Garantie ...? haftung ?

BRAIN

Grand Admiral Special
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jo
blöder tietel
aber mir viel nix besseres ein *g

hier die frage welche mir im kopf rumschwirt ...

Beispiel :
Ich kaufe einen komplettrechner vom händler
(Fachgeschäft ... mediamarkt .... aldi ... egal weis nicht ob das einen unterschied macht)
auf welchem schon Win installiert ist
so
nun geht die festplatte übern jordan ... alles futsch
ok
für eine datensicherung bin ich selber verantwortlich
aber
was ist mit der windows installation ?
die können ja nicht davon ausgehen das ich das selber kann / will
wenn ich also jemanden beauftragen "müsste" der mir das wieder hinbiegt
wer zahlt das ?
ist das eigenes risiko ?
oder der fachhandel "könnte" das bestimmt selber aber muss er das auch ?
und wie würde das bei bzw aldi aussehen ?

fragen über fragen ......
Thx schonmal fürs antworten ;)
 
ok
aber MÜSSEN sie das auch ??

also kann man dahinrenenmit seinem defekten recher
und denen sagen
ich hätten den gerne wieder MIT windows installation ?
und wie siehts dann weiter aus ?
was ich wenn ich zb auch noch ein W-Lan habe
welches ich auch nicht selber wieder einrichten kann ?
beschränkt sich da das MUS auf die win installation ?
 
keine genaue Antwort von mir, aber Aldi hat AFAIK oft auch nur reine Backups-CD dabei, so dass man die nur einlegen und starten muss.
Danach ist das System genau wie bei der Erstauslieferung.

Dies wird m.E. sehr oft bei komplett-Rechnern so gemacht.


ODER:
Es ist eine Selbstinstallierende Treiber CD noch dabei, die man kurz starten muss.
 
stimmt ...
die subba "recovery CDs" ;)

die sind ja meist bei den komplettrechnern von aldi usw dabei
scheint dann ja da eine andere geschichte zu sein

wie aber siehts dann mit dem netten "pc händler" von neben an aus
ich geh also dahin
kauf mir nen PC UND eine Win VOLLVERSION
also nix recovery und so ....
ich beauftrage auch den pc mann von nebenan damit mir das aufzuspielen
weil ichs net kann / will
so dann kommts eben zum besagten HDD gau
kann ich dann zum händler rennen
und dem was von "garantie auf die HDD" vorlabern
und der ist dan dazu verpflichtet mir das UNENDGELDLICH wieder aufzuspielen
ich rede jetzt nicht von kulanz und so
weil eigendlich kann der ja auch nix dafür das die HDD defekt ist
und ob man dann Samsung maxtor usw belangen kann wag ich mal zu bezweifeln :]
 
schwere Frage, sehe es mal so:

"Folgeschäden" sind i.d.R. Dein Problem.
Wenn Deine neue CPU also das Mainboard beschädigt, bezahlt Dir das i.d.R. niemand. (Erst Recht nicht der CPU Verkäufer)
Da es sich um ein geschlossenes Komplett-Paket handelt sieht das natürlich anders aus.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es genau dafür ein Urteil oder gesetz gibt, denke aber der Verkäufer wird in jedem Fall die Kiste kostenlos nochmal neu Einrichten (sofern Du die Garantie-Siegel nicht beschädigt hast, die oft bei komplett PCs verklebt sind!)
 
ums mal vorwegzunehmen ...
ich bin nicht in solch einer situation ... zum glück *g

aber ich finde die frage an sich interessant

weil da hängt ja meist schon ne menge dran
ich kenn einige leute die nichtmal dazu in der lage währen die recovery cd einzulegen
(warum auch immer die einen pc brauchen ...)

aber da siehts ja noch viel schlimmer aus eigendlich
das würde für die ja ein teurer spass
bei einem schaden den sie ja nicht mal verschuldet haben

wie eben oben genanntes w-lan usw
wen die sich allso einen kommen lassen
giebts ja wie sand am meer leute die sowas anbieten
alles aus einer hand
du kaufst da den rechner ... die software und sonstige hardware
derjenige kommt mit dem ganzen krahm zu dir
stellt alles auf
installiert windows stellt den w-lan router auf
konfiguriert das ganze usw
das ist ja alles für die katz wenn die festpllatte nen totalschaden hat
du rufst denjenigen also wieder
der kommt tauscht die hdd (was wohl das kleinste prob an alledem ist)
isntalliert win
was ja dann alles wieder zeit kostet die dem "händler" ja auch nicht erstatet wird
oder doch ? ohne service vertrag mit der jeweilgen hardware firma wohl nicht
der bekommt ja auch nur die hdd getauscht und feddich*noahnung*
 
Grds. hat man ein Anrecht darauf, die Kaufsache nach einem Mangel wieder so zu bekommen, wie man sie auch gekauft hat. Also mit Windows.

Fraglich ist es, was mit weiteren, selber aufgebrachetn Installationen geschehen muss. Hier greift das Institut des sog. Mangelfolgeschadens. Gem. § 280 I BGB kann dann der Geschädigte Schadenersatz verlangen, also den Erstatz der Kosten, die entstanden sind, um den Zustand ohne den Mangel wiederherzustellen (in unserem Falle "W-Lan wieder installiert)
 
ahhh so siehts also aus ....

subba THX für die antworten ;)

MFG
 
wie aber siehts dann mit dem netten "pc händler" von neben an aus
ich geh also dahin
kauf mir nen PC UND eine Win VOLLVERSION
also nix recovery und so ....
ich beauftrage auch den pc mann von nebenan damit mir das aufzuspielen
weil ichs net kann / will
so dann kommts eben zum besagten HDD gau
kann ich dann zum händler rennen
und dem was von "garantie auf die HDD" vorlabern
und der ist dan dazu verpflichtet mir das UNENDGELDLICH wieder aufzuspielen

nein, er muss dir das nicht wieder unentgeltlich aufspielen. Du hast ihm einen Auftrag gegeben, den hat er erfüllt und diesen hast du bezahlt. Du hast also nur das einmalige aufspielen bezahlt und keinen wartungsvertrag o.Ä.

du kannst ja auch nicht dem gas/wasser mann sagen, der dir eine komplette hausinstallation gemacht hat, er soll das komplette system wieder unentgeldlich installieren, weil dir die ganze bude abgefackelt ist.
 
Ich denke es kommt darauf an, ob du das System mit Installation gekauft hast, oder ein System und zusätzlich Installation, ich denke bei letzterem (aalso dein Beispiel) muss er nur für die HDD aufkommen, da es zwei getrennte Sachen sind.
 
Der Händler muß gar nix, Du hast bei ihm 2 Jahre Gewährleistung die er Dir geben muß. Garantie hast du beim Hersteller! Im Falle eines Defektes nimmt der Verkäufer aus reiner Kulanz einen Artikel zurück und tauscht ihn Dir um, er müsste das nicht machen! Er kann dir auf Gewährleistung z.B. nen RMA Auftrag beim Hersteller organisieren und sowas...


MfG
 
Wenn Du beim Händler einen PC mit installiertem Windows erstanden hast und die HDD abraucht, dann muss er Dir natürlich nicht nur eine HDD ersetzen sondern auch Windows wieder aufspielen. Denn das war ja Teil des Vertrages. Und durch den Defekt an einem Teil, was er geliefert hat, ist etwas Anderes auch in Mitleidenschaft gezogen worden. Ein Mangelfolgeschaden halt.
 
Viel zu wirr hier ;)

- Händler bietet Rechner mit "vorinstalliertem" (von ihm) Windows an - So machen wir es
- Falls die HDD abraucht tauschen wir die auf Garantie um (wegschicken)
- Neue HDD is unpartioniert
- Wir müssen nicht unentgeldlich neuinstallieren, da er diesen einmaligen Service bei Rechnerkauf bezahlt nicht - Nicht eine GARANTIE es immer zu haben oder einen Wartungsvertrag. Wir installieren immernoch OpenOffice, wenn das spinnt, sind wir etwa verpflichtet das neuzuinstallieren? Ein Treiber funktioniert nimmer, sollen wir dann vorbeikommen und den unentgeldlich neuinstallieren?
Niemals ;)
 
Viel zu wirr hier ;)

- Händler bietet Rechner mit "vorinstalliertem" (von ihm) Windows an - So machen wir es

Es wird also ein Rechner mit inslattiertem Windows verkauft.

- Falls die HDD abraucht tauschen wir die auf Garantie um (wegschicken)

So weit, so gut

- Neue HDD is unpartioniert

Wenn sie kommt, sicher.

- Wir müssen nicht unentgeldlich neuinstallieren, da er diesen einmaligen Service bei Rechnerkauf bezahlt nicht

Wo steht das, dass es ein "einmaliger Service" ist und nicht ein Teil der Kaufsache?

- Nicht eine GARANTIE es immer zu haben oder einen Wartungsvertrag.

Hier geht es nicht um Wartung. Das System ist defekt weil ein Teil des Systems defekt ist. Darum muss eben auch anhand der gesetzlichen Normen Schadenersatz geleistet werden

Wir installieren immernoch OpenOffice, wenn das spinnt, sind wir etwa verpflichtet das neuzuinstallieren?

Das kommt darauf an. Wenn ihr es als Teil des Kaufgegenstandes deklariert, ja

Ein Treiber funktioniert nimmer, sollen wir dann vorbeikommen und den unentgeldlich neuinstallieren?

Wenn noch Gewährleistung besteht und der Fehler nicht auf einem Verschulden des Kunden beruht und der Fehler schon bei Übergabe angelegt war = JA!

Niemals ;)

wenn ich Kunde bin, schon. ;)

hhhhh
 
Aus dem Grund nich, da dort "Vorinstalliert: Windows, blabla.." steht
Du kaufst also eine Vorinstallation, einen Vorschlag wie das System zu betreiben ist - Nicht eine Gewährleistung für Funktion oder Wiederherstellung.

Wir hatten den Fall schonmal und waren beim Anwalt, weiss aber nicht genau, wie er es begründet hat, dass wir recht haben - Die Schreiben sind alle beim Chef, hab ich keine Einsicht drauf.
 
Wir hatten den Fall schonmal und waren beim Anwalt, weiss aber nicht genau, wie er es begründet hat, dass wir recht haben - Die Schreiben sind alle beim Chef, hab ich keine Einsicht drauf.

Tja, ein Anwalt lässt sich natürlich einen Weg einfallen, dem Mandanten zu helfen, wenn man zu dem Thema 2 Meinungen haben kann, was aber wie Sepp schon sagte stark von eurer Vertragsgestaltung abhängt, kann er sich auf die für euch günstige stellen.

Ich sehe es aber eher wie Sepp, wenn auf dem Vertrag steht PC blabla, Win XP, wie es ja meistens ist, dann sehe ich das als Einheit und damit ist XP mit dem Rechner zusammen ein gemeinsamer Vertragsgegenstand.
Anders wäre es, wenn für XP ein extra Vertrag gemacht wird.

Was beim Treiber noch interessant ist, unterstellt man Sepps Ansicht, habt ihr als Händler in den ersten 6 Monaten schlechte Karten,d a ihr nachweisen müsst,d ass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war bzw den Kunden ein Verschulden trifft.

Gruss
 
Was beim Treiber noch interessant ist, unterstellt man Sepps Ansicht, habt ihr als Händler in den ersten 6 Monaten schlechte Karten,d a ihr nachweisen müsst,d ass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war bzw den Kunden ein Verschulden trifft.
Gruss

Sobald man auch nur eine Sache nachinstalliert dürfte jegliche Gewährleistung dahingegen fast aussichtslos sein.
Jetzt kann man zwar argumentieren, dass die Installation von Software eben genau für diese Ware vorgesehen ist, nur sind es auch nachträgliche Kundenmodifikationen.
 
Sobald man auch nur eine Sache nachinstalliert dürfte jegliche Gewährleistung dahingegen fast aussichtslos sein.
Jetzt kann man zwar argumentieren, dass die Installation von Software eben genau für diese Ware vorgesehen ist, nur sind es auch nachträgliche Kundenmodifikationen.

Na ja, aber die Gewährleistung entfällt auch nicht, wenn man nen zusätzlichen Speicherriegel steckt, wieso sollte sie dann bei dem deutlich geringeren Eingriff durch Softwareinstallation entfallen ;)

Gruss
 
Na ja, aber die Gewährleistung entfällt auch nicht, wenn man nen zusätzlichen Speicherriegel steckt, wieso sollte sie dann bei dem deutlich geringeren Eingriff durch Softwareinstallation entfallen ;)

Gruss


a) ist ein Softwareeingriff sicherlich schwerwiegender da weitaus unkontrollierter.

b) wenn ich mich nicht komplett irre, gab es zumindest früher Garantie-Siegel an den Komplett-PCs die zumindest erkennen lassen ob der Rechner geöffnet wurde.

c) Wenn der Rechner ohne Riegel dann wieder läuft, ists ja kein Gewährleistungsfall. Wenn nicht, dann dürften weitgehend nur mech. (oder noch elektr.) Beschädigungen vorliegen.
 
a) ist ein Softwareeingriff sicherlich schwerwiegender da weitaus unkontrollierter.

b) wenn ich mich nicht komplett irre, gab es zumindest früher Garantie-Siegel an den Komplett-PCs die zumindest erkennen lassen ob der Rechner geöffnet wurde.

c) Wenn der Rechner ohne Riegel dann wieder läuft, ists ja kein Gewährleistungsfall. Wenn nicht, dann dürften weitgehend nur mech. (oder noch elektr.) Beschädigungen vorliegen.

Es gab ne Entscheidung, danach kann man auch Platten, CPUs oder sonstwas tauschen ohne den Gewährleistungsanspruch auf den Rest zu verlieren. Ob dabei das Garantie Siegel verletzt wurde, tut dem ganzen keinen Abbruch.
Und dass ein Softwareeingriff schwerwiegender sein soll, woraus schließt du das?
Er kann jedenfalls keine wirklich irreparablen Schäden verursachen.
 
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