Statement zum Beitrag "Ungeheuerlich, Abzocke,Frechheit ..."

Snowball

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Hallo an alle die Gestern am "Ungeheuerlich, Abzocke,Frechheit = EBUG suxxxxxx" Thema mitgewirkt oder selbiges verfolgt haben.
Vorweg muss ich mich dafür enschuldigen, dass einzelne Posts im nachhinein gelöscht worden sind.
Phoenix machte dies auf mein anraten, da ich das Gefühl hatte er würde sich um Kopf und Kragen posten.
Mittlerweile sind im Thema alle Posts gelöscht worden und ich bedanke mich dafür.

Dennoch möchte ich hier ein Statement abgeben, um nicht den Eindruck zu hinterlassen, dass hier versucht wird Tatsachen unter den Tisch zu kehren.
Beim Durchlesen der Aussagen von Phoenix wurde ganz schnell klar, er kann nichts für den Defekt bzw. Beschädigung des Motherboards.
Wieso soll er nun den schwarzen Peter haben?

Sichworthaltig was geschehen ist:
- Kauf eines A7N8X rev. 1.04 bei Ebug
- Board funktioniert vorerst
- Umbau des CPU-Kühlers bei einem Fachbetrieb
- Board funktioniert nicht mehr (der ausführende Fachbetrieb weist auf der Rechnung anschliessend sogar darauf hin)
- Reklamation bei Ebug - Ebug urgiert beim Hersteller
- dieser schickt das Board mit der Begründung "Leiterbahn auf der Unterseite des PCB thermisch / mechanisch beschädigt" an Ebug zurück
- Ebug schickt das Board an Phoenix zurück, mit einer Zahlungsaufforderung von 139,83€ (Kosten die angeblich entstanden sein sollen, ob das Ersatzboard darin enthalten ist, ist noch nicht mal gesagt)


Also haben wir in einer ICQ-Sitzung den Fall im Detail noch einmal aufgerollt und wir kamen zu folgendem:

Ein Kunde wird sich bei einem Fachbetrieb wohl kaum einen Kühler auf ein defektes Mainboard machen lassen (...wie sinnlos!)
Die PC Firma hat den Kühler gewechselt und in einem anschliessenden Test festgestellt, dass das Board nicht funktioniert.
Eine Behauptung der PC Firma "das Board war schon vor dem Kühlerwechsel defekt" scheint mir ohne Belang,
da die Firma der Sorgsamkeits- und Hinweispflicht unterliegt.
Das heisst die PC Firma hätte in diesem Fall das Board sofort bei Übernahme auf einen Defekt Prüfen
und bei feststellen eines Solchen den Kunden darauf aufmerksam machen müssen.
Die PC Firma ist vorher von der Funktionstüchtigkeit des Boards überzeugt gewesen und hat den Kühler gewechselt.

Man kann nun annehmen, klar, da ist die Firma Schuld die den Kühler gewechselt hat.
Nach einer Rücksprache von Phoenix mit der PC Firma, auf Grund der Reaktion von Ebug, gab diese an: "Der Defekt war vermutlich schon vorher vorhanden."
Wäre der Defekt vorher gewesen, hätte die PC Firma vor dem Kühlerwechsel darauf aufmerksam machen müssen. -> Hinweispflicht!
Nachdem sie das nicht getan hat, kann die PC Firma nicht beweisen, dass ein Defekt schon vorher vorlag und auch hier liegt die Beweislast bei der Firma.
Es ist jedoch möglich, dass ein versteckter Materialfehler der beim Kühlereinbau zum tragen kam, der den Defekt/Schaden verursachte.
Es wurde mit Phoenix dazu ein Termin, mit dem damals ausführenden Techniker, zur weiteren Klärung fixiert.

Also resümieren wir:
Das Board war vor dem Kühlerwechsel in Ordnung. Das hat die PC Firma, welche damit beauftragt war, durch ihr Verhalten indirekt bestätigt.
Aus der ganzen Handlung erscheint dies glaubwürdig und es gibt keinen Grund das nicht zu Glauben.
Ein Gewerksfehler der PC Firma wird abgestritten.
Es kann oder muss sich also um eine Schwachstelle oder Vorbeschädigung des Boards handeln, welche beim Kühlerwechsel zum Defekt führte.
Ein versteckter Mangel also, der sehrwohl zu Lasten des Händlers geht.
Da sich alles innerhalb der Garantiezeit von 6 Monaten befindet, liegt es am Händler (Ebug) das Gegenteil zu Beweisen.
Ein Abschmettern des Garantieanspuches mit der genannten Begründung des Herstellers reicht in diesem Fall sicher nicht aus.

Ein E-Mail von Phoenix, der die so beschriebene Sachlage darlegt, wird an Ebug gehen.
Er wird bis zur entgültigen Klärung der Schuld den geforderten Betrag natürlich NICHT bezahlen.
Es ist nach wie vor nicht bewiesen wer Schuld hat, daher kann Ebug seine Forderung nicht durchsetzten.
Nach meiner Sicht kann beim derzeitigen Stand der Dinge keine Schuld an Phoenix abgeleitet werden.

Zum Schluss muss ich bemerken, dass die kulante vorgehensweise von Ebug mit einem Vorabtausch, als positiv hervorzuheben ist.
Auch die Forderung der entstanden Kosten ist aus dem Betrachtungswinkel von Ebug verständlich.
Jedoch heisst das noch lange nicht, dass man Flinte ins Korn schmeissen muss. Gerade wenn man nicht unschulig zum Handkuss kommen will.

mfg
Snowball
 
Zuletzt bearbeitet:
Also:
Es geht hier nicht um Schuld, wir sind nicht im Strafrecht. ;)

Wie schon im gelöschten Thread gesagt:
EBug muss nachweisen, dass das Board defekt war aufgrund eines Verschuldens (nicht Schuld) des Käufers, soweit das Board innerhalb des letzten halban Jahres gekauft wurde. Wenn das Board schon älter war, geht die Beweislast auf den Käufer über.
Wenn nun angenommen wird, dass Ebug den Käufer verklagt, wäre prozesstechnisch der Kühlermonteur mit in den Prozess einzubeziehen im Wege der Streitverkündung. Denn dann trifft offenbar diesen die Schuld.
Ich befürchte jedoch, dass solch Prozess nur mit etlichen Sachverständigengutachten zu einem positiven Ende zu bringen ist.
 
Strafrecht - mit Geschworenen usw.
Wir verurteilen sie hiermit zu 100 fachen, sozialen Kühlerwechsel. ;D

Bin eben kein Jurist. Aber die Unternehmerische Rechtskunde hab ich auch lernen müssen. Und das gleich mehrmals.

Wie du richtig erkannt hast zielt die Antwort darauf hinaus, dass Ebug die Sinnlosigkeit eines Abwälzen des Garantieanspruchs erkennnt. Zumindest müssten sie sich in der schlechteren Position sehen. Sollte es Ebug gelingen zu Beweisen, dass kein Materialmangel vorlag, dann ist die PC Firma, welche den Kühler wechselte Ersatzpflichtig. Sofern es in Deutschland, so wie bei uns in Österreich, die Sorgsamkeitspflicht eines Unternehmens bei der Übernahme von Waren gibt.
Am besten wäre es natürlich wenn sich Ebug und die PC Firma die Sache direkt untereinander ausmachen. Dann müsste Phoenix nicht immer Drehscheibe spielen, was sehr lästig ist. Aus diesem Grund haben wir beim Schreiben an Ebug den Namen der PC Firma nicht angegeben, um darauf Neugierig zu machen. Mit etwas Glück funktioniert der Trick.
 
Da muss ich Inge zustimmen (Sensation! ;D )

Wäre ich der Händler, würde ich mich da streiten. Und womöglich wird er genau das auch tun, weil sich für den Händler nämlich nur eine Frage stellt: Bekommt er den Defektrücklauf vom Hersteller ersetzt, oder bleibt er selber drauf sitzen?

@Snowball
Deine fundierten Recherchen gut-und-schön, aber hast du dir auch überlegt, dass du Phoenix da für lächerliche EUR 120,- (oder so) "auf dünnem Eis" in einen Rechtsstreit schickst? ("Lächerlich" in Relation zu den Kosten, sollte er da ev. doch den Kürzeren ziehen.)

Fakt ist: er hat das Board in funktionierendem Zustand zu diesem PC Laden gebracht, und es von dort defekt wiederbekommen. Als Nicht-Jurist wie du, überlege ich logisch und realistisch: es kann allenfalls der PC Laden - nachdem er Ersatz geleistet hat - den Händler od. Hersteller versuchen, auf Konstruktionsfehler zu belangen.
Dass nun aber der Board-Eigentümer den Händler belangen will - nachdem er das board vom PC Laden defekt übergeben bekommen hat ... nixfürungut -> das klingt für mich eher nach einer Ally McBeal Episode, als einem realen (realistisch aussichtsreichem) Rechtsmittel-Ansinnen. :]
 
@BadMoon, der vor jedem Händler und Unternehmer gleich auf die Knie fallen würde.
Weis nicht wieso du so eine Panikmache veranstaltest.

1. Phoenix kann am Defekt des Boards nichts dafür und ist noch Schüler (lebt vom Taschengeld)
2. Ist ein Rechtstreit noch in sehr, sehr weiter ferne
3. Phoenix sitzt als Konsument gegenüber einem Unternehmen am längeren Hebel (er muss nur seine Karten richtig auspielen)
4. So lange er bei der Wahrheit bleibt wird ihm nichts geschehen
5. Braucht er nur zwischen Ebug und der PC Firma zu vermitteln, bis die Lage geklärt ist.
6. Wieso soll er also desswegen gleich 140€ zahlen, er würde sich damit selbst in eine schlechtere Lage begeben. Das Geld wäre für Ihn sicher verloren. Einen späteren Streit darum, könnte er sich kaum leisten.
7. Ist das Ganze schon am laufen und eine erste Reaktion von Ebug ist vielversprechend. Zumindest warten die auf die Stellungnahme der PC Firma nach Rücksprache mit dem Techniker.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von Snowball
@BadMoon, der vor jedem Händler und Unternehmer gleich auf die Knie fallen würde.
Weis nicht wieso du so eine Panikmache veranstaltest.

...

Kein Grund, mich gleich dumm anzumachen. Weisst du, vielleicht kenne ich selber Rechtssprechung vom Inneren eines Gerichtssaales aus, und nicht bloss aus einem Kursskriptum.

Dass du dir da nicht gross einen Kopf machst, scheint mir plausibel: Es ist nicht dein Fall (wenn einer daraus wird) und nicht deine Kosten (wenn sie dazu anfallen).
 
Original geschrieben von BadMoon
Kein Grund, mich gleich dumm anzumachen. Weisst du, vielleicht kenne ich selber Rechtssprechung vom Inneren eines Gerichtssaales aus, und nicht bloss aus einem Kursskriptum.

Dass du dir da nicht gross einen Kopf machst, scheint mir plausibel: Es ist nicht dein Fall (wenn einer daraus wird) und nicht deine Kosten (wenn sie dazu anfallen).

Wollte dich nicht beleidigen, sorry. Warscheinlich hät ichs mit einem Smily versehen sollen.

Mein Wissen in solchen Angelegenheiten geht sicher über den Inhalt eines Kursskriptums hinaus. Vieleicht sagt dir das Stichwort "Werkvertragsnormen" etwas.
Leider habe ich selbe zur Zeit nur als ÖNorm vorliegen, sind aber fast Europaweit konform. Konkret kann man nachschauen unter ÖNorm 2060. = nur ein Bruchteil dessen was ich vor etwa 3 J. aus dem FF hab können müssen. Die Rechtsprechung nimmt diese Normen als Grundlage. Erst später hab ich das selbe noch mal in Unternehmerischer Rechtkunde durchgemacht - ein Klacks glaub mirs.

Das ich mir darüber keinen grossen Kopf mache, stimmt nicht. Ich hab mir in dieser Angelegenheit etliche Stunden Zeit genommen um Akten zu wälzen und Texte zu verfassen. Kosten sind auch schon entstanden -> €139,83 die für einen Schüler eine menge Geld sind. Wenn es nach dir ginge "BadMoon" dann hätte Phoenix wegen Ausichtslosigkeit diesen Betrag gleich bezahlen sollen. Ich hingegen versuche mir Zeit zu nehmen und zu Helfen. Sollte es wirklich in Richtung eines Rechtsteites gehen (was ich nicht glaube) ist natürlich noch mal zu Überlegen, ob es nicht besser ist, den Betrag zu bezahlen.

:)
 
Zuletzt bearbeitet:
ich muss das thema nochmal aufgreifen...

ich habe anfang juni mein defektes a7v333 zu den bugs weggeschickt (nicht t-bred b kompatibel,s. auch diverse threads hier im forum), fehlerbeschreibung "läuft mit tbred b nicht an".
hatte auch kurz darauf die bestätigung, dass das board angekommen ist.

soweit so gut.
gestern habe ich jetzt ein "austauschboard" (a7v333 rev. 2.0) bekommen.(ohne das ich so etwas angefordert hätte)

frage 1: wenn mein altes board repariert wird- behält dieses dann e-bug und ich behalte die rev. 2.0 ?!

frage 2: asus repariert das board- erkennt aber das nicht als garantiefall an, bezahle ich dann die reparatur , rev 2.0 geht zurück ?!

frage 3: müsste nicht so etwas wie ein kostenvoranschlag gemacht werden?! (im falle das keine garantiefall vorliegt)

normalerweise würde ich mir nicht den kopf darüber zerbrechen ( bin mir ziemlich sicher, dass es ein "garantiefall" ist, nur dummerweise habe ich den thread hier von phoenix verfolgt... :] zumal das board niemals nicht mehr 134 € wert ist
 
1.) Ist so anzunehmen.
2.) Kommt auf den Einzelfall an, man kann sich aber wehren wie du siehst.
3.) Ein Kostenvoranschlag ist nicht nötig. Die Reparatur darf aber nicht mehr kosten als ein neues Board. Versand- und Manipulationskosten kommen noch dazu.

mfg
Snowball
 
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