eBay: Käufer im Ausland, Versandadresse innerhalb D und Annahme verweigert

Txxxxs

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Hallo,

ich bin momentan sehr verärgert über eine eBay-Transaktion, die sich schon seit über einem Monat hinzieht und mich immer ratloser werden lässt:


Folgende Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=280177440935&ssPageName=STRK:MESO:IT&ih=018
Diese lief, wie man sieht, bis Anfang Dezember 2007, ersteigert wurde die Ware von einer Person, die aus Deutschland kommt oder aber gut Deutsch spricht, bei ebay.de allerdings mit einer Adresse aus Schweden gemeldet ist (siehe auch beim Mitgliedsname). Unmittelbar nach der Auktion wollte derjenige von mir die IBAN und SWIFT-BIC wissen, da die Überweisung aus Schweden kommt, also eine Auslandsüberweisung erfolgen sollte - diese Informationen habe ich dem anderen über eBay am gleichen Tag zukommen lassen.
Zuvor kontaktierte ich den Käufer ebenso über eBay, wohin denn die Ware geschickt werden soll, da ich in der Artikelbeschreibung explizit Versand innerhalb Deutschland angegeben habe, um einen Versand ins Ausland mit den vielen Preisfragen usw. zu verhindern. Der Käufer bestätigte mir dann aber die Versandadresse, die bei ebay.de hinterlegt ist und in Deutschland liegt.

Problem 1 (gelöst): Der Käufer bekam die vollständigen Zahlungsdaten am 02.12.2007 über das eBay-System von mir zugeschickt, die Zahlung war aber um Weihnachten noch immer nicht angekommen (obwohl laut Internetrecherche Auslandsüberweisungen i.d.R. nicht länger als 5-10 Tage dauern sollten), ich schrieb diese Person mehrfach an, zuletzt eröffnete ich einen Streitfall bei eBay, in welchem ich angab, dass der Betrag noch nicht beglichen wurde. Wenige Tage später - ich bekam nie eine Antwort von ihm per E-Mail oder eBay (auch keine Reaktion im Streitfall) - sah ich, dass der Käufer Zahlung gesendet aktivierte, das war zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Silvester. Letztendlich wurde der Betrag vergangene Woche auf meinem Bankkonto gutgeschrieben, und zwar in der korrekten Höhe, ich fuhr am gleichen Tag zur Post und gab das Paket auf, sendete ihm sogar (wieder über eBay) eine Zahlungsbestätigung, eine Versandbestätigung mit dem Identcode des Pakets (= damit auch er den Versandweg nachverfolgen kann) und darüber hinaus die Versandadresse (so wie sie mir von ebay.de mitgeteilt, vom Käufer bestätigt und von mir auf dem Paketaufkleber angegeben wurde, im Übrigen mit Drucker erstellt, also 100% lesbar).
Ich sah zu diesem Zeitpunkt die Transaktion als abgeschlossen, bewertete ihn positiv (ich bewerte grundsätzlich dann, wenn das Geld eingetroffen ist oder wenn ich als Käufer die Ware erhalten habe) und habe sogar den Streitfall abgesetzt.

Problem 2 (aktuell): Heute komme ich nach Hause und sehe auf einmal das vor wenigen Tagen abgeschickte Paket ohne Spuren einer Öffnung und mit dem Vermerk Annahme verweigert wieder vor mir liegen. :o :(
Mir stellt sich nun die Frage, wie ich weiter vorgehen soll - nach langem Zögern bezahlte der Käufer, ich verschickte es an die korrekte Adresse und nun kommt es zurück, der Empfänger will es nicht, und der Käufer aus Schweden antwortet mir ebenso nicht mehr.
Was machen?
Ich meine, wenn der Käufer meint, er macht das Ganze jetzt rückgängig, beauftragte seinen Partner in D womöglich, das Paket zurückgehen zu lassen und kommt demnächst auf mich zu, ich sollte ihm doch bitte das Geld zurücküberweisen - kostet eine Auslandsüberweisung i.d.R. nicht etwas? Ich sehe nicht ein, das Geld auf meine Kosten zurückgehen zu lassen.
Was ist, wenn der Käufer auch nach einigen weiteren Kontaktaufnahmen, egal ob über eBay oder direkt per E-Mail, keine Reaktion zeigt? Klar, ich habe das Geld hier, aber ich stellte die Ware Ende November in eBay ein, damit ich sie verkaufe, ich brauche sie nicht, ich möchte sie jetzt auch nicht fünf Monate o.ä. in einer Ecke stehen haben, sie verliert sicherlich auch nach der Zeit ihren Wert und braucht Platz, außerdem bin ich hier kein Abstelllager für unentschlossene Käufer.


Was ist in diesem Fall vorzuschlagen?



Vielen Dank für eure Antworten. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Schreibe ihm nochmals er solle ernaut das Porto überweisen und setze ihm eine Frist von 14 Tagen dafür. Schreibe auch gleichzeitig mit rein das wenn er den Betrag nicht überweißt du den Artikel erneut einstellst. Und wegen dem Geld. Tja .. ist so eine Sache. Verjubel es im Puff, kauf dir ein Auto von oder was anderes schickes ;D

Falls er sich melden sollte das er das Geld zurückhaben will und du so kulant wärst würde ich soweiso nicht den kompletten Betrag erstatten. Ebaygebühren, eventuelle Kosten für die Auslandsüberweisung die es aber eigentlicht nicht geben sollte, Schweden ist in der EU dann auch noch drauf rechnen und dann nur den Rest überweisen.
http://www.sparkasse-gelsenkirchen.de/index.html?/7390b5b58f4e1757/

Wäre meine Art die Sache zu beenden *noahnung*
 
sein pech, du hast deinen teil des vertrages erfüllt, wenn er nicht will hat er halt schon. Bevor er nicht das neue porto überweisen hat nichts machen - und auf keinen fall zurück überweisen, und wenn dann auf jeden fall abzüglich auslagen und ner bearbeitungsgebühr.
 
Ja gut, aber hat er jetzt nicht den Anspruch auf seine Ware? Ich meine, so wie ich das anhand der Versandadresse bzw. den Namen gesehen habe, scheint das ein Geschäftspartner o.ä. zu sein, der in Deutschland für ihn sitzt. Vielleicht war dieser einfach uninformiert, wusste nicht, dass eine eBay-Lieferung zu ihm kommt und hat es deshalb zurückgehen lassen.
Ich habe dem Käufer gestern eine Frist von 14 Tagen gesetzt, innerhalb dieser er sich bitte mal melden möchte bzw. die weiteren Versandkosten überweisen soll, geantwortet hat er bisher noch nicht - was ist, wenn diese Frist abgelaufen ist, darf ich dann die Sache wieder in eBay einstellen bzw. einen damals unterlegenen Bieter kontaktieren? Oder wie lange darf er davon ausgehen, dass ich die Ware für ihn bereithalte? Verfällt dieser Anspruch nach Ablauf meiner gestern gesetzten Frist automatisch?
 
Leider gibts da wohl keine genauen Regelungen zu *noahnung*

http://www.e-recht24.de/forum/3189-aufbewahrungspflicht.html


Selbst hier habe ich nicht wirklich was konkretes gefunden aber wenigstens eine Art Hinweis. Der Käufer begeht in diesem Fall Vertragsbruch und du könntest das überwiesene Geld als Schadensersatz geltend machen. Oder Lagerkosten ;)

Mußt du mal hier schauen unter "Abnahme und Annahmeverzug"
http://www.fifoost.org/produkte/export_buch-html/

Irgendwie scheint zu dem Fall nichts gesetzlich genau geregelt zu sein. Zumindest was den bezahlten Kaufpreis angeht.

Gruß KGBerlin
 
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