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How to install the app on iOS
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gruenmuckel
Grand Admiral Special
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Das läuft eben so bei den Importeuren von dem Chinaschrott. Billige Technik, kein Service, unfreundlich usw.
So ne Art 1&1 der Motorroller.
Die Hotline ist bestimmt auch kostenpflichtig. Die Dinger halten nix und mit dem Service machen sie das Geld.
So ne Art 1&1 der Motorroller.
Die Hotline ist bestimmt auch kostenpflichtig. Die Dinger halten nix und mit dem Service machen sie das Geld.
Unabhängig davon, dass Du mit dem Rost natürlich Recht auf Nachbesserung/Garantie etc. hast, ist deren Ärger verständlich, denn Du hast einen Garantiefall angemeldet, die erklären sich dazu bereit und stehen dann vor verschlossener Tür. Und dadurch sind nunmal Kosten entstanden, zumal diese Anfahrt ja jetzt ein zweites Mal gemacht werden muss und davon einmal umsonst.
Was ich nicht ganz verstehe, auch wenn der Termin kurzfristig war, du hast doch bestimmt die Info nicht direkt am Abend vorher nach Geschäftsschluss bekommen und hättest somit Bescheid sagen können bzw müssen, dass du den Termin nicht einhalten kannst.
Was ich nicht ganz verstehe, auch wenn der Termin kurzfristig war, du hast doch bestimmt die Info nicht direkt am Abend vorher nach Geschäftsschluss bekommen und hättest somit Bescheid sagen können bzw müssen, dass du den Termin nicht einhalten kannst.
yourgreatestfear
Grand Admiral Special
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Der Vergleich mit dem Bäcker ist hinfällig. Da sowohl Preise ausgeschrieben sind und die Bäckerin bestimmt nach Bezahlung verlangt, wenn du dann abhaust ist es einfacher Ladendiebstahl. Also vergessen wir mal den Einwand.
@Topic:
Schnell rostender Roller noch während der Gewährleistungspflicht. Das ist eindeutig ein versteckter Mangel, die Reklamation und Schadenbehebung sind klar vom Verkäufer zu tragen. Das ganze Thema spielt aber für das Threadproblem keine Rolle.
Man brauch für Terminabsprachen keine schriftlichen Verträge und eventuelle Schadenersatzforderungen bei Nichteinhalten bedürfen keiner extra AGB-Regelungen. Schadensersatzforderungen entstehen bei Vertragsbruch durch entstandenem Schaden. In deinem Falle ist es eigentlich wie mit den so oft streitbehafteten Ärztehonoraren, wenn der Patient nicht rechtzeitig einen Arzttermin absagt oder einfach ohne Meldung nicht erscheint.
Es ist davon auszugehen, dass bei korrekter Absage des Termins deinerseits (diese Sorgfaltspflicht ist gegeben bei Terminen), der Techniker die Anfahrt nicht gemacht hätte. Also können die Kosten der sinnlosen Anfahrt als Schadenersatzforderung weitergegeben werden. Da spielt es keine Rolle wer im Falle eines zustandegekommenen Termines die Kosten getragen hätte. 59,- für eine Anfahrt ist auch nicht übertrieben hoch, wenn er nicht grade ne Straße weiter die Firma hat. Soweit entspricht alles üblicher Regelungen wie es bei Technikern, Ärzten usw. gehandhabt wird und rechtens ist.
Grund für Streit gibt es eher in der Art wie die Forderung gestellt wurde.
1. Wer Rechnungen stellt muss dem Zahlenden eine realistische Zeit für die Begleichung einräumen, dabei ist klar geregelt das dieser Zeitraum ab der tatsächlichen Zustellung gerechnet wird. Das Datum des Anschreibens ist völlig unbedeutend dabei. Der Poststempel ist Beginn des Zeitraumes! Aus diesem Grund ist es bei kurzfristigen Forderungen auch üblich das Zahlungsziel nicht als Datum anzugeben, sondern als Zeitraum, zB innerhalb x Werktagen etc.
2. Wenn ein Zahlungsziel nicht eingehalten wurde, dann hat eine Mahnung zu erfolgen. Hier ist eine Mahnungsgebühr zulässig, welche aber nur einem geringen Aufwand entsprechen darf. Der Mahnende darf natürlich solche Aufgaben an Inkassounternehmen abgeben, aber die dürfen die dadurch entstehenden deutlichen Mehrkosten nicht schon bei den Regelmahnungen aufschlagen. Der Sinn liegt dabei eher in der psychologischen Wirkung von Inkassounternehmen. Wie hier wiedermal schön bewiesen wurde, hat die reine Erwähnung zu einer Zahlung geführt.
Was wäre wenn:
Spielen wir mal das Spiel durch, wenn PK nicht gezahlt hätte und alle rechtlich korrekt handeln würden. Erst hätte er berechtigterweise das unrealistische Zahlungsziel bemängelt, daraufhin hätte Firma X ein neues Zahlungsziel stellen müssen. PK zahlt aber immer noch nicht! Daraufhin hätte eine Mahnung kommen müssen, egal ob von Firma X oder Inkasso Y nur mit einer geringen Mahnungsgebühr. Keine Reaktion von PK, also 2. Mahnung. Nächster Aufschlag einer Mahngebühr ( auch die hält sich in Grenzen, für Verzugsschäden gibt es Regeln).
Nach 2. Mahnung noch immer keine Zahlung, jetzt haut ein Inkasso ordentlich rein.
Was so alles auf einen zukommen kann entnehmt mal selbst folgendem Link:
http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm
Fazit für Threadersteller:
Gezahlt in irgendeiner Weise hätte man sicher, jedoch hätte man sich nicht so schnell einschüchtern lassen sollen und so die Summe in Ruhe prüfen können. Wenn die Firma irgendwelche Gebühren verlangt hätte, noch verlangen sollte, sofort wegen dem unmöglichen Zahlungsziel abschmettern die Sache. Da auch keine Mahnungen kamen, dürfen auch keine weiteren Gebühren erhoben werden. Verzugskosten (die auch schon vor 1. Mahnung anfallen könnten) entfallen, da Zahlungsziel vor dem Poststempel lag. Inkassounternehmen sind böse Sache, ohne Frage, aber vor der ersten Mahnung dürfen auch die nur Bellen.
@Topic:
Schnell rostender Roller noch während der Gewährleistungspflicht. Das ist eindeutig ein versteckter Mangel, die Reklamation und Schadenbehebung sind klar vom Verkäufer zu tragen. Das ganze Thema spielt aber für das Threadproblem keine Rolle.
Man brauch für Terminabsprachen keine schriftlichen Verträge und eventuelle Schadenersatzforderungen bei Nichteinhalten bedürfen keiner extra AGB-Regelungen. Schadensersatzforderungen entstehen bei Vertragsbruch durch entstandenem Schaden. In deinem Falle ist es eigentlich wie mit den so oft streitbehafteten Ärztehonoraren, wenn der Patient nicht rechtzeitig einen Arzttermin absagt oder einfach ohne Meldung nicht erscheint.
Es ist davon auszugehen, dass bei korrekter Absage des Termins deinerseits (diese Sorgfaltspflicht ist gegeben bei Terminen), der Techniker die Anfahrt nicht gemacht hätte. Also können die Kosten der sinnlosen Anfahrt als Schadenersatzforderung weitergegeben werden. Da spielt es keine Rolle wer im Falle eines zustandegekommenen Termines die Kosten getragen hätte. 59,- für eine Anfahrt ist auch nicht übertrieben hoch, wenn er nicht grade ne Straße weiter die Firma hat. Soweit entspricht alles üblicher Regelungen wie es bei Technikern, Ärzten usw. gehandhabt wird und rechtens ist.
Grund für Streit gibt es eher in der Art wie die Forderung gestellt wurde.
1. Wer Rechnungen stellt muss dem Zahlenden eine realistische Zeit für die Begleichung einräumen, dabei ist klar geregelt das dieser Zeitraum ab der tatsächlichen Zustellung gerechnet wird. Das Datum des Anschreibens ist völlig unbedeutend dabei. Der Poststempel ist Beginn des Zeitraumes! Aus diesem Grund ist es bei kurzfristigen Forderungen auch üblich das Zahlungsziel nicht als Datum anzugeben, sondern als Zeitraum, zB innerhalb x Werktagen etc.
2. Wenn ein Zahlungsziel nicht eingehalten wurde, dann hat eine Mahnung zu erfolgen. Hier ist eine Mahnungsgebühr zulässig, welche aber nur einem geringen Aufwand entsprechen darf. Der Mahnende darf natürlich solche Aufgaben an Inkassounternehmen abgeben, aber die dürfen die dadurch entstehenden deutlichen Mehrkosten nicht schon bei den Regelmahnungen aufschlagen. Der Sinn liegt dabei eher in der psychologischen Wirkung von Inkassounternehmen. Wie hier wiedermal schön bewiesen wurde, hat die reine Erwähnung zu einer Zahlung geführt.
Was wäre wenn:
Spielen wir mal das Spiel durch, wenn PK nicht gezahlt hätte und alle rechtlich korrekt handeln würden. Erst hätte er berechtigterweise das unrealistische Zahlungsziel bemängelt, daraufhin hätte Firma X ein neues Zahlungsziel stellen müssen. PK zahlt aber immer noch nicht! Daraufhin hätte eine Mahnung kommen müssen, egal ob von Firma X oder Inkasso Y nur mit einer geringen Mahnungsgebühr. Keine Reaktion von PK, also 2. Mahnung. Nächster Aufschlag einer Mahngebühr ( auch die hält sich in Grenzen, für Verzugsschäden gibt es Regeln).
Nach 2. Mahnung noch immer keine Zahlung, jetzt haut ein Inkasso ordentlich rein.
Was so alles auf einen zukommen kann entnehmt mal selbst folgendem Link:
http://www.mahnung-online.de/mahnkosten.htm
Fazit für Threadersteller:
Gezahlt in irgendeiner Weise hätte man sicher, jedoch hätte man sich nicht so schnell einschüchtern lassen sollen und so die Summe in Ruhe prüfen können. Wenn die Firma irgendwelche Gebühren verlangt hätte, noch verlangen sollte, sofort wegen dem unmöglichen Zahlungsziel abschmettern die Sache. Da auch keine Mahnungen kamen, dürfen auch keine weiteren Gebühren erhoben werden. Verzugskosten (die auch schon vor 1. Mahnung anfallen könnten) entfallen, da Zahlungsziel vor dem Poststempel lag. Inkassounternehmen sind böse Sache, ohne Frage, aber vor der ersten Mahnung dürfen auch die nur Bellen.
Doc_Evil
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@yourgreatestfear
Danke für die ausführliche Schilderung.
Das mit den Brötchen war natürlich hinfällig.
Aber um trotzdem alles kurz richtig zu stellen, meinte ich "ohne" Brötchen den Laden zu verlassen und nachher eine Rechnung für die verbrauchte Tüte zu bekommen.
Danke für die ausführliche Schilderung.
Das mit den Brötchen war natürlich hinfällig.
Aber um trotzdem alles kurz richtig zu stellen, meinte ich "ohne" Brötchen den Laden zu verlassen und nachher eine Rechnung für die verbrauchte Tüte zu bekommen.
Wafer
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Woraus ergibt sich bei Verzug der Anspruch auf eine Mahnung?
Hier wird von einer Mahnpflicht gesprochen, das sehe ich anders.
Hier wird von einer Mahnpflicht gesprochen, das sehe ich anders.
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@TS
sag mal gibt es kein Sozial Forum für deine ganzen wewehchen ?
hatte erst gedacht das du Bonsay bist, oder ein Bruder?
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