Frage zum Führerschein

MUC

Fleet Captain Special
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Servus erst mal :)

Ich hätte hier mal 'ne Frage zum Führerschein, die mir bis jetzt noch keiner beantworten konnte.. Selbst ein Polizist nicht :D

Es geht um den "Führerschein mit 17", das sog. "begleitete Fahren".

Ich hab' vor knapp einem halben Jahr meinen Schein gemacht, auch beides auf Anhieb bestanden :) War damals aber halt noch 17, deswegen hab' ich auch diesen komischen Lappen bekommen. Jetzt bin ich seit Montag 18, hatte aber noch keine Zeit meinen richtigen Führerschein zu beantragen bzw. ihn abzuholen, weil diese be... Führerscheinstelle am anderen Ende der Stadt ist und ich als Schüler deswegen Probleme habe, dorthin zu kommen (zeitlich).


Jetzt frage ich mich, ob ich mit diesem "Führerschein mit 17" nach Vollendung meines 18. Lebensjahres auch alleine fahren darf.?!
Im Internet hab' ich schon überall geschaut, nur gefunden hab' ich nix.. Und bis frühestens Juli werd' ich auch nicht dazu kommen, zwecks Schulaufgaben etc. - bin z.Z. halt voll im Stress.. Der alljährliche Endspurt halt.

Als vor 2-3 Monaten mal ein Polizist bei uns in der Schule war, der uns über Verkehr usw. informieren sollte (^^), fragte ich ihn diesbezüglich. Die Antwort war ernüchternd: "Weiß ich nicht, da musst du jemand anders fragen."
So viel mal dazu..


Jetzt steh ich allerdings auf dem Schlauch, wie ihr vielleicht auch schon gemerkt habt.. Es kann sein, dass ich im Laufe der nächsten 1-2 Wochen mit dem Auto wohin muss, wär recht praktisch, wenn ich wüsste ob ich das den überhaupt darf. :)


Hat einer von euch vielleicht 'ne Ahnung? Würd' mir echt weiterhelfen, wenn mir die Frage einer beantworten könnte. :) :]
 
Hab mal schnell gegoogelt: http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?par=48a

Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Stand: zuletzt geändert durch VO vom 31.10.2006 (BGBL. I S. 2407)

[II. Führen von Kraftfahrzeugen]
10. Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
§ 48a Voraussetzungen

(3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Die Bescheinigung ist im Fahrzeug mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen namentlich aufzuführen.

Schnell ändern lassen!

Nach dem Behördendeutsch zu urteilen (Link^), darfst du mit diesen Lappen NICHT alleine fahren. Eine Änderung ist nötig!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da musst bei der zuständigen Behörde fragen, die den Schein auch ausstellt - bei uns wär das die Führerscheinstelle vom Landratsamt.
Aber wie ich unsere Bürokratie kenne, darfst erst alleine fahren, wennde auch den passenden Lappen dazu hast - egal obde 18 oder 80 bist...

BTW: Für dringende Behördengänge bekommt man schulfrei ;)
 
Eine Bekannte von mir fuhr mal mit diesem 17er-Lappen und wurde angehalten (3 Tage nach ihrem 18. Lebensjahr). War aber kein Problem, zumindest wurde sie nicht darauf angesprochen - schwing dich also ins Auto, fahr zur Führerscheinstelle und lass es ändern ;)
 
ich würde sagen, der Führerschein gilt nur nicht, wenn du damit aleine fährst. Da du aber deine vollwertige Fahrerlaubniss beim Amt hast, könnte man es dir schlimmstenfalls als fahren ohne Führerschein auslegen, was eine geringe Geldbuße bedeuten würde.
 
Nabend,
notfalls mal bei den Jungs in Grün anrufen... Das dauert nicht lange, sollte wenig bis gar nichts kosten und die Auskunft gibts da auch.

Mal eben ne ganz andere Frage nebenbei. Wann läuft die Probezeit ab??
Ich hab am 9.8.2005 meine (zweite :] ) praktische Prüfung bestanden. Allerdings gabs damals Chaos wegen einer eingetagenen, aber nicht nötigen Sehhilfe und daher hab ich den echten Führerschein erst am 23.8 nach bestandenen, vorgezeigten Sehtest ausgehändigt bekommen.
Die zwei Jahre werden doch bestimmt ab dem ersten Tag mit Fahrerlaubnis gerechnet, oder?

Gruß
Fanfreak
 
Nabend,
notfalls mal bei den Jungs in Grün anrufen... Das dauert nicht lange, sollte wenig bis gar nichts kosten und die Auskunft gibts da auch.

Mal eben ne ganz andere Frage nebenbei. Wann läuft die Probezeit ab??
Ich hab am 9.8.2005 meine (zweite :] ) praktische Prüfung bestanden. Allerdings gabs damals Chaos wegen einer eingetagenen, aber nicht nötigen Sehhilfe und daher hab ich den echten Führerschein erst am 23.8 nach bestandenen, vorgezeigten Sehtest ausgehändigt bekommen.
Die zwei Jahre werden doch bestimmt ab dem ersten Tag mit Fahrerlaubnis gerechnet, oder?

Gruß
Fanfreak

jap. 2 jahre nach erhalt der Fahrerlaubnis. Es hängt immer von der Fahrerlaubnis ab, nicht von dem Führerschein.
Wurde euch das nicht in der Theorie beigebracht? *suspect*
 
j...
Wurde euch das nicht in der Theorie beigebracht? *suspect*

ironie.png
Auto-Führerschein gibt doch jetzt schon mit 17... Da muss Mutti aufpassen. ;)

BTW: Habe mein Moped(LkR) FhrSche mit 15 gemacht...
 
jap. 2 jahre nach erhalt der Fahrerlaubnis. Es hängt immer von der Fahrerlaubnis ab, nicht von dem Führerschein.
Wurde euch das nicht in der Theorie beigebracht? *suspect*

Öhm doch, da wurde gesagt: Ihr bekommt mit bestandener Prüfung den Führerschein und zwei Jahre später ist die Probezeit abgelaufen. Nur liegen bei mir ja jetzt zwischen der Prüfung und dem Erhalt ca 15 Tage...

Gruß
FanFreak
 
Öhm doch, da wurde gesagt: Ihr bekommt mit bestandener Prüfung den Führerschein und zwei Jahre später ist die Probezeit abgelaufen. Nur liegen bei mir ja jetzt zwischen der Prüfung und dem Erhalt ca 15 Tage...

Gruß
FanFreak

Deine Fahrerlaubnis hast du aber am Tag der Prüfung erhalten, nicht?!

Zudem, willst du jetzt etwa falsch fahen, weil deine probezeit zuende ist?... *lol*
 
Deine Fahrerlaubnis hast du aber am Tag der Prüfung erhalten, nicht?!

Zudem, willst du jetzt etwa falsch fahen, weil deine probezeit zuende ist?... *lol*

1. Nö, hab ich nicht. Ich hab die Fahrerlaubnis erst erhalten, als ich denen beim Verkehrsamt "beweisen" konnte, dass ich tatsächlich keine Brille brauche...

2. Nö will ich ich nicht, wills nur einfach mal wissen. ;)

Gruß
FanFreak
 
Dann begann die Probezeit auch erst, als du diesen Beweis erbracht hast.
 
Da musst bei der zuständigen Behörde fragen, die den Schein auch ausstellt - bei uns wär das die Führerscheinstelle vom Landratsamt.
Aber wie ich unsere Bürokratie kenne, darfst erst alleine fahren, wennde auch den passenden Lappen dazu hast - egal obde 18 oder 80 bist...

BTW: Für dringende Behördengänge bekommt man schulfrei ;)

Eine Bekannte von mir fuhr mal mit diesem 17er-Lappen und wurde angehalten (3 Tage nach ihrem 18. Lebensjahr). War aber kein Problem, zumindest wurde sie nicht darauf angesprochen - schwing dich also ins Auto, fahr zur Führerscheinstelle und lass es ändern ;)

ich würde sagen, der Führerschein gilt nur nicht, wenn du damit aleine fährst. Da du aber deine vollwertige Fahrerlaubniss beim Amt hast, könnte man es dir schlimmstenfalls als fahren ohne Führerschein auslegen, was eine geringe Geldbuße bedeuten würde.


Danke erstmal euch allen :) Ich werd' auf jeden Fall schauen, dass ich den richtigen Schein so schnell wie möglich abhole..
Find's aber auch blöd, dass ich nicht z.B. meine Mutter dahin schicken kann, auch nicht mit Vollmacht.. Naja, unsere Bürokratie halt^^
 
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