WANN genau darf die (Licht)hupe beim Überholen verwendet werden?

Wenn wir damals, nach dem Krieg, gleich richtige Autobahnen mit 4 Spuren gebaut hätten, wäre das alles kein Problem heute:

1. Spur für Laster und Gemütliche, 2. Spur Für Laster die Überholen und Gemütliche die nicht so gemütlich wie die anderen sind, 3. Spur für Leute die mit erhöhter Richtgeschwindigkeit unterwegs sind, 4. Spur für Eilige, Mindesttempo 200 km/h

So gäbe es sicher weniger Stau 8)
 
Natürlich, dann ist es ja auch weder eine Nötigung noch eine Verletzung des Rechtsfahrgebots.

Der Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen sollte laut §5(2) "wesentlich höher" sein. Einen genauen Wert gibt es nicht, 20 Km/h ist nur eine weit verbreitete Praxis der Richter, aber auch nicht bindend, und generell macht dieser Paragraph auch keinen Unterschied zwischen Landstrasse und Autobahn.

Aber dass ist natürlich wieder so ein Gummiparagraph und muss eigentlich von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden - ein FIAT Panda überholt nunmal z.B. langsamer als ein Porsche und auf einer Autobahn herrschen andere Gegebenheiten als auf der Landtstraße, sodass auch 5 km/h mehr unter Umständen ausreichend "hoch" sind.

Wenn aber z.B. ein Porsche auf der Autobahn mit 5 Km/h Differenz einen LKW überholt, obwohl die Verhältnisse ein bedeutend höheres Tempo zulassen würden, würde ich da die Rechtmäßigkeit des Überholvorganges schon verletzt sehen.

Und überholt ein Fahrer mal nicht korrekt mit zu niedrigerer Geschwindigkeit gibt das den nachfolgenden Fahrern natürlich auch nicht das Recht, zu dicht aufzufahren!


Dann sind wir uns ja einig :)


Übrigens wäre ich dafür, Rechtsüberholen einzuführen wie in den USA. Da fährt sich wesetnlich entspannter ;)
 
Ich glaube ja das ist einfach eine etwas schwammige Regelung. Ich denk mal in dem Fall darfst du theoretisch auch deine Absicht überholen zu wollen anzeigen, wenn der vordere dich jetzt aber anzeigt ists so ne Sache ob man dir glaubt...
Wenn der keine Zeugen bei hat, ists ralle, wandert eh in den Mülleimer (Aussage, Aussage)...

Und selbst wenns vor Gericht geht, mit 'nem gescheitem ANwalt kann man diese Leute ganz einfach auseinandernehmen, da sie immer davon ausgehen, im Recht zu sein...
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EDIT :
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Nunja, wenn man da mit 180 kommt ist das schlicht nicht angemessene Geschwindigkeit.
Das ist völliger Bullshit!
Aber so denken die Schnarchnasen leider immer...
Man muss ggF damit rechnen, dass einer überholen will, insbesondere wenn ein LKW davor ist. Da kann man nicht mit 180 vorbeidüsen wollen...
Der Spurwechsler hat eine besondere Sorgfaltspflicht...

Und ein weiterer Fehler der Oberlehrer/Schnarchnasen...
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EDIT :
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Achja, Belege? Wenn ich also einen bei nem Banküberfall hindere, kann der mich nacher auf Nötigung oder Schmerzensgeld (wenn ich ihm eine gehauen hab) verklagen?
Ja, weil man rechts zu fahren hat und Leute nicht mehr als den Umständen vermeidbar behindern oder belästigen darf, ergo hat man die die schneller wollen, vorbei zu lassen.
 
Das ist völliger Bullshit!
Aber so denken die Schnarchnasen leider immer...

Ne ist klar, mit 100km/h Unterschied überholen ist natürlich absolut problemlos möglich, am Besten noch mit 10cm Abstand :o
Das ist grob fahrlässig und wurde auch schon so durch ein Gericht bestätigt (der MB Testfahrer, der mit hohem Geschwindigkeitsunterschied überholt hatte und dadurch ein Unfall verursacht hatte)

Der Spurwechsler hat eine besondere Sorgfaltspflicht...

JEDER auf der Strasse hat das, ob Fiat 500 oder Ferrari Enzo! Das gilt auch beim Überholen! Und wenn jemand hinter nem LKW herfährt, muss man damit rechnen, dass der ausschert. Möglich, dass er es falsch einschätzt, dennoch muss man selber damit rechnen!



Ja, weil man rechts zu fahren hat und Leute nicht mehr als den Umständen vermeidbar behindern oder belästigen darf, ergo hat man die die schneller wollen, vorbei zu lassen.

Natürlich hat man grundsätzlich rechts zu fahren, das bestreitet auch niemand. Allerdings nur wenn dies möglich ist und einem selber nicht zum abbremsen nötigt! Sprich, den Überholten vollständig im Innenspiegel (bei Regen +10 sek), Sicherheitsabstand zum nächsten Fahrzeug abgerechnet (bei 120 = 60m, bei Regen = 120m). Ist die Lücke nach Abzug genügen gross, um kontinuierlich weiterfahren zu können, rechts fahren. Müsste man abbremsen um o.g. Punkte erfüllen zu können darf man das 2. Fahrzeug im gleichen Zug überholen.

Achja, und die Geschwindigkeitsbegrenzung muss man selbstverständlich nicht übertreten, nur weil hinter einem jemand schneller will.
 
(wenn ich offen sprechen darf) ich könnt den Linksspurlehrern immer wieder aufs Dach steigen 8-(

und nebenbei
"Eine Strafbarkeit wegen Nötigung im Straßenverkehr ist also weiterhin bei psychischer Zwangseinwirkung auf das Opfer möglich. So zum Beispiel wenn die Tat gegen die Willensbetätigungsfreiheit des Genötigten gerichtet ist, insbesondere, wenn er durch ein verkehrswidriges Verhalten mutwillig gezwungen wird, nicht so zu fahren, wie er es will oder wie es die Verkehrslage zulässt, auch wenn die verhinderte Fahrweise verboten wäre.(...)

Fall des Ausbremsens

Beim Ausbremsen gilt als nötigende Gewalt das Verhalten des Voranfahrenden, der aus Rache oder Verärgerung den nachfolgenden Fahrer durch abruptes starkes Bremsen zu einer
Vollbremsung zwingt, wenn dieser einen Auffahrunfall vermeiden will.
Auch nach der Entscheidung des BVerfG zum Gewaltenbegriff, in der die erweitere Auslegung im Zusammenhang mit Sitzdemonstrationen als Verstoß gegen Art.103 I GG bewertet worden ist, ist daran festzuhalten, dass für die Fälle des so genannten Ausbremsens, eine Strafbarkeit wegen Nötigung in Betracht kommt. Entscheidend ist hierbei, dass nicht jeder Abbremsvorgang unter den Nötigungsbegriff subsumiert werden kann. Die Intensität des
Bremsens ist ausschlaggebend. Es kommt also hier gemäß § 240 II StGB auf die Verwerflichkeit der Tat. So gilt die Tat als verwerflich, wenn der Täter den Genötigten aus Verärgerung oder Rache reglementieren will, wobei eine konkrete Gefährdung nicht
vorausgesetzt wird.

Massive Reduzierung der Geschwindigkeit
Eine Nötigung liegt aber nicht nur im Fall, dass der Nachfolgende zu einer so genannten Vollbremsung gezwungen oder bis zum Stillstand herunter gebremst wird, vor.
Es handelt sich bereits dann um Nötigungshandlung, wenn der Täter seine Geschwindigkeit ohne verkehrsbedingten Grund massiv reduziert, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit zu zwingen und der
Nachfolgende das aufgezwungene Verhalten nicht durch Ausweichen oder Überholen vermeiden kann."
http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/hnr/lehre/studienarbeiten/noetigung.pdf
.
EDIT :
.

hey noch ein schöner Fall mit Gerichtsentscheid....exakt zum Thema 8)

BayObLG, Urteil vom 6. 7. 2001 - 1 St RR 57/2001

entscheidend:
"Der Angeklagte wollte den Fahrer des Sattelzugs verkehrserzieherisch maßregeln, weil der Fahrer W zuvor im Überholverbot einen anderen Lkw überholt hatte.

Weiter ärgerte sich der Angeklagte darüber, dass der Zeuge W ihm nach dem Wiedereinscheren auf die rechte Fahrspur so nahe auffuhr und auch noch mit der Lichthupe blinkte. Dies war der Grund, warum der Angeklagte dann den Zeugen W zum Reduzieren der Geschwindigkeit veranlassen wollte.
Das AG verurteilte den Angeklagten wegen einer im Straßenverkehr begangenen Nötigung zur Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 65 DM und verhängte gleichzeitig ein Fahrverbot für die Dauer von zwei Monaten."
 
S

Was mich sowieso jeweils wundert, wie manche Leute richtig rasen vor Wut, nur weil sie auch mal anstehen müssen. Ich habe schliesslich das Recht, den Lastwagen mit 100 oder 120 zu überholen. In der Schweiz ist es noch besser, das ist sowieso max. 120 und trotzdem gibt es Leute, die wollen dich von der Fahrbahn jagen, obwohl Du 120 (als Höchstgeschwindigkeit) fährst :]

Du hast zwar das Recht mit 100 km/h zu überholen, aber du darfst den durchgehenden Verkehr auf der linken Spur auch nicht behindern.
Mich regen nur die Leute auf die mit 100 km/h nach links ziehen ohne den blinker zu setzen obwohl man selber grade mit 160 oder auch gern mal mehr ankommt. Ein kleiner Blick in den Spiegel oder Schulterblick ist doch wirklich nicht zu viel verlangt
 
@M

Sehr richtig, Ausbremsen geht ja mal gar nicht und ist hoch gefährlich!

Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass wenn jemand drängelt, einige Leute aus Angst auf die Bremse gehen. Das ist dann natürlich doppelt gefährlich, da der Drängelnde einen sehr kleinen Abstand hat.

Wie gesagt, im Strassenverkehr muss man immer damit rechnen, dass der andere einen Fehler macht - das lernt man in der Fahrschule 1. Stunde.
Ich empfele einfach mal etwas gelassener zu fahren. Es sollte doch auch nicht so schwer sein, den Fuss mal vom Gas zu nehmen oder? ;)

Du hast zwar das Recht mit 100 km/h zu überholen, aber du darfst den durchgehenden Verkehr auf der linken Spur auch nicht behindern.
Mich regen nur die Leute auf die mit 100 km/h nach links ziehen ohne den blinker zu setzen obwohl man selber grade mit 160 oder auch gern mal mehr ankommt. Ein kleiner Blick in den Spiegel oder Schulterblick ist doch wirklich nicht zu viel verlangt

Das ist natürlich korrekt, doch wenn ich "zuerst" da bin muss der andere halt kurz warten. Natürlich muss man nicht mit 100 rausziehen, wenn der andere nur noch 100m entfernt ist.
 
(wenn ich offen sprechen darf) ich könnt den Linksspurlehrern immer wieder aufs Dach steigen 8-(
...
Es handelt sich bereits dann um Nötigungshandlung, wenn der Täter seine Geschwindigkeit ohne verkehrsbedingten Grund massiv reduziert, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit zu zwingen und der
Nachfolgende das aufgezwungene Verhalten nicht durch Ausweichen oder Überholen vermeiden kann."
naja was soll ich da sagen wenn mir einer auf der landstrasse im berufsverkehr ohne aussicht auf's überholen bei 120 mit nichtmal 5m folgt(ja live erlebt und nicht über bzw. untertrieben...) dann brems ich auch gerne soweit runter bis meine geschwindigkeit zu seinem abstand passt...

sicher beruhigt vielleicht nicht die gemüter aber ist immernoch besser als die alternativen
 
naja was soll ich da sagen wenn mir einer auf der landstrasse im berufsverkehr ohne aussicht auf's überholen bei 120 mit nichtmal 5m folgt(ja live erlebt und nicht über bzw. untertrieben...) dann brems ich auch gerne soweit runter bis meine geschwindigkeit zu seinem abstand passt...

sicher beruhigt vielleicht nicht die gemüter aber ist immernoch besser als die alternativen
des Bremsen auf der Landstrasse bei 120km/h stellt auch keine Nötigung dar.
Dafür bedarf es u.a. "keinen verkehrsbedingten Grund und dass der Fahrer des andren Fahrzeugs zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen wird".
Jetzt musst du deinen Fall nur noch darunter subsumieren. Wenn das nicht klappt, dann ists wohl keine Nötigung.

Oder hab ich jetzt behauptet, das Bremsen an sich wäre verboten? :]

edit: ähm...."herunterbremsen, bis meine Geschwindigkeit zu seinem Abstand passt"...
das wird dann wohl doch ne Nötigung darstellen. Erstens gibts vor der kein Hindernis, was dich zum Bremsen zwingt, und zweitens könnte das auch eine unangemessene Geschwindigkeit sein.

Kurzum würde dich der Abstand des Hintermanns evtl zu einer Anzeige berechtigen (wg Nötigung) aber nicht zum Bremsen.

Aber mach du ruhig...
 
Zuletzt bearbeitet:
naja was soll ich da sagen wenn mir einer auf der landstrasse im berufsverkehr ohne aussicht auf's überholen bei 120 mit nichtmal 5m folgt(ja live erlebt und nicht über bzw. untertrieben...) dann brems ich auch gerne soweit runter bis meine geschwindigkeit zu seinem abstand passt...

sicher beruhigt vielleicht nicht die gemüter aber ist immernoch besser als die alternativen

Ja das Feeling ist echt scheisse, da man nix (vernünftiges) machen kann. In solchen Situationen bremse ich zwar nicht, lasse aber auf 80 (bei uns Landstrasse = 80) runterrollen.

Sollten beide Autos stehen, an ner Ampel oder so suche ich jeweils den direkten Kontakt (aussteigen, ans Fenster klopfen). Das macht offenbar recht Eindruck (und nein, ich sehe nicht aus wie Schwarzenegger)
 
...Ich empfele einfach mal etwas gelassener zu fahren. Es sollte doch auch nicht so schwer sein, den Fuss mal vom Gas zu nehmen oder? ;)
Vielen Dank für diesen Beitrag! Du sprichst mir aus der Seele ;D
Ich bin beruflich oft mehrere hundert km pro Tag hauptsächlich auf Landstraßen unterwegs - wenn ich mich da über jeden Drängler (Innnenspiegel abklappen hilft wahre Wunder...), Schleicher, LKW (dürfen nur auf Autobahnen 80km/h fahren - ansonsten lediglich 60! Scheinen auch viele Verkehrsteilnehmer nicht zu wissen...), etc. so aufregen würde, wie manche hier, hätte ich wahrscheinlich schon mehrere Dienstwagen geschrottet und würde selbst gerade auf irgendner Intensivstation dahinvegetieren :]

Ich weiß ja jetzt nicht, wie das in anderen Ländern so ist, aber persönlich finde ich das allgemeine Klima im deutschen Straßenverkehr unglaublich stressig und nervend: Da wird auf Autobahnen bei 180 auf der linken Spur noch rücksichtslos aufgefahren, in 30er Zonen überholt, auf der Landstraße in wahnwitzigen Manövern an LKW vorbeigezogen, etc. Da kann doch irgendwas nicht mehr ganz stimmen *suspect* Neulich habe ich zum Beispiel wieder so eine denkwürde Situation erlebt: An der Landstraße lag auf dem Fahrradweg ein älterer Herr, der offenbar gestürzt war und von selbst nicht mehr auf's Rad kam - ich weiß ja nicht, wie viele Autos da vor mir schon vorbeigefahren waren, aber an seiner überschwänglich dankbaren Reaktion auf meine kurze Hilfe konnte man zumindest erahnen, dass er da wohl schon etwas länger gelegen haben musste... Wie kann man denn so ignorant sein und da einfach vorbeifahren? Schließlich hat jeder Autofahrer die Pflicht Erste Hilfe zu leisten!

Naja - sry, dass das jetzt so ein belehrender Text geworden ist, aber was man auf deutschen Straßen so täglich erleben kann, spottet eigentlich jeder Beschreibung. Ich bin ja natürlich auch kein Heiliger - aber ein etwas rücksichtsvollerer Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern und eine gute Portion Verantwortungsbewusstsein würden einigen Autofahrern schon sehr gut tun.
 
Wenn mir einer bei 100km/h auf 5m hinten ranfährt,dann setz ich den rechten Blinker und halte auf einer vernünftigen Stelle auf dem Bankett an und lasse ihn vorbeifahren.
Alles andere an Muskelspielen lassen bringt nix.
 
edit: ähm...."herunterbremsen, bis meine Geschwindigkeit zu seinem Abstand passt"...
das wird dann wohl doch ne Nötigung darstellen. Erstens gibts vor der kein Hindernis, was dich zum Bremsen zwingt, und zweitens könnte das auch eine unangemessene Geschwindigkeit sein.

Kurzum würde dich der Abstand des Hintermanns evtl zu einer Anzeige berechtigen (wg Nötigung) aber nicht zum Bremsen.

Aber mach du ruhig...
naja ich bremse doch verkehrsbedingt nur bedingt das eber der verkehr hinter mir...
und keine angst ich mache keine volbremsung ich mag ja mein auto ;)

aber könntest du dort problemlos so weiterfahren?
 
aber könntest du dort problemlos so weiterfahren?
ich müsste lügen wenn...

ist mir auch schon passiert, dass ich dem ProllGolf hinter mir klargemacht hab, dass er sich dünn machen soll.
aber es ging ja nun nicht darum, was ich mache ;)
 
Laut Gesetz soll man den Überholvorgang 1-2 mal per Lichthube anzeigen.
Lichthupe ist also keine Nötigung!
 
Alienmaster, warum verlierst du denn deinen Führerschein?
 
@Tweek:

Das kann ich Dir leider nicht genau sagen, aber das kam letztens erst bei Akte 07! ;)

Hierbei wurden Rechtsirrtümer aufgedeckt.
Viele sehen die Lichthupe als Nötigung, dem ist aber nicht so.
Dann wurde ein Gesetzesausschnitt gezeigt, der zeigte, dass hier eigentlich vorgesehen ist, dass man per Lichthupe den Vorgang anzeigen soll/kann.
 
Ja, das habe ich auch gesehen und darauf bezieht sich mein Thread hier ja auch. Im Gesetz steht aber nix von 1-2 mal, sondern nur, dass die beim Überholen benutzt werden darf, der Anwalt da meinte ja, dass die auch benutzt werden darf, wenn der, den ich überholen will, auf der linkien Spur is.
Habe übrigens das Buch von dem "Lexikon der Rechtsirrtümer", ist sehr informativ!
 
ich denke - wie schon gesagt - die Menge (und Dauer) machts. 2x wird sicher i.O sein.
 
im zweifel kannst du auf jeden fall die lichthupe benutzen, wenn jemand nicht auf die freien rechten spuren fährt: entweder aus §5 Abs. 5 und §16 ODER aus §2 abs. 2 (rechtsfahrgebot). hält sich jemand nicht an die strassenverkehrsordnung tritt automatisch sofort eine gefahrensituation ein, so dass man hupe und lichthupe benutzen darf (oder sogar muss).
 
Natürlich, dann ist es ja auch weder eine Nötigung noch eine Verletzung des Rechtsfahrgebots.

Der Geschwindigkeitsunterschied beim Überholen sollte laut §5(2) "wesentlich höher" sein. Einen genauen Wert gibt es nicht, 20 Km/h ist nur eine weit verbreitete Praxis der Richter, aber auch nicht bindend, und generell macht dieser Paragraph auch keinen Unterschied zwischen Landstrasse und Autobahn.

Aber dass ist natürlich wieder so ein Gummiparagraph und muss eigentlich von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden - ein FIAT Panda überholt nunmal z.B. langsamer als ein Porsche und auf einer Autobahn herrschen andere Gegebenheiten als auf der Landtstraße, sodass auch 5 km/h mehr unter Umständen ausreichend "hoch" sind.

Wenn aber z.B. ein Porsche auf der Autobahn mit 5 Km/h Differenz einen LKW überholt, obwohl die Verhältnisse ein bedeutend höheres Tempo zulassen würden, würde ich da die Rechtmäßigkeit des Überholvorganges schon verletzt sehen.

Und überholt ein Fahrer mal nicht korrekt mit zu niedrigerer Geschwindigkeit gibt das den nachfolgenden Fahrern natürlich auch nicht das Recht, zu dicht aufzufahren!


Sehe das auch so das 2-3km/h durchaus zum Überholen ausreichen... es kommt halt auf die verkehrsdichte an!
wenn ich lange strecken autobahn mit Tempomat fahre dann überhole ich auch einen PKW der 118km/h fährt wenn ich 120km/h fahre.
 
Ich verstehe die paar Oberlehrer hier nicht. Niemand braucht sie, niemand will sie (auch die Polizei nicht) und doch fühlen sie sich auf einem wichtigen Kreuzzug *abgelehnt .

Ich persönlich habe für mich schon vor ewigen Jahren den Fahrstil entdeckt der darauf beruht nichts anderen zuzumuten was ich selbst auch nicht mag, z.B. für eine potentielle Parklücke den Verkehr zeitweise lahm zu legen, andere am überholen hindern, mein falsch Einordnen durch geschicktes blockieren einer anderen Spur zu "korrigieren", etc.. .
Ich ziehe mir nur den Schuh an, ewige Jahre ohne Gurt gefahren zu sein (ist meine Sache und mein Risiko, auch finanziell), die Geschwindigkeitsbegrenzungen so auszulegen wie ich es für Situationsgerecht halte und ab und an mal mit dem Handy zu telefonieren. Aber alles andere was man so falsch machen kann erspare ich mir und allen anderen. Führte in rund 14 Jahren zu einem Monat Fahrverbot und vielleicht 250,- Euro Strafzetteln, ich sag mal damit sind ich und Papa Statt quit.

Lustigerweise hatte ich erst am Freitag früh ein "tolles" Oberlehrererlebniss, da fährt ein Opa mit dem dazupassenden geschmacklosen Gefährt (aus hessicher Produktion) schön mit 40 vor mir her und freut sich ein Loch ins Ei das er mich mit einer Vollbremsung noch in letzter Sekunde an einer auf gelb springenden Ampel "anketten" konnte. Darauf hin war mir klar, dass ich so nie auf die Arbeit komme, also überhole ich in bei grün aus dem Stand (was bei Fahrzeugen mit Blitz im Grill auch keine schwere Übung ist *buck* ) und er muss mir wenigstens noch passenderweise ein Huppkonzert mit auf den Weg schicken. Hat er sich ja auch als Oberlehrer verdient wenn ich schon so frech bin und bei erlaubten 50 mit 40 überhole *lol* .
Ich glaube wenn ich ihm noch eine Lichthupe mit auf den Weg gegeben hätte dann wäre er wohl geplatzt *suspect* .
 
Diese Verkehrshindernisse überall gehen mir auch dermaßen auf den Sack. Letztens haben sich 2 in ihren Autos an dem Ende einer Seitenstraße (Hauptstraße!) unterhalten so das sie beide Spuren, also Ein und Ausfahrt blockiert hatten! Die reden da seelenruhig und da stand schon vor mir einer der auch schon gewartet hatte. Ich hab dann erstmal Dauerhupe gemacht sonst wären die da noch 5min gestanden.
 
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