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Mietnebenkosten und Verjährung
- Ersteller nitram777
- Erstellt am
Ich hab mir die Nebenkostenabrechnungen der letzten Jahre durchgeschaut und dabei ist mir aufgefallen, dass eine NKR bis zum 30.06.2001 und die folgende ab dem 01.06.2001 gerechnet wurde. Somit habe ich den Juni 2001 doppelt gezahlt. Wie lange kann ich eventuelle Ansprüche an den Vermieter stellen, oder ist das Ganze durch meine Dusseligkeit bereits verjährt?
Sepp
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Grds. verjähren Ansprüche vor der Mietrechtsreform zu 09/2001 in 4 Jahren. Schreib ihm einfach den Irrtum und sage, er soll das berichtigen bitte.
Thanx
Dann hab ich ja noch Anspruch Die Frage ist nur, wie man da den korrekten Betrag ermitteln will. Ich schreib ihm einfach, dass ich eine von mir geleistete Monatsvorauszahlung als angemessen empfinde. Da fahren wir beide schätzungsweise ganz gut mit (hab bisher immer etwas wiederbekommen).
Dann hab ich ja noch Anspruch Die Frage ist nur, wie man da den korrekten Betrag ermitteln will. Ich schreib ihm einfach, dass ich eine von mir geleistete Monatsvorauszahlung als angemessen empfinde. Da fahren wir beide schätzungsweise ganz gut mit (hab bisher immer etwas wiederbekommen).
Sepp
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Die Vorauszahlung ist hier nicht die Frage. Die Frage ist, wann er Dir den Juni zurückbezahlt.
Sepp
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/me kann nicht folgen.
Du hast 2001 den Juni 2 mal bezahlt. Damit ist die Abrechnung falsch, Du hast Anspruch auf Erstattung des zuviel geleisteten Betrages. Zinsen sind erst ab Verzug fällig; Du hast aber den Vermieter sicher nicht diesbzgl. in Verzug gesetzt ( "Zahlen Sie bis zum (Datum).)
Du hast 2001 den Juni 2 mal bezahlt. Damit ist die Abrechnung falsch, Du hast Anspruch auf Erstattung des zuviel geleisteten Betrages. Zinsen sind erst ab Verzug fällig; Du hast aber den Vermieter sicher nicht diesbzgl. in Verzug gesetzt ( "Zahlen Sie bis zum (Datum).)
Ich konnte deinem "wann er den Juni zahlt"-Post nicht ganz folgen. Ich hab ihm jetzt einen Brief geschrieben (erstmal ohne Frist), in dem ich 117€ (230DM) fordere, die ich monatlich als Abschlag zahle. Da ist zwar der PKW-Stellplatz drin, der eigentlich zur KM gehört, aber er steht im Vertrag neben den Heiz- und Betriebskosten
Müsste man jetzt die Abrechnungen 2000 und 2001 nehmen und durch 24 teilen, damit man einen Durchschnittswert hat oder wie meinst du das?
Müsste man jetzt die Abrechnungen 2000 und 2001 nehmen und durch 24 teilen, damit man einen Durchschnittswert hat oder wie meinst du das?
Sepp
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Nein. Abschlag ist Abschlag und tatsächliche Nebenkosten werden in der Regel jährlich genau abgerechnet. Du hast einen Anspruch nicht auf Rückzahlung deines Abschlages sondern der Summe, die du im Juni wegen der fehlerhaften Berechnung doppelt bezahlt hast.
Das müsste sich aus der Abrechnung ersehen lassen.
Das müsste sich aus der Abrechnung ersehen lassen.
Mir schwirren gerade große Fragezeichen überm Kopf
Du schreibst ja selber, dass der Abrechnungszeitraum jährlich ist. Das stimmt auch bei mir, aber der Juni wird halt nicht explizit ausgewiesen, sondern nur die Gesamtkosten der jeweils 12 Monate. Wie rechnet man den Juni dann denn aus?
Abrechnungen:
01.07.00-30.06.01
01.06.01-31.05.02
01.06.02-31.05.03
01.06.03-31.06.04
Du schreibst ja selber, dass der Abrechnungszeitraum jährlich ist. Das stimmt auch bei mir, aber der Juni wird halt nicht explizit ausgewiesen, sondern nur die Gesamtkosten der jeweils 12 Monate. Wie rechnet man den Juni dann denn aus?
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SUNSHINE
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kann man schon spitze von essen gehen^^
Sepp
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Original geschrieben von SUNSHINE
kann man schon spitze von essen gehen^^
z.B. mit rechtsberatenden Freunden...
Sepp
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Klar. Aber nicht wieder so weit weg bitte.
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