Dubiose LASTSCHRIFT

Ich fürchte, für den Betrüger ist es keine große Hürde, zu einer unberechtigen Lastschrift eine gefälschte Einzugsermächtigung vorzulegen.
 
Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird es keine Einzugsermächtigungen geben.
Der Kontoinhaber muss ein schriftliches Mandat erteilen, mit dem er sein Einverständnis erklärt und seiner Bank den Auftrag erteilt, dass der Zahlungsempfänger Geld von seinem Konto einziehen darf.
Und somit können Fremde, die meine Kontodaten haben (wie geschehen) auch keine Abbuchungen mehr vornehmen!

Außerdem werden Abbuchungen 14 Tage vorher angezeigt und die Einspruchsfrist verlängert sich von sechs auf acht Wochen.

Hört sich doch gut an! :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Kontoinhaber muss ein schriftliches Mandat erteilen, mit dem er sein Einverständnis erklärt und seiner Bank den Auftrag erteilt, dass der Zahlungsempfänger Geld von seinem Konto einziehen darf.
OK, genau das hatte ich mir bisher immer unter LastSCHRIFT vorgestellt.
Dass man die auch telefonisch erteilen darf, war mir neu.
 
Narf... finde ich recht doof. Macht es für mich umständlicher irgendwo per Lastschrift zu zahlen. Muss ich dann jedes mal extra zur Bank rennen.
 
Beim SEPA-Lastschriftverfahren wird es keine Einzugsermächtigungen geben.
Der Kontoinhaber muss ein schriftliches Mandat erteilen, mit dem er sein Einverständnis erklärt und seiner Bank den Auftrag erteilt, dass der Zahlungsempfänger Geld von seinem Konto einziehen darf.
Und somit können Fremde, die meine Kontodaten haben (wie geschehen) auch keine Abbuchungen mehr vornehmen!

Außerdem werden Abbuchungen 14 Tage vorher angezeigt und die Einspruchsfrist verlängert sich von sechs auf acht Wochen.

Hört sich doch gut an! :)

Bzgl. der Einspruchsfrist solltest Du Dich aber noch einmal schlau machen.

Denn gerade der Unterschied zwischen einer Lastschrift, deren Einzugsermächtigug gegenüber dem Einziehenden erteilt und unterzeichnet wird und einer Abbuchung, die auch gegenüber der Bank legitimiert wird, besteht darin, daß letzterer eben nach Einzug nicht widersprochen werden kann.

Eine Abbuchung entpricht daher einer eigenen Überweisung.
 
So gern ich die Seite eines Fachblattes für Angst, Hass, Titten und den Wetterbericht als Quelle ernst nehmen möchte; hat jemand einen guten Link zu dem Thema SEPA-Lastschrift, etwa vom CCC?

Ich frage mich nämlich, ob ich eine autorisierte Lastschrift rückbuchen kann (nachdem was ich bisher gelesen hab: Nope). Beispiel: Ich bestelle bei einem mir neuen Händler Goldbarren (eine total übliche Bestellung), bekomme aber eine Ladung Steine. Habe ich die Lastschrift autorisiert, kann ich das Geld nicht zurückholen, oder? Eine Chance besteht höchstens bei einer unautorisierten Lastschrift für etwa Onlinehändler, wobei ich keine Ahnung habe, ob das bei SEPA möglich ist (soll angeblich gehen, wobei ich jedoch fraglich finde, ob SEPA fertig spezifiziert ist in Deutschland).*noahnung*
 
Narf... finde ich recht doof. Macht es für mich umständlicher irgendwo per Lastschrift zu zahlen. Muss ich dann jedes mal extra zur Bank rennen.
Wie jetzt?
Wenn z.B. Amazon was von meinem Konto buchen will, muß ich erst bei der Bank erlauben?
Wen dem so ist, ist SEPA nur die Methode, möglichst viele zur Kreditkarte zu bringen :]
 
Ich weiß auch nicht wie wir das in der Firma handhaben werden.

Bisher faxen uns die meisten Kunden einen Bestellzettel und geben ihre Kontodaten an. Dann ziehen wir das ein.


Und dann erst die nervigen Privatkunden...
"Vorkasse? Ich kenne Sie ja nicht. Dann haben Sie das Geld und ich keine Ware"
"Bankeinzug? Ich gebe Niemandem meine Kontodaten"
"Paypal? Was? Kenn ich nicht"
"Ja denn tschüss...." *admin*
 
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