Grundsätzlich darf jeder Autofahrer einen freiberuflichen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, um die Höhe des Schadens festzustellen. Ab 715 Euro muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten tragen. Wer es der Versicherung überlässt, einen Gutachter auszusuchen, geht ein Risiko ein: Nicht er selbst, sondern das Assekuranzunternehmen ist dann der Auftraggeber des Sachverständigen – der will es sich womöglich nicht mit dem Großkonzern verderben. Kfz-Sachverständige fühlen sich sogar von den Versicherungen unter Druck gesetzt, Schäden nach deren Richtlinien zu begutachten.