News Weitere Neuigkeiten zu NVIDIAs Fermi

davon abgesehen traue ich denen von MM gar nicht zu darüber bescheid zu wissen. ;D
Da bist Du nicht der Einzige. ;D

Aber selbst Otto Doof weiß, was er "letzten Sommer getan" hat, wenn er sich die OVP seiner gekauften dollen Mega Pixel Einheit anschaut. Und Produktnamen lassen sich besser vergleichen, als GPUs oder Fertigungstechnologien.

Oder siehst Du das hier anders? Das "wir" hier im Forum Bescheid wissen, was da abläuft, ist eine Sache. Wir sind in der Lage uns auch fernab von Folien und Werbeanzeigen zu informieren.

Das trifft aber nunmal nicht für 99,9% aller Computernutzer zu.
 
Das ist aber ein Problem, das bei fast allen Firmen gibt...das nennt sich Vermarktung...ich hab dir schon einen dreisteren Fall genannt (Vortäuschung einer Radeon 9600), aber es gibt noch dreistere...ich kenn das aus der Sammler-Branche mit Münzen...als einer der keine Ahnung hat, wirst du fast überall verarscht.
 
Wer sagt denn dass die GT330 einen neuen Chip hat...wird nirgends so beworben etc.
Gab es nicht letztens so einen Prospekt eines Elektronikfachmarktes, wo eine GT 3xx als "Weltneuheit" beworben wurde? Also das ist schon ziemliche Verarschung, was da gemacht wird. Um nicht zu sagen, vorsätzliche Täuschung. :]
 
(...)als einer der keine Ahnung hat, wirst du fast überall verarscht.
Es gibt so ein schönes Sprichwort: "Wo kein Kläger, da kein Richter."

Die Werkzeuge gegen eine derartige Verarsche (jeder Branche) sind vorhanden, man muß sie eben nur nutzen. Ich verweise hier mal dreist auf § 265 StGB und zitiere wie folgt:
(1) Wer in der Absicht, sich (...) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, (...), daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gewerbsmäßig (...) handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von (...) oder Betrug verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt(...),
3. (...)
4. (...)
5. (...)

(...)
Quelle

Wie gesagt. Werkzeuge haben wir als "Opfer". Nur irgendwie sind wir alle zu blöd, diese anzuwenden.
 
Gab es nicht letztens so einen Prospekt eines Elektronikfachmarktes, wo eine GT 3xx als "Weltneuheit" beworben wurde? Also das ist schon ziemliche Verarschung, was da gemacht wird. Um nicht zu sagen, vorsätzliche Täuschung. :]

Gerade wolltest du noch NVIDIA anzeigen. *g*

Bei den Elektronikmärkten läuft das doch schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten so.
 
Bei den Elektronikmärkten läuft das doch schon seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten so.
Das macht es nicht besser. Unser Spitzenkandidat MM hat wegen seiner "MwSt. zurück" Aktion schon in zwei Fällen richterlich die Anordnung erhalten, dieses zu unterlassen.
Aber die sind ja schlau: Sie starten die Kampagne immer am FR, so das frühestens am Montag Konsequenzen zu fürchten sind. ;D
 
Mir scheint das einige ein grundlegendes Verständnisproblem vom Marketing bzw. Werbung haben.
Natürlich dürfen dabei nicht gelogen werden aber man muss auch nicht alles bis ins kleinste angeben.
Wo steht geschrieben das die 300er Serie diese und jene Eigenschaften hat? Wo steht geschrieben das en neuer Chip drauf sitzen muss? Wo wird ein anderer Chip angegeben als der der darauf verbaut ist?

Der Kunde hat die Möglichkeit sich angemessen zu informieren, denn die exakten technischen Daten werden schließlich nicht verschwiegen. Das "Problem" ist lediglich das dem Kunden nicht alles 30x vorgekaut bekommt und er seinen Hintern zur Information selbst hochbekommen muss.

Ein aus bequemlichkeit mangelhaft informierter Kunde ist in meinen Augen noch lange kein Betrug des Herstellers, da dieser die Informationen schließlich bereitgestellt hat.

Der Hersteller erntet höchstens Spott und Hohn für das mehrfache aufwärmen seiner Produkte und verspielt dabei seinen Ruf.
 
Das soll Betrug sein *g* ? :]
Sie können die Karte sogar kpl. ohne Änderung unter einem anderen Namen verkaufen ohne das auch nur ansatzweise der Verdacht des Betruges aufkommen würde.
Aber wenn du gerade deine Klagewelle gegen hunderte von Herstellern startest vergiss bitte nicht TWIX denn dort sind auch nur Raider drin. ;)
 
(...)vergiss bitte nicht TWIX denn dort sind auch nur Raider drin. ;)
Google mal nach Twix... die waren damals schon Raider, nannten sich irgendwann Twix und tragen nun wieder den alten Namen.

Und ja, es handelt sich eindeutig um Betrugsabsicht, siehe oben verlinkten Paragraphen. Man muß schlicht seine "Allesversteher- und Akzeptiererbrille" abnehmen.

Dafür ist der ganze Müll nämlich zu kostspielig. ;)
 
Und ja, es handelt sich eindeutig um Betrugsabsicht, siehe oben verlinkten Paragraphen.
Ganz sicher nicht. Selbst wenn man eine Täuschungshandlung annimmt, was schon ziemlich zweifelhaft ist, so tritt kein Vermögensschaden ein.

Siehe Prinzip der unmittelbaren Schadenskompensation durch ein (wirtschaftliches) Äquivalent.
 
(...)so tritt kein Vermögensschaden ein.
Verleitet mich ein Produzent mit zweifelhaften Angaben dazu, für ein- und dieselbe Technology (nur mit anderem Namen) unnötigerweise Geld auszugeben, ist es dann kein Vermögensschaden?
Immerhin dürfte der Wechsel von einer 9800GTX+ -> GTS250 -> GT330 in den meisten Fällen entgegen einer tatsächlichen Absicht sprechen, da es ein- und dieselbe Technologie ist, deren Namensgebung jedoch stetig neue Technologie suggeriert.

Zum Rest ist weiter oben alles gesagt und ja, ich finde es beschämend wie ein solches Verhalten heutzutage als "gegeben" hingenommen wird.
 
Ich brauche nicht nach Raider zu googlen .. die habe ich schon damals gekauft.

Dann erkläre doch mal genau wo da der Betrug liegen soll !
Es handelt sich um ein Gesamtprodukt das sich z.b. GT330 nennt. Selbst wenn die Karte zu 100% der alten Karte entspricht darf nVidia den Namen ändern wie sie lustig sind ohne das sie auch nur annähernd gegen diesen Paragraphen verstoßen.
 
Verleitet mich ein Produzent mit zweifelhaften Angaben dazu, für ein- und dieselbe Technologie unnötigerweise Geld auszugeben, ist es dann kein Vermögensschaden?
Nein, ist es nicht und es ist wie gesagt auch keine Täuschungshandlung.

Dir wird eine GeForce GTS 250 angeboten und du bekommst auch eine GeForce GTS 250 mit den versprochenen Merkmalen. Das ist kein Betrug.

Der Straftatbestand des § 263 I StGB schützt nur vor täuschungsbedingten Vermögensverfügungen, aber nicht vor der eigenen Dummheit.

Ob man den Kauf zivilrechtlich anfechten kann wegen dem Irrtum ist wieder eine andere Frage.
 
Ob es eine vorsätzliche Täuschungshandlung ist, oder nicht, sollte vielleicht mal ein Gericht entscheiden.

Dann erkläre doch mal genau wo da der Betrug liegen soll !
Lies die vorangegangenen Wechselgespräche (u.A. mit KIDH von heute Nacht), denn ich habe keinerlei Interesse den gesamten Schriftwechsel 1:1 erneut hier zu hinterlegen.
 
Ob es eine vorsätzliche Täuschungshandlung ist, oder nicht, sollte vielleicht mal ein Gericht entscheiden.
Zu ähnlichen Fällen gab es schon zig tausend Entscheidungen.

Beispielsweise liegt ein Betrug vor, wenn eine als "echte" verkaufte Goldkette aus Blech ist (bei Kenntnis des Verkäufers), aber nicht hier.

Hier gibt es schlichtweg keine Täuschungshandlung, auch wenn du dir als juristischer Laie einbildest, eine zu sehen.
 
Beispielsweise liegt ein Betrug vor, wenn eine als "echte" verkaufte Goldkette aus Blech ist (bei Kenntnis des Verkäufers), aber nicht hier.
Ich sehe zu diesem Fall keinen Unterschied. Der neue Name "suggeriert" etwas "Besseres". Insbesondere beim Schritt GTS250 -> GTS330. Da gibt es keine zwei Meinungen.

Hier gibt es schlichtweg keine Täuschungshandlung, auch wenn du dir als juristischer Laie einbildest, eine zu sehen.
Auch ein blindes Huhn findet mal ein Korn.
 
Der neue Name "suggeriert" etwas "Besseres".
Es ist aber nur ein Name und beliebig austauschbar. Dasselbe würde sogar gelten, wenn nVidia seine nächste Karte "Radeon-Killer Superior" nennt.

Der Zusatz "Gold-" bezeichnet dagegen das Vorhandensein eines chemischen Elements und ist nicht beliebig verwendbar
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist aber nur ein Name und beliebig austauschbar.
Das ist ja gerade die Spezialität in diesem Falle: Es handelt sich eben nicht "nur" um irgendeinen x-beliebigen Namen. Die Namensgebungen sind ebenso eine Klassifizierung ihrer Leistungsfähigkeit!

Es ist nicht Raider, der mal Twix war, der vorher Raider war. Hier wird eine verfluchte Leistung im Namen festgelegt. Und wie kann ein- und dieselbe Technik plötzlich ein höheres Rating erhalten.
 
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