Ist Sicherheitssoftware juristisch zwingend erforderlich für Online Banking ?

RedBaron

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Hallo

wie es schon in der Überschrift steht, möchte ich wissen, ob es
generell nach aktueller Rechtsprechung und Gesetzelage vorgeschrieben ist
eine Anti Virus Software oder sonstige Sicherheitssoftware zu installieren ?

Laut den AGB meiner Bank muß man sich an ihre Sicherheitshinweise halten:

Sicherheit des Kundensystems

Der Teilnehmer muß die Sicherheitshinweise der Bank zum Online Banking, insbesondere die Maßnahmen zum Schutz der eingesetzten Hard- und Software (Kundensystem), beachten.

Ind den ensprechenden Sicherheitshinweisen steht folgendes :

Sicherheit am Internet-PC

Der vertrauenswürdige Zustand Ihres PCs ist die Voraussetzung für sicheres Banking und Brokerage. Um die Sicherheit Ihres PCs zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung:
Nutzen und installieren Sie nur Software aus vertrauenswürdigen Quellen.
Überlegen Sie immer, ob Sie eine Software wirklich brauchen und ob Sie dem Anbieter (Hersteller und Download-Quelle) wirklich vertrauen. Generell sollten Sie keine Dateien von unbekannten Servern bzw. E-Mail-Anhänge unbekannten Ursprungs öffnen, herunterladen oder ausführen. Sollte dies jedoch erforderlich sein, so ist zumindest eine Überprüfung der Dateien mit einem aktuellen Virenscanner sinnvoll.
Schutz vor Viren, Würmern und "Trojanischen Pferden"
Einmal auf Ihrem System befindliche Viren, Würmer oder "Trojanische Pferde" haben weitreichende Möglichkeiten. Sobald eine solche Schadsoftware auf Ihrem System vorhanden ist, kann der Schutz Ihrer Daten und die korrekte Funktion von Betriebssystem, Virenscanner und Anwendungen prinzipiell nicht mehr gewährleistet werden.
Um eine optimale Abwehr von Schadsoftware zu erreichen, ist die Installation eines Virenscanners und einer Personal Firewall erforderlich bzw. sinnvoll. Wesentlich für die Wirksamkeit dieser Komponenten ist zudem eine regelmäßige, möglichst tägliche Aktualisierung.

Läst sich daraus eine Verpflichtung zur Installation von ensprechender Software ableiten ?

MfG
RedBaron
 
Kurze Antwort: Nein

Lange Antwort: Ich bin kein Anwalt oder Richter, aber für mich hört sich das zu viel schwammig formuliert an, um von einer Verpflichtung reden zu können. Da steht, Du sollst die Sicherheitshinweise beachten (heißt für mich vor allem erst mal zu Kenntnis nehmen). Ansonsten ist alles bis auf den Satz "Nutzen und installieren Sie nur Software aus vertrauenswürdigen Quellen." doch eher nur als Empfehlung zu verstehen.

Ansonsten kann ich nur sagen: Ein einfacher Virenscanner wie z.B. Microsoft Security Essentials und das Aktivieren der Windows Firewall mit Standard-Einstellungen schaden i.d.R. auch nicht mehr als sie nutzen.
 
Um vor Gericht den Schaden auf den Kunden abzuwälzen, müßte die Bank wohl ein (grob) fahrlässiges Verhalten von ihm nachweisen. Inwieweit die Nichtinstallation von Virenscannern fahrlässig ist, müßte dann letztlich wohl ein Gericht entscheiden. Keine Ahnung, ob es dazu schon irgendwelche Entscheidungen gibt. Aber ich denke aufgrund diverser anderer Entscheidungen zum Thema nachlässiges Verhalten von Kunden (z.B. http://www.heise.de/tp/artikel/28/28262/1.html), daß man sich schon einiges geleistet haben müßte, um die Schuld zu bekommen. Andererseits: http://www.sueddeutsche.de/geld/urt...eure-fehltritte-beim-online-banking-1.1340148 aber da war evtl. auch am Browser ersichtlich, daß es nicht die richtige Bankseite war (Sicherheitszertifikat), also hat der Kunde das nicht gecheckt, und 10 TANs auf einmal ist auch wirklich dämlich, bzw. juristisch formuliert eben ausreichend fahrlässig, um Schuld zu sein.
Interessant wäre, wie man begründet, warum kein Virenscanner lief, immerhin erinnert einen Win 7 ja auch ständig daran (Sicherheitscenter-Warnung), wenn keiner installiert ist. Aber wenn ich z.B. für Onlinebanking ein Live-Linux von einem Stick nutze o.ä., wird das evtl. auch als ausreichende Sorgfalt akzeptiert. Ich würde mir jedenfalls einen guten Anwalt nehmen, wenn mir das passiert, könnte vor Gericht etwas langwierig werden.
 
Hallo

@ OBrian :
Interessant wäre, wie man begründet, warum kein Virenscanner lief, immerhin erinnert einen Win 7 ja auch ständig daran (Sicherheitscenter-Warnung), wenn keiner installiert ist. Aber wenn ich z.B. für Onlinebanking ein Live-Linux von einem Stick nutze o.ä., wird das evtl. auch als ausreichende Sorgfalt akzeptiert.

Es geht darum, das nicht auf jedem Computer Windows installiert ist, z.B. gibt es ja auch Apple Computer mit Mac OS X und Linux, zudem die ganzen Tablets und Smartphones.
Manche Mainboard wie die von MSI haben ein Linux in Flash- Speicher, welches ohne
separates Betriebssystem den Zugriff auf das Internet ermöglicht.

Und wenn ich mir in dem Forum von z.B. Avira lese, welche Probleme Mac User mit
Anti Virus Software haben installiert man besser keine.


Die Anti-Virus Software für Linux und Unix basierte OS ist in der Mehrheit für
den Serverbetrieb gedacht.
Und ClamAV hat wohl nicht die Erkennungsrate wie kommerziele Software.

Auf den Rechnern mit Windows habe ich Anti Virus Software installiert.

MfG
RedBaron
 
Ja, Virenscaner muss drauf sein wie man den von meinen Vorpostern verlinkten Artikel über Urteile entnehmen kann, ob die SW (Virenscaner, OS) aktuell gehalten werden müssen kann man jedoch wegen den verschiedenartigen Urteilen nicht herauslesen, auch nicht ob man eine FW braucht oder nicht, aber dennoch würde ich zumindest bei MS OS die mitgelieferte FW und ein sich Regelmässig aktualisierenden Virenscaner installieren und das OS mindestens einmal im Monat nach dem Patchday aktualisieren, und auch jede SW welche eine Benachrichtigung über Updates bietet diese nicht ausschalten oder sogar das Aktualisieren im Hintergrung erlauben (Flash Player, Browser und PDF Reader, Java, ...) , um auf der sicheren Seite zu sein, wenn man dann im Fall eines Problems zumindest angeben kann, das man soweit man es konnte alles unternommen hat um sein System sicher zu halten.

Bei OS X oder den unixen mag das anders aussehen, aber auch dort würde es Sinn machen, wenn die AV-SW den PC/Tablet/Smartphone nicht unbenutzbar macht. Für iOS und Android sollte es eigentlich funktionierende Software geben.

Die Begründung wieso das der Kunde sein System nicht aktualisiern muss, ist einwenig verwunderlich, denn wenn man sich das Strassenverkehrsrecht anschaut, da dort wohl auch in D das folgende gilt "Fahrzeuge dürfen nur in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand verkehren.", wieso das das bei den PC diese Vorschrift nicht existiert, obwohl ein PC wesentlich weniger Kompliziert ist als ein Auto ist einwenig erstaunlich ( beim Auto ist klar das fast alle das Auto selbst nicht warten können, bei PC wird jedoch selbst einfache sachen welche bei einem Auto wohl mehr oder weniger auf dem Niveau liegen das man schaut das die Scheinwerfer funktionieren ( defekte Glübirnen austauscht oder austauschen lässt nicht verlangt), liegt aber wohl daran das fast kein Politiker und Jurist Ahnung hat, bzw sich je wirklich mit PCs beschäftigt hat, wohingegen wohl jeder Autofahren kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, Virenscaner muss drauf sein wie man den von meinen Vorpostern verlinkten Artikel über Urteile entnehmen kann, ob die SW (Virenscaner, OS) aktuell gehalten werden müssen kann man jedoch wegen den verschiedenartigen Urteilen nicht herauslesen,...
Also das die Aktualisierung impliziert ist, versteht sich bei der verpflichtenden Nutzung einer Antivirensoftware von selbt, denn es geht um die Wirkung dieser Software und die ist nur dann gegeben, wenn sie auch aktuell ist bzw. nimmt mit zunehmender Zeit ohne Aktualisierung rapide ab.
 
Also das die Aktualisierung impliziert ist, versteht sich bei der verpflichtenden Nutzung einer Antivirensoftware von selbt, denn es geht um die Wirkung dieser Software und die ist nur dann gegeben, wenn sie auch aktuell ist bzw. nimmt mit zunehmender Zeit ohne Aktualisierung rapide ab

Würde ich auch davon ausgehen, aber das scheint nicht so zu sein, wenn man den Artikeln über die Urteile glauben kann, da steht einerseits das es nicht geprüft wurde, und wenn das AV gerade die 14 Tools nicht erkennt hat, dann ist der Benutzer wohl bei vielen anderen vorbeigekommen, dann hat der Benutzer ziemlich verseuchte Websites besucht, denn im normal Fall ( surfen [News lesen, kurz nützliche sachen nachschlagen, usw] lauft man in 2-3 Jahren nicht sovielen Schädlingen, welche das AV Programm nicht kennt, über den Weg wie die Benutzerin, im einen Fall.

Im Fall wo jemand hacks für Programme sucht oder gekrackte Programme herunterlädt müsste man davon ausgehen können, das die Person auch weiss das die Quellen unsicher sind und das man sich nicht dagen schützen muss und zumindest hier in der Schweiz wissentlich gegen die Nutzungsbedingungen der Banken bei welchen ich ein ebanking acount Besitze verstossen würde, da der Kunde mit Unterschreiben des Vertrages praktisch alle Risiken übernimmt.

Wieso die Banken das im D nicht auch so umsetzen (können?) Ist einwenig komisch da das eigentlich enem missbrauch Tür und Tor öffnet, man überweist einen hohen Betrag per Internet an ein (mehrere) Konto von einem in einem Land wo D nicht mit ein Abkommen zur zusammenarbeit hat, instlliert wissentlich die passende Maleware, und verklagt danach die Bank und hat schlussendlich den überwiesenen Betrag verdoppelt. Und die Bank hat den Schaden.
 
Hallo

@ ONH :

Im Fall wo jemand hacks für Programme sucht oder gekrackte Programme herunterlädt müsste man davon ausgehen können, das die Person auch weiss das die Quellen unsicher sind und das man sich nicht dagen schützen muss und zumindest hier in der Schweiz wissentlich gegen die Nutzungsbedingungen der Banken bei welchen ich ein ebanking acount Besitze verstossen würde, da der Kunde mit Unterschreiben des Vertrages praktisch alle Risiken übernimmt.

Das ist in Deutschland, Belgien und Luxemburg auch so ähnlich geregelt
für den privaten Kunden.
In den Geschäftsbedingungen von meiner Bank ist der Kunde bis zur Höhe des Überweisungslimit dafür Haftbar.
Und der IT-Dienstleister der Bank zeichnet wegen sowas auch Log-Dateien von den Sizungen auf.

Da ich bei Freunden schon mal einige Tage bin und die dann kein Windows auf ihren Computern haben (Mac OS X oder ein Linux ), ich aber auch mal den Kontostand prüfen möchte, war das meine Frage.

Bei meinem privaten Rechner habe ich entsprechend die Sicherheitshinweise umgesetzt,
und vor allem kein "Warez" und "Cracks" installiert.

MfG
RedBaron
 
Tatsächsich ist kein Gesetz definiert, welches den Einsatz eines Anti Viren Programms regelt und diese Wiedersprüchlichen "Urteile" (zu denen Verweise fehlen)
Allerdings lege ich meine Hand ins Feuer das es Gesetzte gibt welche den validen Betrieb eines Coputersystems regeln.

Das ein Virenscanner drauf sein MUSS, damit man vor Phishing geschützt ist, ist absoluter schwachsinn da die meisten Virenscanner nur anhand des HTML aufbaus keine nachgebaute Website erkennen können (bisher erkennt nur Bitdefender 2012 Phishing Themplates auf meinem Rechner). Und eine SSL Verbindung aufzubauen, nur um ein https in der Adresszeile herbeizuführen ist nicht schwer.

Die gelinken Urteile bestätigen das. Wer auf einer noch so guten nachgebauten Website 10 TAN´s eingibt... naja...

Wenn allerdingt ein Virenschutz durch die AGB´s deiner Bank gefordert werden, weiß ich nicht wie sich das im Schadensfall verhält. In deinem Fall wirst du nur sensibilisiert was passieren kann und wie du dich verhalten sollst. Das ein Virenscanner erforderlich ist, kann ich nicht lesen

Manche Mainboard wie die von MSI haben ein Linux in Flash- Speicher, welches ohne separates Betriebssystem den Zugriff auf das Internet ermöglicht.

Die Idee ist vom Hersteller nicht schlecht, aber die praxistauglichkeit lässt zu wünschen Übrig und ist dann nurnoch ein Image plus für ihn. Solche Systeme sind die ersten 10 Tage nach auslieferung relativ sicher. Danach gibt es die ersten Patches für Browser, Kernel, Treibe und so weiter. Das sicher sicher keine Updates für neue Funktionen...
Außerdem haben Kunden probleme mit der Kompatibilität zu Cardreadern, TAN und PIN Geräten und sicher auch mit ihrem E-Perso...

Eine Sandbox macht da deutlich mehr sinn.

Und wenn ich mir in dem Forum von z.B. Avira lese, welche Probleme Mac User mit Anti Virus Software haben installiert man besser keine.

Wenn du diese Meinung vertrittst bist du hoffentlich kein "Update Muffel".

Die Anti-Virus Software für Linux und Unix basierte OS ist in der Mehrheit für den Serverbetrieb gedacht.

Eine AV Software hat zu 98% den Zweck den Comuter des Kunden vor Schadprogrammen zu schützen welche durch ihn selbst gestartet werden (am besten BEVOR es zum Schaden kommt, was die meisten Hersteller ganz gut hinbekommen). Die restlichen 2% sind dazu da, die Lücke zwischen Zero Day Exploit und Patch durch den Hersteller zu schließen (was nur wenige AV Hersteller gebacken bekommen).

Auf Servern gibt es keine Angriffsvektoren für solche Schädlinge, sondern eher für Logikfehler bei der Implementierug, wodurch höhere rechter erlangt werden können oder Zugriff auf Daten möglich ist. Eine AV Software macht hier keinen Sinn und wird deshalb auch auf keinem Server eingesetzt. Diese AV Software die du beschreibst, ist tatsächlich für Clients gedacht.

Für Server greift man an anderer Stelle an um den Datenfluss zu schützen.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde davon ausgehen, dass der Kunde eine gewisse Mitwirkungspflicht hat. Entsprechend auch dafür sorgen muss, dass sein Rechner mit dem er Onlinebanking betreiben ausreichend nach bisherigem Standard abgesichert ist.

Daraus folgend gehört unabhängig von der Wirksamkeit eine aktuelle AV-Lösung unter Windows mit dazu. Eine kostenlose Lösung wie Avast, Avira Sec.Essentials sollte auch ausreichen. Der Aufwand des Nutzers ist im Verhältnis zum möglichen Schaden gering. Ein kompromittiertes System ist für den Laie nicht sofort zu erkennen, Sicherheitssoftware kann hierbei unterstützen.

Erst vor ein paar Tagen hatte ich einen PC mit BKA-Trojaner in meinen Fingern. (trotz Avira) Das Nutzerverhalten würde ich auch noch mit einbeziehen. Jemand der sich risikohaft verhält (Downloads aus unseriösen Quellen, öffnen von jedem Emailanhang) und mit dem selben Rechner Bankanwendungen ohne geeignete Schutzmaßnahmen nutzt verhält sich bereits grob fahrlässig.
 
Hallo

@ BigRick :
Zitat:
Zitat von RedBaron Beitrag anzeigen
Und wenn ich mir in dem Forum von z.B. Avira lese, welche Probleme Mac User mit Anti Virus Software haben installiert man besser keine.
Wenn du diese Meinung vertrittst bist du hoffentlich kein "Update Muffel".

Auf den von mir privat verwendeten Geräten habe ich alle Updates installiert,
ich bin also kein "Update Muffel" .

Mir ging es um Sicherheitssoftware auf Client Geräten, darunter fallen für mich Geräte
für Endanwender/Private Benutzung.

MfG
RedBaron
 
8) Bitte nicht falsch Verstehen, das glaube ich dir ungesehen.
Mit dem aktuellen Stand deiner Software hast du bereits einen großteil der Problematik abgedeckt.

Natürlich geht es um Endanwendergeräte, ich wollte dir nur die unterschiedlichen Einsatzszenarien erklären.

Fakt ist aber auch: Jedes noch so tolle AV Programm kann keine totale Sicherheit bieten. Diese hat man erst wenn man sein Lankabel zieht. Deswegen ist die Diskussion um AV Software auch ein drehen im Kreis ohne Ende. Es wird immer Lücken geben die erforscht werden und das ist in gewisser weise auch gut so, denn so entsteht ein Fortschritt auf jedem Gebiet der IT Technik.

Ich wünsche keinem einen solchen Bankingvorfall und kann deswegen und wegen anderer Agressoren die im Netz lauern nur zu einem AV Programm raten. Weches das richtige ist, muss jeder für sich entscheiden. Ich habe mich nach vielen anderen AV Prgrammen (wieder) für eine kostenpflichtige Version von Bitdefender entschieden.

VG
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Servern gibt es keine Angriffsvektoren für solche Schädlinge, sondern eher für Logikfehler bei der Implementierug, wodurch höhere rechter erlangt werden können oder Zugriff auf Daten möglich ist.
Sobald jemand anders als der Admin selbst remote auf dem Server arbeiten darf, muss er abgesichert werden wie ein Client.

Diese AV Software die du beschreibst, ist tatsächlich für Clients gedacht.
Ich kenne keine AV Software für Linux Clients.

AntiVir für Linux diente zumindest vor zwei Jahren noch ganz offiziell ausschließlich dazu, in der heterogenen Landschaft Windowsclients/Linuxserver die Windowsclients zu schützen, indem eMails, Dateifreigaben, ... gescannt werden.
 
Das ganze ist recht schwer zu beantworten.
Ein Gericht kann grundsätzlich davon ausgehen das es grob fahrlässig ist kein AV zu nutzen. Oder...
Den Beweis verlangen das der verursachende Virus ohnehin von keiner AV Software gestoppt werden kann und danach urteilen. Oder oder oder...

Wenn es kein AV für Linux gibt, kann ein Gericht auch davon ausgehen das dieses System in dem Fall ungeeignet ist weil es eben keinen Schutz gibt, oder aber nur im Falle einer Live CD von einem Sicheren System ausgehen. Und auch hier oder oder oder
 
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