KFZ Unfall: Nicht GDV anrufen sondern selbst Sachverständigen beuauftragen?

tester78

Admiral Special
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Hallo

gerade gab es bei Frontal 21 einen interessanten Beitrag über den GDV, also die Sammelhotline der Versicherten.

Undzwar wurde dort gezeigt das man über diese Hotline mit der gegnerischen Versicherung verbunden wird, welche dann wiederrum Sachverständige schickt welche einen viel zu niedrigen Schaden feststellen.

Es wurde aber nicht gezeigt wie man es richtig macht.

Heisst das also bei einem Unfall selbst einen Sachverständigen aus den gelben Seiten suchen?
Diesen dann erstmal selbst bezahlen und die Kosten gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend zu machen?

Oder darf man einen Sachverständigen nur nutzen bei Schäden über 1000 €?

Danke für Infos!
 
Häää? Also ich ruf meine Versicherung an, und die organisiert den Gutachter *noahnung*


Versteh das Problem nicht. Ist das wieder einer dieser "gut recherchierten" Beiträge bei Frontal21 gewesen?
 
Als ich einen unverschuldeten Unfall hatte (Unfallgegner kam mir schleudernd aus einer Kurve entgegen und wir sind auf meiner Fahrbahnseite zusammengestoßen, mit Zeugen, also ganz klare Sache und Totalschaden), habe ich den Sachverständigen beauftragt, den mir die Abschleppfirma empfohlen hat, ich musste nicht in Vorleistung gehen und die gegnerische Versicherung hat das komplett übernommen (bzw. übernehmen müssen).

Grundsätzlich darf jeder Autofahrer einen freiberuflichen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl beauftragen, um die Höhe des Schadens festzustellen. Ab 715 Euro muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten tragen. Wer es der Versicherung überlässt, einen Gutachter auszusuchen, geht ein Risiko ein: Nicht er selbst, sondern das Assekuranzunternehmen ist dann der Auftraggeber des Sachverständigen – der will es sich womöglich nicht mit dem Großkonzern verderben. Kfz-Sachverständige fühlen sich sogar von den Versicherungen unter Druck gesetzt, Schäden nach deren Richtlinien zu begutachten.
Quelle

Wenn man einen unverschuldeten Unfall erleidet und sogar Zeugen hat, die dann zu 100% bestätigen können, dass der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, ist es sowieso am besten, sich einen Anwalt (am besten mit Spezialgebiet Verkehrsrecht) zu suchen und zu beauftragen, das ganze abzuwickeln, da die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den Anwalt übernehmen muss. Der kann einem auch am besten sagen, was man wann tun oder lassen sollte.
Ohne Anwalt (dem ich übrigens nicht ein Mal von Angesicht zu Angesicht gegenübergetreten bin, alles nur telefonisch oder per Brief/Fax) hätte ich wohl nicht nur 3 1/2 Monate gebraucht, um alles wiederzubekommen...
 
Bei einem selbstverschuldeten Unfall ist der Sachverständige ja eh nur bei Vollkasko interessant. Ob man da frei wählen darf ist unklar. Bei einem nichtverschuldeten Unfall hat man eh immer alle Freiheiten.
 
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