Kapitalerträge im Ausland

Bluefirexp

Vice Admiral Special
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Hallo,
hab da ein Problemchen mit meiner Kohle ;D

Also: mein Vater ist Bürger eines Osteuropäischen EU-Staates. Er lebt auch dort und hat keine deutsche Staatsbürgerschaft. Er will mir die Summe X auf ein Bankkonto, dass auf meinen Namen laufen wird, in diesem Land anlegen- da kriege ich dann 7,5% Zinsen im Jahr auf einem normalen Girokonto. Der Zinssatz ist so hoch, weil in diesem Land auf der anderen Seite auch die Zinsen viel höher als in Deutschland sind, die man selber zahlen müsste, wenn man einen Kredit nehmen möchte.

So: mein Problem ist nun, dass ich nicht weiss, wie das deutsche Recht dazu steht, dass ich Zinsen im EU-Ausland kassiere. Die Summe ist nämlich ziemlich hoch, in DE wäre ich damit deutlich über dem vom Freistellungsauftrag befreiten Betrag. Auf der anderen Seite- mein Vater hat mir dieses Geld geschenkt, hat dafür, als er es verdient hat, alle Steuern abbezahlt. Da wäre es ja wohl eine Frechheit, wenn ich jetzt Schenkungssteuer und irgendwelche Kapitalertragssteuern abführen müsste...

Weiss jemand, wie es sich wirklich verhält?Danke!:)
 
Zinsgewinne müssten eigentlich bei der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden.
 
Hi,

ich bin leider wieder ziemlich raus aus der materie, aber dem dt. steuerrecht dürfte es ziemlich egal sein, dass dieses geld bereits versteuert wurde.

Solange du mehrheitlich in D wohnst bist du hier mit deinem welteinkommen steuerpflichtig, mit zinsen aus einer anlage in der EK V.

Deine einzige "Hoffnung" könnte ein doppelbesteuerungsabkommen mit dem entsprechenden land sein, aber ich glaube nicht daran.

Noch komplizierter wird es wenn der betrag die gängigen freigrenze für schenkungen und erbschaften übersteigt, da habe ich aber keinerlei ahnung von.

Aber wie immer bei solchen themen gilt: such dir einen steuerberater und mach es gleich richtig.


mfg
aces
 
In Deutschland gilt das Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip für Inländer, für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip. Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz wird die Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland und ein Sparkonto im Ausland hat, mit den Zinsen aus diesem Sparkonto grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig. Das Doppelbesteuerungsabkommen in dem bestreffenden ausländischen Staat legt dann fest, ob die Zinsen von Deutschland oder dem ausländischen Staat besteuert werden dürfen.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_39818/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/D/004.html
 
:o das wäre ja noch schöner!

Wenn das jetzt AUCH NOCH meinen Einkommenssteuersatz in DE beeinflussen sollte- dann gibt's von mir den Stinkefinger. Dann lässt mein Vater das Konto eben auf seinen Namen laufen und ich bekomme lediglich ne absolute Vollmacht, das Konto nach meinem belieben zu verwalten....
 
Hi,

und wir begrüßen Herrn Zumwinkel bei p3d-now;D


mfg
aces
 
Natürlich musst Du versteuern, was Du verdienst. Und wenn das halt Zinsen sind, müssen die auch versteuert werden. Und wenn Du Geld auf den Cayman Islands anlegst, und dafür Zinsen bekommst, dann musst Du die auch versteuern, wenn Du weiterhin in D lebst. Dass Dein Vater beim Verdienen des Kapitals schon mal Steuern bezahlt hat, spielt doch keine Rolle, dass ändert doch 0,garnix daran, dass Du jetzt Zinsen verdienst und die natürlich versteuern musst......:] Das Kapital an sich musst Du ja nicht versteuern, seit es keine Vermögenssteuer mehr gibt in D! Dein Vater müsste die Zinsen ja auch versteuern in seinem Heimatland, außer, dort sind Zinserträge steuerfrei, was aber nur für sehr sehr wenige Länder gilt (selbst in der Schweiz zahlen Inländer Quellensteuer auf ihre Zinserträge....).

Ob in dem osteuropäischen Land, das hier zur Diskussion steht, schon eine Quellensteuer erhoben wird und ob ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, so dass zumindest der dort bezahlte Anteil angerechnet wird in D, das kann man Dir nur sagen, wenn Du uns verrätst, um welches Land es sich handelt.

Wenn Dir sehr viel geschenkt wird, dann ist auch Schenkungssteuer fällig. Die Freibeträge sind relativ hoch und liegen genauso, wie bei der Erbschaftssteuer, so um und bei 400000 Euro für Schenkung Eltern zu Kind. Die stehen einem alle zehn Jahre zur Verfügung. Angeben sollte man das trotzdem, da man sonst mit großen Summen, die plötzlich "aus dem Nichts" auftauchen, nichts anfangen kann. Wenn Du es nicht angibst, ist es Schwarzgeld.....

Bei sehr großen Vermögen ist es übrigens absolut sinnvoll, sich alle zehn Jahre die Summe, die durch den Freibetrag abgedeckt ist, schenken zu lassen, statt am Ende alles auf einmal zu erben. Das kann sehr viel Erbschaftssteuer ersparen. Und es ist halt "legales Geld", wenn man es angibt. Der Vorteil ist dann, das man damit machen kann, was man will. Mit Schwarzgeld kann man nicht einfach hergehen, und ein Haus in D kaufen, wenn man nicht glaubhaft machen kann, woher das Geld im Koffer stammt......;)

Interessant ist die Frage nach dem Steuersatz. Ab nächstem Jahr gilt ja pauschal 25% (plus Soli plus Kirchensteuer) auf alle Kapitaleinkünfte. Soweit ich das verstanden habe, wirkt sich das dann auch nicht mehr auf die Progression aus, so dass also Kapitaleinkünfte den persönlichen Steursatz eigentlich nicht erhöhen sollten



edit: Korrektur: Momentan sind die Freibeträge Erbschaft/Schenkung für Kinder 205000 Euro. Das wird sich allerdings ziemlich sicher ändern ab nächstem Jahr. Bis dahin muss nämlich das Gesetz geändert werden, da das BVerfG gefordert hat, dass auch Immobilien nach dem echten Verkehrswert besteuert werden müssen beim Erben/Schenken. Das ist bisher nicht so, so dass Immobilien-Erben günstiger wegkommen, als wenn man Bargeld erbt. In der Folge wird man aber die Freibeträge erheblich erhöhen müssen, damit eben das typische Einfamilienhäuschen noch keine Erbschaftsteuer kostet......
 
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Mich irritiert in meinem speziellen Fall einfach, dass das Geld auch einfach auf einem Konto meines Vaters angelegt werden kann -völlig rechtens, ist ja schließlich SEINS.
Ich bekomme dann eine Vollmacht und fertig-Problem gelöst. Nachteil dieser Geschichte für mich: NULL. Gut, dass mir das jetzt im Laufe der Diskussion eingefallen ist. Hatte ganz vergessen, dass solche Vollmachten möglich sind. Der Thread hatte also einen Sinn! :)
 
Ja, aber es gehört Dir dann halt einfach nicht. Dein Vater könnte jeder Zeit die Vollmacht wieder zurückziehen. Er könnte das Konto wieder leerräumen. Schuldner Deines Vaters könnten es pfänden lassen. Wenn Dein Vater plötzlich stirbt, wird es als Erbmasse entsprechend dem Testament oder dem normalen Erbeil unter allen Erben aufgeteilt etc.pp. Und er muss die Zinsen entsprechend den Gesetzen in seinem Heimatland versteuern. Du natürlich nicht, weil die Zinsen nicht Dir gehören........Und sobald Du Geld davon nimmst, ist das de-facto eine Schenkung. Wenn Du eines Tages größere Summen davon nach D bringen willst, kann ich nur empfehlen, das anzugeben als Schenkung.

Ansonsten hast Du völlig recht, es hat zunächst keine Nachteile.
 
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