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Mal ne Frage zum Notar
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mirage
Vice Admiral Special
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Hallo Leute,
ich habe mal ne Frage. Ich bekam von nem Anwalt/ Notar Post wegen irgend so ein Erbe. Da ich an diesem keinerelei Interesse habe, weil erstens ich die Dame garnicht kenne und zweitens kein Bock auf Schulden erben hab, habe ich das Erbe ausgeschlagen. Dies habe ich als Brief inkl. Perso-Kopie gemacht. Heute höre ich, dass die Herrschaften dies nicht anerkennen, weil nicht notariell bestätigt. Ich bin gerade im Ausland in der Schweiz und die Post geht an meine dt. Adresse. Das Kotzt mich dermaßen an, dass ich jetzt noch was notarielles machen muss, obwohl ich nicht das geringste mit denen zu tun habe (3. Generation, alle anderen haben schon Erbe ausgeschlagen). Jetzt die Frage an die Kenner unter euch. Kann ich auch in der Schweiz notarielle was beglaubigen lassen, dass ich ich bin und die Unterschrift eigenhändig getätigt habe und das genannte Erbe ausschlage? Kann man die entstandenen Kosten irgendwie geltend machen?
Grüße
mirage
ich habe mal ne Frage. Ich bekam von nem Anwalt/ Notar Post wegen irgend so ein Erbe. Da ich an diesem keinerelei Interesse habe, weil erstens ich die Dame garnicht kenne und zweitens kein Bock auf Schulden erben hab, habe ich das Erbe ausgeschlagen. Dies habe ich als Brief inkl. Perso-Kopie gemacht. Heute höre ich, dass die Herrschaften dies nicht anerkennen, weil nicht notariell bestätigt. Ich bin gerade im Ausland in der Schweiz und die Post geht an meine dt. Adresse. Das Kotzt mich dermaßen an, dass ich jetzt noch was notarielles machen muss, obwohl ich nicht das geringste mit denen zu tun habe (3. Generation, alle anderen haben schon Erbe ausgeschlagen). Jetzt die Frage an die Kenner unter euch. Kann ich auch in der Schweiz notarielle was beglaubigen lassen, dass ich ich bin und die Unterschrift eigenhändig getätigt habe und das genannte Erbe ausschlage? Kann man die entstandenen Kosten irgendwie geltend machen?
Grüße
mirage
die Kosten bleiben dir.Kann man die entstandenen Kosten irgendwie geltend machen?
Ruf beim zuständigen Gericht an und frag nach.Kann ich auch in der Schweiz notarielle was beglaubigen lassen, dass ich ich bin und die Unterschrift eigenhändig getätigt habe und das genannte Erbe ausschlage?
mirage
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@_BA
dank dir, das hat mir sehr geholfen. Ich arbeite in Bern und hier gibt es eine Deutsche Botschaft. Werde die Tage mal einen Termin dort machen wegen Beglaubigung und dann ist die Sache durch.
Grüße
mirage
dank dir, das hat mir sehr geholfen. Ich arbeite in Bern und hier gibt es eine Deutsche Botschaft. Werde die Tage mal einen Termin dort machen wegen Beglaubigung und dann ist die Sache durch.
Grüße
mirage
Oi!Olli
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Zum Erbe habe ich auch mal eine Frage. Kann man vorher erfahren was man erbt? Oder muss man das Erbe erst annehmen?
Man bekommt vorher NICHT mitgeteilt, ob das Erbe aus Schulden oder Vermögen besteht.
Es gibt aber die Möglichkeit, selbst nachzuforschen ob Geld da ist oder nicht.
Hier ist ein großer Teil Eingeninitiative gefordert.
Man kann z.B. beim Amstgericht nachfragen, ob bzw. welche Einträge im Grundbuch vorhanden sind.
Problem dabei ist, da kein Erbschein vorhanden ist, den erhält man "hinterhältigerweise" erst nach Annahme des Erbes, geben einem auch die meisten Banken etc. keine Auskunft.
Evtl. kann auch der Notar einen "Tipp" geben ob es sich lohnt.
Je nachdem in welcher Erbfolge man steht, kann man schon absehen, wie es um das Erbe bestellt ist. Wenn also die eigene Familie (Ehefrau/Kinder) des Verstorbenen das Erbe ausgeschlagen haben würde ich mir als Enkel, Cousin, Neffe schon Gedanken drüber machen ob es sich lohnt.
Es gibt aber die Möglichkeit, selbst nachzuforschen ob Geld da ist oder nicht.
Hier ist ein großer Teil Eingeninitiative gefordert.
Man kann z.B. beim Amstgericht nachfragen, ob bzw. welche Einträge im Grundbuch vorhanden sind.
Problem dabei ist, da kein Erbschein vorhanden ist, den erhält man "hinterhältigerweise" erst nach Annahme des Erbes, geben einem auch die meisten Banken etc. keine Auskunft.
Evtl. kann auch der Notar einen "Tipp" geben ob es sich lohnt.
Je nachdem in welcher Erbfolge man steht, kann man schon absehen, wie es um das Erbe bestellt ist. Wenn also die eigene Familie (Ehefrau/Kinder) des Verstorbenen das Erbe ausgeschlagen haben würde ich mir als Enkel, Cousin, Neffe schon Gedanken drüber machen ob es sich lohnt.
mirage
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Hallo,
ich möchte nur mal eine Kurze Rückinfo geben. War vor knapp 1 1/2 Wochen in der Deutschen Botschaft. Dort gab es eine extra Abteilung für Erbschaftssachen. Die nette Dame hatte soweit schon alles vorbereitet, ich musst nur noch unterzeichnen und versenden, hat ca. 15EURO bekostet plus 7,50CHF Versand. Vor 2 Tagen kam die Bestätigung dann vom Amtsgerichts, dass das Erbe gegen Gebühr von 10EURO dann ausgeschlagen ist.
Grüße
mirage
ich möchte nur mal eine Kurze Rückinfo geben. War vor knapp 1 1/2 Wochen in der Deutschen Botschaft. Dort gab es eine extra Abteilung für Erbschaftssachen. Die nette Dame hatte soweit schon alles vorbereitet, ich musst nur noch unterzeichnen und versenden, hat ca. 15EURO bekostet plus 7,50CHF Versand. Vor 2 Tagen kam die Bestätigung dann vom Amtsgerichts, dass das Erbe gegen Gebühr von 10EURO dann ausgeschlagen ist.
Grüße
mirage
dFeNsE
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ich finds lächerlich das man dafür auch noch zahlen muss wenn man etwas nicht will.....
mirage
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Hi,
ne war sie nicht. Es gab einiges an Guthaben, aber davon gehen noch mehr als reichlich Kosten ab, so dass davon so gut wie nichts übrig geblieben wäre und ich müsste mich dann ewig um die Grabpflege kümmern. Ne danke....
ne war sie nicht. Es gab einiges an Guthaben, aber davon gehen noch mehr als reichlich Kosten ab, so dass davon so gut wie nichts übrig geblieben wäre und ich müsste mich dann ewig um die Grabpflege kümmern. Ne danke....