Ab wann Nebenkostenabrechnung ungültig?

DCTH

Grand Admiral Special
Mitglied seit
16.03.2002
Beiträge
2.057
Renomée
3
Standort
Am Neckar
Hallo,

Nur mal so interessehalber, da ja gerade das letzte Jahr vorbei ist und die letzten Nebenkostenabrechnungen letzte Woche in die Wohnung geflattert sind.

Ab wann sind diese ungültig? Also welche Fehler fürhen dazu, dass der Mieter nicht Nachzahlen muss?

Klar, einmal das Datum! Alles was nachweislich im neuen Jahr zugesendet wurde, ist ungültig (es sei denn der Vermieter kann nachweisen, dass es nicht seine Schuld ist).

Aber was ist zum Beispiel, wenn ein (wenngleich sehr geringer) Posten aufgelistet/berechnet wurde, der nicht drauf sein darf?
Oder wenn ein Posten in der Auflistung fehlt (zB eine ausgedruckte Excel-Tabelle), in der Summe (am Ende dieser Tabelle) mit einberechnet ist!?
(In der parallel erhaltenen originalen Excel-Tabelle steht dieser Posten wiederum drin.)
Die Datums-Angaben/Abrechnungszeitraum falsch angegeben sind (aber richtig berechnet)!?

Also insgesamt, was wenn die gesamte per Papier erhaltene Abrechnung erst auf den 2ten Blick nachvollziehbar ist?

Grüße,
DC
 
Klar, einmal das Datum! Alles was nachweislich im neuen Jahr zugesendet wurde, ist ungültig (es sei denn der Vermieter kann nachweisen, dass es nicht seine Schuld ist).
So klar ist das meines Wissens nicht, erst nach 3 Jahren ist es zu spät.
 
§ 556 (3) BGB ist doch recht eindeutig.

Genau!

Stichtag für Vermieter für das Abrechnungsjahr 2012 war der 31.12.2013 . Ein Tag später und der Vermieter verliert jegliches Recht auf Nachzahlungsforderungen.

Die Frage ist ja nun, ob wenn der Vermieter sie tatsächlich am 31.12.2013 zugeschickt hat, diese aber mit diversen kleinen Fehlern (siehe Startpost) gespickt ist, sie als korrekt zugestellt gilt oder ob der Vemieter da sorgfältiger hätte sein müssen und die fehlerhafte Abrechnung als nichtig erkannt werden kann.


Im Endeffekt würde ich als Mieter wohl trotzallem zahlen, aber wäre dennoch verärgert, da schon Mitte 2013 um eine Abrechnung gebeten wurde.
Nicht zuletzt weil der Betrag letztenendes bis auf nen Euro der unzülässig abgerechnet wurde stimmt (siehe Startpost).
 
Gehe zum Mieterverein, die sollten Dir genau Auskunft geben können.


Gruß

D.U.
 
Ein Forum ist doch kostenlos. Wozu also das Risiko einer rechtssicheren Auskunft, wenn die am Ende womöglich noch kosten könnte. Könnte ja jeder kommen...

Gibt sooo viele Anlaufstellen für (vermeintlich) Geschädigte, die nicht viel kosten - wenn überhaupt.

Mit Unkenntnis kann man sich in dem Fall hier eh nicht rausreden. Wer § 556 (3) BGB kennt, weiß auch, dass es so etwas wie Mietervereine gibt.
 
Man sollte auch in keinem Fall und niemals nimmer erstmal das Wasser prüfen und unverbindlich in einem öffentlichem Forum nachfragen wo man eventuell vielleicht unter Umständen jemanden finden könnte der etwas ähnliches schon kennt.

Mein Gott ... nein, § 556 (3) BGB kannte ich nicht. Würde mich jemand auf diese Zahlen ansprechen könnte (konnte) ich das nicht der Nebenkostenabrechnung zuordnen. In einer Woche werde ich das auch wieder vergessen haben, wo das genau steht.

Und ja, eine Auskunft vom Mieterverein nehme ich erstmal an, kostet was. Vielleicht nicht, wenn man da Mitglied ist, aber sind wir nicht (nicht dass ich wüsste).
Geschädigt ist auch niemand, die Nachzahlungsforderung ist soweit Betragsmäßig korrekt.

Es stört nur die Art:
Man fragte seit Mitte 2013 wiederholt nach Nebenkostenabrechnung mit Antworten "Ja, wird gemacht".
Ab November hörte man auf zu fragen ... mit dem Hintergedanken vll verpennt er es ja bis Neujahr.
Am späten Nachmittag vor Neujahr trudelt tatsächlich die Abrechnung ein.
-> Datums-Angaben wirr: Mal 2012 statt 2013, mal Abrechnungszeitraum angegeben mit 1.1.2012 bis 31.12.2012, dann wieder korrekt von Einzug Mitte 2012 bis ende 2012 und andere kleine Fehler.
 
Wenn, wie im §556 BGB festgelegt, der Vermieter 12 Monate Zeit hat, die Abrechnung zuerstellen und zustellen zu lassen, dann kannst Du Dich da über die Art nicht beschweren. Deine Nachfrage hat da keinen Einfluss auf die Frist.

Auch der Zugang ist Deiner Schilderung nach zur Folge, fristgemäß erfolgt. Daran ändert auch die Tatsache, daß hier einige Punkte bzw. Bezeichnungen nicht korrekt beschrieben wurden, nichts.

Gleichwohl hast Du aber den Anspruch auf die Erstellung einer korrekten Betriebskostenabrechnung. Den kannst Du dann geltend machen.
 
Und ja, eine Auskunft vom Mieterverein nehme ich erstmal an, kostet was. Vielleicht nicht, wenn man da Mitglied ist, aber sind wir nicht (nicht dass ich wüsste).
Geschädigt ist auch niemand, die Nachzahlungsforderung ist soweit Betragsmäßig korrekt.
Es geht einfach darum, dass bei rechtlichen Fragen, der Weg zum Fachmann in aller Regel der Vernünftigste ist. Erst recht, wenn es um so heikle Sachen wie Mieter/Vermieter oder Steuern geht. Klar, dass die das nicht für Lau machen.

In Hamburg beträgt der Beitrag für den Mieterverein im Jahr z.B. derzeit 75€. Da ist dann von Haus aus eine Rechtschutz mit drin sowie umfassende Beratungsmöglichkeiten durch Juristen und Hilfe bei Verträgen, Beurteilung von Mängeln etc.



Nicht zu vergessen, das man bei kostenloser Rechtsberatung (auch in Foren) unter Umständen sehr wohl auch in Haftung genommen werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht zu vergessen, das man bei kostenloser Rechtsberatung (auch in Foren) unter Umständen sehr wohl auch in Haftung genommen werden kann.

Nja, hast wohl recht. Wobei ich als, sagen wir mal Laie, niemals auf die Idee käme jemanden aus einem Forum zu zitieren und zur Rechenschaft zu ziehen.
 
Rechtssicherheit wird wohl immer noch von den Gerichten hergestellt. Dazu leben wir in einem Rechtsstaat. Alles andere, ob Forum, Mieterverein oder Rechtsanwalt, können nur beraten oder die eigenen Interessen vertreten.

Zuallererst ging dir die Abrechnung offensichtlich noch rechtzeitig zu. Der Abrechnungszeitraum 2012 durfte bis zum 31.12.2013 mit den Mietern abgerechnet werden. Da ist es egal, ob ein Mieter nur bis zum 15.01. drin gewohnt hat, oder das ganze Jahr. Ob jetzt die Kosten richtig sind oder nicht, könnte man ja anhand der Belege prüfen. Diese würde ich zunächst mal anfordern. Schau doch mal auf die Abrechnung welche Daten/Zahlen und Verteilerschlüssel angegeben sind. Folgende Sachen sollten in jedem Fall drauf stehen:

1. Datum der Abrechnung
2. Abrechnungszeitraum, z.B. 01.01.2012 - 31.12.2012
3. Nutzungszeitraum z.B. 01.01.2012 - 30.04.2012
4. genaue Adresse und Lage der Wohnung
5. Wohnungsnutzer/Mieter
6. Kostenarten z.B. Abfall, Gebäudeversicherung
7. Gesamtkosten z.B. Abfall 1.045,28 €
8. Abrechnungsschlüssel, also nach welchem Verhältnis werden die Kosten verteilt, z.B. m² oder Personen
9. Einzelkosten/Anteilige Kosten
10. Summe der Einzelkosten
11. Vorauszahlung
12. Nachzahlung oder Guthaben
13. Schlüsselerklärung, welche Abrechnungsschlüssel gibt es sowie die dazu gehörenden Gesamtwerte und deine Einzelanteile. Gerade bei Personenschlüsseln sollte erkennbar sein, welche Wohnungen mit wievielen Personen belegt waren.

Wenn das noch nicht mal erfüllt ist oder man die Abrechnung nicht verstehen kann, erst denn Vermieter/Verwalter mal bitten die Abrechnung zu erklären, dann erst zur Rechtsberatung. Auch nach §35a EStG ausgewiesene Lohnkosten sollten, wenn sie anfallen, auch ausgewiesen sein. Gerade bei Treppenhausreinigung und Gartenpflege macht das auch steuerlich Sinn. Ein paar kleine handwerkliche Fehler werden mit Sicherheit nicht die gesamte Abrechnung unwirksam werden lassen.
 
Rechtssicherheit wird wohl immer noch von den Gerichten hergestellt. Dazu leben wir in einem Rechtsstaat. Alles andere, ob Forum, Mieterverein oder Rechtsanwalt, können nur beraten oder die eigenen Interessen vertreten.

Zuallererst ging dir die Abrechnung offensichtlich noch rechtzeitig zu. Der Abrechnungszeitraum 2012 durfte bis zum 31.12.2013 mit den Mietern abgerechnet werden. Da ist es egal, ob ein Mieter nur bis zum 15.01. drin gewohnt hat, oder das ganze Jahr. Ob jetzt die Kosten richtig sind oder nicht, könnte man ja anhand der Belege prüfen. Diese würde ich zunächst mal anfordern. Schau doch mal auf die Abrechnung welche Daten/Zahlen und Verteilerschlüssel angegeben sind. Folgende Sachen sollten in jedem Fall drauf stehen:

1. Datum der Abrechnung
Klar, vorhanden.
2. Abrechnungszeitraum, z.B. 01.01.2012 - 31.12.2012
Ja.
3. Nutzungszeitraum z.B. 01.01.2012 - 30.04.2012
Mit Flüchtigkeitsfehlern, welcher sich aber nicht auf den Betrag aus wirkt. Also mit richtigen Datum/Anzahl der Tage gerechnet, nur manche Datumsangaben vertauscht. Z.B. "Nutzungszeitraum: 06.06.2012 bis 01.01.2012
4. genaue Adresse und Lage der Wohnung
sowieso
5. Wohnungsnutzer/Mieter
klar
6. Kostenarten z.B. Abfall, Gebäudeversicherung
alles korrekt von der Wohnungs-Gesellschaft aufgelistet und aufgedröselt
7. Gesamtkosten z.B. Abfall 1.045,28 €
wie Punkt 6
8. Abrechnungsschlüssel, also nach welchem Verhältnis werden die Kosten verteilt, z.B. m² oder Personen
wie Punkt 6
9. Einzelkosten/Anteilige Kosten
wie Punkt 6
10. Summe der Einzelkosten
wie Punkt 6, hat aber noch Kontoführungsgebühren hinzugezählt, welche NICHT Bestandteil sein dürften. Hinzu kommt die Grundsteuer, welche vertraglich gezahlt werden muss. In der vorhandenen Tabelle ist diese aber nicht aufgelistet, aber im Endbetrag, also am Ende der selben Excel-Tabelle welche alle Einzelkosten enthält, hinzugezählt. Ich vermute dort allerdings einen Formatierungsfehler seitens Excel, welches beim Ausdrucken einfach eine Zeile gelöscht hat.
11. Vorauszahlung
Ja
12. Nachzahlung oder Guthaben
ebenso
13. Schlüsselerklärung, welche Abrechnungsschlüssel gibt es sowie die dazu gehörenden Gesamtwerte und deine Einzelanteile. Gerade bei Personenschlüsseln sollte erkennbar sein, welche Wohnungen mit wievielen Personen belegt waren.

Wenn das noch nicht mal erfüllt ist oder man die Abrechnung nicht verstehen kann, erst denn Vermieter/Verwalter mal bitten die Abrechnung zu erklären, dann erst zur Rechtsberatung. Auch nach §35a EStG ausgewiesene Lohnkosten sollten, wenn sie anfallen, auch ausgewiesen sein. Gerade bei Treppenhausreinigung und Gartenpflege macht das auch steuerlich Sinn. Ein paar kleine handwerkliche Fehler werden mit Sicherheit nicht die gesamte Abrechnung unwirksam werden lassen.

Danke vielmals.

Also könnte man grob sagen, wenn die/das Gesamt-Forderung/-Guthaben korrekt ist, obwohl die Aufdröselung etwas holprig ist, so wäre es unsinnig sich groß darüber zu streiten.
Ich mein, ich konnte nach einigem rumrechnen den Betrag bestätigen (und habe unsere zu erwartende Nachzahlung/Gutschrift für 2013 auch schon grob errechnet). Nur hätte ich auch die Tabelel anschauen können, sehen können dass 1+2+3 ungleich 7 ist und alles abstreiten können.


Es gibt ja Fälle (gut mir mag grade keine einfallen) wo, wenn an einem ganz bestimmten Stichtag es nicht zu 100% korrekt ist, man keine Chance auf Erlass (oder ähnliches) hat.
Steuer mag vielleicht ein Beispiel sein ... wobei es dann ja privat gegen Staat gehen würde.


Noch zur Grundsteuer ... es war kein Beleg oder sowas dabei womit man den Betrag prüfen kann. Da dieser ja eh von der Stadt/Region festgelegt wird, kann man den einfach auch selber nach schauen? Also nach dem Schema "ich wohne hier und dort, die dortige Grundsteuer beträgt xy€ pro m²"?
 
Noch zur Grundsteuer ... es war kein Beleg oder sowas dabei womit man den Betrag prüfen kann. Da dieser ja eh von der Stadt/Region festgelegt wird, kann man den einfach auch selber nach schauen? Also nach dem Schema "ich wohne hier und dort, die dortige Grundsteuer beträgt xy€ pro m²"?
http://www.grundsteuerberechnen.de/#Wie ermittle ich die Grundsteuer?

Den Grundsteuerhebesatz der eigenen Gemeinde dürfte man noch raus bekommen. Beim Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid wird das schon schwieriger bis meiner Meinung nach nahezu unmöglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für die Grundsteuer wird dein Vermieter doch einen Grundbesitzabgabenbescheid bekommen haben. Den kann er dir ja vorlegen.
 
Ich kann nur von mir erzählen (alles mit Absprache des Mietervereins)

Abrechnungen kamen quasi immer in der letzten gültigen Woche (Also 2012er Abrechnung kam Ende Dezember 2013).
Das ist soweit korrekt und legal.
Allerdings waren die Abrechnungen i.d.R. voll mit Fehlern, unser Anwalt bezeichnete die Abrechnung sogar als schlechter Scherz und nicht nachvollziehbar (Verteilerschlüssel fehlten, Personenmonate nicht richtig aufgeteilt etc)

Ich meine, man hat als Mieter dann eine begrenzte Frist (4-6 Wochen?) gegen eine Abrechnung Widerspruch einzulegen.
Das haben wir dann jedes Mal gemacht, mit der Bitte um Korrektur und Zusendung der Belege (Vermieter wohnt ca. 50km weg, da muss ich mich nicht zwingend hinbewegen).

Diesen Forderungen kam der Vermieter dann nie nach, maulte zwar rum und drohte mit Anwalt... aber da kam nie etwas.
Laut Aussage unseres Anwaltes, hat der Vermieter dann noch 1 Jahr für die Korrektur zeit, danach verliert er den Anspruch auf Nachzahlung.

Das ganze Spiel haben wir dann 4 (!) Jahre hintereinander durchgezogen, ich glaube die zu zahlende Summe bezieht sich bei uns mittlerweile auf insgesamt ca. 2000 Euro.
Laut Aussage unseres Anwaltes sind jegliche Forderungen nun verfallen. Pech für den Vermieter.




Aktuell stehen wir noch im Rechtsstreit, da wir nach dem Auszug die Bankbürgschaftsurkunde nicht zurück bekommen..
Bald (November) sind 6 Monate um und da er seine letzten Forderungen (Reparaturen an der Wohnung) noch nicht durchgesetzt hat, bin ich mal auf die nächste Vorgehensweise gespannt.
Mein Ziel ist das juristische erzwingen der Bankbürgschaft, da er es in 6 Monaten nicht geschafft hat die scheinbaren Reparaturkosten darüber abzuwickeln.
Die Bankbürgschaft bedeutet für mich laufende Kosten, außerdem möchte ich mit dem Vermieter nichts mehr zu tun haben. In den 5 Jahren die wir in seiner Wohnung gewohnt haben, gab es 5 Jahre lang nur Stress und Streit mit dem.


Ich höre und lese auch sehr vieles negatives über den Mieterschutzbund, kann das allerdings nicht bestätigen.
Vieles hängt wahrscheinlich von dem jeweiligen Sachbearbeiter (=Anwalt) ab. Ich fühle mich da gut aufgehoben und bekomme auch ab und wann einen Dämpfer, wenn meine Ideen zu weit gehen würden ;D (Ich hasse meinen Vermieter regelrecht)
Wir sind von einer normalen Rechtschutzversicherung zum Mieterschutzbund gewechselt, da mir die normale Rechtschutzversicherung keine kostenfreie Beratung und Prüfung der Nebenkosten anbietet. Mit der Rechtschutz kann ich nur akut gegen Defizite vorgehen und habe teilweise noch einen kleinen Eigenanteil.

Ob die Beratung juristisch immer einwandfrei ist, kann ich nicht sagen, bezweifel aber auch, dass ein frei praktizierender Anwalt (vor allem ohne die fachliche Spezialisierung) da die bessere Wahl ist.
 
Dann häng ich mich mal schnell hier dran ;)

Bissl Vorinfos:

Ich bin im Juni 2013 in eine frisch sanierte Wohnung eingezogen. Eine Woche später hies es, dass im gesamten Gebäude die analogen Warmwasserzähler gegen digitale getauscht werden. Bei mir also mein wenige Wochen alter Zähler. Terminzettel dann auch an meiner Tür. Gut, war an dem Tag auch da, und der Monteur kam auch... sagte mir aber, er hat keinen Zähler für meine Wohnung, da bei ihm diese noch auf "unvermietet/baumaßnahmen" steht.
Nach 2Monaten habe ich dann beim Vermieter angerufen (größere Immobilenfirma) und gefragt ob se mich vergessen haben. Es hies dann, es wird sich einer melden.

Tja, jetzt haben wir bald Ende 2014. So wie ich das mitbekommen habe, wurde im Haus auch bereits abgelesen. Nur bei mir eben nicht. Ich habe zwar zum Juli 2014 meine erste Erhöhung der Kaltmiete bekommen (die orientieren sich am Miet-Index in München, entsprechend wurde es 2,35€ teurer...) aber sonst kam nix.

Soweit ich das mit §556 BGB verstehe, muss ich bis Ende diesen Jahres die Abrechnung haben. Was ist nun aber, wenn ich aber nächstes Jahr ausziehe und die bei der Wohnungsübergabe feststellen, das der Zähler nicht abgelesen wurde. Muss ich voll zahlen, oder nur anteilig für einen "gültigen" Zeitraum?
 
Du hast Deine Nebenkostenabrechnung 2013 also noch nicht erhalten?
Unabhängig von Deinen Rechten, gehe ich ganz stark davon aus, dass Du diese noch im Jahr 2014 erhalten wirst.
Bei dieser Erstellung wird die Immobilienfirma ganz sicher auch bemerken, dass Deine Zählerstände fehlen.

Hast Du denn vom Wechsel 2013/2014 die Zählerstände notiert und ggf. durch Zeugen bestätigen lassen?
Sonst wüsste ich nicht, wie Du das differenzieren willst.
Dein Verbrauch 2014 wird ja erst nächstes Jahr fällig.


Zahlen musst Du in jedem Fall einen Anteil, und zwar den durch die aktuellen Nebenkosten die Du zahlen musst. Es ist halt die Frage ob Du eine Rückerstattung oder Nachzahlung Ende 2014 hast.
Dein durch die Nebenkosten bereits gezahltes Geld für die Heizung wirst Du m.E. nicht nicht zurück bekommen, auch wenn es keine Abrechnung darüber gibt.

Ich meine: Solange Du die Nebenkosten zahlst, akzeptierst Du dies auch, ist AFAIK auch ähnlich der Miete. Zahlst Du die Miete trotz Mängel, bekommst Du kein Geld zurück. Du musst dann ganz gezielt unter Vorbehalt zahlen!
 
Ich zahle in der Wohnung nur fürs Warmwasser. Heizung wird wegen Fußbodenheizung pauschal abgerechnet nach qm.
Es ist nicht das "Problem" das ich noch keine Nebenkosten für 2013 bekommen habe, sondern weil mein Zähler eben vergessen wurde zu tauschen. Deswegen habe ich scheinbar auch keinen Termin zur Ablesung gehabt.
Mir gehts eigentlich allein um die Frage wie das ausschaut wenn man auszieht nach der Jahresfrist. Beispiel: Einzug 01.06.2013, Auszug 01.02.2015. Nebenkostenabrechnung für 2013 wurde nicht erstellt. Was würden die abrechnen dürfen? Wenn ichs nicht nachweisen kann würde ich spontan sagen: Gesamtverbrauch / Anzahl der Gesamtmonate x zu berechnente Monate.
 
Wenn keine Ablesewerte vorliegen, dann wird eben geschätzt. Die Schätzung ist aber meist zum Nachteil des Mieters gestaltet. So wurde bei mir dieses Jahr in der BK-Abrechnung z.B. der Wasserverbrauch geschätzt, obwohl Ablesewerte vorlagen (Schätzwerte entsprachen dem DOPPELTEN des Verbrauchswertes). Habe natürlich gleich Widerspruch eingelegt.

Die Frage ist eben, wer für das Versäumnis der Nichtablesung gerade steht. Normalerweise nicht der Mieter, wenn er zu angekündigten Ableseterminen verfügbar war und die Ablesung dadurch jederzeit ermöglicht hat. Ich gehe davon aus, dass der Vermieter dich hier an die Ablesefirma verweist, weil die den Bock geschossen haben und es versäumt haben, rechtzeitig einen neuen Digitalzähler zu verbauen. In jedem Fall kannst du dich durch die abzusehende Verbrauchsschätzung und aufgrund von fehlenden Vorjahreswerten auf eine heftige Nachzahlung einstellen für 2013...der ich in jedem Fall widersprechen würde.

Ach so: Abgerechnet wird immer nach Kalenderjahren. Wenn du z.B. im Juni 2013 eingezogen bist, dann wird auch nur der Zeitraum von Juni bis Dezember 2013 abgerechnet. Versäumt es der Vermieter dir eine BK-Abrechnung rechtzeitig zuzustellen (bis 31.12.2014), dann verfallen alle sich aus dieser Abrechnung ergebenden Ansprüche. Aber glaube mir, diese Abrechnung wirst du noch bekommen, gerade bei einer großen Immobilienfirma (siehe auch Beispiele weiter oben im Thread, wo die Abrechnung genau zum Stichtag im Briefkasten lag).
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, schaun ma mal :)
 
wie wird denn jetzt abgerechnet?
Per m² oder nach Zählerstand? (Vermieter fragen)

Oder wurden die Nebenkostenabschläge nur per m² ermittelt, später wird dann anhand Zählerstand genau abgerechnet?
So oder so, Du zahlst ja schon die Heizung, halt nur den Schätzwert.
 
Heizung ist rein auf qm, Warmwasser auf Zähler. Ich zahle momentan monatlich natürlich meine "Warmmiete", also einen geschätzten Betrag für Wärme und Wasser.
Aber, ich habe eben keinen "neuen" Zähler den die ablesen können, und auf meine damaligen Anrufe was da jetzt wird passierte ja nix. Auch wenn die den Zähler getauscht hätten, hätte ich eh nachzahlen müssen, hab doch nen hohen Wasserverbrauch ;-) Mir gings wie gesagt eigentlich nur um die Frage, wie es ausschaut wenn einer nie eine Abrechnung bekommen hat und auch erst beim Auszug abgelesen wird :)
 
ganz einfach: keine Abrechnung = keine eventuellen Nachzahlungen.

Doof wird es nur, wenn Dein Pauschalbetrag höher ist als der reale Verbrauch, dann gibt es auch vorerst keine Rückzahlung ;)
 
Zurück
Oben Unten