Erneuerung der Fernsehprogrammversorgung

elck

Fleet Captain Special
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Hallo,

vor etwa einem Monat teilte uns der Vermieter mit, dass er neue Fernsehkabel verlegen lassen möchte. Diese wären von Kabel-Deutschland. Durch die neue Versorgung durch Kabel-Deutschland würden uns neue Kosten entstehen, was wir nicht akzeptieren. Ohne irgendeine Umfrage, ob die Kabel gelegt werden sollen, wurde das Quasi im Alleingang des Vermieters entschieden. Die Kabelverleger kamen vor zwei Wochen, und verlegten bereits die meisten Kabel im Haus. Da wir, sowie eine andere Mieterin zu dem Zeitpunkt nicht konnten, konnten die Kabel nur bis in unser Stockwerk verlegt werden. Als wir unsere freie Zeit genannt hatten, in dem sie kommen könnten (was wir eigentlich nicht wollen!), meinten sie zu uns, da könnten sie nicht. Nun bekamen wir ein Schreiben von der Hausverwaltung.

"Wir fordern sie letztmalig auf, den Zutritt zu ihrer Wohnung und auch zum Keller am xx-xx-xx in der Zeit von xxxx bis xxxx zu gewähren! Das alte Hausnetz wird im Anschluss abgeschaltet und wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ab diesem Zeitpunkt auch kein Fernsehprogramm über die alte Kabeldose zu empfangen ist! Rein vorsorglich teilen wir ihnen bereits schon heute mit, dass wir nach Ablauf der v.s. Frist unseren Anspruch auf Duldung für die Erneuerung der Hausverteileranlage gerichtlich durchsetzen werden!"

Somit zwingen sie uns praktisch, die Zusatzkosten zu bezahlen, und ebenso die Kabel bei uns verlegen zu lassen, dass zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl. Wenn wir die Kabel nicht bei uns Verlegen lassen, bekommen die Mieter über uns auch keine Kabel, da die Kabel wohl durchgezogen werden müssen. Da in zwei anderen Wohnung auch bereits die Decken(!) runterfielen, habe ich keine Lust dass da irgendwas rumgebohrt wird, ohne mich zu Fragen ob ich das überhaupt haben will. Auf unsere Einwände hin, wir wollen das nicht haben, meinten sie, wir können das nicht ablehnen.

Können die das alles so durchsetzen?

Gruß
 
Sowas hatte mein Schwiegermutter auch. Sie hat es allerdings nicht eingesehen mehr zu zahlen. Trotzdem hat/musste sie die Leitung in ihrer Wohnung neu verlegen lassen.
Jetzt hat sie allerdings ihren Kabelvertrag/Anschluss gekündigt und sich einen DVB-T Receiver gekauft.
 
Da Ihr keine Besitzer sonder Mieter seid müsst Ihr den Zugang zur Wohnung gewären.
Aber Ihr müsst keinen Vertrag mit KD abschliessen denn KD muss eine Analoge Grundversorgung bereitstellen.
Die Grundversorgung muss mindestens der Sender des DVB-T entsprechen.
Wir hatten hier den gleichen Fall und viele Miete incl.wir sind auf den Bauernfang von KD reingefallen weil sie sagten man müsste einen Vertrag abschliessen um Fernsehen zu können.
Erst der Vermieter hat die Mieter dann aufgeklärt und gesagt das KD nur die Hausanlage für den Digitalen Empfang umstellt und man weiterhin für 5.95€ im Monat die normalen Analogen Programme empfangen kann.
MFG
 
@elck,

seh es doch positiv. Wenn du digitales Kabel hast bekommst du die derzeit beste Übetragung für's Internet. Und kannst wenn du magst deinen Telefon-/ DSL-Anschluss portieren lassen und sparst womöglich auch noch Geld ein. Und falls du einen Flachbildfernseher verwendest wirst du den Vorteil von DVB-C schnell lieben lernen. Besseres Bild, mehr Sender, mehr Features.

Wenn man das alles nicht benötigt, dann wechsel auf DVB-T ist halt von der Bitrate eher suboptimal. Aber besser als analog.
 
Da Ihr keine Besitzer sonder Mieter seid
Als Mieter ist man der Besitzer, nur nicht der Eigentümer.
Als Besitzer hat man etwas, als Eigentümer gehört einem etwas. Klaue ich dir deinen Monitor bin ich der Besitzer und du der Eigentümer.

Für TV Empfang einfach mal bei eBay nach EasyMount suchen. Satschüsselhalterung ohne Schrauben und Bohren. Darf einem der Vermieter nicht verbieten. Habe auch so ein Ding kostet 35€ die Schüsseln gibt es ab 20€, und Receiver ebenso ab 20-30€ erhältlich. Mit Kabelei entspricht das in etwa 6 Monate Digital TV bei KD...

Ach ja ich glaube übrigens nicht das so ein Kabel TV Zeugs ausreicht als "Durchführung erforderlicher Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen" Denn nur dann muss man Zugang gewähren.
Wenn ihr die nicht rein lassen möchtet, denn so etwas macht immer Dreck und kostet Zeit dann würde ich mich mal beim Mieterschutz melden und fragen ob das ganze wegen einem Kabelanschluss überhaupt zulässig ist.
 
Ach ja ich glaube übrigens nicht das so ein Kabel TV Zeugs ausreicht als "Durchführung erforderlicher Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen" Denn nur dann muss man Zugang gewähren.
Wenn ihr die nicht rein lassen möchtet, denn so etwas macht immer Dreck und kostet Zeit dann würde ich mich mal beim Mieterschutz melden und fragen ob das ganze wegen einem Kabelanschluss überhaupt zulässig ist.
Und der nächste Mietr kommt an "Warum gibt es hier kein Kabel". Wie man es macht, man macht es falsch :]
SatSchüseln sind nun auch nicht das Wahre, oder ;)


Vielleicht kann man streiten, ich würde es in dem Fall jedoch nicht tun.
Fernsehempfang und Telefon sind vielleicht nicht die Grundausstattung, aber dennoch selbstverständlich. Und wenn das nun erneuert werden "muß", dann ist dem so. Du must ja keinen Vertrag bei KD abschließen.

MfG Micha
 
Hallo,

danke für die Antworten. Ich werde es sowieso durchführen lassen, da ich meine Übermieter nicht verärgern will. Da sie aber durch die Wand und Decke bohren, werden sie natürlich auch meine Tapete zerstören - kann ich da wenigstens eine Renovierung der entsprechenden Zimmer verlangen?

Gruß
 
@Saulus
Sie sind Mieter nicht Eigentümer das ist Richtig aber wenn eine alte Kabelanlage vorhanden ist wird weder gebohrt noch aufgestemmt es wird lediglich eine Multimedia Dose anstelle der alten angebracht.
Und ja wenn es der Verbesserung des Wohnkomforts dient muss er es installieren lassen.
Ob er es nutz oder nicht ist seine Sache.
Nutzt er es nicht zahlt er die normalen Kabelgebühren in den Betriebskosten da er weiterhin mindestens 36 Kanäle (Analog)nutzen kann.
Erst wenn er einen Vertrag mit KD abschliesst entstehen weitere Zusatzkosten die sich bei Kabel Digital Home auf 10,90€ beziehen und 100 Digital Sender erweitern. (Standard Paket von KD)
MFG
PS. und wenn trotzdem gebohrt werden muss,muss auch der Vermieter für die Instandsetzung der Raume gerade stehn.
 
....Nutzt er es nicht zahlt er die normalen Kabelgebühren in den Betriebskosten da er weiterhin mindestens 36 Kanäle (Analog)nutzen kann.
Erst wenn er einen Vertrag mit KD abschliesst entstehen weitere Zusatzkosten die sich bei Kabel Digital Home auf 10,90€ beziehen und 100 Digital Sender erweitern. (Standard Paket von KD)....

Ausserdem sollte man wissen, dass das analoge Kabelfernseh wohl gegen 2010 abgestellt wird. Insofern ist eine Umrüstung mehr als sinnvoll.
 
Der Vermieter ist berechtigt, im Haus Kabelfernsehen einzurichten. Denn Kabe-. oder Satellitenfernsehen gehört zu einem modernen Wohnstandard.

Ob die Kosten nun auch umgelegt werden dürfen, ist fraglich. Denn grds. können nur die Kosten umgelegt werden, die auch im Mietvertrag vereinbart worden sind. Sind dort solche Kosten vereinbart, kann der Vermieter diese auch umlegen. Wenn das nicht der Fall ist, kann er diese Gebühren nicht umlegen.
 
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