CD als MP3 verschicken

Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Anzahl_der_Kopien
Die Zahl stammt aus einem Urteil und da die Anzahl auch danach noch umstritten war, kann es nicht im Gesetz drinnen gestanden haben. Warum sollte die Zahl denn auch aus dem Gesetz verschwinden, wenn man an der Privatkopie festhält (sofern ohne KS).
@Zidane: die Argumentation halte ich für nicht haltbar. Der Gesetzgeber stellt nirgends auf den Book-Standard ab, sondern sprich lediglich von Werken oder Trägern. Dass die Werke evtl. Un-CDs sind, ist hierfür irrelevant. Entscheidend ist die schwammige Definition einer wirksamen technischen Maßnahme. Falls dieser KS der CD nicht gekennzeichnet ist (also auf dem Booklet/Inlay deutlich vermerkt), kann man den mE umgehen.
>kq
 
Um mal auf dem aktuellen Stand zu kommen.

Privatkopie generell ja. Sprich ich dürfte eine Kopie dieser CD (in diesem Fall ja nur eine Version eines Liedes auf einer MaxiCD) erstellen. Analog oder Digital ist egal.
Nur dürfte ich sie nicht an "irgendein" Forenmitglied verschicken, weil ich dieses "nur flüchtig kenne".

Ja, nee is klar.
 
Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie#Anzahl_der_Kopien
Die Zahl stammt aus einem Urteil und da die Anzahl auch danach noch umstritten war, kann es nicht im Gesetz drinnen gestanden haben. Warum sollte die Zahl denn auch aus dem Gesetz verschwinden, wenn man an der Privatkopie festhält (sofern ohne KS).
@Zidane: die Argumentation halte ich für nicht haltbar. Der Gesetzgeber stellt nirgends auf den Book-Standard ab, sondern sprich lediglich von Werken oder Trägern. Dass die Werke evtl. Un-CDs sind, ist hierfür irrelevant. Entscheidend ist die schwammige Definition einer wirksamen technischen Maßnahme. Falls dieser KS der CD nicht gekennzeichnet ist (also auf dem Booklet/Inlay deutlich vermerkt), kann man den mE umgehen.
>kq

Vielleicht nicht mit dem Paragraphen der im Urheberrecht nur den Inhalt vorsieht und nicht den Datenträger als Audio-CD ansieht.

Fakr ist aber das es diesen Std seit 1982 gegeben hat, und sich jeder Hersteller, und Produzent von CDs daran zu halten hatte. Ich stufe das mal als eine Norm ein die mit einer DIN-Norm zu vergleichen ist. Und es gibt kein Gesetz, was besagt das jeder diese Norm umgehen darf und machen kann was er will. Wäre dem so wurde es ein Caos geben.

Und genau das gewährleistete 20 Jahre lang, das jede Audio-CD egal wo sie produziert worden ist, auf jedem Spieler in der ganzen Welt abspielbar war. Da alles nach dem Red Book Verfahren gehandhabt worden ist, wie für jedes anderen Datenträger Format auch, was sein eigenes Buch hat.

Die ersten Kopierschütze kamen 2001 auf dem Markt, nur hätte eine Klage weg. "Patentverletzung" nichts mehr genutzt das sich Gerichtsprozesse über Jahre hinweg überdauern können, und das Patent ja leider kurze Zeit später abgelaufen ist.

Verstehe sowieso nicht warum grad solche Patente auf Datenträger nur 20 Jahre lang halten, wärend Bücher da deutlich längere Zeiten haben. Wäre es hier ähnlich gewesen, hätte es keine Kopierschütze gegeben, bzw. auch nicht so ein unsinniges Urheberrecht was den Comsumer dieser erheblich einschränkt, wie auch Hersteller von CD Playern schädigt. Wärend die MI, und die Eigentümer dieser Werke zu gut schützt.

Ich sage mal, es ist hier ziemlich dumm gelaufen, für die Verbraucher. Rechtlich sehe ich das jedenfalls als sehr bedenklich an, wie das momentan gehandhabt wird. Da werden quasi Patente einfach übergangen, und es gibt eben ein Caos welches hätte nicht sein dürfen, und der Verbraucher ist der dumme an dieser Geschichte.

Und man hätte den Datenträger oder dem Format "AudioCD" genauso rechtlich gleich handhaben müssen, wie auch den Inhalt dieser, aber da ist man wahrscheinlich nicht in der Lage zu das so auch rechtlich in das Urhebergesetz mit einzupflanzen.

Und selbst wenn auf der CD steht die hat einen Kopierschutz, ist dieser unwirksam wenn er nicht vorhanden ist, oder ein Laufwerk es einfach so kopieren kann - weil es ihn nicht erkennt !

Plextor/Yamaha Laufwerke fallen in das Schema, ....... evt. noch ein paar andere. Für das digitale Kopieren mittels eines CD Recorder eh, weil die nur nachschauen wie das Copy-Bit gesetzt ist. Ich darf immer kopieren, ich darf nur einmal kopieren oder ich darf niemals kopieren. Was wiederum Studiogeräte nicht beeeindruckt. Allerdings die erstellte Kopie dann so wie das Org, d.h mit einem Comsumer Gerät kann man keine weitere Kopie erstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja und? Nur weil eine CD nicht einem amerikanischen/japanischen (?) Standard entspricht, fällt diese ja nicht aus dem Schutzbereich des UrhG heraus. Genau um sowas zu verhindern bzw. neue Formate nicht ungeschützt zu lassen, abstrahiert man in der Gesetzgebung und spricht von Werken, statt explizit etwas aufzuzählen.
Nen Immendorff oder Beuys ist doch auch nicht automatisch freigegeben, nur weil ein Gesetz nicht explizit die ausgeführte Produktionsmethode aufzählt.
Für UnCDs gilt: gar nicht erst kaufen oder einfach wieder zurückgeben, wenn es nicht läuft.
>kq
 
Ja und? Nur weil eine CD nicht einem amerikanischen/japanischen (?) Standard entspricht, fällt diese ja nicht aus dem Schutzbereich des UrhG heraus. Genau um sowas zu verhindern bzw. neue Formate nicht ungeschützt zu lassen, abstrahiert man in der Gesetzgebung und spricht von Werken, statt explizit etwas aufzuzählen.
Nen Immendorff oder Beuys ist doch auch nicht automatisch freigegeben, nur weil ein Gesetz nicht explizit die ausgeführte Produktionsmethode aufzählt.
Für UnCDs gilt: gar nicht erst kaufen oder einfach wieder zurückgeben, wenn es nicht läuft.
>kq


Du verstehst schon was ich meine, das UrhG, wurde geändert nachdem das Patent gefallen ist, und das sehe ich als sehr bedenklich an, mit als Grundlage dazu der Kopierschutz der quasi fest mit integriert worden ist und das UrhG. Was meinst du, wie das UrhG heute aussehen würde, wenn das Patent z.b 100 Jahre gültig gewesen wäre.

Und im Grunde sehe ich den Audio-CD Std wie eine DIN-Norm an, und wie du weißt kann man diese nicht einfach so ändern. Das ist wie ne Vorschrift die man nicht so ohne weiteres ändern darf. Stell dir mal vor jeder Hersteller hält sich nicht an die DIN-Norm und macht was wer will, das Caos darauf kann man sich sicher vorstellen. Und genauso würde ich das Red-Book auch handhaben. Es ist ein Std gewesen, an die sich JEDER Hersteller von CD-Spielern und Datenträger zu halten hat. Zwar wäre es kein Problem gewesen die Werke durch das Urheberecht besser zu schützen, aber bitte nicht mit einem Kopierschutz der gegen das Red-Book verstößt und genau das Caos damals eingetreten ist, was man eigentlich hätte verhindern können. Und genau das ist das Problem und nichts anderes.

Aber ich denke, das das wohl mit vielen Dingen so ist, und wohl nicht nur in der BRD. Damit wird man wohl leben müssen. Änderungen im Grundgesetz zum Nachteil des Bürgers mit Vorteil für den Staat, als anderes Beispiel gehören z.b auch dazu.

"Recht haben, und Recht bekommen" paßt dazu auch ganz gut. "Der Verbraucher hat Recht, aber die MI z.b bekommt das Recht"
 
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Es wurde auch zuvor von Werken gesprochen, das Auslaufen des Red-Book-Standards hat mE absolut nix damit zu tun gehabt. Zumal die Änderung des UrhG nur eine Umsetzung einer EU-Richtlinie war, die wiederum eine Umsetzung internationaler Verträge aus den Jahren 94-96 war.
Dass du Red-Book wie eine DIN ansiehst hat aber nix damit zu tun, wie das die Legislative/Judikative sieht.
>kq
 
Es wurde auch zuvor von Werken gesprochen, das Auslaufen des Red-Book-Standards hat mE absolut nix damit zu tun gehabt. Zumal die Änderung des UrhG nur eine Umsetzung einer EU-Richtlinie war, die wiederum eine Umsetzung internationaler Verträge aus den Jahren 94-96 war.
Dass du Red-Book wie eine DIN ansiehst hat aber nix damit zu tun, wie das die Legislative/Judikative sieht.
>kq


Ich sehe es nicht so, und genau aus dem Grund weil der Kopierschutz als solches mit seiner Verhinderung der Umgehung im neuen UrhG festgesetzt ist. Habe ich oben ja erklärt, oder warum gabs erst 2001 die ersten kopiergeschützten CDs nachdem das Patent 2002 ausgelaufen ist. Und kurz danach Massenmassenweise Verbreitung gefunden hat. Ich wette mit dir, wenn das Patent noch gelten würde - sehe es anders aus.
Und warum kamen z.b nicht früher schon Schutzsysteme für die CDs auf dem Markt, mal vom SCMS System abgesehen. Wahrscheinlich hätte es dann Klagen gegeben, der Prozeß hätte sich eine Weile hingezogen und evt. hätte der MI das schlimmste passieren können, was passiert wäre und zwar den Verbot solche UN-CDs herzustellen, geschweige jene Ware auf dem Markt zu bringen, bzw. mit hohen Geldbußen betraft worden wäre. Zumal wären das ein paar Zufälle zu viel, für meinen Geschmack.

Raubkopierer* zu DSL-Zeiten vemehrt, und schlechte Verkaufzahlen, durch schlechtere Musikangebote, überteuerte Preise trugen Ihr übriges dazu bei.

Kann man den Inhalt von diesen EU-Richtlinien irgendwo nachlesen, würde mich mal interessieren. Nach Möglichkeit den genauen Wortlaut. Zumal glaube ich nicht wirklich dran, das man 95/96 schon an einen Kopierschutz für CDs gedacht hatte. Also jenem wie sie 2001 auf dem Markt kamen. Klar gab es zwar dann schon HiFi-CD-Brenner zu kaufen, aber für schweine Geld, und die ersten für den PC konnte sich auch kaum einer leisten.
Des letzteren dürfte es der MI da noch besser gegangen sein, als heute.

Wobei einiges ja von Deutschland auch injiziert worde ist, da z.b in England ja solche UN-CDs gar nicht erst in den Handel kommen dürfen.

Zwar könnte man den Schutz der Werke der Künstler und das Red-Book Format getrennt sehen, aber einen Zusammenhang schließe ich nicht aus. Das wurde alles schon passen gemacht, um den Verbraucher noch mehr Rechte gezielt zu nehmen.
 
EU: http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32001L0029:DE:HTML
WCT: http://www.wipo.int/treaties/en/ip/wct/
TRIPS: http://www.attac.de/geig/trips.pdf
Und wie viele Klagen gab es bereits zum Kopieren von kopiergeschützten CDs, die sich im Besitz/Eigentum des Kopierenden befanden? Afaik exakt null.
>kq

Wie gesagt, Beschwerden der Verbraucher hätten zu dem Zeitpunkt nichts mehr genutzt, da das Patent eh kurze Zeit später abgelaufen wäre. Aber das hatte ich ja schon geschrieben. Zumal gehörte Philips ja nicht alleine der Std, da war ja Sony auch mit drin, dessen Untergruppen auch CDs mit *Kopierschutz* auf dem Markt geworfen haben. Und des letzteren gibts hier rechtlich eine Lücke, das es z.b keine Rechtschutz gab die diesen Bereich abdeckt. Von daher wirds es wohl keine Klagen gegeben haben. Aber ich denke das du das Internet nicht ausreichend durchsucht hast, da sich genug Leute darüber beschwert haben, und beim Verbraucherschutz haben sich sicher auch viele gemeldet, als die UN-CDs den Handel überschwemt haben. Aber mag sein, das so niemand geklagt hat, aus den den schon genannten Gründen. Würde ich auch nicht machen, wenn ich son Prozeß selbst bezahlen müßte, oder man schon erahnen kann das es nichts bringen wird. Ich denke ein paar Jahre vorher, hätte es anders ausgesehen. Die Links gucke ich mir später an.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mit Klagen meine ich Klagen der MI gegen CD-Besitzer, die diese trotz KS kopiert haben. Ich behaupte mal, dass du dafür in D auch kein Gericht finden wirst (wohlgemerkt, weder gewerblich noch Down-/Upload, lediglich das Kopieren kopiergeschützter Werke aus eigenen Besitz), die würden ja sonst die Büchse der Pandora öffnen (selbst DL werden ja mittlerweile eingestellt, weil die es sonst nicht schaffen würden). Von daher ist die ganze Aufregung mE übertrieben.
Und dass die Änderung des UrhG mit dem Auslaufen des Red-Book-Patents einherging ist mE reiner Zufall, ohne kausalen Kontext.
>kq
 
Mit Klagen meine ich Klagen der MI gegen CD-Besitzer, die diese trotz KS kopiert haben. Ich behaupte mal, dass du dafür in D auch kein Gericht finden wirst (wohlgemerkt, weder gewerblich noch Down-/Upload, lediglich das Kopieren kopiergeschützter Werke aus eigenen Besitz), die würden ja sonst die Büchse der Pandora öffnen (selbst DL werden ja mittlerweile eingestellt, weil die es sonst nicht schaffen würden). Von daher ist die ganze Aufregung mE übertrieben.
Und dass die Änderung des UrhG mit dem Auslaufen des Red-Book-Patents einherging ist mE reiner Zufall, ohne kausalen Kontext.
>kq

Ich bezog es mehr auf den Verbraucher, dessen gekaufte UN-CD auf dem PC, im Auto oder einem High-End/CD-Player nicht laufen, und qausi der Kopierschutz als solches
als Hintergedanken der MI, dessen Rechte durch das neue UrhG bestärkt worden sind. Längeres Patentrecht, hätte den Kopierschutz auf Audio-CDs zerschmettert, und davon Rede ich die ganze Zeit. Womit wir eigentlich aneinander vorbeireden. Damit wäre diese Klausel im den neuen UrhG nicht existent gewesen. Aber wann war ja nicht blöd und hatte so geschickt den richtigen Zeitpunkt für die Umsetzung gewählt. Dahingehend konnten sich bis dato schon sehr viele Verbraucher darüber beschwert haben, weil man vorher diese Probleme nicht hatte. Sie waren nicht vorhanden.

Die Links nehme ich mir noch vor, ......... .
 
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