl auf der Kohle sitzen, nen Kulanzantrag bei Opel werd ich wohl auch nicht durchkriegen, da der nur bis 3 Jahre oder 100.000km zieht...mal schauen, vielleicht krieg ich ne Sonderkulanz oder so...
Dave Zwieback
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- Asus EN7900GS
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- Acer P193WD
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- 2x Seagate ST3160815AS
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- Samsung SH-S203D
- Soundkarte
- onboard
- Gehäuse
- Chieftech BX-01
- Netzteil
- LC420
- Betriebssystem
- Vista Home Premium 32bit
- Webbrowser
- IE 8
...die wirst du auch nur kriegen, wenn du die Serviceintervalle eingehalten hast.
Einige Autohersteller halten an dieser Praxis fest.
Einige Autohersteller halten an dieser Praxis fest.
Lalle
Admiral Special
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- Webbrowser
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...die wirst du auch nur kriegen, wenn du die Serviceintervalle eingehalten hast.
Einige Autohersteller halten an dieser Praxis fest.
was ich auch fair finde ,immerhin heisst das nicht das diese in einer Vertragswekstatt durchgeführt werden müssen.
Greetz
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