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Ärger mit Verkäufer von Ebay - Brauche nen Rat von euch
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Admiral Special
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Hallo zusammen,
meine Frau hat auf Ebay am 20.01.2007 eine DVD ersteigert und diese am 22.01.2007 bezahlt. Vorher lagen vom Verkäufer keine Kontendaten vor. Das Geld wurde seinem Konto am 23.01.2007 gutgeschrieben laut Auskunft unserer Bank.
Die Ware ist bis heute nicht da, das Profil des Verkäufers hat seit dem sehr gelitten. Scheint Methode von ihm zu sein.
Zur Auktion
Bewertungsprofil des Verkäufers
Auf Emails antwortet niemand, meine Frau hat sogar schon da angerufen und nach der Ware gefragt. Steckt die Firma World of Video dahinter. Der betreffende Verkäufer lässt sich telefonisch verleugnen.
Langsam geht mir die Geduld aus. Leider habe ich nirgendwo auf Ebay eine Funktion gefunden, den Vorfall an Ebay zu melden. Wo finde ich das?
Ist bis Freitag die Ware nicht da, erstatten wir Anzeige. Auch wenns nur 25 Euro sind. Ware, die meine Frau bezahlt, will sie auch bekommen. Verständlich oder?
Fex
meine Frau hat auf Ebay am 20.01.2007 eine DVD ersteigert und diese am 22.01.2007 bezahlt. Vorher lagen vom Verkäufer keine Kontendaten vor. Das Geld wurde seinem Konto am 23.01.2007 gutgeschrieben laut Auskunft unserer Bank.
Die Ware ist bis heute nicht da, das Profil des Verkäufers hat seit dem sehr gelitten. Scheint Methode von ihm zu sein.
Zur Auktion
Bewertungsprofil des Verkäufers
Auf Emails antwortet niemand, meine Frau hat sogar schon da angerufen und nach der Ware gefragt. Steckt die Firma World of Video dahinter. Der betreffende Verkäufer lässt sich telefonisch verleugnen.
Langsam geht mir die Geduld aus. Leider habe ich nirgendwo auf Ebay eine Funktion gefunden, den Vorfall an Ebay zu melden. Wo finde ich das?
Ist bis Freitag die Ware nicht da, erstatten wir Anzeige. Auch wenns nur 25 Euro sind. Ware, die meine Frau bezahlt, will sie auch bekommen. Verständlich oder?
Fex
Ground Zero
Admiral Special
Also für mich sieht das eigentlich so aus als ob der Kerl irgendwie in Urlaub gefahren ist und vergessen hat das noch Auktionen auslaufen. Ich würde mich noch etwas gedulden. Einen Betrug würde ich erst einmal ausschliesen. Ist trotzdem ziemlich blöde das ganze.
Mfg
Marcel
Mfg
Marcel
Devastators
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anzeige braucht man doch garnicht erstatten bei den geringen Preisen.
Deckt das nicht der Käuferschutz von ebay ab?
Also erstmal die Kontaktformulare von eBay benutzen (Unstimmigkeiten oder sowas) und wenn dann nichts geschieht müsstest Du das Geld von eBay zurück bekommen.
Deckt das nicht der Käuferschutz von ebay ab?
Also erstmal die Kontaktformulare von eBay benutzen (Unstimmigkeiten oder sowas) und wenn dann nichts geschieht müsstest Du das Geld von eBay zurück bekommen.
G
Gast03032015
Guest
Derartige Funktionen werden immer wieder neu versteckt anstatt sie dauerhaft, übersichtlich an einer Stelle zu sammeln.Leider habe ich nirgendwo auf Ebay eine Funktion gefunden, den Vorfall an Ebay zu melden. Wo finde ich das?
Fex
Der Käuferschutz wird nicht viel bringen, weil er erst ab einer Selbstbeteiligung von 25Euro greift.
Die Unstimmigkeit würde ich aber trotzdem melden, weil die meisten darauf doch reagieren.
http://pages.ebay.de/unstimmigkeiten_klaeren/
Gruß
altesocke
Devastators
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Derartige Funktionen werden immer wieder neu versteckt anstatt sie dauerhaft, übersichtlich an einer Stelle zu sammeln.
Der Käuferschutz wird nicht viel bringen, weil er erst ab einer Selbstbeteiligung von 25Euro greift.
Die Unstimmigkeit würde ich aber trotzdem melden, weil die meisten darauf doch reagieren.
http://pages.ebay.de/unstimmigkeiten_klaeren/
Gruß
altesocke
hast Recht, ich hab den PayPal Käuferschutz in Erinnerung gehabt.
Trotzdem Melden
Fex
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Also für mich sieht das eigentlich so aus als ob der Kerl irgendwie in Urlaub gefahren ist und vergessen hat das noch Auktionen auslaufen. Ich würde mich noch etwas gedulden. Einen Betrug würde ich erst einmal ausschliesen. Ist trotzdem ziemlich blöde das ganze.
Mfg
Marcel
Meine Frau hat bei der besagten Firma angerufen. Ausser Ausreden hat sie nichts zu hören bekommen. Ach ja, der zuständige Mitarbeiter war natürlich nicht im Haus, wie kanns auch anders sein. Schaut euch die Bewertungen an und sag noch mal, das ist kein Abzocker. Und jeder, der schlecht bewertet hat ist natürlich ein Lügner. Is klaaaa. Im Urlaub ist er 100% nicht. Nach Aussage des Mitarbeiters werden Emails grundsätzlich nicht beantwortet, würde zu viel Zeit in Anspruch nehmen.
Ich habe Ebay das ganze jetzt mal als "Unstimmigkeit" gemeldet, da bezahlt, aber Ware nicht erhalten. Tut sich bei diesen 10 Tagen nichts, bekommen die noch ein Einschreiben mit Rückantwort mit einer Fristsetzung. Danach folgt eine strafbewehrte Abmahnung ( als Firma kann ich das! ) und eine Betrugsanzeige. Der kommt nicht mal mit einem blauen Auge davon, da ist er an den falschen geraten. Ne Rechnung über 79.- Euro pro Stunde leg ich noch oben drauf. Ich arbeite ja nicht kostenlos.
Jedem kann man was dazwischen kommen, sofern man den Kunden darüber nicht im Unklaren lässt ist das auch okay. Aber so? Nö du. Der blutet wenn in 10 Tagen die Ware nicht hier ist.
Danke für eure Mühe.
Fex
EDIT: Ach ja, durch seine negativen Bewertungen hat er schon 20 andere Profile ruiniert. Da ist mal ne Art. Soll froh sein, dass er 700km weg wohnt, sonst würde ich mir den Film holen. Und bekommen, versteht sich.
Zuletzt bearbeitet:
no_watchmaker
Grand Admiral Special
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Ich vermute, der grösste Teil seiner positiven Bewertungen sind gefakt - es sind massenhaft "User" mit nur einer Bewertung dabei, die nicht mehr angemeldet sind....außerdem sind die "positiven" auch längst nicht alle positiv, wenn man sich mal die Kommentare durchliest.
Bei der Menge an negativen Bewertungen wird der nicht mehr lange dabeisein - dann gibts den nächsten neuen Account.
Bei der Menge an negativen Bewertungen wird der nicht mehr lange dabeisein - dann gibts den nächsten neuen Account.
Nightstalker
Captain Special
Du kannst Überweisungen bis zu 14 Tage später wieder zurückvordern,geh einfach zur Bank und schilder den Vorfall dann versuchen die das Geld wieder zurück zu holen hab ich auch schon mal gemacht .
Allerdings bekommst dud as Geld nur dann zurück wenn die Bank bei der der Typ ist mitmacht aber das sollte normal kein Prob sein.Ich würde mich allerdings beeilen weil wenn das n Abzocker ist (was man ja nicht weiß) dann bekommst du das geld nur zurück wenn er Guthaben auf seinem Konto hat.So hat mir das meine Bankfrau damal geschildert.Dann haste wenigstens das geld weider .
Aber vieleicht beruht das ganze ja wirklich auf ne Unstimmigkeit.
Ich habe auch schon mal was bei e-bay verkauft und musste dann kurzfristig für 2 Wochen auf Montage (mit meinem Bruder auf Messebau) da haben mich dei Kaufer auch angeschreiben ich konnte aber die ware nicht wegschicken weil ich wirklich 3 Wochen am Stück Tag+Nacht unterwegs war.Ich hab in den 3 Wochen nur gechlafen und gearbeitet.
Allerdings bekommst dud as Geld nur dann zurück wenn die Bank bei der der Typ ist mitmacht aber das sollte normal kein Prob sein.Ich würde mich allerdings beeilen weil wenn das n Abzocker ist (was man ja nicht weiß) dann bekommst du das geld nur zurück wenn er Guthaben auf seinem Konto hat.So hat mir das meine Bankfrau damal geschildert.Dann haste wenigstens das geld weider .
Aber vieleicht beruht das ganze ja wirklich auf ne Unstimmigkeit.
Ich habe auch schon mal was bei e-bay verkauft und musste dann kurzfristig für 2 Wochen auf Montage (mit meinem Bruder auf Messebau) da haben mich dei Kaufer auch angeschreiben ich konnte aber die ware nicht wegschicken weil ich wirklich 3 Wochen am Stück Tag+Nacht unterwegs war.Ich hab in den 3 Wochen nur gechlafen und gearbeitet.
Devastators
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Du kannst Überweisungen bis zu 14 Tage später wieder zurückvordern,geh einfach zur Bank und schilder den Vorfall dann versuchen die das Geld wieder zurück zu holen hab ich auch schon mal gemacht .
Allerdings bekommst dud as Geld nur dann zurück wenn die Bank bei der der Typ ist mitmacht aber das sollte normal kein Prob sein.Ich würde mich allerdings beeilen weil wenn das n Abzocker ist (was man ja nicht weiß) dann bekommst du das geld nur zurück wenn er Guthaben auf seinem Konto hat.So hat mir das meine Bankfrau damal geschildert.Dann haste wenigstens das geld weider .
Sorry, aber keine seriöse Bank wird Richter spielen und über Recht und Unrecht nach Aussage eines einzelnen Betroffenen entscheiden und dem Kontoinhaber SEIN (!!!) Geld wieder wegnehmen.
Mag sein, dass es in einzelfällen funktioniert (probieren kann man es ja) aber ich bezweifel mehr als nur sehr stark, dass es mehrere davon gibt.
Nightstalker
Captain Special
Ich hab damal mein geld wiederbekommen war ich auch froh drum.
Soll er es halt mal probiern vieleicht hat er ja Glück
Soll er es halt mal probiern vieleicht hat er ja Glück
Ich hab damal mein geld wiederbekommen war ich auch froh drum.
Soll er es halt mal probiern vieleicht hat er ja Glück
Da ging es vllt. um eine Lastschrift. Die kann man bis 6 Wochen nach Abzug zurückfordern. Bei Überweisungen sieht das anders aus.
Da ging es vllt. um eine Lastschrift. Die kann man bis 6 Wochen nach Abzug zurückfordern. Bei Überweisungen sieht das anders aus.
Lastschrift zurückbuchen das geht sogar online, zumindest bei der Spaßkasse.
Ralon
Commander
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Du kannst Überweisungen bis zu 14 Tage später wieder zurückvordern,geh einfach zur Bank und schilder den Vorfall dann versuchen die das Geld wieder zurück zu holen hab ich auch schon mal gemacht .
ja das geht aber es iss kostenpflichtig, ich habs auch schon gemacht ( musst aber fristen einhalten) hat aber 10 € bearbeitungsgebühr gekostet, bei einen streitwert von 25 € wäre es vll zu überlegen...
G
Gast03032015
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Jetzt ist der Wassersucher bei Ebay rausgeflogen
no_watchmaker
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Jetzt ist der Wassersucher bei Ebay rausgeflogen
Siehe mein Posting #7....
Chip-Ripper
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Also bei dem Bewertungsprofil sträuben sich einem ja die Haare!
Ich hoffe die Sache geht gut für Dich aus, habe aber ehrlich gesagt ein schlechtes Gefühl.Ich schätze mal, da mußt Du selber Hand anlegen.
Klingt nach einem primitiven Abzocker, an Urlaub glaube ich garantiert nicht.
Ich hoffe die Sache geht gut für Dich aus, habe aber ehrlich gesagt ein schlechtes Gefühl.Ich schätze mal, da mußt Du selber Hand anlegen.
Klingt nach einem primitiven Abzocker, an Urlaub glaube ich garantiert nicht.
Fex
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Er hat telefonisch eine Frist bekommen bis Freitag den 16.02.2007. Ist bis dahin die DVD nicht da, bekommt er noch ein Einschreiben mit einer 5 Werktage Frist ab Zustellung des Einschreibens.
Lässt er die Frist auch wieder verstreichen, gibt es eine Betrugsanzeige ( setzt vorhergehendes Mahnverfahren voraus ) und eine saftige Rechnung oben drauf. Und die Rechnung drücke ich bis vor Gericht wenns sein muss.
Mir gehts ums Prinzip. Den grille ich auf kleiner Flamme.
Fex
Lässt er die Frist auch wieder verstreichen, gibt es eine Betrugsanzeige ( setzt vorhergehendes Mahnverfahren voraus ) und eine saftige Rechnung oben drauf. Und die Rechnung drücke ich bis vor Gericht wenns sein muss.
Mir gehts ums Prinzip. Den grille ich auf kleiner Flamme.
Fex
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Gast03032015
Guest
Mir gehts ums Prinzip. Den grille ich auf kleiner Flamme
Ich glaube den meisten hier (mich eingeschlossen) ist sowas Ähnliches auch schon mal passiert.
Ich finds gut, wenn Du die Sache durchziehst.
Viele Verkäufer trauen sich das nur deswegen, weil sie darauf vertrauen, daß die Meisten die Kosten und Mühen scheuen, die damit verbunden sind.
Halt uns auf dem Laufenden. Damit bist Du ein gutes Vorbild, um zu zeigen, wie man mit solchen Leuten umgeht.
Gruß
altesocke
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Heute geht ihm ein Einschreiben mit Rückantwort zu:
Betreff: Nichtlieferung eines bezahlten Artikels bei Ebay: DVD*CARS*Steelbook*Brand-Neu* (140074482770)
Sehr geehrter Herr XXX,
da sie weder auf Emails, Mitteilungen durch Ebay noch durch 2 malige telefonische Kontaktaufnahme es für nötig befunden haben, den ersteigerten Artikel zu liefern stelle ich Ihnen hiermit die Rechnung zu, die Sie 7 Tage nach Erhalt des Einschreibens zu begleichen haben.
Ich werde keine Sekunde zögern, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, sollte die Rechnung nicht beglichen werden. Ich habe versucht, den bezahlten Artikel zu erlangen indem ich bemüht war, die Angelegenheit gütlich und einvernehmlich zu regeln. Sie haben den Versand verbindlich zugesagt, jedoch jegliche Fristen verstreichen lassen ohne Ergebnis. Aufgrund ihres Verhaltens stufe ich Sie daher als unzuverlässig ein und ziehe die Konsequenzen für Sie.
Zur Sache:
Ich habe bei Ihnen am 20.01.2007 bei Ebay unter dem Benutzernamen XXX folgenden Artikel ersteigert: DVD*CARS*Steelbook*Brand-Neu* (140074482770)
Am 22.01.2007 erhielt ich durch Sie die Kontodaten und habe den Betrag von 24,08 Euro auf folgendes Konto überwiesen:
Konto: XXX
Kontonummer: XXX
Bankleitzahl: XXX
Verwendungszweck: EBAY 41753778 XXX
Am 23.01.2007 wurde Ihnen der Betrag zugebucht.
Ich sehe hiermit von einer Lieferung des ersteigerten Artikels ab und verlange sowohl den Artikelpreis zzgl. Auslagen und Arbeitsaufwand. Dieser Betrag beläuft sich gesamt auf 72,58 Euro.
Die genaue Rechnungsaufstellung können Sie der anbei gefügten Rechnung entnehmen.
Weitere Schritte behalte ich mir bis zur Rechnungsbegleichung vor. Wie bereits telefonisch angekündigt wird unter anderem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen Sie erwogen mit einem Gegenstandswert von 7500.- Euro. Durch Begleichung der Rechnung sehe ich von weiteren Schritten ab.
Persönliche Daten wurden durch XXX unkenntlich gemacht, um dem Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutz Folge zu leisten.
Rechnungsposten:
Artikel: 24,08 Euro
Porto Einschreiben: 7,00 Euro
Telefonauslagen: 2,50 Euro
Arbeitsaufwand Recherche und Korrespondenz: 39,00 Euro (1 Stundensatz)
Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.
Fex
Betreff: Nichtlieferung eines bezahlten Artikels bei Ebay: DVD*CARS*Steelbook*Brand-Neu* (140074482770)
Sehr geehrter Herr XXX,
da sie weder auf Emails, Mitteilungen durch Ebay noch durch 2 malige telefonische Kontaktaufnahme es für nötig befunden haben, den ersteigerten Artikel zu liefern stelle ich Ihnen hiermit die Rechnung zu, die Sie 7 Tage nach Erhalt des Einschreibens zu begleichen haben.
Ich werde keine Sekunde zögern, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, sollte die Rechnung nicht beglichen werden. Ich habe versucht, den bezahlten Artikel zu erlangen indem ich bemüht war, die Angelegenheit gütlich und einvernehmlich zu regeln. Sie haben den Versand verbindlich zugesagt, jedoch jegliche Fristen verstreichen lassen ohne Ergebnis. Aufgrund ihres Verhaltens stufe ich Sie daher als unzuverlässig ein und ziehe die Konsequenzen für Sie.
Zur Sache:
Ich habe bei Ihnen am 20.01.2007 bei Ebay unter dem Benutzernamen XXX folgenden Artikel ersteigert: DVD*CARS*Steelbook*Brand-Neu* (140074482770)
Am 22.01.2007 erhielt ich durch Sie die Kontodaten und habe den Betrag von 24,08 Euro auf folgendes Konto überwiesen:
Konto: XXX
Kontonummer: XXX
Bankleitzahl: XXX
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Am 23.01.2007 wurde Ihnen der Betrag zugebucht.
Ich sehe hiermit von einer Lieferung des ersteigerten Artikels ab und verlange sowohl den Artikelpreis zzgl. Auslagen und Arbeitsaufwand. Dieser Betrag beläuft sich gesamt auf 72,58 Euro.
Die genaue Rechnungsaufstellung können Sie der anbei gefügten Rechnung entnehmen.
Weitere Schritte behalte ich mir bis zur Rechnungsbegleichung vor. Wie bereits telefonisch angekündigt wird unter anderem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen Sie erwogen mit einem Gegenstandswert von 7500.- Euro. Durch Begleichung der Rechnung sehe ich von weiteren Schritten ab.
Persönliche Daten wurden durch XXX unkenntlich gemacht, um dem Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutz Folge zu leisten.
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klingt gut. hoffentlich ist bei dem Knilch was zu holen!
Heute geht ihm ein Einschreiben mit Rückantwort zu:
Betreff: Nichtlieferung eines bezahlten Artikels bei Ebay: DVD*CARS*Steelbook*Brand-Neu* (140074482770)
Sehr geehrter Herr XXX,
da sie weder auf Emails, Mitteilungen durch Ebay noch durch 2 malige telefonische Kontaktaufnahme es für nötig befunden haben, den ersteigerten Artikel zu liefern stelle ich Ihnen hiermit die Rechnung zu, die Sie 7 Tage nach Erhalt des Einschreibens zu begleichen haben.
Ich werde keine Sekunde zögern, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, sollte die Rechnung nicht beglichen werden. Ich habe versucht, den bezahlten Artikel zu erlangen indem ich bemüht war, die Angelegenheit gütlich und einvernehmlich zu regeln. Sie haben den Versand verbindlich zugesagt, jedoch jegliche Fristen verstreichen lassen ohne Ergebnis. Aufgrund ihres Verhaltens stufe ich Sie daher als unzuverlässig ein und ziehe die Konsequenzen für Sie.
Zur Sache:
Ich habe bei Ihnen am 20.01.2007 bei Ebay unter dem Benutzernamen XXX folgenden Artikel ersteigert: DVD*CARS*Steelbook*Brand-Neu* (140074482770)
Am 22.01.2007 erhielt ich durch Sie die Kontodaten und habe den Betrag von 24,08 Euro auf folgendes Konto überwiesen:
Konto: XXX
Kontonummer: XXX
Bankleitzahl: XXX
Verwendungszweck: EBAY 41753778 XXX
Am 23.01.2007 wurde Ihnen der Betrag zugebucht.
Ich sehe hiermit von einer Lieferung des ersteigerten Artikels ab und verlange sowohl den Artikelpreis zzgl. Auslagen und Arbeitsaufwand. Dieser Betrag beläuft sich gesamt auf 72,58 Euro.
Die genaue Rechnungsaufstellung können Sie der anbei gefügten Rechnung entnehmen.
Weitere Schritte behalte ich mir bis zur Rechnungsbegleichung vor. Wie bereits telefonisch angekündigt wird unter anderem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegen Sie erwogen mit einem Gegenstandswert von 7500.- Euro. Durch Begleichung der Rechnung sehe ich von weiteren Schritten ab.
Persönliche Daten wurden durch XXX unkenntlich gemacht, um dem Persönlichkeitsrecht und dem Datenschutz Folge zu leisten.
Rechnungsposten:
Artikel: 24,08 Euro
Porto Einschreiben: 7,00 Euro
Telefonauslagen: 2,50 Euro
Arbeitsaufwand Recherche und Korrespondenz: 39,00 Euro (1 Stundensatz)
Ich halte euch weiter auf dem Laufenden.
Fex
wie kommst du auf einen gegenstandswert von 7500 euro?
ghostadmin
Grand Admiral Special
Welche Verletzungen können Grundlage einer Abmahnung sein?
Grundlage einer Abmahnung können z.B. Verletzungen von Kennzeichenrechten (z.B. bei Streitigkeiten um Internet-Domains) und Urheberrechten oder Wettbewerbsrechtsverstöße sein. Aktuell sind Beanstandungen von Verstößen gegen die Bestimmungen des Fernabsatzrechts, insbesondere durch die unterlassene Belehrung über das Widerrufsrecht, sowie gegen die Impressumspflicht nach § 6 Teledienstegesetz (TDG) für Anbieter geschäftlicher Webauftritte.
Und was soll davon erfüllt sein?
Grundlage einer Abmahnung können z.B. Verletzungen von Kennzeichenrechten (z.B. bei Streitigkeiten um Internet-Domains) und Urheberrechten oder Wettbewerbsrechtsverstöße sein. Aktuell sind Beanstandungen von Verstößen gegen die Bestimmungen des Fernabsatzrechts, insbesondere durch die unterlassene Belehrung über das Widerrufsrecht, sowie gegen die Impressumspflicht nach § 6 Teledienstegesetz (TDG) für Anbieter geschäftlicher Webauftritte.
Und was soll davon erfüllt sein?
Fex
Admiral Special
- Mitglied seit
- 16.07.2002
- Beiträge
- 1.508
- Renomée
- 38
- Standort
- Regensburg
- Mein Laptop
- Fujitsu Siemens Amilo Pro V2030
- Prozessor
- Intel Core2Duo E6320
- Mainboard
- Gigabyte GA-965P-DS3 Rev. 2.0
- Kühlung
- Intel boxed Kühler
- Speicher
- 2x1024 MB DDR2 MDT CL5 Kit
- Grafikprozessor
- Asus 256MB EN7600GS Silent PCIe
- Display
- Samtron 96P 19Zoll @ 1280x1024
- HDD
- 2x200GB Samsung SpinPoint P120 SP2004C SATA II NCQ (Raid1) + 2xSamsung 1604N 160GB IDE
- Optisches Laufwerk
- LG GSA-H20L / LG-GRD 8164B
- Soundkarte
- onboard Realtek HD Audio ALC888
- Gehäuse
- Coolermaster Stacker STC-T01-UW Rev. 2 - silver
- Netzteil
- Silentmaxx ProSilence 420Watt
- Betriebssystem
- Microsoft Windows Vista Ultimate 32Bit
- Webbrowser
- Opera 9.20
- Verschiedenes
- Canon MP530 all in One
Ganz einfach:
Er Firma, ich Firma. Beide handeln mit Multimedia Inhalten (DVD). Er bewirbt, liefert aber nicht. Somit habe ich das Recht, ihn abzumahnen wegen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht. Denn Lockangebote sind nach wie vor verboten.
Vor dem Schreiben habe ich mich schon beim Anwalt schlau gemacht, keine Bange.
Das Einschreiben sollte er heute in den Händen halten, mal sehen was passiert.
Fex
Er Firma, ich Firma. Beide handeln mit Multimedia Inhalten (DVD). Er bewirbt, liefert aber nicht. Somit habe ich das Recht, ihn abzumahnen wegen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht. Denn Lockangebote sind nach wie vor verboten.
Vor dem Schreiben habe ich mich schon beim Anwalt schlau gemacht, keine Bange.
Das Einschreiben sollte er heute in den Händen halten, mal sehen was passiert.
Fex
Fex
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Um euch auf dem Laufenden zu halten:
Die Rechnung hat er nicht bezahlt, war auch nicht zu erwarten. Aber meine Frau hat den vollen Kaufpreis und die DVD gratis bekommen. Damit verfolge ich die Sache auch nicht weiter, ist der Aufwand nicht wert.
Hätte er nur die DVD geschickt, hätte ich die Annahme verweigert und das durchgezogen. So ist er mit einem blauen Auge davon gekommen. Wird ihm dennoch ne Lehre sein, denn so Geschütze fährt nicht jeder auf.
Fex
Die Rechnung hat er nicht bezahlt, war auch nicht zu erwarten. Aber meine Frau hat den vollen Kaufpreis und die DVD gratis bekommen. Damit verfolge ich die Sache auch nicht weiter, ist der Aufwand nicht wert.
Hätte er nur die DVD geschickt, hätte ich die Annahme verweigert und das durchgezogen. So ist er mit einem blauen Auge davon gekommen. Wird ihm dennoch ne Lehre sein, denn so Geschütze fährt nicht jeder auf.
Fex