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Problem mit Airline - Ticket umbuchen (Sepp?)
- Ersteller Heurik
- Erstellt am
Hallo,
folgendes Problem:
Ich habe in einer Sonderaktion vor einiger Zeit online ein Ticket bei Aeroflot von Berlin nach Shanghai gebucht.
Nun steht bei mir eine OP bevor und ich muss das ganze um mindestens eine Woche verschieben.
Ich habe somit bei Aeroflot angerufen und alle meinen sie sind nicht zuständig, da es online gemacht wurde und ein Umbuchen ist so und so nicht möglich, da nach AGB dies bei diesem Tarif nicht möglich ist, die Abschnitte der AGB welche Umbuchung usw. enthalten waren auf English und somit konnte ich sie nur teilweise verstehen.
Was kann ich tun?
Habe ich das Ticket jetzt in Russland gekauft und gelten somit russische Gesetze oder gilt das als Kauf in Deutschland. In diesem Fall könnte ich mich doch darauf berufen, dass die AGB in Deutsch sein muss oder irre mich da? (Wäre mir neu wenn etwas andere zuläßig ist)
Ich rege mich grade sehr auf, da ich sonst einen drei bis viermal so teuren Flug buchen müßte.
folgendes Problem:
Ich habe in einer Sonderaktion vor einiger Zeit online ein Ticket bei Aeroflot von Berlin nach Shanghai gebucht.
Nun steht bei mir eine OP bevor und ich muss das ganze um mindestens eine Woche verschieben.
Ich habe somit bei Aeroflot angerufen und alle meinen sie sind nicht zuständig, da es online gemacht wurde und ein Umbuchen ist so und so nicht möglich, da nach AGB dies bei diesem Tarif nicht möglich ist, die Abschnitte der AGB welche Umbuchung usw. enthalten waren auf English und somit konnte ich sie nur teilweise verstehen.
Was kann ich tun?
Habe ich das Ticket jetzt in Russland gekauft und gelten somit russische Gesetze oder gilt das als Kauf in Deutschland. In diesem Fall könnte ich mich doch darauf berufen, dass die AGB in Deutsch sein muss oder irre mich da? (Wäre mir neu wenn etwas andere zuläßig ist)
Ich rege mich grade sehr auf, da ich sonst einen drei bis viermal so teuren Flug buchen müßte.
Devastators
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glaubst Du denn jetzt ernsthaft, Du kannst den Flug so einfach umbuchen und bezahlst weiterhin den selben Preis?
no_watchmaker
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...die Abschnitte der AGB welche Umbuchung usw. enthalten waren auf English und somit konnte ich sie nur teilweise verstehen.
Na und?
Was kann die Fluggesellschaft dafür, das Du irgendetwas buchst (und damit AGBs akzeptierst), obwohl Du sie nicht verstehst?
Außerdem sind Umbuchungen bei Super-Sonder-Billig-Tickets so gut wie nirgendwo möglich - irgendwie müssen derartige Aktionen finanziert werden, und wenn die Auslastung der Maschinen durch diese Aktionen erreicht ist, ist halt Schluss - wer trotz Buchung nicht mitfliegt, hat Pech gehabt..
Devastators
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gibt es eigentlich für reine Flug-Tickets Rücktritts-Versicherungen?
Bei Urlaubsreisen gibt es auch kein Umbuchen, da hat man pech und ggf. dennoch voll bezahlt.
Bei Urlaubsreisen gibt es auch kein Umbuchen, da hat man pech und ggf. dennoch voll bezahlt.
DoC_HoLLiDaY
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Umbuchen ist bei Flügen grundsätzlich immer möglich; kostet halt...
Obs ne Flug-Rücktrittsversicherung gibt, kann ich Euch nicht sagen, ich denke aber eher nicht...
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no_watchmaker
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Umbuchen ist bei Flügen grundsätzlich immer möglich; kostet halt..
Klar kann ich immer sagen: "Nein, ich fliege doch nicht mit und will einen anderen Flug" - aber ich habe eben keinen Anspruch mehr auf den Preis, zu dem ich ursprünglich gebucht habe.
Devastators
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Klar kann ich immer sagen: "Nein, ich fliege doch nicht mit und will einen anderen Flug" - aber ich habe eben keinen Anspruch mehr auf den Preis, zu dem ich ursprünglich gebucht habe.
eben, schlimmsten Fall verfällt das erste Ticket und man kauft ein komplett neues.
Hat nur mit Umbuchung garnichts mehr zu tun
DoC_HoLLiDaY
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Klar kann ich immer sagen: "Nein, ich fliege doch nicht mit und will einen anderen Flug" - aber ich habe eben keinen Anspruch mehr auf den Preis, zu dem ich ursprünglich gebucht habe.
^^das ist scho klar...umbuchen ist immer ne einigermassen teure Angelegenheit...
Sepp
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Da Du hier im Land gebucht hast, gilt grds. deutsches Recht. Demnach kannst Du bei vorliegen eines wichtigen Grundes im Grunde immer zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann dann jedoch eine Entschädigung verlangen. Die kann man ggf. mit einer Reiserücktrittskostenversicherung auffangen.
Wenn die AGB auf Englisch waren und der Flug in Deutschland angeboten wurde, gelten die AGB ggf. nicht. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass jeder in Deutschland Englisch kann.
Also: Wegen der Operation den Rücktritt erklären. Geld zurück verlangen mit Fristsetzung. Als Alternative Umbuchung anbieten.
Wenn die AGB auf Englisch waren und der Flug in Deutschland angeboten wurde, gelten die AGB ggf. nicht. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass jeder in Deutschland Englisch kann.
Also: Wegen der Operation den Rücktritt erklären. Geld zurück verlangen mit Fristsetzung. Als Alternative Umbuchung anbieten.
Devastators
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gegen diese Aufregung hilft dann aber alles nichts, man kann doch niemanden zwingen für den selben Aktionspreis (!!!) ein neues und anderes Ticket zu verkaufen.
JKuehl
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ticket bei ebay verkloppen, da kriegst noch was für
Die Tickets bei Ryanair z.B. sind nicht übertragbar - wird hier sicher auch nicht anders sein
Psychodead
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Ich habe vor ca. 3 Stunden einen Flug umgebucht, allerdings bei der der Lufthansa und es war ein Linienflug
Umbuchungen sind generell möglich, auch bei billigfliegern. Hier habe ich bisher nur erfahrungen mit Germanwings.
Germanwings
In deinem Fall also: Auf KULANZ hoffen und ansonsten hast du eben Pech gehabt!
Umbuchungen sind generell möglich, auch bei billigfliegern. Hier habe ich bisher nur erfahrungen mit Germanwings.
Germanwings
Die Umbuchungspauschale beträgt 25€ pro Person und Strecke bei Flügen ins europäische Ausland.
Bei innerdeutschen Flügen beträgt die Umbuchungsgebühr 29.75€ pro Person und Strecke (inkl. 19% MwSt.).
Sollte der neue Flugpreis höher sein als der ursprünglich gebuchte, wird Ihnen der bereits gezahlte Flugpreis angerechnet und Sie zahlen zzgl. zur Pauschale nur noch die Differenz zum tagesaktuellen Preis.
In deinem Fall also: Auf KULANZ hoffen und ansonsten hast du eben Pech gehabt!
MrEisbaer
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Von TUIfly.com (ehemals HLX.com mit denen ich im Januar geflogen bin):
6. ABB - Umbuchung/Nichterscheinen zum Abflug
Alle Flüge sind, gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von EUR 25,00 auf internationalen Flügen (GBP 15,00; SEK 230,00) pro Flugstrecke/Fluggast und EUR 29,75 auf nationalen Strecken pro Flugstrecke/Fluggast, bis spätestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit telefonisch im TUIfly-Servicecenter zu den Öffnungszeiten umbuchbar für den gebuchten Fluggast oder auch auf einen anderen Fluggast in der gültigen Flugplanperiode. Sowohl bei der Umbuchung desselben Fluggastes auf einen anderen Flug als auch bei der Umbuchung desselben Fluges auf einen anderen Fluggast ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen, eine Rückerstattung bei Umbuchung auf einen billigeren Tarif kann nicht vorgenommen werden. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich. Die im Internet-Buchungsverfahren angegebenen Tarife verstehen sich jeweils zuzüglich Steuern und Gebühren. Der Gesamtpreis ist in Schritt 3 des Buchungsvorgangs ausgewiesen. Der Fluggast verliert den Beförderungsanspruch und bleibt zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, wenn er nicht so rechtzeitig unter Vorlage aller erforderlicher Reiseunterlagen am Check-in erscheint, dass er spätestens 30 Minuten vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Unbeschadet bleibt das Recht des Fluggastes nachzuweisen, dass TUIfly durch den Nichtantritt des Fluges ein geringerer Schaden entstanden ist.
http://www.tuifly.com/de/service/bestimmungen_5161.html#inhalt (zu finden unter 6.)
6. ABB - Umbuchung/Nichterscheinen zum Abflug
Alle Flüge sind, gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von EUR 25,00 auf internationalen Flügen (GBP 15,00; SEK 230,00) pro Flugstrecke/Fluggast und EUR 29,75 auf nationalen Strecken pro Flugstrecke/Fluggast, bis spätestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit telefonisch im TUIfly-Servicecenter zu den Öffnungszeiten umbuchbar für den gebuchten Fluggast oder auch auf einen anderen Fluggast in der gültigen Flugplanperiode. Sowohl bei der Umbuchung desselben Fluggastes auf einen anderen Flug als auch bei der Umbuchung desselben Fluges auf einen anderen Fluggast ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen, eine Rückerstattung bei Umbuchung auf einen billigeren Tarif kann nicht vorgenommen werden. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich. Die im Internet-Buchungsverfahren angegebenen Tarife verstehen sich jeweils zuzüglich Steuern und Gebühren. Der Gesamtpreis ist in Schritt 3 des Buchungsvorgangs ausgewiesen. Der Fluggast verliert den Beförderungsanspruch und bleibt zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, wenn er nicht so rechtzeitig unter Vorlage aller erforderlicher Reiseunterlagen am Check-in erscheint, dass er spätestens 30 Minuten vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Unbeschadet bleibt das Recht des Fluggastes nachzuweisen, dass TUIfly durch den Nichtantritt des Fluges ein geringerer Schaden entstanden ist.
http://www.tuifly.com/de/service/bestimmungen_5161.html#inhalt (zu finden unter 6.)
larsbo
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Ein Recht auf Umbuchung kann es ja schon allein deswegen nicht geben, weil es ja gut sein kann, dass zum neuen gewünschten Termin kein Platz mehr frei ist.
Man hat ganz klar einen Kaufvertrag über eine Flugreise zu einem ganz bestimmten Termin abgeschlossen. Ansosten sehe ich das wie Sepp, ein Rücktritt von einer Reise ist möglich, die anteiligen Entschädigungen, die dem Veranstalter dann zustehen, sind AFAIK auch festgelegt und hängen ab vom Zeitpunkt des Rücktritts. Spielt in diesem Fall keine Rolle aber: Ein wichtiger Grund muss dafür doch überhaupt nicht vorhanden sein, oder Sepp?
Weil die Fragen aufkamen: Eine Reiserücktrittsversicherung kann heutzutage natürlich auch für Individualreisen abgeschlossen werden, und dazu zählt auch die Buchung eines Fluges. Wenn die Versicherer nur Paulschaltreisen versichern würden, hätten sie garantiert sinkende Umsätze, weil die Zahl der individuell zusammengestellten Reisen kontinuierlich wächst.
Zum Thema Rechtsstand bei Kauf im Internet: Klar wird sich ein deutsches Gericht für zuständig erklären wenn ein Angebot im Internet in D "empfangbar" ist. Bei Aeroflott dürfte das ja auch kein Problem sein, vermute mal, dass die eine deutsche Niederlassung haben, die man auch verklagen kann. Wenn es aber keinen Ansprechpartner in D gibt, dann kann man immer gerne klagen, wird aber damit nichts durchsetzen können.....
Man hat ganz klar einen Kaufvertrag über eine Flugreise zu einem ganz bestimmten Termin abgeschlossen. Ansosten sehe ich das wie Sepp, ein Rücktritt von einer Reise ist möglich, die anteiligen Entschädigungen, die dem Veranstalter dann zustehen, sind AFAIK auch festgelegt und hängen ab vom Zeitpunkt des Rücktritts. Spielt in diesem Fall keine Rolle aber: Ein wichtiger Grund muss dafür doch überhaupt nicht vorhanden sein, oder Sepp?
Weil die Fragen aufkamen: Eine Reiserücktrittsversicherung kann heutzutage natürlich auch für Individualreisen abgeschlossen werden, und dazu zählt auch die Buchung eines Fluges. Wenn die Versicherer nur Paulschaltreisen versichern würden, hätten sie garantiert sinkende Umsätze, weil die Zahl der individuell zusammengestellten Reisen kontinuierlich wächst.
Zum Thema Rechtsstand bei Kauf im Internet: Klar wird sich ein deutsches Gericht für zuständig erklären wenn ein Angebot im Internet in D "empfangbar" ist. Bei Aeroflott dürfte das ja auch kein Problem sein, vermute mal, dass die eine deutsche Niederlassung haben, die man auch verklagen kann. Wenn es aber keinen Ansprechpartner in D gibt, dann kann man immer gerne klagen, wird aber damit nichts durchsetzen können.....
@Sepp
Besten Dank für die Information, ich habe wieder eine Menge gelernt! Die OP konnte ich nun nach vorne ziehen und gehe nun davon aus dass ich doch fliegen kann. Kein Ärger gefällt mir noch wesentlich besser.
Noch eine Frage hätte ich, unter welchen Umständen könnten englische Teile der AGB gelten? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.
@Rest
Wer zahlt schon freiwillig für ein neues Ticket, wenn er nichts bezahlen müsste? Auch wenn es nicht vollends für jeden logisch ist.
Siehe §305 BGB ff. Ich denke §307 greift hier. Ich zitiere: "(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist." Vielleicht greift auch schon §305, aber da sollten unsere Rechtsprofis das Wort ergreifen, wenn du es genau wissen willst.
Besten Dank für die Information, ich habe wieder eine Menge gelernt! Die OP konnte ich nun nach vorne ziehen und gehe nun davon aus dass ich doch fliegen kann. Kein Ärger gefällt mir noch wesentlich besser.
Noch eine Frage hätte ich, unter welchen Umständen könnten englische Teile der AGB gelten? Ich kann mir das einfach nicht vorstellen.
@Rest
Wer zahlt schon freiwillig für ein neues Ticket, wenn er nichts bezahlen müsste? Auch wenn es nicht vollends für jeden logisch ist.
Ja! Edit (28.03.07):Aussage ist ironisch, konnte mir es nicht verkneifen auf einen "solchen" Beitrag so zu anworten.glaubst Du denn jetzt ernsthaft, Du kannst den Flug so einfach umbuchen und bezahlst weiterhin den selben Preis?
Na und?
Was kann die Fluggesellschaft dafür, das Du irgendetwas buchst (und damit AGBs akzeptierst), obwohl Du sie nicht verstehst?
Siehe §305 BGB ff. Ich denke §307 greift hier. Ich zitiere: "(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist." Vielleicht greift auch schon §305, aber da sollten unsere Rechtsprofis das Wort ergreifen, wenn du es genau wissen willst.
Tut nichts zur Rechtslage beitragen.Na und?
Außerdem sind Umbuchungen bei Super-Sonder-Billig-Tickets so gut wie nirgendwo möglich - irgendwie müssen derartige Aktionen finanziert werden, und wenn die Auslastung der Maschinen durch diese Aktionen erreicht ist, ist halt Schluss - wer trotz Buchung nicht mitfliegt, hat Pech gehabt.
Ja, gibt es.gibt es eigentlich für reine Flug-Tickets Rücktritts-Versicherungen?
Bei Urlaubsreisen gibt es auch kein Umbuchen, da hat man pech und ggf. dennoch voll bezahlt.
Kommt auf den Vertrag an und man hat durchaus Anspruch auf den alten Preis.Klar kann ich immer sagen: "Nein, ich fliege doch nicht mit und will einen anderen Flug" - aber ich habe eben keinen Anspruch mehr auf den Preis, zu dem ich ursprünglich gebucht habe.
Doch kann man.gegen diese Aufregung hilft dann aber alles nichts, man kann doch niemanden zwingen für den selben Aktionspreis (!!!) ein neues und anderes Ticket zu verkaufen.
Ticket ist auf mich ausgestellt und kann nicht mehr geändert werden, somit nicht möglich. Hätte auch nicht erwartet, dass das was einbringt. Aber ansonsten eine nette Idee!ticket bei ebay verkloppen, da kriegst noch was für
Kulanz war nicht möglich und nein Pech gehabt habe ich deswegen nicht unweigerlich.In deinem Fall also: Auf KULANZ hoffen und ansonsten hast du eben Pech gehabt!
Wie das im Internet ausschaut mit ausländischen Anbietern wusste ich nicht, so hab ich wieder etwas brauchbares gelernt. Danke!Zum Thema Rechtsstand bei Kauf im Internet: Klar wird sich ein deutsches Gericht für zuständig erklären wenn ein Angebot im Internet in D "empfangbar" ist. Bei Aeroflot dürfte das ja auch kein Problem sein, vermute mal, dass die eine deutsche Niederlassung haben, die man auch verklagen kann. Wenn es aber keinen Ansprechpartner in D gibt, dann kann man immer gerne klagen, wird aber damit nichts durchsetzen können.....
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larsbo
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Glückwunsch, dass alles gut geht. Aber ich kann Deine Meinung, man könne einen Reiseveranstalter zu einer Umbuchung zwingen, nicht teilen.
Du darfst die Reise wieder abblasen. Musst dann ggf. einen Teil der Kosten trotzdem zahlen, abhängig von der verbleibenden Zeit bis zur Reise. Und kannst dann weiterschauen, ob Du für den Dir genehmen Zeitpunkt wieder günstig ein Ticket kriegst.
Alles weitere ist Kulanz des Anbieters, also dir eine Umbuchung zu den alten Konditionen zu ermöglichen. Diese Kulanz kann natürlich schon vorab ausgemacht werden. Wenn das aber nicht so ist, dann ist es eben nicht so.....
Du darfst die Reise wieder abblasen. Musst dann ggf. einen Teil der Kosten trotzdem zahlen, abhängig von der verbleibenden Zeit bis zur Reise. Und kannst dann weiterschauen, ob Du für den Dir genehmen Zeitpunkt wieder günstig ein Ticket kriegst.
Alles weitere ist Kulanz des Anbieters, also dir eine Umbuchung zu den alten Konditionen zu ermöglichen. Diese Kulanz kann natürlich schon vorab ausgemacht werden. Wenn das aber nicht so ist, dann ist es eben nicht so.....
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Devastators
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@Rest
Wer zahlt schon freiwillig für ein neues Ticket, wenn er nichts bezahlen müsste? Auch wenn es nicht vollends für jeden logisch ist.
Es ist für mich mehr als nur vollkommen logisch, dass ich nicht ein Angebots-Ticket kaufen und dann zu einem "regulären" Flug umbuchen kann, ohne Aufpreis bezahlen zu müssen.
Das ist so, als wenn ich mir die billigsten Musical-Karten für Mittwoch Mittag kaufe und dann mit diesen Karten aber Samstags-Abends zur teuersten Zeit gehen will.
Du hast einen bestimmten Flug zu einer bestimmten Zeit gekauft und kein Bus-Ticket was man nach belieben einlösen kann
larsbo
Grand Admiral Special
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Es ist für mich mehr als nur vollkommen logisch, dass ich nicht ein Angebots-Ticket kaufen und dann zu einem "regulären" Flug umbuchen kann, ohne Aufpreis bezahlen zu müssen.
Das ist so, als wenn ich mir die billigsten Musical-Karten für Mittwoch Mittag kaufe und dann mit diesen Karten aber Samstags-Abends zur teuersten Zeit gehen will.
Du hast einen bestimmten Flug zu einer bestimmten Zeit gekauft und kein Bus-Ticket was man nach belieben einlösen kann
Seh ich genauso, deswegen steht ja auch in den oben zitierten Tuifly-ABBs drin: "Sowohl bei der Umbuchung desselben Fluggastes auf einen anderen Flug als auch bei der Umbuchung desselben Fluges auf einen anderen Fluggast ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen."
Sprich, wenn man umbucht, und der "neue" Flug zum Buchungszeitpunkt teurer ist, als der, den man bezahlt hat, dann muss man die Differenz nachzahlen. Ich halte diese Regelung in einer AGB als Teil der Kulanzregelung Umbuchung auch für absolut gültig.
Gegen ein Recht auf kostenlose Umbuchung spricht auch immer noch das unschlagbare Argument, dass ja zum neuen gewünschten Flugzeitpunkt eventuell kein Platz mehr frei ist........
no_watchmaker
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Kommt auf den Vertrag an und man hat durchaus Anspruch auf den alten Preis.
Wenn Du eh alles besser weist, warum fragst Du dann hier?
Wenn Du eh alles besser weist, warum fragst Du dann hier?
Weil ich eben nicht alles besser weiß, bloss Antworten ala dann hast du hallt Pech gehabt sind nun.... wenig hilfreich. Oder wie hilfreich waren deine Antworten? Sepp hatte es kurz und knapp auf den Punkt gebracht, wofür ich dankbar bin.
Neben wenigen Ausnahmen habe ich in letzter Zeit das Gefühl, dass den Leuten es hier von vielen zur Last gelegt wird, dass sie nach ihren Rechten fragen. Wo liegt da das Problem?
Aber das wird sicherlich keiner beantworten können..
Zuletzt bearbeitet:
grinder_1974
Vice Admiral Special
Neben wenigen Ausnahmen habe ich in letzter Zeit das Gefühl, dass den Leuten es hier von vielen zur Last gelegt wird, dass sie nach ihren Rechten fragen. Wo liegt da das Problem?
Ich zitiere dich mal: "Ich rege mich grade sehr auf, da ich sonst einen drei bis viermal so teuren Flug buchen müßte."
Ich denke mal, in Deiner og. Aussage liegt das Problem. Ich hätte die jetzt so interpretiert, dass Du der Meinung bist, Dir stünde wegen des wichtigen Grundes in Form Deiner OP ein Flug zum neuen Termin zu alten Konditionen zu, was ja auch der Fall zu sein scheint, wie man Deinen Folge-Postings entnehmen kann.
Wie Du aber auch der Aussage von Sepp entnehmen kannst, hast Du ein Rücktrittsrecht bztl. des ursprünglich gebuchten Fluges verbunden mit einem evtl. Entschädigungsanspruchs seitens des Flugveranstalters.
Auf keinen Fall hast Du aber imho einen Anspruch auf einen Ersatzflug nach Deiner Wahl zu alten Koditionen. Ich wüsste dazu jetzt keine konkrete gesetzliche Grundlage. Wenn Dir diese vorliegt, poste diese doch bitteschön. Aber einfach Aussagen wie "Kommt auf den Vertrag an und man hat durchaus Anspruch auf den alten Preis." in den Raum zu stellen und keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage zu benennen ist einfach billig.
Mein alter Steuerrechtsdozent hat immer gesagt: "Eine Aussage ohne gesetzliche Fundstelle ist keine Aussage, sondern eine Behauptung."
Zuletzt bearbeitet:
Hallo grinder,
hier eine Antwort meiner Seits.
Beispiele:
KLM Tarif: Full Flex Fare
Lufthansa Tarif: Economy Flex
Air France Buchungsklasse: Y
Es kommt somit auf die Verträge an und welche Gebühr eine Airline berechnen darf, wenn die nicht in den AGBs festgelegt ist weiß ich nicht.
Meine Aussage bezog sich auf die Behauptung von no_watchmaker: "Klar kann ich immer sagen: "Nein, ich fliege doch nicht mit und will einen anderen Flug" - aber ich habe eben keinen Anspruch mehr auf den Preis, zu dem ich ursprünglich gebucht habe." Welche so nicht richtig ist.
Aber schau dir doch bitte alle Antworten an, sie gehen alle NUR in die Richtung: Da hast du nun Pech gehabt. Einzige Ausnahmen waren: Sepp, cr4wler und larsbo. Zu den Aussagen, die ich hier gemacht habe stehe ich. Wobei die Antworten auf die Beiträge von Devastators genauso provozierend sein sollte wie die seinigen, ich sollte das editieren (und marken).
hier eine Antwort meiner Seits.
Ja, die Aussage ist von mir und das war in diesem Moment mein Gemütszustand. Ich wollte einfach nicht einsehen, dass ich letztlich gut 4 mal soviel für meinen Flug zahlen soll.Ich zitiere dich mal: "Ich rege mich grade sehr auf, da ich sonst einen drei bis viermal so teuren Flug buchen müßte."
So sollte es nicht rüberkomme, grade diese Tatsache war mir unklar, deshalb die Frage ob die AGBs unter diesen Umständen gültig sind.Ich denke mal, in Deiner og. Aussage liegt das Problem. Ich hätte die jetzt so interpretiert, dass Du der Meinung bist, Dir stünde wegen des wichtigen Grundes in Form Deiner OP ein Flug zum neuen Termin zu alten Konditionen zu,
Ansichtssache, sollte jedenfalls nicht so rüberkommen.was ja auch der Fall zu sein scheint, wie man Deinen Folge-Postings entnehmen kann.
Was mehr ist als die Airline mir zustehen wollte, nämlich diese wollte mir einfach garnichts geben. Das war aber letztlich nur die Folge, die entscheidene Antwort war, dass das deutsche Recht anzuwenden ist, daraus folgt AGB ungültig usw.Wie Du aber auch der Aussage von Sepp entnehmen kannst, hast Du ein Rücktrittsrecht bztl. des ursprünglich gebuchten Fluges verbunden mit einem evtl. Entschädigungsanspruchs seitens des Flugveranstalters.
Das auf keinen Fall würde ich nicht so sehen, aber in meinem Fall schon eherAuf keinen Fall hast Du aber imho einen Anspruch auf einen Ersatzflug nach Deiner Wahl zu alten Koditionen. Ich wüsste dazu jetzt keine konkrete gesetzliche Grundlage. Wenn Dir diese vorliegt, poste diese doch bitteschön.
Dies war von mir eine allgemeine Aussage zu Flugtickets und war nicht nur auf meinen Fall bezogen. Wenn man einen Linienflug bucht hat man meist die Wahl zwischen mehren Tarifen, meist gibt es auch so genannt Flexitarife, die man jederzeit umbuchen kann und das ohne weitere Kosten.Aber einfach Aussagen wie "Kommt auf den Vertrag an und man hat durchaus Anspruch auf den alten Preis." in den Raum zu stellen und keine gesetzliche oder vertragliche Grundlage zu benennen ist einfach billig.
Beispiele:
KLM Tarif: Full Flex Fare
Lufthansa Tarif: Economy Flex
Air France Buchungsklasse: Y
Es kommt somit auf die Verträge an und welche Gebühr eine Airline berechnen darf, wenn die nicht in den AGBs festgelegt ist weiß ich nicht.
Meine Aussage bezog sich auf die Behauptung von no_watchmaker: "Klar kann ich immer sagen: "Nein, ich fliege doch nicht mit und will einen anderen Flug" - aber ich habe eben keinen Anspruch mehr auf den Preis, zu dem ich ursprünglich gebucht habe." Welche so nicht richtig ist.
Ich hoffe nun meine allgemeine Behauptung untermauert zu haben.Mein alter Steuerrechtsdozent hat immer gesagt: "Eine Aussage ohne gesetzliche Fundstelle ist keine Aussage, sondern eine Behauptung."
Aber schau dir doch bitte alle Antworten an, sie gehen alle NUR in die Richtung: Da hast du nun Pech gehabt. Einzige Ausnahmen waren: Sepp, cr4wler und larsbo. Zu den Aussagen, die ich hier gemacht habe stehe ich. Wobei die Antworten auf die Beiträge von Devastators genauso provozierend sein sollte wie die seinigen, ich sollte das editieren (und marken).
grinder_1974
Vice Admiral Special
Da hast du nun Pech gehabt.
Mir geht´s nicht darum, wer Pech gehabt habt oder wer nicht. Ich wünsche mir nur manchmal, dass einige Poster (nicht auf Dich bezogen) die von Ihnen vertretene Meinung besser begründen. Das würde die Antwort meistens erheblich erleichtern.
Devastators
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Umbuchen ist bei Flügen grundsätzlich immer möglich; kostet halt...
HIER wurde doch bereits eine brauchbare und allgemeingültige Aussage gemacht.
Nicht immer das Umbuchen kostet, doch die von Dir genannten FLEX Tarife (!!!!) sind grundlegend bereits teurer und haben die Umbuchungsgebühren quasie bereits integriert.
Du hast ein Angebotsticket (bei KLM z.B. Economy (Best Prices)) und damit hast Du andere Konditionen.
ja und darauf sind halt einige eingegangen.Ja, die Aussage ist von mir und das war in diesem Moment mein Gemütszustand. Ich wollte einfach nicht einsehen, dass ich letztlich gut 4 mal soviel für meinen Flug zahlen soll.
Und ich finde keine Stelle wo ich provoziert habe, schliesslich beziehe ich mich immer auf Deinen Aktionspreis-Flug.
In meinem ersten Posting habe ich lediglich hinterfragt, ob ich Deine Aussage so richtig verstanden habe, damit man nicht am Thema vorbei redet.