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Wichtig!! Wie bitte ich um einen Aufhebungsvertrag?
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The Machine
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Hallo zusammen,
da meine Freundin heute ein Stellenangebot bei mir in der nähe bekommen hat, sollte Sie schnellst möglich aus Ihrem alten Arbeitsvertrag raus.
Allerdings stellt sich nun die Frage, was alles in dieses Anschreiben hineinmuss , damit dieses möglichst Problemlos bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden kann.
Muss Sie zusätztlich noch eine Kündigung schreiben?
Hat vielleicht einer eine Vorlage?
Danke
da meine Freundin heute ein Stellenangebot bei mir in der nähe bekommen hat, sollte Sie schnellst möglich aus Ihrem alten Arbeitsvertrag raus.
Allerdings stellt sich nun die Frage, was alles in dieses Anschreiben hineinmuss , damit dieses möglichst Problemlos bei Ihrem Arbeitgeber eingereicht werden kann.
Muss Sie zusätztlich noch eine Kündigung schreiben?
Hat vielleicht einer eine Vorlage?
Danke
Devastators
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was ist das denn für ein altes Arbeitsverhältnis?
The Machine
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Kündigungsfrist ist : 3 Monate zum Quartalsende, Beschäftigung ist unbefristet
Neue Stelle könnte ab dem 1.4 angetreten werden
Neue Stelle könnte ab dem 1.4 angetreten werden
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Mal mit dem bisherigen Arbeitgeber sprechen! Das würde ich erstmal machen, anstatt ihm einfach so einen Vertrag vorzulegen.
Wenn der auf die Einhaltung der Kündigungsfrist besteht dann ist das so.
Wenn der AG einverstanden ist, kann man einen Aufhebungsvertrag machen und dabei wird der AG ja sicherlich dann auch helfen.
Edit:
Ich habe den Thread mal gemeldet, da er besser ins "Internetrecht & Onlinemedien" passt!
Wenn der auf die Einhaltung der Kündigungsfrist besteht dann ist das so.
Wenn der AG einverstanden ist, kann man einen Aufhebungsvertrag machen und dabei wird der AG ja sicherlich dann auch helfen.
Edit:
Ich habe den Thread mal gemeldet, da er besser ins "Internetrecht & Onlinemedien" passt!
Devastators
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ich denke auch, ohne Einverständnis des AG wird das nichts zum 1.4. frühestens also 1.7.
und bevor das Gemecker losgeht, der Arbeitsvertrag und die damit eingeganenen Kündigungsfristen sind für beide Seiten gültig
und bevor das Gemecker losgeht, der Arbeitsvertrag und die damit eingeganenen Kündigungsfristen sind für beide Seiten gültig
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Ein Aufhebungsvertrag, also eine Einigung zur z. B. vorzeitigen Vertragsauflösung geht nur in beiderseitigen Einvernehmen!
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Das mit den Kündigungsfristen ist schon klar und stand auch nicht zur Debatte.
Problem ist einfach nur, dass das ganze in Worte gefasst werden muss, da der Arbeitgeber dezentral von der Arbeitsstelle sitzt (Vorgesetzter ist in diesem Fall nicht der Arbeitgeber), persönliches Gespräch ist hier auch noch von Nöten
Problem ist einfach nur, dass das ganze in Worte gefasst werden muss, da der Arbeitgeber dezentral von der Arbeitsstelle sitzt (Vorgesetzter ist in diesem Fall nicht der Arbeitgeber), persönliches Gespräch ist hier auch noch von Nöten
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Debaser
Grand Admiral Special
Was würde denn eigentlich passieren, wenn man die Kündigungsfrist nicht einhält? Also mal abgesehen davon, daß man sich wohl sparen kann, ein Zeugnis anzufordern ...
Krankmachen und woanders anfangen kann, denke ich, nach hinten losgehen, weil der alte AG nach dem Gespräch (in dem er auf Einhaltung der KF bestanden hat) weiß, was los ist - aber einfach nicht mehr kommen...? Kann der alte AG den AN dann wegen Nichteinhaltung eines Vertrages verklagen, Schadenersatz verlangen o.ä.? Oder ist es mit der Einbehaltung des Gehalts für die unentschuldigte Fehlzeit getan (eine Vertragsstrafe für diesen Fall sieht ja kein Arbeitsvertrag vor, und der entstandene Schaden für den AG läßt sich auch schwer beziffern!)?
Krankmachen und woanders anfangen kann, denke ich, nach hinten losgehen, weil der alte AG nach dem Gespräch (in dem er auf Einhaltung der KF bestanden hat) weiß, was los ist - aber einfach nicht mehr kommen...? Kann der alte AG den AN dann wegen Nichteinhaltung eines Vertrages verklagen, Schadenersatz verlangen o.ä.? Oder ist es mit der Einbehaltung des Gehalts für die unentschuldigte Fehlzeit getan (eine Vertragsstrafe für diesen Fall sieht ja kein Arbeitsvertrag vor, und der entstandene Schaden für den AG läßt sich auch schwer beziffern!)?
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Hallo Debaser,
wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhält, kann der Arbeitgeber evtl. Schadensersatz verlangen.
Der Schaden muss dann nachgewiesen werden und er muss höher sein als der dadurch gesparte Lohn!
Eine neues Beschäftigungsverhältnis kann der "alte" Arbeitgeber innerhalb der Kündigungsfrist per einstweiliger Verfügung verhindern.
wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsfrist nicht einhält, kann der Arbeitgeber evtl. Schadensersatz verlangen.
Der Schaden muss dann nachgewiesen werden und er muss höher sein als der dadurch gesparte Lohn!
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larsbo
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Also manchmal verstehe ich die Probleme nicht. Auch wenn der Personalverantwortliche nicht am Ort ist. Dann schwingt man halt das Telefon und macht den Mund auf. Sowas bespricht man immer mit seinem AG persönlich und schickt nicht einfach unangekündigt irgendeinen Brief los.
Selbst wenn man das unbedingt schriflich machen will: Einen Formvorschlag kann es da eigenltich nicht geben. Man hat ja keinen Rechtsanspruch drauf, insofern muss da auch nicht irgendwas spezielles drinstehen. Man muss halt seine Wünsche erläutern. Und dabei seine gute Kinderstube zeigen. Auch, dass bereits ein konkretes Angebot von einem neuen AG da ist, und dass man z.B. aus familiären Gründen gerne dieses Angebot annehmen will, darf man seinem AG schon sagen. Der wird es sich dann genau überlegen, ob es sinnvoll ist, jemanden zu zwingen, die Kündigungsfrist einzuhalten. Solche Mitarbeiter sind ja meist eher nicht mehr die motiviertesten. Was man dem AG natürlich klar machen muss (egal ob mündlich oder schriftlich) ist, dass man bis vor Eintritt der nächsten Frist (Ende des Quartals) eine verbindliche Antwort braucht, weil man ja sonst ggf. rechtzeitig kündigen muss.
Mit dem potenziellen neuen Arbeitgeber muss man auch offen reden. Zur Not muss der halt ein Quartal warten. Wenn er einen wirklich haben will, wird das kaum ein Problem sein.....
Selbst wenn man das unbedingt schriflich machen will: Einen Formvorschlag kann es da eigenltich nicht geben. Man hat ja keinen Rechtsanspruch drauf, insofern muss da auch nicht irgendwas spezielles drinstehen. Man muss halt seine Wünsche erläutern. Und dabei seine gute Kinderstube zeigen. Auch, dass bereits ein konkretes Angebot von einem neuen AG da ist, und dass man z.B. aus familiären Gründen gerne dieses Angebot annehmen will, darf man seinem AG schon sagen. Der wird es sich dann genau überlegen, ob es sinnvoll ist, jemanden zu zwingen, die Kündigungsfrist einzuhalten. Solche Mitarbeiter sind ja meist eher nicht mehr die motiviertesten. Was man dem AG natürlich klar machen muss (egal ob mündlich oder schriftlich) ist, dass man bis vor Eintritt der nächsten Frist (Ende des Quartals) eine verbindliche Antwort braucht, weil man ja sonst ggf. rechtzeitig kündigen muss.
Mit dem potenziellen neuen Arbeitgeber muss man auch offen reden. Zur Not muss der halt ein Quartal warten. Wenn er einen wirklich haben will, wird das kaum ein Problem sein.....
The Machine
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So Neuigkeiten, hat mal alles geklappt, allerdings wusste die Chefin auch nicht, was Sie schriftlich an den Träger der Einrichtung schreiben sollten....
Na ja, nach etwas nachforschen hab ich noch rausbekommen, dass es auf keinen Fall eine Kündigung enthalten darf, sondern lediglich die Bitte um einen Auflösungsvertrag....
Na ja, die mündliche Zusae Ihrer Chefin hat Sie, fehlt nur noch die schriftliche Zusage.
Da hatte ich es damals wesentlich einfacher, Kündigung mit einer zwei Wochen Frist, da hatte ich wenig Aufwand beim kündigen..
Na ja, nach etwas nachforschen hab ich noch rausbekommen, dass es auf keinen Fall eine Kündigung enthalten darf, sondern lediglich die Bitte um einen Auflösungsvertrag....
Na ja, die mündliche Zusae Ihrer Chefin hat Sie, fehlt nur noch die schriftliche Zusage.
Da hatte ich es damals wesentlich einfacher, Kündigung mit einer zwei Wochen Frist, da hatte ich wenig Aufwand beim kündigen..
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