JIUHB bei KM-Elektronik in Bremen

Letztendlich isses ja eh lächerlich, überhaupt mit dem Alter... wenn man noch nicht 18 ist und irgendwas, Alkohol, Splatterfilme, Spiele, und neuerdings, man muuunkelt auch CPUs, haben will, dann gibt's sicherlich jemanden, der einen das besorgt... und wenn man keinen kennt, dann ist man wirklich noch zu unreif und sollte das nicht kaufen ;)
 
Wer soll es Ihnen Verbieten ?
Wenn ein Händler zu dir sagt "Ne du net" haste halt Gelitten ! du kannst keine Händler zwingen dir was zu Verkaufen!
 
Das ist richtig - ich meine ja nur rechtlich gesehen. Die dürfen alles, ist ihre Kundschaft. Es schützt eher den Händler. Also können da ruhig die Eltern angeschissen kommen solange es diesen Geldbetrag nicht überschreitet, kann man den Händler rechtlich nichts, mit mein Sohn ist er 16....
 
da muss ich jetzt auch meinen senf dazu geben:

also, unter 18 jährige sind beschränkt geschäftsfähig. was bedeutet, das sie immer die zustimmung der eltern zum abschliessen von verträgen brauchen. ob der taschengeldparagraph greift, ist im einzelfall zu prüfen. wenn die eltern festgelegt haben, das das "taschengeld" bzw das vermögen des jugendlichen nicht für computerteile ausgegeben werden dürfen, ist der vertrag ungültig.

so un jetzt ein kleines beispiel:
2 tage nache dem kauf geht die cpu kaputt und der jugendlich kommt mit eltern und die wollen das geld zurück weil kaufvertrag nicht rechtskräftig.
nun weiss mal den das sie stillschweigend oder mit wissen dem kauf zugestimmt haben.

es bleibt natürlich dem händler überlassen, wie er sein recht umsetzt.
 
wenn sich der Kaufpreis im Rahmen des Taschengelds ist oder vom Taschengeld erspart wurde dann ist dies eben nicht so, derjenige braucht kein Einverständnis, er kann mit seinem Geld machen was er will solange es nichts illegales ist. Ich habs damals in BWL zigmal durchgekaut.
Das Taschengeld soll dem Jugendlichen dazu dienen das er eigenverantwortlich mit Geld umgeht.
Nur bei noch jüngeren (ich glaube bis 13) wäre es möglich jeden Vertrag durch die Eltern rückgängig zu machen, auch nen Kaugummi

BGB Paragraph 110

Ein von Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesen Zwecke oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also zunaechst mal: K&M gehoeren zu den serioesesten Shops Deutschlands. Die nehmen normalerweise sogar zurueck und zahlen Geld aus - ohne bloede Fragen.

Zweitens: Jeder Haendler hat ein Interesse, seine Waren zu verkaufen. Wenn K&M auf den Profit aus dem Verkauf von Athlon CPUs an Minderjaehrige bewusst verzichten, dann haben die ihren Grund dafuer - worauf koennt Ihr einen lassen koennt!!

Ich bin fest ueberzeugt, dass viele Jugendliche (die, die hier verkehren, moegen eine Ausnahme sein; aber es gibt eben noch andere) weder vom richtigen Umgang mit MOS-Bauelementen eine Ahnung haben noch ueber das noetige Feingefuehl verfuegen, etwa einen Kuehler anzubringen - ist eben was anderes, als jemanden auf die Fresse zu hauen...

Also fuehlt Euch mal nicht so auf den Schlips getreten! DU selbst bist natuerlich immer die grosse Ausnahme, aber bestimmt haben K&M (genauso wie Mindfactory damals; waren bestimmt auch ueberdurchschnitlich viele <18 ) staendig nervtoetende Diskussionen ueber abgebrochene Ecken usw.

WARUM sonst sollten sie sowas machen? Nennt mir bitte EINEN vernuenftigen Grund! Es gibt keinen! Die Mehrzahl der jungen Leute hat keine Ahnung vom Hardwareverbau! Und K&M sichern sich wenigstens bei den unter 18jaehrigen ab...

Wie gesagt, in diesem Forum gibt es auch 17jaehrige (oder noch juengere), die wissen, wie man "elektrostatische Aufladung" oder "Gefuehl beim Kuehlereinbau" schreibt, aber ich bin sicher, die meisten anderen (Objekt) wuerden K&M (Subjekt) am liebsten in der Pfeife rauchen, daher die Vorgehensweise.

Und was den "Taschengeldparagraphen" und seine Auslegung betrifft - wie kommt Ihr (to whom it may concern) darauf, dass 130 DM hierunterfallen? Mag ja sein, dass irgendwelche Scheissreichen Ihrer Brut soviel TG geben koennen, damit sie ihren Kameraden mal zeigen koennen, was ihr Vater fuer ein A****lecker bei seinem Chef ist, aber das sind doch keine normalen Dimensionen fuer Taschengeld. Also kann man unterstellen, dass Sproesslinge die betreffende CPU *extra* geschenkt bekommen sollen - was spricht in diesem Fall dagegen, dass die Eltern mitkommen? Ihr seid frueh genug 18.


Gruss Debaser.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Der nette Eddie:

Klar gibt es einen, der es einem verkauft, aber der gibt wohl kaum garantie, wenn man wegen wegen der in Deinem Beitrag zitierten, aber oft tatsaechlich vorhandenen Unreife in einem Anfall von Cholerik (in dem Alter kann manch einer sich eben noch nicht beherrschen...) seine neue CPU schrottet.


Gruss Debaser.
 
Und was den "Taschengeldparagraphen" und seine Auslegung betrifft - wie kommt Ihr (to whom it may concern) darauf, dass 130 DM hierunterfallen? Mag ja sein, dass irgendwelche Scheissreichen Ihrer Brut soviel TG geben koennen, damit sie ihren Kameraden mal zeigen koennen, was ihr Vater fuer ein A****lecker bei seinem Chef ist, aber das sind doch keine normalen Dimensionen fuer Taschengeld. Also kann man unterstellen, dass Sproesslinge die betreffende CPU *extra* geschenkt
bekommen sollen - was spricht in diesem Fall dagegen, dass die Eltern mitkommen? Ihr seid frueh genug 18.

Auch wenn du es nicht wahrhaben willst aber es ist nunmal so gesetzlich geregelt
 
Original geschrieben von ghostadmin
Der Paragraph besagt aber auch das ein Jugendlicher mit seinem Taschengeld machen darf was er will und ein XP1700 liegt da durchaus drin - so und nu?
Es wäre was anderes wenns hier um mehrere 100€ gehen würde oder wenn der Jugendliche z.B. einen Kredit aufnimmt

Ich glaube nicht das sowas ganz rechtens ist was da K&M abzieht

"machen darf was er will" ?? <--- klar , meine 15 Jährige Schwester bekommt 300 euro Taschengeld im Monat , sie bestellt sich auch zwischendurch mal nen Callboy ;D ;D

natürlich darf man mit seinem Taschengeld NICHT machen was man will !!
 
So, jetzt hab ich die Einverständniserklärung (meine Mutter war schockiert dass ich sowas dafür brauche!!!*g*), und fahr mal in die Stadt und hol den ab... ich schreib dann nachher der Vollständigkeit halber mal ob's ein Happy-End gab oder nicht LOL

Ciao, Julian ;)
 
Original geschrieben von Schpock


"machen darf was er will" ?? <--- klar , meine 15 Jährige Schwester bekommt 300 euro Taschengeld im Monat , sie bestellt sich auch zwischendurch mal nen Callboy ;D ;D

natürlich darf man mit seinem Taschengeld NICHT machen was man will !!

Natürlich nicht, was man will aber es steht demjenigen zur freien Verfügung und er braucht keine Einverständniserklärung der Eltern wenn er bzw. in dem Fall sie sich etwas kaufen will was legal ist. Hier würde ja nichtmal das Einverständnis der Eltern reichen um einen Vertrag in dem Sinne zu machen weil es IMHO gesetzlich verboten ist das so etwas minderjährige machen.
Bei einem "Callboy" dürfte sie so etwas auch genauso wenig bestellen wenn es nur 1 Euro kosten würde, das hat mit dem Taschengeldparagraphen nichts mehr zu tun.
 
Soweit ich weiß gilt das für ALLE Artikel, nicht nur für CPUs! Steht dick und fett vorne am HV-Tisch.
 
So, vorhin war ich da, und alles in Ordnung, er hat es mir sogar in sone tolle Tüte mit diesen Luftpolstern eingepackt. Und dann hab ich gefragt ob er vom Abit NF7-S die Revision 1.2 hat, hat er auch noch nach geguckt. Hatten die aber leider nicht da...

Naja, auf jeden Fall find ich K&M jetzt besser als vorher, auch wenn die keine AMD-Aufkleber mehr hatten :(
 
Wurdest du denn noch nach der Einverständniserklärung gefragt? Nur so aus neugierde*buck*
 
naja, das man den Kunden CPU oder RAM in irgendner Tüte mitgibt sollte eigentlich selbstverständlich sein oder soll man das so in die Hosentasche stecken oder am besten noch den RAM in die Brieftasche und dann knicken *lol*
 
Hmm, die Einverständniserklärung hab ich da gleich dick und fett auf den Tisch gepackt, hätte ich vielleicht echt mal ohne probieren sollen... war ein anderer als Montag, der mich bedient hat!
 
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