Frage zu speziellem Szenario mit Auslandsreise per Auto - TÜV

p4z1f1st

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Hallo liebe Leut,

ich habe eine recht spezielle Frage.

Es geht darum, dass ein berentetes Familienmitglied in die Türkei auswandern will.

Die Person will jedoch nicht von jetzt auf gleich alle Banden brechen, sondern erstmal ein "Probejahr" einlegen.
Da die Person auf keinen Fall auf ein Auto verzichten möchte, gedenkt sie ihren Wagen mitzunehmen. Informiert wie das auf der türkischen Seite abläuft, hat sie schon.
Man stellt dort einen Antrag auf eine "Aufenthaltserlaubnis für Kraftfahrzeuge aus dem Ausland" und sobald man diesen erteilt bekommen hat, meldet man den Wagen in der Türkei, für die Zeit in der man dort verweilt, "temporär" an.
Entsprechend bekommt man auch ein türkischen Kennzeichen. Dort muss dann auch alle 2 Jahre beim TÜVTürk (Tochter der TÜV Süd) eine Untersuchung durchgeführt werden. Also recht ähnlich wie hier.

So, jetzt kommt aber die Frage, die sich hier stellt: FALLS die Person nach mehr als 2 Jahren wieder zurück will, ist der deutsche TÜV folglicherweise abgelaufen (wir jetzt mal davon aus, dass es so lange ist, dass auch die "Übergangszeit" von 6 Monaten nach abgelaufenem TÜV überschritten ist).

Wie kriege man jetzt die Karre nach Deutschland zurück?

Anmelden in DE geht nicht, da kein TÜV/AU-Bericht aus DE vorliegt (weiß jetzt nicht genau, ob der TÜVTürk auch in Deutschland Gültigkeit hat.
Aber das wäre mMn egal, da die türkischen Kennzeichen bei der "Türkei-Abmeldung" abgegeben werden müssen).

Hat jemand ne Idee, wie ich das anstellen könnte? *noahnung*

Ich habe schon beim TÜV versucht anzurufen. Aber seit geschlagenen 3 Tagen kriege ich keinen ran )((
 
Es gibt doch sogenannte Überführungskennzeichen, also Kurzzulassungen. Das sollte es doch auch in der Türkei geben. Also dort beantragen und dann mit dem Auto nach Dtld fahren. Schätze allerdings, daß hier dann wieder ein TÜV erfolgen muß, weil das Auto hier ja neu zugelassen werden muß. Glaube die Hauptuntersuchung wird dann eben ein wenig teurer, aber jetzt keine Komplettabnahme.
 
Es gibt doch sogenannte Überführungskennzeichen, also Kurzzulassungen. Das sollte es doch auch in der Türkei geben. Also dort beantragen und dann mit dem Auto nach Dtld fahren. Schätze allerdings, daß hier dann wieder ein TÜV erfolgen muß, weil das Auto hier ja neu zugelassen werden muß. Glaube die Hauptuntersuchung wird dann eben ein wenig teurer, aber jetzt keine Komplettabnahme.
Das hier dann wieder ein "deutsche" Untersuchung beim TÜV durchgeführt werden müsste, wäre nicht das Problem.
Da muss man sich wohl informieren, ob es solche Überführungskennzeichen in der Türkei gibt.

Aus deutscher Sicht meinst du diese Schilder hier, oder?

ufk_ausfuhrkennzeichen.png
 
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