Auf GEZ antworten?

D33py

Commodore Special
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Hallo,

habe heute nen netten Breif von der GEZ bekommen ob ich schon angemeldet bin etc.

Nun meine Frage:
Muss ich drauf antworten? Bzw was passiert wenn ich es nicht tue (außer dass ich ne Erinnerung bekomme)?
Also ich habe nix anzumelden, also ich mach nix illegales oder so, ich muss nix zahlen.

Aber ich mag den Laden nicht also bin ich au ned bereit nett zu sein. Das ist ja keine Behörde, und ich muss ja nicht irgendwelchen Firmen Pirvatauskünfte geben (also ich bin gesetzlich verpflichtet mich anzumelden, das sehe ich ein, aber da ich mich nicht anmelden muss bin ich wohl nicht verpflichtet denen mitzuteilen das sich nix anzumelden hab?).
Dazu kommt nich die haben meinen Nachnamen falsch geschrieben, also den Adressaten, so wie er auf dem breifkopf steht gibts garnicht, und ich kann wohl schlecht für ne andre Person sprechen (falls es den Nachnamen so gibt, was ich bezweifle)...

THX 4 replies..

D33py
 
Hallo,

die GEZ kann Dir gar nichts - diesen Brief einfach irgnorieren ;)

mfG

denton
 
Meines Wissens kommen drei Briefe - dann wird das eingestellt. Es passiert dann also nichts dramatisches, wenn Du nicht antwortest.

Wenn Du wirklich nichts anzumelden hast, kann es Dir dann ja auch wurscht sein, wenn mal ein GEZ Männeken vor der Tür steht.
Ich hab mal gelesen, dass die eh nicht speziell auf eine Person "losgehen", sondern eher Gebiete beackern, in denen überdurchschnittlich viele nicht angemeldet sind, und dann die Namen auf den Klingelschilder mit ihren Listen (der angemeldeten Personen) vergleichen.

Kann aber auch sein, dass die Strategie geändert wurde.
 
Wenn Du nichts machst werden die sicher noch paarmal schreiben und/oder vor der Tür stehen.Sieht halt bissel aus als ob Du was zu verbergen hast.Geh einfach den mit (hoffentlich) weniger Ärger verbundenen Weg und teil denen kurz per Fax (ist das schon gebührenpflichtig ? *chatt* *g*) mit das die betreffende Person nicht da wohnt sondern Du und keine Gebührenpflichtige Gräte hast. (ab 2007 schon,es sei denn das ist nicht Dein PC ;) )

Edit : Schriftlich ist imho besser als telefonisch aber vielleicht trotzdem mal probieren : http://www.luedenscheid.de/buerger/rathaus/sp_auto_59.php?produkt_detail.cfm?Produkt_ID=441
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu kommt nich die haben meinen Nachnamen falsch geschrieben, also den Adressaten, so wie er auf dem breifkopf steht gibts garnicht, und ich kann wohl schlecht für ne andre Person sprechen (falls es den Nachnamen so gibt, was ich bezweifle)...
Das ist wiederum interessant. Weißt Du, diese Mafia ermittelt ihre Daten nur seltenst selbstständig (obgleich es tatsächlich Buckelviecher gibt, die von Tür zu Tür rennen und Namen der Klingeln abschreiben *chatt*).
Im Regelfall beziehen sie aber die Daten von Anderen Unternehmen. Dir rate ich a) nicht auf das Schreiben zu reagieren und b) in Erfahrung zu bringen, wo Du jemals mit diesem fehlerhaften Namen was bestellt hast, dieses Unternehmen auf den Datenschutz hinweisen und zukünftig einen großen Bogen darum zu machen, nachdem Du sie aufgefordert hast, all Deine gespeicherten Daten zu löschen.
 
Das ist wiederum interessant. Weißt Du, diese Mafia ermittelt ihre Daten nur seltenst selbstständig (obgleich es tatsächlich Buckelviecher gibt, die von Tür zu Tür rennen und Namen der Klingeln abschreiben *chatt*).
Im Regelfall beziehen sie aber die Daten von Anderen Unternehmen. Dir rate ich a) nicht auf das Schreiben zu reagieren und b) in Erfahrung zu bringen, wo Du jemals mit diesem fehlerhaften Namen was bestellt hast, dieses Unternehmen auf den Datenschutz hinweisen und zukünftig einen großen Bogen darum zu machen, nachdem Du sie aufgefordert hast, all Deine gespeicherten Daten zu löschen.

Bei Zeitschriftenabo's kommt das oft vor das die Verleger oder Verteiler die Adressen an verschiedene Firmen verkaufen!! Hat mir mal ein Ex-Türdrücker erzählt und ist meiner Freundin passiert.Zu allererst hatte sie Ärger mit Beate Use *chatt* (Das war ihr megapeinlich weil sie schon bissel älter ist und sehr schamhaft bei diesem Thema) und danach auch 50 % mehr Werbung und Gewinnspielzeugs....usw
 
Bei Zeitschriftenabo's kommt das oft vor das die Verleger oder Verteiler die Adressen an verschiedene Firmen verkaufen!! Hat mir mal ein Ex-Türdrücker erzählt und ist meiner Freundin passiert.Zu allererst hatte sie Ärger mit Beate Use *chatt* (Das war ihr megapeinlich weil sie schon bissel älter ist und sehr schamhaft bei diesem Thema) und danach auch 50 % mehr Werbung und Gewinnspielzeugs....usw
Richtisch, deshalb sage ich ja: Kontrollieren, welcher Betrieb als erstes diesen (falsch geschriebenen) Namen nutzte.
Das Einwohnermeldeamt gibt ja auch Daten an die GEZ heraus, aber sie pflegen im Gegensatz zu Versandhäusern korrekte Daten zu führen. In seinem Falle ist das Einwohnermeldeamt mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen.
 
Einfach wegwerfen.


mal eine kleine juristische Frage am Rande:

die GEZ bzw. die Rundfunkgebühren sind gesetzlich in Deutschland verankert.
Wie sieht die Gesetzeslage aus, wenn ein Moderator eines grossen Forums den Usern den Rat gibt, """""wichtige""""" Briefe von diesem "Unternehmen" einfach wegzuwerfen?

Ich meine zu Zeiten von grossen Abmahnewellen klingt mir das irgendwie ein wenig riskant *noahnung*
 
Rechtlich gesehen MUSST du antworten, sei es nur das du sagst, dass du keine gebührenpflichtigen Geräte besitzt. Inoffiziell sage ich dir, schmeiss deren Briefe weg und lass keinen rein. Nur bei begründeten Verdacht dürfen sie rein. Soweit sollte es man natürlich aber auch net kommen lassen.
 
3 x in die Rundablage und Du hast Deine Ruhe *suspect*
 
3 x in die Rundablage und Du hast Deine Ruhe *suspect*

Zumindest bis zum nächsten Jahr. :]
Bei mir geht das Theater gerade wieder los, mittlerweile ist Brief Nr. 3 drin.
Sinnlos. Ich habe keine Empfangsgeräte, und selbst wenn ich welche hätte, würde ich sowieso nichts bezahlen müssen (Rundfunkgebührenbefreiung da Bafög-Empfänger).
 
Zumindest bis zum nächsten Jahr. :]
Bei mir geht das Theater gerade wieder los, mittlerweile ist Brief Nr. 3 drin.
Sinnlos. Ich habe keine Empfangsgeräte, und selbst wenn ich welche hätte, würde ich sowieso nichts bezahlen müssen (Rundfunkgebührenbefreiung da Bafög-Empfänger).

Hab schon seit 2 Jahren meine Ruhe ;)

Radio hab ich angemeldet, TV gibts nicht, nur qualitativ hochwertige Filme @ DVD-Player und Beamer ;D

Mach Dir doch den Spaß und wirf den Rückumschlag unfrankiert und ohne Schreiben ein 8-(
 
Da Du keine anmeldepflichtigen Geräte hat, würde ich das auch so angeben.
Damit sollte dann erstmal Ruhe sein. Wie schon erwähnt, es besteht Auskunftspflicht.

Nächstes Jahr wirst Du dann wahrscheinlich wieder angeschrieben, weil dann
die Anmeldepflicht für PCs greift.

Wenn es Dir persönlich etwas bringt, kannst Du Dir ja das meines Wissens
freiwillige Rückporto sparen.
 
Wenn es Dir persönlich etwas bringt, kannst Du Dir ja das meines Wissens
freiwillige Rückporto sparen.

Hab ich auch Jahre so gemacht, bis es mir zu doof wurde :D

Wenn ich nochmals solche Briefe erhalte, gehen die ungeöffnet durch den Aktenvernichter!

Noch ein Tip am Rande, ich würde denen niemals eine Einzugsermächtigung geben ;)
Meine Überweisung geht ca. 4-6 Wochen nach Eingang der Zahlungsinformation an Die raus, bis jetzt hat sich noch niemand darüber beschwert *lol*
 
Mir stellen sie im Moment keine Zahlungsinformationen zu.

Hab vor 6 Wochen mal eine bekommen. Die erste in diesem Jahr. Zahlungszeitraum 11/2005 - 01/2006. Seitdem wieder nichts.

Nunja. Ende Januar oder Februar ziehe ich um. Mal sehen wie sie das dann managen...
 
Rechtlich gesehen MUSST du antworten, sei es nur das du sagst, dass du keine gebührenpflichtigen Geräte besitzt.
und genau das ist FALSCH.

wenn man keine meldepflichtigen geräte besitzt, bist du NICHT verpflichtet, dies von dir aus der GEZ mitzuteilen.

mal stellvertretend ein auszug aus dem gez-faq des landesdatenschutz-zentrums schleswig-holstein.

http://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5

Muss ich der GEZ antworten, auch wenn ich alle Empfangsgeräte angemeldet habe oder gar keine Geräte bereithalte?

Die Auskunftspflichten gegenüber der GEZ sind im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) geregelt. Danach besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Die Gebührenpflichtigen müssen zudem einen Wohnungswechsel bekannt geben. (§ 3 Abs. 1 RgebStV)

Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Von dieser Pflicht erfasst sind sowohl Rundfunkteilnehmer als auch Personen, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass sie ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten und dies nicht oder nicht umfassend nach § 3 Abs. 1 und 2 angezeigt haben. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört, muss der GEZ also nicht antworten. Dies gilt für Personen, die weder Radio noch Fernseher bereithalten. Aber auch diejenigen, die nur ein Radio besitzen und dieses angezeigt haben, sind nach übereinstimmender Auffassung der Landesdatenschutzbeauftragten, die zur Kontrolle der Rundfunkgebühren ermächtigt sind, nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu geben (Mehr dazu im 10.Tätigkeitsbericht des Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten ) Dagegen sind die mit Gebührenschuldnern in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zur Auskunft verpflichtet. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 14 Jahren; darüber hinaus ist auch fraglich, ob die Vorschrift Jugendliche unter 18 Jahren erfasst, die nicht über eigene Geräte und eigenes Einkommen verfügen.

Allerdings sehen sich viele Personen, die nicht auskunftspflichtig sind, doch zur Antwort genötigt, da die GEZ auch in diesen Fällen bei ausbleibender Antwort eine Eskalationsstrategie verfolgt. In wohl meist drei aufeinanderfolgende Schreiben werden immer bedrohlichere Formulierungen verwendet, die die Assoziation aufkommen lassen sollen, es würden demnächst hoheitliche Maßnahmen ergriffen. Mangels entsprechender Befugnisse kommt es dazu naheliegender Weise jedoch nicht.
mal eine kleine juristische Frage am Rande:

die GEZ bzw. die Rundfunkgebühren sind gesetzlich in Deutschland verankert.
Wie sieht die Gesetzeslage aus, wenn ein Moderator eines grossen Forums den Usern den Rat gibt, """""wichtige""""" Briefe von diesem "Unternehmen" einfach wegzuwerfen?

Ich meine zu Zeiten von grossen Abmahnewellen klingt mir das irgendwie ein wenig riskant *noahnung*
ignorieren = wegwerfen?

wenn ich nicht verpflichtet bin, der gez zu antworten (wenn ich z.b. keinerlei meldepflichtige geräte habe), dann werd ich diesen dreck sicher nicht aufbewahren. wozu auch?
 
Dir rate ich a) nicht auf das Schreiben zu reagieren und b) in Erfahrung zu bringen, wo Du jemals mit diesem fehlerhaften Namen was bestellt hast, dieses Unternehmen auf den Datenschutz hinweisen und zukünftig einen großen Bogen darum zu machen, nachdem Du sie aufgefordert hast, all Deine gespeicherten Daten zu löschen.

Hehe, na das schreib mal dem Einwohnermeldeamt. ;D
 
Mach Dir doch den Spaß und wirf den Rückumschlag unfrankiert und ohne Schreiben ein 8-(
Nix für ungut, aber dieses Porto würde die Gemeinschaft bezahlen, also WIR alle. Damit ist auch Keinem geholfen. 8-( ;)
und genau das ist FALSCH.

wenn man keine meldepflichtigen geräte besitzt, bist du NICHT verpflichtet, dies von dir aus der GEZ mitzuteilen.

mal stellvertretend ein auszug aus dem gez-faq des landesdatenschutz-zentrums schleswig-holstein.
Ok, ich dachte es gibt die Auskunftpflicht. Aber wenn dem nicht so ist, umso besser! :)
 
Mich würde allerdings schon mal interessieren, mit welcher rechtlichen Grundlage die Meldeämter Datenschutz relevante Daten einfach so an Dritte weiter geben. :[
 
Mich würde allerdings schon mal interessieren, mit welcher rechtlichen Grundlage die Meldeämter Datenschutz relevante Daten einfach so an Dritte weiter geben. :[
Die GEZ ist, natürlich wird das offiziell immer und immer wieder bestritten, eine staatliche Inkasso-Institution. Angenommen Du hast Rundfunkschulden und sie wollen das Geld einfordern: Glaube ja nicht, das sie den Weg über's Amtsgericht gehen, einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirken.
Sie rufen die Vollstreckungsabteilung Deiner Stadtverwaltung an und ruckzuck haste eine Pfändung auf Deinem Konto. ;D

Ergo hat die GEZ nahezu staatsgleiche Privilegien, wenngleich auch "offiziell" kleine Umwege genutzt werden. Es ändert allerdings am Ergebnis nicht viel.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die GEZ ist, natürlich wird das offiziell immer und immer wieder bestritten, eine staatliche Inkasso-Institution.

Womit offiziell auch immer die Rechtmäßigkeit der Handlungen der GEZ verneint wird. Insofern haben es die Chinesen oder Russen doch deutlich besser als wir. Die wissen wenigstens, dass sie in keinem Rechtsstaat leben, und dass sie sich auf nichts und niemanden verlassen können.
 
Hallo


ich hab die Breife nie geantwortet irgendwann stand dann ein Typ von denen vor der Tür dem hab ich gesagt das ich Schüler bin und Bafög bekomm und eh nix zaheln muss,dann hat der gesagt ich solle denenn die Unterlagen zuschicken.Das hab ich dann auch gemacht udn hab in den breif geschreiben das ich ihen 2 Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung stelle und das die das Geld bitte auf mein Konto überweisen solln .

Geld hab ich zwar keins bekommen aber seid dem hab ich ruhe.


Ich würd einfach das ding ausfüllen und zurückschicken dann biste auf jeden Fall auf der Sicheren Seite.;D ;D
 
Jetzt zahl ich zwar brav (teilweise aus Überzeugung, aber auch weil mein Vater mich genervt hat ....) aber früher hab ich da mal draufgeschrieben: "Aus religiösen Gründen verweigere ich mich jeder Art von Medien, und habe daher weder ein Fernseh- noch ein Radiogerät".

Hab dann bis zu meiner nächsten Wohnung nichts wieder von denen gehört ;D

Ab nächstem Jahr muss man sich dann aber wohl auch noch dem "Internet, als riesige Ansammlung von pornografischen Inhalten" verweigern. ;)
 
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