Ebayhansel gibt seine Kontodaten nicht raus, Polizei will nichts machen, was nu?

Macros

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Hallo Leute,
Ich habe bei eBay ein Computerspiel gekauft. Billig... sehr billig. Die Verkäuferin will mir keine Kontodaten geben. Das Ganze spielt sich schön hoch. Fristsetzungen usw. am Ende sagt sie, "dass der Artikel rein zufällig zerstört wurde". Natürlich! Der Weihnachtsmann hat sich drauf gesetzt! Die Bullen Polizei will nicht helfen, weil ich "nicht geschädigt" bin (das seh ich anders). Anwaltskosten wegen 6€? Von mir aus! Aber nur wenn ich sie zu 100% nicht zahlen muss. (Sicher hohoho*suspect*)
Was soll ich machen? Hat die Polizei recht?
MfG
Macros
 
Ja, hat sie. Polizei=Strafrecht, das was Du zu tun hast, wäre der zivilrechtliche Weg.

Es ist sehr ärgerlich, wenn man bei ebay ein vermeintliches Schnäppchen macht und dann doch in die Röhre guggt. Aber das ist bei den 4 Buchstaben mittlerweile Gang und Gebe, aus diesem Grunde bin ich dort auch nicht mehr aktiv.

Reg' Dich nicht auf, drück' ihr eine Negative rein und gut ist.
 
Jepp, genauso bin ich auch mal verfahren, hatte vor ein paar Jahren mal supergünstig eine Voodoo2 geschossen, die in der falschen Kategorie eingestellt war... Machen kannst du sonst nichts, es kann theoretisch ja wirklich passiert sein, wie sie es schildert (natürlich sehr unwahrscheinlich). Bei einem hochpreisigen Artikel würde ich wohl auf Herausgabe klagen, bei Kleinteilen oder billigen Artikeln lohnt es sich nicht.
 
Ach wie schön. Die Frau hat sich gerade von eBay abgemeldet. Und eBay lässt mich nicht mehr bewerten. Ich hab so die Faxen dicke! Ab heute nur noch OVPs und "ungeprüftes" verkaufen. (Nur Spaß. Da würde ich mich ja auf Powerseller Niveau herabsetzen.) Hasta la vista eBay!

So jetzt beruhigen.... Kamillentee und danach mein wieder P180 ausbeulen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, hat sie. Polizei=Strafrecht, das was Du zu tun hast, wäre der ..

Reg' Dich nicht auf, drück' ihr eine Negative rein und gut ist.

Dank des "Verbraucherschutzes" gibt es keine Negative bei E-Bay mehr!!!!!

Gruss
Laertes
 
Käuferschutz nurnoch mit Paypal... der richtige Moment auszusteigen.
MfG Macros
 
Du kannst die Dame natürlich auf Erfüllung verklagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr die Ware kaputt gegangen ist. Muß sie halt Ersatz besorgen, ist nicht Dein Problem.
Das Ganze ist natürlich eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Um anwaltliche Hilfe wirst Du da nicht drumrum kommen.
Schreib ihr doch einfach, dass Du die Sache nicht auf sich beruhen läßt und, dass sie ihren Teil des Vertrages zu erfüllen hat. Wie ist ihr Problem. Vor allem, mach sie auf die hohen, auf sie zukommenden Kosten aufmerksam (Anwalt, Gericht, da sind schnell ein paar hundert Euro zusammen). Wenn sie nicht völlig verblödet ist, sollte das ausreichen.
Wenn sie sich als beratungsresistent erweist, mußt Du entscheiden, ob Du wirklich klagst.
 
Wegen 6€ für ein Spiel das vielleicht allerhöchstens 50€ wert ist? Er hat doch noch nichtmal einen direkten Schaden, weil er die 6€ nicht überweisen kann. Schaden bei der Sache ist doch lediglich das er das Produkt jetzt zum regulären Preis kaufen muss.

Macht euch nicht lächerlich. Ich würde u.U. hartnäckig bleiben wenn an den Zahlen noch ne null dran wäre, aber so nie und nimmer.
 
Du kannst die Dame natürlich auf Erfüllung verklagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr die Ware kaputt gegangen ist. Muß sie halt Ersatz besorgen, ist nicht Dein Problem.
Das Ganze ist natürlich eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Um anwaltliche Hilfe wirst Du da nicht drumrum kommen.
Schreib ihr doch einfach, dass Du die Sache nicht auf sich beruhen läßt und, dass sie ihren Teil des Vertrages zu erfüllen hat. Wie ist ihr Problem. Vor allem, mach sie auf die hohen, auf sie zukommenden Kosten aufmerksam (Anwalt, Gericht, da sind schnell ein paar hundert Euro zusammen). Wenn sie nicht völlig verblödet ist, sollte das ausreichen.
Wenn sie sich als beratungsresistent erweist, mußt Du entscheiden, ob Du wirklich klagst.

Schonmal was von Unmöglichkeut gehört? Wenns kaputt ist und die Ersatzware deutlich teurer wäre, gäbe es da wirtschaftliche Unmöglichkeit mit Rücktrittsmöglichkeiten vom Vertrag. Bleibt noch ein Schadensersatzanspruch, den Schaden, dass man das Game hätte teurer verkaufen können müsste man dann aber nachweisen.
Bei einem Betrag deutlich unter 100€ imho völlig sinnfrei.
Denn er muss für die Gerichtskosten (3,0 Gebühr) schonmal 75€ vorleisten.

Wenigstens ein vernünftiger @Kuppi ^^

Gruss
 
Ist ja richtig, ich hab auch deutlich geschrieben: Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Ich persönlich würde das als Witz verbuchen.
Ich wollte ihm nur seine Möglichkeiten aufzeigen. Und eine eMail kostet nichs. Er kann doch drohen, ist halt ein Bluff wie beim Poker.
Letztendlich kann er aber durchaus klagen. Das die Erfüllung unmöglich ist, seh ich nicht, es ist halt Pech, dass sie da draufzahlen muß, aber kein Grund vom Vertrag zurüchzutreten.
 
Ist ja richtig, ich hab auch deutlich geschrieben: Es ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit.
Ich persönlich würde das als Witz verbuchen.
Ich wollte ihm nur seine Möglichkeiten aufzeigen. Und eine eMail kostet nichs. Er kann doch drohen, ist halt ein Bluff wie beim Poker.
Letztendlich kann er aber durchaus klagen. Das die Erfüllung unmöglich ist, seh ich nicht, es ist halt Pech, dass sie da draufzahlen muß, aber kein Grund vom Vertrag zurüchzutreten.

Wenn der das Spiel für 6€ kaufen konnte und es im Laden 50€ kostet, ist das grob unverhältnismäßiger Aufwand nach § 275 Abs.2 S.1 BGB. Man könnte hier sicher noch drüber reden, die Vertragsanpassung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage vorzuziehen, dort gäbe dann § 313 Abs.3 BGB aber auch ein Rücktrittsrecht wegen Unzumutbarkeit bzw. fehlender Anpassbarkeit ;)

Drohen und Bluffen kann man, ne Klage würde ich hier für nicht sinnvoll halten.

Gruss
 
Wie ist denn die rechtliche Lage bei ebay? War es nicht mal zumindest so, dass das wie ein normaler Kaufvorgang ist? Die Ersteigerung wäre dann zunächst nur ein Angebot seitens des Ersteigerers, dass er bereit ist, die Ware zu dem Preis zu kaufen. Erst wenn der Anbieter einschlägt, wirds ein verbindlicher Kaufvertrag. Gabs da nicht sogar mal Urteile, dass ein Autoverkäufer es sich durchaus nochmal anders überlegen kann, wenn der erziehlte Preis doch nicht soo dolle ist?

Was anderes ists auf jeden Fall, wenn der Verkäufer schon ja gesagt hat, und es sich später nochmal anders überlegt.
 
Wie ist denn die rechtliche Lage bei ebay? War es nicht mal zumindest so, dass das wie ein normaler Kaufvorgang ist? Die Ersteigerung wäre dann zunächst nur ein Angebot seitens des Ersteigerers, dass er bereit ist, die Ware zu dem Preis zu kaufen. Erst wenn der Anbieter einschlägt, wirds ein verbindlicher Kaufvertrag. Gabs da nicht sogar mal Urteile, dass ein Autoverkäufer es sich durchaus nochmal anders überlegen kann, wenn der erziehlte Preis doch nicht soo dolle ist?

Was anderes ists auf jeden Fall, wenn der Verkäufer schon ja gesagt hat, und es sich später nochmal anders überlegt.

Soweit ich das im Kopf habe, sah es die BGH Rechtsprechung genau anders herum.
Angebot = Einstellen bei Ebay und Annahme ist die Abgabe des Höchstgebotes.
Ansonsten würde die Wirksamkeit des Vertrages noch eines Handelns des Verkäufers bedürfen.
Ich glaube auch, dass derjenige mit dem Passat das Fahrzeug übereignen musste, siehe obige Argumentation.
Der Verkäufer kann sich überlegen, ob er bei Ebay einstellt und zu welchen Mindestgebot er es abgeben will, daran muss er sich halten lassen. Stellt er 1€ ein und es erreicht nicht den gwünschten Wert, Pech, er hatte es ja in der Hand, ..
Imho eine sachgerechte Lösung.
Bei Scherzgeboten, wie 1000e Euro auf eine Wurstsemmel mag man das anders beurteilen.

Gruss
 
Soweit ich das im Kopf habe, sah es die BGH Rechtsprechung genau anders herum.
Angebot = Einstellen bei Ebay und Annahme ist die Abgabe des Höchstgebotes.
Ansonsten würde die Wirksamkeit des Vertrages noch eines Handelns des Verkäufers bedürfen.
Ich glaube auch, dass derjenige mit dem Passat das Fahrzeug übereignen musste, siehe obige Argumentation.
Der Verkäufer kann sich überlegen, ob er bei Ebay einstellt und zu welchen Mindestgebot er es abgeben will, daran muss er sich halten lassen. Stellt er 1€ ein und es erreicht nicht den gwünschten Wert, Pech, er hatte es ja in der Hand, ..
Imho eine sachgerechte Lösung.
Bei Scherzgeboten, wie 1000e Euro auf eine Wurstsemmel mag man das anders beurteilen.

Gruss

Liegt aber auch an der Verhätnissmäßigkeit ;)
Gab mal einen Fall da hat jemand ein Haus für 1 Euro ersteigert und der Verkäufer mußte es nicht rausrücken. Der mußte soweit ich es noch im Kopf habe zwar irgendeine "Entschädigung" zahlen aber mehr auch nicht.

Ebay ist und bleibt eine verkorkste Sache. Einerseits Auktion, andererseits Onlinehandel, dann wieder Flohmarkt..und und und.. irgendwie alles mist. Für die eine Seite biste am Vertrag gebunden...außer... es sei denn.... eventuell das.... blablabla...

Ganz großes Fuba )((
 
Unter Fristsetzung zur Lieferung auffordern, SChadenersatz und Anwalt androhen.
 
du kannst übrigens theoretisch auch auf lieferung der defekten ware bestehen...
 
Unter Fristsetzung zur Lieferung auffordern, SChadenersatz und Anwalt androhen.

*lol* Du hast den Satz doch sicher irgendwo gespeichert und machst hier immer nur strg+c und strg+v?
 
@Sepp
Ist alles schon passiert. Die Frau meldet sich nicht mehr. Ein guter Kunde von mir ist Anwalt. Dem habe ich den E-mail Verkehr gezeigt. Es hat ihn so amüsiert, dass er sich jetzt darum kümmert. Ich bin ja gespannt. *buck*
MfG
Macros
 
Angebot = Einstellen bei Ebay und Annahme ist die Abgabe des Höchstgebotes.
Das Einstellen des Artikels beinhaltet nach der neueren Rechtsprechung eine antizipierte Annahme des Höchstgebots.

Siehe: http://lexetius.com/2001,1867

Das Angebot kommt daher vom Bieter, aber im Ergebnis spielt das meist keine große Rolle.

Noch eine Anmerkung: Geschäfte über Ebay gelten ferner nicht als Versteigerung, weil es am Zuschlag fehlt.
 
Ganz ehrlich, Macros, das ist doch schon ein wenig albern dass du die jetzt mit dem Anwalt traktierst.
Würdest du es toll finden, wenn dir jemand wegen 6€ "zu Spaß" nen Anwalt aufhalst??

Heißt du etwa Waldorf mit Nachnamen? ;)
 
Ganz ehrlich, Macros, das ist doch schon ein wenig albern dass du die jetzt mit dem Anwalt traktierst.
Würdest du es toll finden, wenn dir jemand wegen 6€ "zu Spaß" nen Anwalt aufhalst??

Heißt du etwa Waldorf mit Nachnamen? ;)
Wenn die Sache stinkt und der Anwalt billig ist,dann würde ich es auch machen.
Bei 6Euro fängts an und wo endet es dann. Diesen Spaßvögeln muss man von Anfang an zeigen,daß sie auf dem falschen Weg sind.
Ich hab auch schon 60Euro bei Ebay in Sand gesetzt und mich darauf hin von dem Verein verabschiedet.
 
Ganz ehrlich, Odysseus, das ist doch schon ein wenig albern dass du die einfach gewähren lassen würdest. Würdest du es so toll finden, wenn dir jemand 40€ vor deinen Augen aus der Börse nimmt? (Neupreis - 6€)

Heißt du etwa Midas mit Nachnamen? ;)

Müsste ich was für den Anwalt zahlen...ok. Aber so sorge ich dafür, dass die Frau es sich beim nächsten Mal zwei Mal überlegt bevor sie eine Straftat begeht. Gehst auch nicht wählen oder? "Bring ja eh nix!" Wäre jeder konsequent gäb es weniger Probleme. Ich war wegen eBay insgesamt 7 mal bei der Polizei. Auch wegen Kleinstbeträgen. Bald habe ich dafür aber keine Zeit mehr. Also fällt eBay flach. Mehr kosten als Nutzen.

MfG
Macros
 
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