Wohnungswechsel und ein weiterer Herr P.

Luanne

Grand Admiral Special
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11.11.2001
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Hallo zusammen!
Der Text ist lang, aber vielleicht nimmt sich ja der eine oder andere etwas Zeit.
Eigentlich wollte ich ja im Offtopic ein wenig von meiner Moppedtour in Schottland berichten. Das muss nun warten, denn stattdessen entstand während meiner Tour ein Problem, dass mich irgendwie an Herrn P. von www.klar-denken.com erinnert.
An sich lustig, aber vielleicht weiß irgendjemand Rat, was ich noch unternehmen kann, denn ich weiß nicht und bezweifele es eigentlich, dass Anwalt und Gericht hier ob des geringen Streitwertes das Richtige sind.


Zur Geschichte:

Wir haben zum 15.6. eine neue Wohnung bezogen. Die alte war zum 31.7. gekündigt und konnte vom Vermieter übergangslos ab dem 1.8. wieder vermietet werden.
Dann traten die neuen Mieter an uns heran und fragten, ob sie die Wohnung schon zum 15.7. später dann zum 12.7. übernehmen können, die Miete würden sie uns anteilig zahlen. Wir willigten ein, zumal wir die Wohnung bei unserem Einzug vor knapp 3 Jahren komplett renoviert hatten und somit keine Auszugsrenovierung anstand, was mit dem Vermieter auch so vereinbart war.
Die Wohnung wurde von uns an den Vermieter übergeben und abgenommen und so erhielten sie die neuen Mieter.
Soweit so gut. Ich vereinbarte dann mit den neuen Mietern noch, dass ich zwei Teppichböden (keine drei Jahre alt und neuwertig) sowie die geänderte Telefonverdrahtung mit anhängender 10 MBit Netzwerkleitung zwischen Wohn- und Arbeitszimmer in der Wohnung belasse. Übernahmekosten wollte ich nicht geltend machen, ich konnte die Teppiche nur nicht weiter verwenden und zum Entsorgen waren sie zu gut erhalten. Die neuen Mieter wollten die Teppiche auch haben und fanden die geänderte Position der Telefondose und die Netzwerkleitungen praktisch.

Nachdem ich nun die Miete anteilig aufgeschlüsselt hatte und um Überweisung der anfänglich 379,93EUR bat (ich hatte mich um die noch bis Ende Juli behaltene Garage verrechnet und korrigierte die Forderung später auf 349,25EUR), kam folgende eMail zurück:

Sehr geehrter Herr S.,

die von Ihnen aufgestellte Mietkostenrechnung kann ich so nicht
akzeptieren. Zum einen liegen mir andere Zahlen vor, es hat den Anschein
als ob von Ihnen die Garage in die Miete eingerechnet wurde, zum anderen
musste die Badezimmerdecke von einer Firma saniert werden (da
anscheinend von Ihnen ein Stromkabel unfachmännisch verlegt wurde).
Ebenso mussten die Badezimmerfliesen und die kompletten Fensterrahmen
professionell gereinigt werden, da hier mit Haushaltsreinigern keine
Säuberung mehr möglich war.

Die dadurch entstandenen Kosten übersteigen die von Ihnen aufgestellte
Rechnung um ca. 150 Euro, vor allem die Reinigung (von Nikotin o.ä.) der
Wandfliesen und Fensterrahmen war sehr zeitintensiv.

Ich bin daher der Auffassung, dass sich unsere Kosten aufgerechnet
haben. Sollten Sie eine gegenteilige Meinung haben, bin ich gerne bereit
dies von einem Gericht klären zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Lars W.


Aha, dachte ich, war ziemlich sauer, lies die Sache etwas sacken und schrieb folgendes zurück:


Sehr geehrter Herr W.,

leider enttäuschen mich Ihre Äußerungen und insbesondere der sofortige Verweis auf eine gerichtliche Entscheidung sehr. Ich war davon ausgegangen, nein, ich hatte Ihrer Aussage vertraut, die Überlassung der Wohnung zu einem früheren als dem mit dem Vermieter vereinbarten Zeitpunkt einfach durch anteiliges Teilen der Miete ausgleichen zu können.

Von professioneller Säuberung und Verlegung eines Stromkabels, welches noch nicht einmal von mir verlegt worden ist - erkundigen Sie sich diesbezüglich vielleicht beim Vermieter - war nie die Rede.

Vielmehr habe ich sie vorab darüber informiert, dass die Wohnung vor weniger als drei Jahren komplett unrenoviert übernommen wurde und daher auch keine Auszugsrenovierung erfolgen würde. Selbst vom Umfang der Renovierungsarbeiten durch uns bei unserem seinerzeitigen Einzug in die Wohnung habe ich ihnen ausführlich berichtet. Diese Schilderungen haben Sie zur Kenntnis genommen und meines Erachtens auch akzeptiert. Weitergehende Absprachen wurden zwischen Ihnen und uns nicht getroffen.

Hinzu kommt, dass wir Ihnen die Wohnung auf Ihr Bitten hin sogar noch vor dem zuvor vereinbarten Termin 15.7.2003 am 11.7.2003 überließen, um Ihnen ein weiteres Wochenende für anstehende Renovierungsarbeiten zu ermöglichen. Die Berechnung der anteiligen Mietkosten erfolgte allerdings erst ab dem 13.7.2003. Netzwerkinstallation und Auslegewaren führe ich jetzt nur der Vollständigkeit halber an, ohne jedoch hieraus irgendeinen Anspruch ableiten zu wollen, da ich Ihnen beides kostenfrei überließ. Beides hätte ich auch ohne weitere Nachfrage entfernen und entsorgen können.
All dieses Entgegenkommen erwidern Sie nunmehr bereits vorneweg mit dem Verweis auf eine gerichtliche Entscheidung.
Darf ich fragen, wieso? Was veranlasst Sie zu einer derartigen Vorgehensweise?
War es ein Fehler, hier ein gewisses Vertrauen voraus zu setzen und die ganze Angelegenheit mündlich und per Handschlag zu regeln?
Wieso haben Sie die von Ihnen angeführten Punkte eigentlich nicht persönlich angesprochen, als wir Ihnen den Garagenschlüssel brachten, zumindest die Fehleinschätzung hinsichtlich des Stromkabels hätte man umgehend richtig stellen können?


Wenn Ihnen andere Zahlen bzgl. der Nebenkosten vorliegen, legen Sie diese doch bitte offen, die von mir verwendeten Zahlen entstammen, wie erwähnt, aus der für 2003 gültigen Nebenkostenabrechnung der Fam. B., basierend aus den Zahlen aus 2002 und der sich daraus ergebenden monatlichen Mietzahlung. Diese Nebenkostenabrechnung kann ich Ihnen selbstverständlich umgehend zur Verfügung stellen.

Ein richtiger Punkt ist allerdings die Garagenmiete, die in der Tat in der Wohnraummiete enthalten war. Die reine Garagenmiete beträgt monatlich 30,68 EUR (vorm. DEM 60,00), diese ist selbstverständlich vom Betrag laut Aufstellung abzuziehen.
Dieses Versehen bitte ich zu entschuldigen, eine korrigierte Fassung der anteiligen Mietkostenaufstellung habe ich beigefügt, der ausstehende Betrag beläuft sich nunmehr auf noch EUR 349,25, von dessen Ausgleich ich noch immer ausgehe.

Mit freundlichen Grüßen,
S.


Folgende Antwort erreichte mich nur kurze Zeit später:

Sehr geehrter Herr S.,

bezüglich des Badezimmers habe ich mich natürlich im Vorfeld bei Herrn
(Vermieter) erkundigt. Demnach wurde das Stromkabel (zur Information vom
Spiegel zur Decke) nicht von Herrn (Vermieter), oder von ihm beauftragten
Personen, verlegt. Daraus ergibt sich zweifelsfrei das besagtes
Stromkabel von Ihnen als Mieter verlegt wurde, ob von Ihnen persönlich
ist dabei meiner Auffassung nach unerheblich. Herr (Vermieter) versicherte
mir vielmehr, dass das Badezimmer vor drei Jahren renoviert wurde.

Die Säuberung der Badezimmerfliesen und aller Fenster bzw. Fensterrahmen
wurde von uns deshalb an eine Firma vergeben, weil wir mit
handelsüblichen Reinigern den Nikotinschmutz nicht entfernen konnten.
Zwischen unrenoviert und seit längerer Zeit nicht gereinigt besteht,
zumindest für meine Lebensgefährtin und mich, ein großer Unterschied.
Das gleiche gilt für die von Ihnen angeführte "Netzwerkinstallation".
Ich persönlich, als Microsoft Certified Systemengineer, halte ein auf
Putz verlängertes Telefonkabel für eine äußerst freizügige Auslegung von
Netzwerkinstallation. Wobei ich an dieser Stelle klarstellen möchte,
dass weder die Auslegeware noch sonst irgendetwas von uns gegen
Bezahlung übernommen worden wäre. Es ist meines Erachtens vielmehr so,
das durch die Überlassung der Auslegeware Ihnen Entsorgungskosten
erspart wurden.


Des Weiteren werde ich für weitere Email-Korrespondenz nicht mehr zur
Verfügung stehen. Ich möchte Sie bitten weitere Forderungen schriftlich
(möglichst per Brief) an mich zu senden, ich werde dann einen Anwalt mit
der Wahrung meiner Interessen beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen
Lars W.


Anmerkung: Im Bad wurde nie geraucht, die Fenster wurden samt Rahmen regelmäßig
gereinigt und das Stromkabel im Bad wurde nicht von uns verlegt, dass habe ich
heute mit dem Vermieter telefonisch übereinstimmend geklärt.

Mann! Ein "Microsoft Certified Systemengineer", was ist das eigentlich? Ein Gott?

Trotz Verbots schrieb ich dann noch einmal zurück:


Sehr geehrter Herr W.,

mir ist immer noch nicht eingängig, warum Sie die Kommunikation auf diese Art und Weise führen?
Was ist eigentlich vorgefallen, außer dass wir Ihnen wunschgemäß die Wohnung zu Ihrem Vorteil früher überlassen haben? Warum führen sie Gericht und Anwalt ins Feld, wo ich doch nur die zwischen uns vereinbarte Ausgleichszahlung für Juli 2003 erbitte? Sie haben die Wohnung wie gesehen angemietet - nicht von mir - und wussten um den nach Meinung aller Beteiligten guten Allgemeinzustand.

Es war Ihr Wunsch, ob wir es Ihnen ermöglichen könnten, die Wohnung früher zu erhalten. Diesem Wunsch sind wir zweimalig nachgekommen, selbstverständlich im gegenseitigen Einverständnis darüber, dass Sie die Miete für Juli 2003 anteilig übernehmen, dieser Vorschlag wurde im Übrigen von Ihnen beiden unterbreitet. Sie haben mich schon während Ihrer Renovierungsarbeiten schriftlich ersucht, Ihnen die Kostenaufstellung per eMail zu übermitteln.

Warum also treten Sie nunmehr von allen Aussagen zurück und verweisen stattdessen auf Anwälte und Gerichte, wenn Ihnen doch der Gefallen, um den Sie baten, erwiesen wurde?
Ich habe die Wohnung an den Vermieter übergeben und an Sie wurde die Wohnung entsprechend übergeben.
Ich bitte Sie, Ihre Einschätzung der Lage und der Verantwortlichkeiten zu überdenken.

Vielleicht wäre es ohnehin besser, wir besprächen die Angelegenheit einmal persönlich oder nähmen zumindest telephonisch Kontakt auf, die Schriftform, dazu gehört meines Erachtens auch der elektronische Brief, ist da manchmal etwas unpersönlich und neigt dazu, den eigentlichen Sinn einer Aussage falsch zu übermitteln.

Weiterhin bin ich davon überzeugt, dass sich die Sache ohne Einschaltung von Gerichten und Anwälten regeln lässt, denn schließlich handelt es sich wahrscheinlich eher um ein Missverständnis, zumindest aber um keine große Sache.

Wie erwähnt, leite ich keine Ansprüche aus der Überlassung der Auslegeware und der Verkabelung ab. Die Verkabelung des Telephonanschlusses erfüllte zumindest bei mir problemlos den ursprünglich genannten Zweck Netzwerk und ISDN, auch wenn ein Profi dieses natürlich nicht als Netzwerkinstallation ansehen darf.
Die Erwähnung diente lediglich der Klarstellung, dass wir Ihnen freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit entgegengetreten sind. Dass Sie dieses Entgegenkommen nun mit dem Ausgleich der Mietkosten erwidern, war und ist für mich eine selbstverständliche Angelegenheit, die mit die Grundlage des menschlichen Zusammenlebens darstellt.

Wie auch immer, wenn es Ihnen Recht ist, nehme ich die Auslegeware umgehend zurück und rüste auch die unfachmännische Verdrahtung der Telephonleitung zurück, schließlich ist sie seinerzeit mit Hinblick auf das Zurückrüsten vorgenommen worden. Wenn es Ihnen also, auch im Nachhinein lieber ist, dass ich die Verdrahtung und die Auslegeware entferne, so biete ich Ihnen dieses hiermit an. Ich habe Ihnen dieses auch seinerzeit angeboten, es wäre überhaupt kein Problem gewesen; ich halte dieses Angebot nunmehr aufrecht.

Zusammenfassend sehe ich die Angelegenheit weiterhin so, dass Sie an uns herangetreten sind, uns um die vorzeitige Überlassung der von Ihnen bereits zum 1.8.2003 fest angemieteten Wohnung baten und wir Ihnen dieses mit dem Einverständnis des Vermieters ermöglicht haben, Sie sicherten uns in diesem Zusammenhang die Übernahme der anteiligen Miete zu.
Auf diese gegenseitigen Absprachen vertraue ich auch weiterhin, rechne mit der Begleichung der anteiligen Mietkosten gemäß revidierter Aufstellung vom 28.8.2003 und verbleibe

mit freundlichen Grüßen.

S.


Das ist der jetzige Stand. Mal sehen, ob noch eine Antwort kommt.
Dagegen vorgehen kann ich kaum, eine Internetseite kann ich davon bestimmt
erstellen. Darf ich darin eigentlich Namen nennen? Eine eigene Domain hat er
schließlich, post-laborem.de oder so ähnlich *gg*

Enttäuscht bin ich allemal,

Luanne, den Fettdruck nur der besseren Lesbarkeit wegen verwendend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab alles durchgelesen und muss sagen, dass ich solch einen Ton auch gar nicht gern hören würde. Die meisten Sachen lassen sich doch normal im Gespräch klären, warum immer gleich Anwalt?
Es scheint so, als ob das alles nur mündlich abgesprochen wäre und er sich jetzt nicht mehr dran halten tut. Ich bin zwar kein Jurist, aber die Handhabe wird wohl schwierig sein. Noch bist du ja Mieter, mache doch morgen einfach mal von deinem Mietrecht Gebrauch und zieh wieder ein bis Sonntag ;)

Toonfish


PS: In der letzten Mail solltest du den Namen noch wegeditieren ;)
 
Original geschrieben von Toonfish
Hab alles durchgelesen und muss sagen, dass ich solch einen Ton auch gar nicht gern hören würde. Die meisten Sachen lassen sich doch normal im Gespräch klären, warum immer gleich Anwalt?
Es scheint so, als ob das alles nur mündlich abgesprochen wäre und er sich jetzt nicht mehr dran halten tut. Ich bin zwar kein Jurist, aber die Handhabe wird wohl schwierig sein. Noch bist du ja Mieter, mache doch morgen einfach mal von deinem Mietrecht Gebrauch und zieh wieder ein bis Sonntag ;)

Toonfish


PS: In der letzten Mail solltest du den Namen noch wegeditieren ;)

Ups! Editiert ;D
Nein, einziehen ist nicht mehr. Der Vorgang war im Juli 2003. Er hat die Whg. offiziell
seit dem 1.8. und sie von uns bereits am 12.7. bekommen.
Natürlich wurde nichts schriftlich vereinbart, daran hätte ich auch oder gerade wegen
des freundlichen Umgangs bei der genannten Absprache nie gedacht.
 
Original geschrieben von Luanne
...
Ich persönlich, als Microsoft Certified Systemengineer, ...

Könnte eine Win-Lizenz sein. Der Spinner ist im Besitz eines Mirkosoft certifizierten Betriebsystems, döhs er engineered -> Bediener eines certifizierten Mirkosoft-Systems. ;D

"... entstandenen Kosten übersteigen die von Ihnen aufgestellte Rechnung um ca. 150 Euro ..." d.h. deine ursprunglichen EUR 380,- + 150,- ?
Noooo, das würde ich garnichtmal so als "geringen Streitwert" einschätzen - vor allem ist es absolut frech, die Kosten einer "prof." Fensterrahmenreinigung von dir einfordern zu wollen. Ich gehe davon aus, dass er die Wohnung vorher besichtigt hat.

Kann sein, "als Microsoft Certified Systemengineer" der "dich bitten möchte, weitere Forderungen schriftlich (möglichst per Brief) an mich zu senden", denn sonst "werde ich einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen" :] ...
... versucht er halt, dich mit Maulaufreissen einzuschüchtern und unter Druck zu setzen. Ich würde mich mit einem Anwalt besprechen, wie die Chancen stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wahrscheinlich verdient man bei MS nicht wirklich gut - sonst würde man als Mieter nicht solche Attacken führen. Wie es für mich aussieht, will er sich einfach um die Miete drücken und bis zum 01.08. kostenlos wohnen! :[

Dein Nachmieter führt auf, dass er 150€ Reinigungkosten hatte. Dann muss er aber trotzdem die Kostendifferenz von der Miete (349€) zu den 150€ begleichen! Sprich 200€ behält er jetzt zu unrecht ein!

Hast Du Fotos gemacht bevor Du ausgezogen bist? Hat er Fotos von dem "unhygenischem" Zustand?

Ich denke mal Du hättest gute Chancen im Rechtsstreit, da Du die Wohnung an den Vermieter übergeben hast! Er hat sie Dir abgenommen und für ok befunden. Also können keine gravierenden Mängel vorgelegen haben. (Vermieter sind da sehr penibel)

Es ist zum würgen, dass man heute wirklich alles schriftlich fixieren muss und nicht mehr auf das bloße Wort vertrauen kann - was wird bloß aus den Menschen? (ist jetzt eher rhetorisch - soll keine Diskussion werden ;) )
 
Ich habs nicht ganz gelesen, weil ich zuerst folgendes wissen möchte:

1. Gab es eine also keine schriftliche Fixierung der Abrede dafür aber Zeugen?
2. Was genau steht im Mietvertrag. Besenrein oder sowas?
3. Fensterrahmen innen oder auch aussen?
4. Darf ich das so verstehen, dass "bauliche" Veränderungen mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen wurden?
5. Was genau wurde mit dem Vermieter vereinbart? (schrftl. keine Renovierung?)
6. Hat der Nachmieter vor der Einschaltung einer Firma den Vermieter angesprochen?
 
Original geschrieben von SUNSHINE
Ich habs nicht ganz gelesen, weil ich zuerst folgendes wissen möchte:

1. Gab es eine also keine schriftliche Fixierung der Abrede dafür aber Zeugen?
2. Was genau steht im Mietvertrag. Besenrein oder sowas?
3. Fensterrahmen innen oder auch aussen?
4. Darf ich das so verstehen, dass "bauliche" Veränderungen mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen wurden?
5. Was genau wurde mit dem Vermieter vereinbart? (schrftl. keine Renovierung?)
6. Hat der Nachmieter vor der Einschaltung einer Firma den Vermieter angesprochen?

1. Nein, keine schriftliche Fixierung, mündliche Absprache zwischen uns und beiden Neumietern, der Vermieter wurde informiert, um Erlaubnis gefragt und hat zugestimmt.
Beim gestrigen Telefonat konnte er sich auch an diese Absprache erinnern.
2. Der Mietvertrag ist ein Standardwerk "Haus und Grund". Die Modalitäten der
Übergabe wurden mit dem Vermieter einvernehmlich abgesprochen, die Wohnung wurde mit
Abnahmenotiz (schriftlich) vom Vermieter besenrein abgenommen, selbst die Kaution habe
ich schon bis auf 100 EUR zur Begleichung der Nebenkosten (es werden wegen der Gaspreise
hohe Heizkosten anfallen) zurück erhalten. Seitens des Vermieters gab es bei der Abnahme
keine Beanstandungen.
3. Fensterrahmen laut Neumieter innen, wobei das Arbeitszimmer das einzige ist, in dem
regelmäßig geraucht wurde, niemals aber das Bad (mit seinen 4 m²).
4. Es wurden von uns keine baulichen Veränderungen vorgenommen, was mir der Vermieter
auch bestätigt hat. Das erwähnte Stromkabel wurde nicht von uns verlegt.
5. Nach Rücksprache mit dem Vermieter erfolgte keine Absprache, ihm war der ganze
Vorgang bis gestern nicht bekannt. Der Vermieter wurde über die ganze Geschichte
gestern von mir informiert und bat um Zusendung der eMail-Korrespondenz.

Fragen von Badmoon und Provos:
Er schreibt, dass seine Gesamtkosten die anteilige Miete um 150EUR übersteigen,
was wieviel gekostet hat, schreibt er nicht.
Ja, er hat die Wohnung vorher besichtigt, er hatte den Mietvertrag auch schon
unterschrieben, als er uns um eine frühere Überlassung mit Kostenausgleich der Wohnung bat.
Nein, ich habe keine Fotos, er hat keine erwähnt.
 
Klare Sache. Du hast ihm die Wohnung untervermietet für die Zeit 11.07.2003 - 31.07.2003. Der Zustand der Fenster und alles andere ist dabei völlig egal und sein Problem. Er hat die Wohnung so genommen, wie er diese gesehen hat. EIn Berufen auf gesehene Mängel ist nicht möglich.
Ich rate an, diese Forderung auf jeden Fall gerichtlich geltend zu machen.
 
servus,

denke auch das du in dem fall einer nichteinigung, ruhigen gewissens einen anwalt konsultieren kannst.
andererseits gehe ich aber schon von einer gütlichen einigung aus, zumal es sich so liest als stände der vermieter hinter dir.

übrigens wird er sich ganz schön argern, solch einen typen in die wohnung gelassen zu haben...........u. dann auch noch einen "Microsoft Certified Systemengineer"
 
MCSE / Microsoft Certified Systems Engineer:
(http://www.microsoft.com/germany/ms/zertifizierung/program/mcse.htm)

Mithilfe der Zertifizierung zum MCSE wird es Ihnen möglich:

* Informationssysteme zu planen, einzurichten, zu erhalten und zu unterstützen.
* in einer Vielzahl von System-Umgebungen mithilfe des Microsoft Windows-Betriebssystems und der Microsoft Server-Software zu operieren.

Im Klartext: Er arbeitet evtl. irgendwo als Netzwerkadmin/supporter mit Windows o.ä. und hat ein von Billyboy (computer-)unterschriebenes Zertifikat. (Ähnlich wie beim Handwerker ein Gesellenbrief). Aber irgendwie peinlich, dass er seinen Titel nichtmal richtig schreiben kann. Wahrscheinlich hat er das Zertifikat unter NT 4 erworben ;D
 
Original geschrieben von Redcliff
servus,

denke auch das du in dem fall einer nichteinigung, ruhigen gewissens einen anwalt konsultieren kannst.
andererseits gehe ich aber schon von einer gütlichen einigung aus, zumal es sich so liest als stände der vermieter hinter dir.

übrigens wird er sich ganz schön argern, solch einen typen in die wohnung gelassen zu haben...........u. dann auch noch einen "Microsoft Certified Systemengineer"

Ja, der Vermieter ist buchstäblich aus allen Wolken gefallen und sagte mir zu, sich
mit seinen neuen Mietern in Verbindung zu setzen, und das, obwohl ihm die Angelegenheit
zwischen uns und den Neumietern eigentlich egal sein könnte und er vielmehr an einem
guten Verhältnis zum neuen Mieter interessiert ist.
Er sagte mir zu, sich in der Sache noch bei mir zu melden, das warte ich erstmal ab.

Rechtsschutzversicherung habe ich natürlich nicht, in den vergangenen 36 Jahren bestand
auch nie die Notwendigkeit dazu und auch in diesem Fall hätte ich im Traum nicht daran
gedacht, dass es sich so entwickelt. Dann hätte ich die Schlüsselübergabe ja am
1.8.2003 um exakt 0:00 Uhr vorgenommen.
Vielleicht bin ich einfach zu naiv und sollte hinter jedem, der etwas von mir möchte
gleich einen Bösewicht vermuten, ich Depp. *grunz*
 
Tja so ne Wohnunsübergabe kann ganz schön Nerven kosten.

Aber wenn dein Vermieter hinter dir steht, dann ist das schon einiges wert.

Wenn ich jetzt alles richtig gelesen habe, hat es ein Übergabeprotokoll gegeben.

Wenn dort keine Mängel vermerkt sind, sprich alles in Ordnung ist, ist das schon die halbe Miete.

Schon komisch das er gleich so auf den Busch haut. Schätze mal auf Einschüchterungsversuch.

Mal schauen was der Vermieter bewirkt. Vor allem hat er ja behauptet, mit dem Vermieter in Kontakt getreten zu sein (Kabel), wenn der aber nichts weiss, spricht das wohl Bände, oder?

Viel Glück jedenfalls.

Gruss

Hille
 
War - trotz Juristerei - mal in ähnlicher Situation. Nette Leute, da lässt man nicht den Formalisten raushängen und dann hat es sich bitter gerächt. Seit dem: Vertrag (kommt nicht ohne Grund von "vertragen")
 
So, Neuigkeiten:
1. Wie erwartet, antwortet Herr L. auf meine letzte eMail wie angekündigt nicht mehr,
wahrscheinlich hat er meine Adresse sogar ausgefiltert.
2. Ich hab' doch etwas Schriftliches! Da Herr L. bereits vor unserer Übergabe der
Wohnung an den Vermieter Zugang zu derselben hatte, hinterließ er mir seinerzeit
eine unterschriebene Notiz, in der er mir mitteilte, dass er irrtümlicherweise
unseren Schrubber ruiniert hat und mich bittet, diesen zu ersetzen. Die Kosten dafür
würde er zusammen mit der Miete überweisen . Darüberhinaus bat er um meine
Bankverbindung per eMail.
Diese Notiz habe ich nur aufgehoben, weil darauf seine eMail-Adresse vermerkt ist. :D

Aber wie es aussieht, werde ich wohl jetzt um ein anwaltliches Schreiben mit Fristsetzung
nicht umhin kommen. :-/
 
Ich würde dann auch nicht weiter diskutieren sondern ab zum Anwalt und den Mietanteil einklagen.
Beweise hast Du genug, solltest zuvor aber zur Sicherheit noch den Vermieter informieren... nicht das er plötzlich wieder anderer Meinung ist :]
 
Und ich würde abwarten, was Dein ehemaliger Vermieter erreicht...

TGBender
 
Ich hasse solche Leute ,welche das Vertrauen von Leuten auf diese Weise ausnutzen und sich diverse Ausreden einfallen lassen um irgentwelchen Anspruchen zu entgehen .Gerade wenn man ihnen wie Du auch noch so einen Gefallen getan hat .Aber in unserer Ellenbogen Gesellschaft scheint sowas wohl leider "normal" zu sein .Alles Egoistenschw.....
Eigentlich bin ich der Meinung, das man nicht immer alles schriftlich machen sollte sondern auch auf mündl. Absprachen eingehen sollte.

Bei unserer Wohnungssuche gingen wir nach einer privaten Besichtigung sofort zur WBG und machten den neuen Vertrag klar .Ein paar Tage später gingen wir zu den Altmietern und versuchten nun alles übliche auszuhandeln was Notwendig ist .
Sie hatten eine Einbauküche und wollten für diese 3000DM haben .Noname Möbelroller .
Da dies eindeutig zu teuer war wollten wir diese runterhandeln wobei sie uns Mitteilten ,das diese Wohnung nur mit Einbauk. zu haben ist . ;D
Nun da erfuhren sie das wir bereits einen Mitvertrag haben . :o
Und da ging das Geheule los ....die Umzugskosten ins neue Haus ...und wir wollten doch von dem Geld etc.....
Einige Zierleisten hingen auch schon auf Pick 7 wobei auch die 3 Kinder immer alles pfleglich behandelt haben .
Nun nicht unser Problem mit ihren Kosten ,wir erheben ja auch keine Kosten auf unseren Nachmieter .
Geboten haben wir dann 1500 DM die nach Aussage eine Freundes und Besitzer eines Küchenstudios immer noch zu viel waren .
Auf dieser Angebot sind sie dann auch nicht eingegangen .Dann haben wir gesagt gut wenn es für sie kein Problem darstellt ihre "gute Küche " auszubauen ......bitte schön bauen sie . ;D Gesichter wie )((
Verkauft haben sie sie dann für 800 DM wie wir Erfahren haben .
Um ihren Finanziellen Verlust in Grenzen zu halten ,boten wir ihnen an 1 Monat früher auszuziehen und dementsprechen die Monatsmiete zu Übernehmen . Sie waren erfreut und sagten zu .
Eine Woche später klingelte das Telefon und die Gute Frau sagte mir am Telefon ,das sie es nicht schaffen würden mit dem Einzug und das wir die Wohnung erst 14 Tage später übernehmen können evtl nur 1 Woche später .Ich erwiderte ,
das dies kein Problem sei .
Einige Stunden später stand der Mann bei meiner Frau auf Arbeit und wollte einen Vertrag unterzeichnet haben wo wir 14 Tage später einziehen und die volle Monatsmiete
bezahlen sollten . ??? :[
Wie gierig kann man denn nur sein ? Der Mann ein Charismatiker berief sich dabei auf unsere Zusage der vollen Monatsmiete .Und machte ein Radau bei Frauchen auf Arbeit.
Kopf schüttel .

Als Danksagung verstoften sie uns das Abflussrohr vom Kloh und Badewanne .
Leider musste ein Freund bei der ersten Trockenbesichtigung sehr Nötig sein Geschäft machen ,wobei ich ihn dringlichst darauf Hinwies das das keine gute Idee sei.Auf Anraten das Geschäft zu verdrücken und ein paar Minuten zu warten wieß er nur auch seine Dringlichkeit hin und erleichterte sich .Nun nach dem spülen schwamm die Dringlichkeit in ihrer ganzen Größe hoch oben in der Schüssel um wider sehr langsam abzusacken , ;D
Da war sein 2tes Problem *buck* *buck*
Nachdem wir uns vor lachen beruhigt haben ,hat er dann mit Geduld und einem Eimer Wasser aus 1.5 Höhe seine Werk beendet .


Nachsene Post haben wir mit dem Vermerk " Versaut und gierig" wider eingeworfen .
 
Neues von der Front: ;)

Der Vermieter rief mich heut' an und erzählte, dass er mit Herrn W. nach Durchsicht
des zugesandten Mailverkehrs gesprochen hat.
Dabei behauptet Herr W., ich hätte mich noch nicht wieder schriftlich bei ihm gemeldet.
Also filtert er meine eMails heraus.
Die Entgegnung des Vermieters darauf war, dass es eigentlich keines weiteren
Schriftwechsels bedürfe und ich schlicht und einfach auf den Geldeingang warten
würde, was völlig in Ordnung ginge und selbstverständlich sein sollte.
Er fragte ihn dann noch, was er (Herr W.) wohl von "dem Mann in der schwarzen Robe"
erwarten würde, ob er sich mal überlegt hätte in was er sich da hineinbugsieren
könnte und wie er seine Chancen denn bewertet? Darauf sei Herr W. dann "etwas kleinlaut"
geworden. ;D ;D ;D
Dann verwies er noch darauf, dass es genau diese Nickeligkeiten seien, die ständig im
Fernsehen zu sehen seien und die verantwortlich für die Überlastung der Gerichte sind.
Das fand' ich gut!
Parallel dazu haben wir Herrn L. anwaltlich zur Zahlung innerhalb einer gesetzten
Frist aufgefordert; kostet 55 Euro, wenn ich darauf sitzen bleibe, ist es mir das
Wert.
Mal sehen, ob sich auf meinem Konto in den nächsten Tagen nicht noch etwas tut.
So schlechte Mieter waren wir dann wohl doch nicht. 8)
 
Also die Story is ja wirklich ganzschön heftig!
Sieht wohl so aus, als wenn man als ehrlicher und anderen
(am Anfang als nett erscheinenden) Leuten vertrauender Mensch
in der heutigen Gesellschaft NIX mehr verloren hat.
Muß man denn ALLES erst immer schriftlich fixieren?!? *noahnung*

Wünsch Dir auf jeden Fall, daß Du an dein Geld kommst (hattest
ja wenigstens ´nen netten Vermieter)


freak4
 
Original geschrieben von Luanne
Neues von der Front: ;)

Der Vermieter rief mich heut' an und erzählte, dass er mit Herrn W. nach Durchsicht
des zugesandten Mailverkehrs gesprochen hat.
Dabei behauptet Herr W., ich hätte mich noch nicht wieder schriftlich bei ihm gemeldet.
Also filtert er meine eMails heraus.
Die Entgegnung des Vermieters darauf war, dass es eigentlich keines weiteren
Schriftwechsels bedürfe und ich schlicht und einfach auf den Geldeingang warten
würde, was völlig in Ordnung ginge und selbstverständlich sein sollte.
Er fragte ihn dann noch, was er (Herr W.) wohl von "dem Mann in der schwarzen Robe"
erwarten würde, ob er sich mal überlegt hätte in was er sich da hineinbugsieren
könnte und wie er seine Chancen denn bewertet? Darauf sei Herr W. dann "etwas kleinlaut"
geworden. ;D ;D ;D
Dann verwies er noch darauf, dass es genau diese Nickeligkeiten seien, die ständig im
Fernsehen zu sehen seien und die verantwortlich für die Überlastung der Gerichte sind.
Das fand' ich gut!
Parallel dazu haben wir Herrn L. anwaltlich zur Zahlung innerhalb einer gesetzten
Frist aufgefordert; kostet 55 Euro, wenn ich darauf sitzen bleibe, ist es mir das
Wert.
Mal sehen, ob sich auf meinem Konto in den nächsten Tagen nicht noch etwas tut.
So schlechte Mieter waren wir dann wohl doch nicht. 8)

So ists Recht.
Ich finde es toll, dass du dir nicht alles gefallen lässt und alle Register ziehst.

Es gibt soviele Betrüger auf der Welt...

Man sollte sich gegen sie wappnen.

Ich wünsche dir, dass du das Geld zurückbekommst.
:)
 
Es geht weiter:
Am 12.9. lief die Zahlungsfrist (per Anwalt gesetzt) aus, am 12.9. erreichte
meine Anwältin folgendes Fax:

"Sehr geehrter Herr S.,

nach Rücksprache mit meiner Lebensgefährtin, ist mir aufgefallen, dass wir telefonisch
die Übernahme der Kaltmiete vereinbart haben. Dies ist auch insofern Richtig, da Herr
B. (Vermieter, Anm. d. Verf.) die von Ihnen geleisteten Nebenkosten taggenau abrechnen
wird. Ferner versicherte mir Herr B., dass sich unsere Mietverträge, d.h. auch im
Mietpreis, nicht voneinander unterscheiden. Daher beträgt die Kaltmiete 419,26 Euro
und nicht wie von Ihnen angegeben 449,94 Euro. Daraus ergeben sich für den Zeitraum
von 19 Tagen 256,88 Euro Kaltmiete.

Die Überweisung von 256,88 Euro habe ich heute bei der Stadtsparkasse eingereicht.

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt erkenne ich mit diesem Schreiben keine
Rechtsansprüche an.
Dieses Schreiben wird Ihrer Anwältin vorab per Fax zugesandt.

Mit freundliche Grüßen,

Lars. W.


Der Text ist original, die Fehler in Rechtschreibung und Interpunktion sind nicht von
mir, ehrlich.
Die unterschiedliche Höhe der Kaltmiete beruht auf der Miete für die Garage,
die ich fälscherlicherweise zunächst von ihm eingefordert hatte. Dafür hatte ich
mich umgehend (s.o.) schriftlich und in aller Form entschuldigt und ihm den
korrekten Betrag inclusive neuer Kostenaufstellung zugesandt.
Diese Nachricht hat er auch erhalten, da er auf die entsprechende eMail antwortete
und meine Nachricht als Zitat anführte (Microsoft Outlook sei dank *grins* )
Was er hier versucht ist, sich um die nicht zählerabhängigen Nebenkosten
wie Grundsteuer, Schornsteinfeger, Hausmeister, Allgemeinstrom, Gartenpflege, etc.
zu drücken.
Ich habe natürlich umgehend mit meinem ehemaligen Vermieter telefoniert, welcher
mir meine Einschätzung bestätigte:
Zwischen ihm, dem Vermieter Herrn B., und mir bestand ein Mietvertrag bis
einschließlich 31.7. Logischerweise habe ich die Miete samt Nebenkosten
bis zum 31.7. zu entrichten. Lars W. zahlt dann ab 1.8. die Miete samt NK,
kraft des dann geltenden Mietvertrages.
Natürlich wird der Vermieter mir die NK für die letzten 19 Tage des Juli nicht
erstatten und sie von Lars W. einfordern, denn für diese Zeit hat er mit Lars W.
keinen Vertrag. Ferner sagte mir der Vermieter, dass er Lars W. auch über diesen
Sachverhalt informiert hat.
Wie gesagt, außen vor sind natürlich Kosten für Strom, Gas und Wasser, die
tatsächlich taggenau abgerechnet werden, nämlich von den Stadtwerken und meinem
Energieversorger. Diese Kosten habe ich auch nie von Lars W. verlangt.

Ganz toll ist die Einleitung "Nach Rücksprache mit meiner Lebensgefährtin...."
irgendwie merkt dieser legasthenische Microsoft Certified Systemengineer
gar nicht, wie er sich der Lächerlichkeit preisgibt... *lol*

Immerhin, 256,88€ will er anweisen, die sind zwar bis 18.9.03 noch nicht eingegangen,
aber irgendwer scheint ihm wohl gesteckt zuhaben, dass er da nicht kostenlos
herauskommt. Der gesetzten Frist bis 12.9.03 (Zahlungseingang) ist er damit auch
nicht nachgekommen, was wiederum Auswirkungen darauf haben kann, wer letztlich die
Anwaltskosten trägt.

Mittlerweile sieht die Sache also nicht mehr so schlecht aus, lästig und unnötig
bleibt sie dennoch.

Ach ja: Telefonisch haben Lars W., seine Lebensgefährtin und ich gar nichts vereinbart,
die Absprache erfolgte persönlich, aber das ist auch nebensächlich.

Wie geht es weiter? Wir, d.h. meine Anwältin, wird ihm noch ein letztes Mal schreiben,
dann ist Schluss mit lustig und wir tragen zur weiteren Überlastung des Amtsgerichts
bei.
 
Wenn Du ihn schon vor Einschalten der Anwältin unter Fristsetzung gemahnt hattest oder ein Termin zur Zahlung vereinbart war, dann muss er auch die Anwaltskosten zahlen.
Die Nebenkosten müssen noch gefordert werden. Zur Not Mahnverfahren.
 
Die erste Fristsetzung erfolgte erst mit dem ersten anwaltlichen Schreiben,
die Kosten werde ich wohl tragen müssen, was aber verkraftbar ist.
Danach (weiteres Schreiben) sollte das eigentlich anders aussehen.
 
So, mittlerweile ist ein Scheck über die anteilige Wohnraumkaltmiete eingegangen. ;D
Nun behauptet der Dussel, die Nebenkosten würde der Vermieter für Juli mit ihm
direkt abrechnen. *lol*
Ich hatte einen Mietvertrag für den ganzen Juli, er ab August und der Vermieter
wird natürlich keine Nebenkosten für einen Zeitraum einfordern, für den kein Vertrag
bestand. Ich weis gar nicht wie doof machen sein können.
Egal, wir haben schonmal den Großteil der Kohle und der Rest bleibt spannend.
Damit kommen dann auch die Kosten des Anwalts auf ihn zu, da die Inverzugsetzung
nunmehr eindeutig ist (hoffe ich).
 
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