MiniJob bei Bauhaus: Haftbar für Fehlbetrag (19€) aus der Kasse?!

netbuster

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Hallo,
meine Freundin arbeitet neben ihrem Studium als Aushilfskraft im Bauhaus an der Kasse.

Bisher gab es da auch noch keine Probleme, was Fehlbeträge aus der Kasse angeht (paar Cent hier zuviel, da zuwenig, kommt wohl bei jeder Kassiererin vor).

Allerdings fehlten meiner Freundin heute 19 Euro in der Kasse. Diese 19 Euro soll sie jetzt bis Samstag dem Bauhaus zurückzahlen.

Das ist der Punkt, wo ich mir denke, dass das so doch nicht richtig sein kann. Wenn ich beruflich autos teste und eins kaputt fahre, muss ich dafür auch nichts bezahlen... vielleicht ein schlechtes beispiel.

aber eine firma bauhaus kann doch nicht eine 350 euro im monat (5,11 stundenlohn) kostende aushilfskraft haftbar machen, für beträge die aus der kasse fehlen oder täusche ich mich da so sehr? Es ist mir absolut unbegreiflich... was passiert denn wenn z.b. mal 1000 euro fehlen würden?! soll die aushilfskraft dann von 350 euro monatslohn 1000 euro berappen oder wie?

Eine Firma ist doch verantwortlich für den bereich in dem der mitarbeiter eingesetzt wird, wenn dort jetzt was schiefläuft, kann man doch nicht den mitarbeiter dafür zur rechenschaft ziehen.

klar, bauhaus könnte sagen "nochmal und sie fliegen raus" oder aber "sowas soll bitte nicht öfter vorkommen, ansonsten kriegen wir ein problem" was weiß ich.

aber dass aushilfskräfte zur kasse gebeten werden, das kann doch nicht sein, oder? müsste bauhaus nicht eigentlich sogar versichert sein gegen solche vorkommnisse?
 
Bei den Tankstellen hier in der Umgebung ist es Praxis, das alle fehlenden Artikel am Monatsende auf die Mitarbeiter umgelegt werden.

Steckt also Samstag Nachts einer etwas ein während 20 andere den Shop belagern, wird das gemeinschaftlich auf alle umgelegt. Inventurverluste zahlen also die Mitarbeiter. Die Tanken haben nur Aushilfen und eben ein Pächterehepaar...
Finanzielles Risiko trägt in dem Fall des Shops also komplett die Mitarbeiterschaft.


Ist ne Sauerei und sicherlich nicht rechtens, aber welche Aushilfe will schon den Job verlieren? :]
 
genau das meine ich. sagt die aushilfe "das zahl ich nicht" ist der job quasi schon futsch, oder schlimmer noch es wird diebstahl unterstellt. zahlt man stillschweigend ist es quasi ein schuldeingeständnis und die kleine aushilfe trägt das finanzielle risiko der firma.
 
Ist das nicht normalerweise sowieso üblich, dass ein Kassier das Geld, das er anbaut, selbst bezahlen muss? Wenn du mit deinem Firmenauto ins Radar fährst, weil du nicht auf die Geschwindigkeit geachtet hast, dann musst du es ja auch selbst zahlen. Gerade bei Aushilfen geht das ziemlich genau, weil sonst würden die ja einfach etwas aus der Kassa nehmen und sagen, dass es eine Differenz ist, weil sie nächstes Monat sowieso schon wieder eine andere Arbeit haben. In die andere Richtung geht das natürlich nicht, weil dann würden ja die Kunden nur beschissen werden, der schlechte Ruf trifft die Firma und das Geld streift der Mitarbeiter ein. Was soll denn ein Kassier auf einer Bank machen. Der muss auch schauen, dass er ordentlich arbeitet und nicht dem Kunden 10K Euro zu viel auszahlt, der das dann, wenn er nicht ehrlich ist, natürlich abstreitet. Dann kann der das auch von seinem Gehalt zahlen.
 
wir gleichen das eigentlich immer mit Geld aus der Kaffeekasse aus und das sind auch schonmal Beträge von 50€ und mehr...

Beim 1. Vorkommnis dieser Art gleich so harsch zu reagieen und gleich Diebstahl zu unterstellen zeugt nicht gerade von gutem Managment.
Und rechtens ist das afaik auch nicht, erst bei nachgewisenem Diebstahl muß man für den Schaden auch gerade stehen.
 
1.) Diebstahl ist es nicht, sondern Schlamperei. Wenn man sich bemüht und es verschwindet weniger Geld, dann hat man mehr vom Lohn. Wenn man sich nicht bemüht, dann muss man mehr zahlen. Ist dasselbe wie mit den Radarstrafen beim Dienstauto, wenn man zu einem Kunden fährt.

2.) Das eigentliche Problem ist, dass 5 Euro/Stunde ein Hungerlohn ist. Bei uns bekommen manche Putzfrauen schon 10 Euro/Stunde. Um das Geld würde ich nicht arbeiten gehen und schon gar nicht als Kassiererin.
 
1.) Diebstahl ist es nicht, sondern Schlamperei. Wenn man sich bemüht und es verschwindet weniger Geld, dann hat man mehr vom Lohn.
Standest du schonmal an der Kasse? Hört sich nicht so an... ey wenn Streß ist, verzählt man sich mal, tippt was Falsches ein usw usf.
Naja wenn ich die Wahl hätte würde ich für 5€ auch nicht arbeiten gehen, aber oftmals ist sowas besser als gar nix....
 
Ist ne Sauerei und sicherlich nicht rechtens, aber welche Aushilfe will schon den Job verlieren? :]
Ich bin auch Aushilfskraft und mir ist es egal. 5,11€ ist auch für ein Aushelfer/eine Aushilfe keine sehr gute Bezahlung. Außerdem findet man in dem Bereich viel eher etwas als eine feste Arbeit.




Besonders junge Verkäuferinnen werden gern ausgebeutet, anders kann man es nicht nennen.
Allerdings sind Mitarbeiter im Baumarkt auch oft keine Unschuldslämmchen und machen gerne etwas "unter der Hand".
Es ist dann verständlich, dass der Chef seine Mitarbeiter direkt am Verlust der Firma beteiligt. Sonst verleitet es die Mitarbeiter zum Diebstahl, wenn sie nichts zu befürchten haben.

Es ist alles ein Geben und Nehmen. Ich kenne das von mir. Bei uns läuft einiges schief und rechtlich würde ich vor jedem Gericht gewinnen. Nur habe ich Vorteile bei dem Job, die die Firma nicht dulden muß und meine Kollegen inkl. Chef verhalten sich absolut fair mir gegenüber.

Wenn deine Freundin das schon eine Weile macht, dann wird sie diese Praxis (durch Mitarbeiter) kennen, oder? Dann hat sie diese im Prinzip akzeptiert, ob es rechtens ist, oder nicht.



Es kommt aber auf den Einzelfall an, was wirklich abgelaufen ist und gesagt wurde.
Es ist klar, dass du auf der Seite deiner Freundin bist, welche selbst, verständlich, sauer ist.
Hier im Forum kommt es also über zwei Personen mit Vorurteilen an und keiner war wirklich dabei und kann die Situation einschätzen.


Egal wie, ich würde nochmal mit Cheffe reden, was das soll. Natürlich sachlich, aber bestimmt. "Einfach so" würde ich das nicht auf mir sitzen lassen.
Dennoch auch in sich gehen und sich fragen, ob man wußte, dass der Chef ein Ar... ist bzw. ob man selber gewisse Warnungen und Belehrungen ignoriert hat.

MfG Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
es ist dort üblich, dass die aushilfen die differenzen zahlen müssen.
an jeder kasse hängen kameras, es wäre also kein problem einen diebstahl nachzuweisen.

meine freundin ist sich ziemlich sicher, dass sie sich irgendwo verzählt hat, als ziemlich viel los war.

und mal ehrlich: auf verflixte 19 euro wären wir bei meinem gehalt wirklich nicht angewiesen. sie arbeitet da nur um halt nochmal 350 euro für sich zu haben, sie müsste es nicht. deswegen überlegt sie auch ob sie samstag kündigt.
 
Grds. kann sich der Fehlbetrag in der Kasse ja nur dann ergeben, wenn die eingebongten Waren nicht dem Wert des Geldes in der Kasse entsprechen.

Die Kassiererin führt hier also eine gefahrgeneigte Tätigkeit aus. Denn es besteht ja immer das Risiko, dass sie einen Fehler bei der Abrechnung macht.

Damit ist sie aber nach Ansicht des BAG nicht haftbar zu machen
 
Standest du schonmal an der Kasse? Hört sich nicht so an... ey wenn Streß ist, verzählt man sich mal, tippt was Falsches ein usw usf.
Naja wenn ich die Wahl hätte würde ich für 5€ auch nicht arbeiten gehen, aber oftmals ist sowas besser als gar nix....

1.) Ob das nun legal ist, oder nicht, ist es bei den meisten Firmen mit Kassen üblich. Die üblichen Differenzen sind da dann im Gehalt schon eingerechnet.

2.) Nein war ich wirklich noch nie. Ich wäre da auch komplett ungeeignet, da ich wahrscheinlich jeden Tag eine Differenz von ein paar Euro zusammenbekommen würde. Da bin ich lieber Programmierer, wo ich mich darum nicht kümmern muss, aber das muss man sich halt vorher überlegen. Wenn man nicht ordentlich deutsch kann, dann darf man sich z.B. auch nicht als Redakteur bei der Zeitung melden.

3.) Es geht hier ja nicht um irgendwelche unrealistischen Ansprüche, aber 5 Euro/h sind eben zu wenig in der heutigen Zeit, egal für welche Tätigkeit. Wenn die Arbeitslosigkeit zu groß wird, dann muss da eben eine gesetzliche Regelung her, damit der Marktwert einer Arbeitskraft erhalten bleiben soll. Dafür gibt es auch Dinge wie einen Kollektivvertrag, der ausgehandelt wird, wo sich jedes Jahr die Gewerkschaft mit den Wirtschaftsvertretern streiten, zumindest bei uns in Österreich.
 
2.) Dann darfs du dir überhaupt kein Urteil erlauben und hast dich aus diesem Thema herauszuhalten.


3.) Bei uns nennt man soetwas ähnliches "Tarifvertrag", aber nicht jeder ist daran gebunden.
Wir haben auch ein Gleichstellungsabsatz beim Gesetz über Minijobs, der besagt, dass ein Minijobber ein Anrecht auf einen Stundenlohn hat, der denen von Festangestellten gleicht. Das gilt auch für Urlaub usw.

MfG Micha
 
2.)
3.) Bei uns nennt man soetwas ähnliches "Tarifvertrag", aber nicht jeder ist daran gebunden.
Wir haben auch ein Gleichstellungsabsatz beim Gesetz über Minijobs, der besagt, dass ein Minijobber ein Anrecht auf einen Stundenlohn hat, der denen von Festangestellten gleicht. Das gilt auch für Urlaub usw.

MfG Micha

Geringfügige Beschäftigung: PDF 1MB http://www.bmas.de/coremedia/generator/3636/property=pdf/geringfuegige__beschaeftigung__433.pdf
 
Also Bauhaus ist ja eine große Firma, und da ist schonmal die Bezahlung ein Witz.

Bei uns bekommen die Aushilfskräfte fast 10 Euro die Std.
Kassendifferenzen über 5 EUR müssen zwar der Bezirksleitung gemeldet werden, aber keiner muss das aus der eigenen Tasche bezahlen. Nur wenn öfters größere Differenzen sind, dann wird sich der Mitarbeiter auf ein Gespräch einstellen müssen.
 
Gleiches war meiner Frau in einer Bäckerei passiert (keine Aushilfe und auch keine 5€ ;)). Es fehlten fast 50€ die sie ausgleichen sollte (später kam raus das die Cheffin selbst einen Fehler gemacht hatte).

Die Sache verlief im Sande als meine Frau ihr klar machte das sie solche "Ausgaben" NUR über die Lohnabrechnung regeln würde um den Betrag steuerlich absetzen zu können. Das Thema wurde nie wieder angesprochen ...
 
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