Shop stellt sich tot

Big Lou

Grand Admiral Special
Mitglied seit
11.11.2001
Beiträge
4.361
Renomée
7
Ich hab am 2.6.2009 ein Mainboard bei Nord PC (ich nenne den Namen hier bewusst, um Andere zu informieren / warnen) gekauft und auch schnell geliefert bekommen. Preis mit Versand war 241,80. Ich hab bei dem Board einen Fehler festgestellt: sporadische Abstürze. Ich hab daraufhin das Board mit einem Begleitschreiben zurückgeschickt. In diesem Schreiben war der erste Satz: hiermit wiederrufe ich meinen o.g. Kauf.... Ich habe auch die Rücküberweisung von 241,80€ erbeten, aber keine Frist gesetzt. Einige Tage später kam eine email mit diesem Inhalt:

Betreff: NordPC: Werkstattauftrag (Rücksendung) XXXXXXX - Ihr schriftlicher Auftrag

Sehr geehrter Kunde,

Ihr Artikel ist bei uns eingegangen und wird nach der Eingansbearbeitung, die ca. 1-2 Tage dauert, an den Hersteller weitergeleitet.
Dieser kontrolliert die Ware auf Ihren Garantiemäßigen Zustand, und tauscht diesen gegebenenfalls aus.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten PDF.

Mit freundlichen Grüßen

Ich hab daraufhin auf diese email geantwortet, dass ich vom Kauf zurückgetreten bin und unter Fristsetzung die Zahlung von 241,80 € verlangt.
Darauf gab es keine Reaktion.
Dann hab ich an deren offizielle email Adresse ein Schreiben geschickt mit einer 2. Frist. In diesem Schreiben habe ich auch angekündigt, dass ich ohne weitere Aufforderung meinen Rechtsanwalt einschalten werde.
Auch keine Reaktion.

Meine Frage ist nun: muss ich denen noch z.B. ein Einschreiben mit Rückschein schicken mit meiner Forderung und einer neuen Frist, oder kann ich am 1.8.2009 (das war meine 2. Frist) meinen Rechtsanwalt direkt einschalten?
 
In was für einem Zeitraum hast du den Widerruf denn getätigt? Wenn länger als 14 Tage handelt es sich um einen Gewährleistungsfall, da kannst du nicht einfach zurücktreten. Der Shop darf da bis zu drei Mal nachbessern, erst dann kannst du widerrufen.
In einem ersten Schritt würde ich also erstmal klären, ob du selbst da alles richtig gemacht hast. In einem zweiten Schritt dann die Formalien klären. Fristen per E-Mail sind meines Wissens nach nichtig. Den Anwalt kannst du immer einschalten, ob du deine Anwaltsgebühren dann zurück bekommst, steht auf einem anderen Blatt Papier.
 
ca. 3 Tage höchstens - also voll innerhalb der 14 Tage Frist. Nachbessern ist nicht, wenn ich gem FAG zurücktrete. Ich war halt nur so freundlich, denen mitzuteilen, dass das Mobo kaputt ist. Sonst hätte ich das ja auch nicht zurückgegeben.
 
Big Lou schrieb:
Meine Frage ist nun: muss ich denen noch z.B. ein Einschreiben mit Rückschein schicken mit meiner Forderung und einer neuen Frist
Kann ich daraus schließen dass du die Fristsetzung nicht per Einschreiben geschickt hast? Dann mussts du es auf jeden Fall nochmal machen, sonst kannst du nicht nachweisen dass die den Brief bekommen haben ;)
 
Kann ich daraus schließen dass du die Fristsetzung nicht per Einschreiben geschickt hast? Dann mussts du es auf jeden Fall nochmal machen, sonst kannst du nicht nachweisen dass die den Brief bekommen haben ;)

Ja und was beweist das, ausser dass die den Brief bekommen haben? Sagt nichts über den Inhalt aus. Man muss nicht alles per Einschreiben verschicken.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, Schreiben per Bote übermitteln lassen, der den Inhalt kennt und ein Gedächtnisprotokoll des Inhaltes anlegen. So bist du auch bei einem eventullen Rechtsstreit auf der sicheren Seite.
 
Kann ich daraus schließen dass du die Fristsetzung nicht per Einschreiben geschickt hast? Dann mussts du es auf jeden Fall nochmal machen, sonst kannst du nicht nachweisen dass die den Brief bekommen haben ;)

Ich hab das Schreiben dem Mainboard beigelegt, als ich es zurückgeschickt habe. Wenn die es nicht erhalten hätten, woher sollten die dann bitteschön wissen, dass es defekt ist? Das betrachte ich schonmal als Eingangsbestätigung.
 
Update: nach der Androhung, dass ich einen Anwalt einschalten würde, hat der Laden mir einen Scheck geschickt über der Warenwert - die Versandkosten haben die einbehalten, was eindeutig gegen das FAG verstößt. Aber soll ich die wegen 12€ verklagen? Das ist es mir nicht wert, obwohl ich es eigentlich tun sollte, weil ich mich über die ärgere.
 
wenn du im recht bist kanst du doch nichts verlieren, Anzeige kostet doch nur etwas geld, und vorm amtsgericht oder so kriegste da zeugenentschädigung
 
Eine Anzeige kostet Geld??? Wie viel denn? Ich dachte anzeigen ist erst mal umsonst - nur Gericht kostet dann Geld(was aber der Verlierer bezahlt dann).
 
Eine Anzeige kostet selbstverständlich nichts!

Zeugenentschädigung? Amtsgericht? *kopfkratz

Mit Kanonen auf Spatzen schiessen...
 
Anzeige - die Polizei würde mich auslachen. Das ist kein Betrug o.ä., die haben nur nicht alles gezahlt, was sie hätten zahlen müssen. Ich könnte nen Rechtsanwalt einschalten - aber in der Zeit, die mich das kostet, könnte ich die 12€ mehrfach verdienen. Also werde ich nichts machen - nur da nie wieder etwas kaufen und Anderen empfehlen, den Laden auch zu meiden.
 
Moin!

Hatte mit Nord-PC noch keine Probleme, vielleicht 5x dort bestellt, allerdings auch noch keine Rekla angemeldet. Aber wenn mir jemand ein Brett zwecks Wandlung zurückschickt mit dem Hinweis des Defekts, dann würde ich mir das auch genauer anschauen/vom Hersteller prüfen lassen. Hatte da mal so einen unglücklichen Übertakter, was muss die CPU gelitten haben, von wegen DOA...
 
Wenn sie dir dein Geld nicht geben, dann lacht die Polizei dich doch nicht aus. Oder darf man so etwas nicht zur Anzeige bringen?

@Radiergummikopf
gerade bei der Garantieabwicklung lese ich aber immer wieder über Probleme bei Nord-PC. Ich bestelle auch nie dort.
 
Klar lacht mich die Polizei aus. Ich muss ein Mahnverfahren einleiten, damit ich das Geld wiederbekomme. Und das kostet mich zu viel Zeit.
 
Aber rechtlich ist es o.k.? Kostet so ein Mahnverfahren Geld?
 
die haben doch das e-trusted siegel. ich hatte auch schonmal probleme mit einem shop (abtron, ganz schlimmer laden), da hab ich mich an trusted gewendet, den fall geschildert und um vermittlung gebeten. 3 tage später hatte ich das geld auf dem konto.
und das ohne dass ich vorher angemeldet war.

versuch's einfach mal, das ist die unkomplizierteste methode. ;)
 
Du hast Recht - aber für 12€ muss ich weniger als eine halbe Stunde arbeiten (netto) - da werd ich mich nicht weiter bemühen. Trotzdem sollten Andere gewarnt sein ;)
 
ich habe gehört unter 25-50 euro (früher 50DM ) wird eh kein anzeige angenommen
 
Wo ihr diese Dinger immer ausgrabt....aber da es nun mal jetzt hier hochgeholt wurde:


Was soll das mit der Anzeigen-Diskussion? Anzeige ist was für Strafsachen. Damit das eine Strafsache wird, muss eine betrügerische Absicht dahinterstecken und bewiesen werden. Das dürfte schwierig werden. Außerdem wird man nur durch eine Anzeige ggf. nicht an sein Geld kommen und wenn, dann sicherlich nicht schneller, als wenn man zivilrechtlich vorgeht....

Das ganze ist ganz klar eine zivilrechtliche Forderung. Schriftlich anmahnen mit Fristsetzung. Wenn nix passiert kann man einen Mahnbescheid ausstellen lassen. Das geht einfach und unbürokratisch und prinzipiell auch ohne RA. Kosten für den ganzen Käse bekommt natürlich die Gegenpartei mit aufs Auge gedrückt. Jetzt kann der Gegner entweder zahlen, Toter Mann spielen (dann wird der Mahnbescheid unanfechtbar und 30 Jahre vollstreckbar), oder Widerspruch einlegen. Bei Widerspruch käme es zum Gerichtsverfahren.

Im Prinzip ist es vom Händler einfach der Versuch, da etwas Geld zu sparen. Die Lage ist eindeutig. Bei Rücktritt vom online-Kauf müssen ab Warenwert ?40€ ( müsste nachschauen, irgendsowas) die Versandkosten erstattet werden. Wenn also der Rücktritt anerkannt wurde, kommt der Händler garnicht mehr raus aus der Nummer. Der Händler spekuliert eben darauf, dass es viele so sehen wie Big Lou und den Ärger und Aufwand scheuen.


@d4rk: Das Einschreiben mit Rückschein beweist zunächst, dass ein Schreiben beim Händler angekommen ist. Natürlich geht daraus der Inhalt noch nicht hervor. Aber im Falle eines Gerichtsverfahrens muss der Händler das Schreiben vorlegen können. Und dann sieht der Richter ja, was geschrieben steht.... Man kann dann eben nicht mehr so tun, als sei garnichts angekommen. Wenn der Händler trotzdem das Schreiben nicht vorlegen will oder kann, ist das eher sein Problem. Die Aussage der Gegenpartei, mit dem Schreiben hätte man ABC gesagt, dürfte dann im Wesentlichen als Glaubwürdig vor Gericht durchgehen. Zumal im Geschäftsleben eine Dokumentenaufbewahrungspflicht besteht!
 
@d4rk: Das Einschreiben mit Rückschein beweist zunächst, dass ein Schreiben beim Händler angekommen ist. Natürlich geht daraus der Inhalt noch nicht hervor. Aber im Falle eines Gerichtsverfahrens muss der Händler das Schreiben vorlegen können. Und dann sieht der Richter ja, was geschrieben steht.... Man kann dann eben nicht mehr so tun, als sei garnichts angekommen. Wenn der Händler trotzdem das Schreiben nicht vorlegen will oder kann, ist das eher sein Problem. Die Aussage der Gegenpartei, mit dem Schreiben hätte man ABC gesagt, dürfte dann im Wesentlichen als Glaubwürdig vor Gericht durchgehen. Zumal im Geschäftsleben eine Dokumentenaufbewahrungspflicht besteht!

Ich präzisiere mal.

Ein Einschreiben kann nur dann etwas beweisen, wenn es auch angenommen worden ist. Als Empfänger kann man ohne weiteres die Annahme verweigern, ohne das daraus Konsequenzen entstehen. Will man sichergehen, dass ein Schreiben als zugestellt gilt, so lässt man es durch einen Gerichtsvollzieher zustellen. Trifft der dann keinen an, hinterlässt er eine Nachricht und ab dem Zeitpunkt gilt das Schreiben als zugestellt.
 
Eben, ich vertrete auch die Auffassung das ein Einschreiben keinerlei Aussagekraft hat. Als Empfänger kann ich schlicht behaupten Konfetti erhalten zu haben. Der Absender kann in keinster Weise belegen tatsächlich die Mahnung versandt zu haben.

Wer sichergehen will: Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher oder sonstig Beglaubigten. Nur dies kostet wieder eine ordentliche Stange Geld, die hier wohl in keiner Relation zur Forderung steht.

Hierzu interessante Gedanken: http://www.rechthaber.com/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos/
 
Zurück
Oben Unten