Abendgymnasium
Um am Abiturlehrgang teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
* Vollendung des 19. Lebensjahres während des Schuljahres der Aufnahme
* Realschulabschluss (oder gleichwertiger Schulabschluss)
* abgeschlossene Berufsausbildung oder Nachweis einer zweijährigen Berufstätigkeit (Zeiten der Kinderbetreuung, des Wehr- oder Zivildienstes und von Arbeitslosigkeit können gegebenenfalls angerechnet werden. Mehr hierzu erfahren Sie in unserer Sprechstunde.)
Wenn Sie nicht über einen Realschulabschluss verfügen, macht es sich erforderlich, zunächst an unserem Realschullehrgang teilzunehmen. In der Regel ist im Anschluss ein Übergang in den Abiturlehrgang möglich, wenn eine berufliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann.