Mietrecht zum Thema Hausordnung. Brauche dringend Hilfe.

ICEMAN

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Hallo an alle Experten.

Ich wohne mit meiner kleinen Familie in einem 6 Parteien Mietshaus einer Genossenschaft. Leider machen nur ich und meine direkte Nachbarin die Hausordnung. Ein anderer Nachbar ist zu alt und hat jemand dazu beauftragt die für ihn zu machen. Nun hat die Genossenschaft die Nase voll , will die Hausordnung nicht gemacht wird, und will ab dem 1.02.14 eine Firma dazu beauftragen für alle Mieter im Haus und verlangt dafür 28€ im Monat mehr Miete.

Ich sehe es aber nicht ein das zu zahlen weil ich meine Hausordnung mache. Kann ich nun dazu gezwungen werden? Kann mir einer Tipps geben was ich tun kann. Der Brief dazu kam heute erst.
 
Warum hat die Genossenschaft die Nase voll?
Wurde sich regelmäßig beschwert?
Kontrollieren die regelmäßig?

Wie ist das Verhältnis zu den anderen Nachbarn?
Ich würde grundsätzlich versuchen, dass innerhalb des Hauses zu klären und das der Genossenschaft auch so kommunizieren.

Bei uns gibts Mieter, die freiwillig dafür bezahlen, wieder andere, die es lieber selber machen und nichts bezahlen und auch welche, die weder zahlen noch die Hausordnung machen - das alles interessiert unsere Genossenschaft überhaupt nicht und das finde ich auch gut so, wir regeln das lieber selbst.

Rein rechtlich könnte das evtl. daran scheitern, dass es nicht im Mietvertrag vereinbart ist.
Bei uns habe ich die Vermutung, dass alle neueren Mieter das im Vertrag stehen haben, die Alteingesessenen nicht.
 
Also im Mietvertrag steht ausdrücklich und es gibt sogar ein richtiges Heft bezüglich der Hausordnung, dass wann wie wo geputzt, gekehrt usw. muss. Beschwert wird sich schon 3-4Jahre lang immer wieder. Ob die Genossenschaft kontrolliert, entzieht sich meiner Kenntnis. Mit den entsprechenden Mietern wurde schon x mal gesprochen. Es sind genau 3 die es nicht machen und 3 die es machen, bzw. einer der es machen lässt da er altersbedingt nicht selber machen kann.

Aber wenn ich mir das so durchlese http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/50-hausordnung-putzdienst.html , was ungefähr unsere Situation entspricht, dann hat die Genossenschaft mir gegenüber keine Handhabe.
 
Was ist denn bitte "Hausordnung machen"? Ich kann mir vorstellen eine Hausordnung zu schreiben, zu zerreißen oder andere Dinge damit zu tun, aber wie "mache" ich denn einen Vorschriftenkatalog? Klärt mich auf.
 
Ich "mache" in sofern die Hausordnung, dass ich die Aufgaben, die die Hausordnung mir vorschreibt, erledige. Z.B. alle 2Wochen unseren Treppenabschnitt kehren und oder wischen. Alle 6 Wochen, Dachboden, Keller kehren und oder wischen, Gehweg vor dem Haus kehren und oder Schneeräumen bzw. Streuen.

Verstanden ;)
 
Sich auf eine Aussage im Internet zu verlassen kann gefährlich werden, ggf Anfrage beim Mieterschutzbund.
Wenn man der Ausage Glauben schenken kann dann kann der Vermieter unter Umständen eine Reinigung veranlassen aber die Kosten nur von den Verweigerern reinholen (und auch nur deren Bereiche säubern lassen).
 
Auf der Webseite des Mieterschutzbund http://www.mieterbund.de/997.html?&no_cache=1&sword_list[]=treppen steht es genauso.
Der Vermieter darf in diesen Fällen aber nicht einfach die Reinigungsarbeiten vollständig an ein Unternehmen übertragen und die Kosten als Betriebskosten auf alle Mieter verteilen. Das wäre – so der Deutsche Mieterbund – eine Änderung der mietvertraglichen Vereinbarung, die aber nur mit Zustimmung aller Mieter im Haus möglich ist.
 
Meine Erfahrung mit Mieterschutzbund/verein: Vergiss die. Die können nix. Sieht man ja schon an dem Zitat. Tolle Aussage und das ist jetzt genau durch welche Gesetze untermauert?

Such dir die entsprechenden Angaben aus BGB oder was auch immer noch zählt, antworte und hau der Verwaltung gleich die Paragraphen um die Ohren wieso sie das nicht dürfen.
 
Hat ich in meiner alten Wohnung auch. Da war man abwechselnd für seine Etage verantwortlich. Lief auch soweit, bis es immer mehr wurden, die es nicht "machten", dass sah man auch, dass man durch einige Etagen mit Wollmäusezuchtanlagen und Spinnweben musste.
Konsequenz->Zweimal Hinweis durch die Verwaltung->Keine Besserung-> Firma wurde beauftragt.

Für mich logisch, so einfach ist das.

In meiner neuen Wohnung stellt sich die Frage nicht, da war die Firma schon in der Miete mit drin. Montag kommt immer jemand zum Hausflur nass "machen"..
 
@kuppi
weil ich mich ja nicht so toll auskenne, wollte ich ja durch euch Hilfe. Ich glaub aber nicht das der Mieterschutzbund das einfach lapidar auf die Webseite schreibt, wenn dies nicht so stimmt. Ausführlicher werden die es auch nicht hinschreiben, weil die ja auch das man bei denen Mitglied wird und sich dort beraten lässt.
 
Ich mein ja nur:
Ich kenne ein paar Fälle wo versucht wurde über unterschiedliche Mieterschutzbünde Hilfe in Streitigkeiten mit dem Vermieter/der Verwaltung zu klären. In jedem Fall wurde die eigentlich wichtige Arbeit dann doch anders/alleine gemacht. Deshalb meine Aussage: Das Geld für so nen Verein kannste dir in der Regel sparen. Briefe ohne Fristsetzungen, ungenau, mit unklaren Regeln. Wer darauf als Streitgegner reagiert muss schon schwer naiv sein.

Ich würde deshalb jedem raten eher in ne Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht zu investieren, als in nen Mieterschutzverein.
 
es existiert doch ein gültiger Mietvertrag den ICEMAN einhält.

Also müsste die Genossenschaft in diesem Fall ein Unternehmen beauftragen dass die Arbeiten für die "Verweigerer" macht. Das muss denen in Rechnung gestellt werden.
Die anderen Mieter machen es wie bisher selbst.

Für die Verwaltung ist es natürlich einfacher es komplett umzulegen, aber so geht es eigentlich nicht.

---------- Beitrag hinzugefügt um 17:47 ---------- Vorheriger Beitrag um 17:40 ----------

 
Das es gegen die mietvertragliche Regelung verstösst, auch Mieter, die den Verpflichtungen der Hausordnung nachkommen mit einer Reinigungspauschlae zu belegen, ist ja schon beschrieben worden.

Es scheint so zu sein, daß die Hausverwaltung bisher noch nicht selbst ermittelt hat, wer nun seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt und es sich daher einfach macht.

@kuppi
Die gesetzliche Regelung ist der Mietvertrag, den die beiden Parteien geschlossen haben. Dazu bedarf es keines Paragraphen des BGB, denn über dem steht immer noch die Privatautonomie.
 
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