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Außerordentliche Kündigung bestätigt, jetzt doch nicht gültig?
- Ersteller Chris0r
- Erstellt am
Hallo zusammen,
Ich habe heute meinen Wohnort gewechselt. Am 25.10.2012 habe ich die Kündigung meines Internet Vertrages bei Kabel Deutschland weggeschickt und am 31.10.2012 diese Bestätigung bekommen:
Jetzt habe ich gerade bei der Service Hotline angerufen, nur um mich zu erkundigen, ob ich die Meldebescheinigung auch per Mail schicken kann. Dann sagt die Dame mir, dass sich das Telekommunikationsgesetz geändert hat, und ich nach Eintreffen der Meldebescheinigung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe.
Ich habe doch am 31.10.12 (rechtzeitig) die Bestätigung der Kündigung bekommen, mit der Aussage, dass ich bei Umzug die Meldebestätigung schicken muss und ab dem Zeitpunkt, also heute, der Vertrag beendet wird. Die können doch nicht einfach die Bestätigung übergehen und mir die drei Monate anhängen?
Grüße
Chris
Ich habe heute meinen Wohnort gewechselt. Am 25.10.2012 habe ich die Kündigung meines Internet Vertrages bei Kabel Deutschland weggeschickt und am 31.10.2012 diese Bestätigung bekommen:
Sehr geehrter Herr XXX,
herzlichen Glückwunsch zu Ihrem neuen Zuhause! Wir haben schon alles für Sie in die Wege geleitet:
Wie vertraglich vereinbart endet Ihr Vertrag über
Internet & Telefon zum 27.09.2013
Die entsprechenden Entgelte für diesen Vertrag zahlen Sie nur noch bis zu dem angegebenen Kündigungstermin. Wenn Sie im Voraus schon mehr bezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese Beträge gleich nach Vertragsende. Bitte beachten Sie: Wir können Ihnen gegebenenfalls zu viel geleistete Zahlungen nur erstatten, wenn uns eine gültige Bankverbindung vorliegt.
Falls wir Ihnen ein Produkt an Ihrer neuen Adresse nicht mehr anbieten können, müssen Sie die fälligen Entgelte für dieses nicht mehr bezahlen, sobald uns eine Bestätigung Ihres Umzugs vorliegt. Schicken Sie uns dazu noch vor dem oben genannten Künidgungstermin eine schriftliche Bestätigung zu Ihrem Umzug zu. Senden Sie uns gerne eine Kopie der Meldebestätigung des Einwohnermedeamtes oder Ihres neuen Mietvertrags. Wichtig: Bei einem Mietvertrag als Nachweis müssen sowhol die neue Adresse als auch die Unterschriften der Vertragsparteien ersichtlich sein. Bitte beachten Sie aber, dass Sie mindestens bis zu Ihrem Umzugstermin bezahlen müssen.
Jetzt habe ich gerade bei der Service Hotline angerufen, nur um mich zu erkundigen, ob ich die Meldebescheinigung auch per Mail schicken kann. Dann sagt die Dame mir, dass sich das Telekommunikationsgesetz geändert hat, und ich nach Eintreffen der Meldebescheinigung eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe.
Ich habe doch am 31.10.12 (rechtzeitig) die Bestätigung der Kündigung bekommen, mit der Aussage, dass ich bei Umzug die Meldebestätigung schicken muss und ab dem Zeitpunkt, also heute, der Vertrag beendet wird. Die können doch nicht einfach die Bestätigung übergehen und mir die drei Monate anhängen?
Grüße
Chris
Zuletzt bearbeitet:
heiner.hemken
Admiral Special
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Shiba
Commodore Special
Genau den Selben Fall habe ich hier auch. Die Legen einfach den richterlichen Beschluss zu Ungunsten der Kunden aus. Im Telekommunikationsgesetzt steht nähmlich bei Umzug an einen Standort an dem der Dienst nicht geliefert werden kann, kommt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum tragen. K-D lässt diese 3 Monate erst nach Umzug anlaufen.
Naja ich seh ja ein, dass das da drin steht, aber ich habe vor dem neuen Gesetz die Kündigung ausgesporchen und vor dem neuen Gesetz die Bestätigung bekommen und vor dem Gesetz gesagt bekommen, was ich machen soll und dass dann alles ok ist. Und zwischenzeitlich hab ich keine andere Information darüber bekommen, dass das nicht funktioniert. Die können doch nicht nach 3 Monaten dann einfach sagen, dass das jetzt nicht mehr funktioniert
Zuletzt bearbeitet:
heiner.hemken
Admiral Special
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@TE
Es heißt Gesetz und nicht Gesetzt. Durchgelesen hast Du das?
Wo ist denn das Problem?
Du hast gekündigt unabhängig vom Umzug zum Vertragsende und der ist ordentlich am 27.09.2013.
Natürlich erst ab dem Umzug, denn Du als Kunde mußt den Umzug beweisen. Einfach behaupten ist da nicht.
Es scheint so, als versteht Ihr nicht, was diese Kündigungsfrist bedeutet.
Es heißt Gesetz und nicht Gesetzt. Durchgelesen hast Du das?
Wo ist denn das Problem?
Du hast gekündigt unabhängig vom Umzug zum Vertragsende und der ist ordentlich am 27.09.2013.
Was den für einen richtlichen Beschluss?Genau den Selben Fall habe ich hier auch. Die Legen einfach den richterlichen Beschluss zu Ungunsten der Kunden aus.
Ist ja völlig überraschend.Im Telekommunikationsgesetzt steht nähmlich bei Umzug an einen Standort an dem der Dienst nicht geliefert werden kann, kommt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum tragen. K-D lässt diese 3 Monate erst nach Umzug anlaufen.
Natürlich erst ab dem Umzug, denn Du als Kunde mußt den Umzug beweisen. Einfach behaupten ist da nicht.
Es scheint so, als versteht Ihr nicht, was diese Kündigungsfrist bedeutet.
Zuletzt bearbeitet:
Frag mich nicht, warum ich das immer falsch schreib, kommt irgendwie aus dem 10-Fingerfluss@TE
Es heißt Gesetz und nicht Gesetzt. Durchgelesen hast Du das?
Es scheint so, als versteht Ihr nicht, was diese Kündigungsfrist bedeutet.
Ich konnte ordentlich kündigen zum 27.09.2013. Aber wenn der Vertrag bis da hin läuft, zahle ich 8 Monate den Vertrag, ohne dass ich ihn nutze bzw. die Chance habe, ihn zu nutzen. Deswegen die außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Auszuges bzw. der Ummeldung. Und mir bestätigt das Schriftstück von KD, dass ich mit Einsendung der Meldebescheinigung den Vertrag auflöse, die Dame am Telefon meint jetzt aber, dass es seit dem neuen Telekommunikationsgesetz auch eine dreimonatige Kündigungsfrist auf die außerordentliche Kündigung gibt und die auch für mich gilt - trotz früherer Bestätigung. Deswegen soll ich jetzt noch 3 Monate den Vertrag weiter bezahlen, ohne dass ich Leistung in Anspruch nehme/nehmen kann. Und das ist der Punkt, der hier unverständlich ist. 1. Wie soll ich drei Monate vor Auszug die Meldebescheinigung vorlegen, wenn ich doch erst Tag des Umzugs mich ummelden kann/darf. Oder warum ist die Meldebescheinigung nicht der Abschluss der außerordentlichen Kündigung, die ich vor drei Monaten ja schon abgeschickt habe. Und 2. Selbst wenn dieses Gesetz so gilt und auch zukünftig für mich gelten wird, trifft das für mich zu? Da ich doch schon vor drei Monaten, also vor dem neuen Gesetz die Kündigung ausgestellt und die Bestätigung zur außerordentlichen Kündigung bekommen habe.
Zuletzt bearbeitet:
TommySZB
Grand Admiral Special
@TE
Es heißt Gesetz und nicht Gesetzt. Durchgelesen hast Du das?
Wo ist denn das Problem?
Du hast gekündigt unabhängig vom Umzug zum Vertragsende und der ist ordentlich am 27.09.2013.
Was den für einen richtlichen Beschluss?
Ist ja völlig überraschend.
Natürlich erst ab dem Umzug, denn Du als Kunde mußt den Umzug beweisen. Einfach behaupten ist da nicht.
Es scheint so, als versteht Ihr nicht, was diese Kündigungsfrist bedeutet.
Deine Auslegung von Absatz 8 ist möglich. Aber das geht auch anders herum. Was spricht denn dagegen, das ganze ab Kenntnis der Leistbarkeit an der neuen Adresse laufen zu lassen.
Zieht der Verbraucher dann doch nicht oder woanders hin um, entfällt das ohnehin.
Im Fall würde ich KD die Hammelbeine langziehen. § 46 TKG gibt es in dieser Form bereits seit dem 12. Mai 2012. Wenn KD hiervon zu deinem Vorteil abweicht (die Kündigung ist ja ein Recht) haben sie m.E. Pech. Ich würde sie an dieser "schriftlichen" Bestätigung halten und nur bis zum Zugangstag der Bescheinigung zahlen. Die TK Anbieter machen alle viel Murks, ich könnte da Geschichten erzählen ...
Gruss
heiner.hemken
Admiral Special
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Nun mMn ist Punkt nur so auszulegen, da Grundlage für die Kenntnis, ob der Anbieter an einem Ort leisten kann, die Bekanntgabe des neuen Wohnsitzes ist. Der Begriff ist ja in §8 AO erläutert.
Wenn dann der Anbieter eine Ummeldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzwechsels und zur Feststellung, daß die Voraussetzung für den Punkt im Hinblick auf die außerordentliche Kündigung gegeben ist, ist das doch nur billig.
In der Sache selbst hat KD natürlich einen Fehler gemacht und darf sich nicht wundern, wenn man dann auch dementsprechend handelt.
Wenn dann der Anbieter eine Ummeldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzwechsels und zur Feststellung, daß die Voraussetzung für den Punkt im Hinblick auf die außerordentliche Kündigung gegeben ist, ist das doch nur billig.
In der Sache selbst hat KD natürlich einen Fehler gemacht und darf sich nicht wundern, wenn man dann auch dementsprechend handelt.
TommySZB
Grand Admiral Special
Nun mMn ist Punkt nur so auszulegen, da Grundlage für die Kenntnis, ob der Anbieter an einem Ort leisten kann, die Bekanntgabe des neuen Wohnsitzes ist. Der Begriff ist ja in §8 AO erläutert.
Wenn dann der Anbieter eine Ummeldebescheinigung zum Nachweis des Wohnsitzwechsels und zur Feststellung, daß die Voraussetzung für den Punkt im Hinblick auf die außerordentliche Kündigung gegeben ist, ist das doch nur billig.
In der Sache selbst hat KD natürlich einen Fehler gemacht und darf sich nicht wundern, wenn man dann auch dementsprechend handelt.
In § 7 BGB gibts eine weitere Definition von Wohnsitz. Und die AO sagt auch "benutzen wird". Wo ist also das Problem, den künftigen Wohnsitz mitzuteilen, Schwupp haben wir wieder das alte Datum bzw. meine Auslegung. Ich sehe zumindest nichts, was mehr für deine spricht, denn § 46 TKG geht ja auch gerade vom Wechsel des Wohnsitzes aus. Ich schau morgen mal in den medienrechtlichen Kommentaren, ob das TKG dabei ist.
Gruss
OBrian
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Den Beweis mit Meldebescheinigung kann man natürlich erst nach dem Ummelden antreten, aber einen Mietvertrag könnte man auch theoretisch ein Jahr vorher abschließen, gültig ab soundso.
Abgesehen davon bin ich nicht sicher, ob man überhaupt verpflichtet werden kann, seinen Mietvertrag zum TK-Anbieter zu schicken, denn was da drin steht, geht doch eigentlich nur Mieter und Vermieter an.
Abgesehen davon bin ich nicht sicher, ob man überhaupt verpflichtet werden kann, seinen Mietvertrag zum TK-Anbieter zu schicken, denn was da drin steht, geht doch eigentlich nur Mieter und Vermieter an.
Das geht aber auch nur rein theoretisch. Was ist, wenn man 3 Monate vor Auszug noch keine neue Wohnung hat? Oder was ist, wenn man vorübergehend im Haus der Eltern unterkommt, wo es keinen Mietvertrag oder Grundbucheintrag auf meinen Namen gibt? Das mit dem Mietvertrag ist reiner Blödsinn, da gibt es so viele Möglichkeiten, wo das nicht funktioniert.Den Beweis mit Meldebescheinigung kann man natürlich erst nach dem Ummelden antreten, aber einen Mietvertrag könnte man auch theoretisch ein Jahr vorher abschließen, gültig ab soundso.
Sehr geehrter Herr XXX,
leider ist uns in unserer Kündigungsbestätigung mit Kündigungsdatum zum 31.01.2013 ein Schreibfehler unterlaufen - wir haben Ihnen in diesem Schreiben einen falschen Kündigungstermin genannt. Das tut uns sehr leid.
Die Kündigung ist erst zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit mögich. Der richtige Kündigungstermin ist daher der 29.01.2013. Die Kündigungsbestätigung mit diesem Kündigungsdatum ist also die korrekte Kündigungsbestätigung. Bitte entschuldigen Sie dieses Versehen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Entwas verwirrend geschrieben, aber anscheinend hat es doch funktioniert. Interessant wäre gewesen, ob das wegen der Bestätigung, die ich vor drei Monaten bekommen und ihnen am 29. mitgeschickt habe ist, oder allgemein noch durchgeht.
TommySZB
Grand Admiral Special
Solange du ab Einsendung der Umzugsbestätigung keine Grundgebühr mehr zahlst, sollte dann ja alles ok sein.
Grüße
Grüße
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