eGK - was nun?

Bis dahin gibt es sicherlich bereits die ersten Skandale um gestohlene Daten
Das würde ja bedeuten, dass sie es bis dahin geschafft haben, auch wirklich Daten auf die Karte zu bringen.
Wenn das im gleichen Tempo wie bisher weitergeht, dann ist das erst in 5-6 Jahren der Fall, wenn alle alten Karten abgelaufen sind.
 
... abgelaufen. Laut einem Schreiben meiner Kasse sind unabhängig vom aufgedrucktem MHD der Karten ab 1.1. nur noch eGK gültig. Das würde bedeuten, daß die Ärzte die alten Lesegeräte/Programme deaktiviert bekommen und nicht mehr damit abrechen können.

Zum Thema "neue Sicherheit": Auch die eGK für minderjährige ist bildlos, so daß (...) Mama jedes Kind zur Verrechnung damit vorstellen kann.
 
Die Kassenärztliche Vereinigung hat doch der Darstellung der kranken Kassen widersprochen.
Es haben ja noch nicht mal alle Ärzte neue Lesegeräte.

Das Bild wäre nun wirklich das Einzige, was ich ohne Probleme akzeptieren würde.
Aber so wie die überarbeiteten ArzthelferInnen heute schon nicht prüfen, werden sie das auch mit Bild kaum machen.
 
Ich verstehe das ganze Problem nicht. Mit dem Personalausweis/Reisepass hat man ein amtliches Dokument, was einen als Person(al) ausweist. Wenn die Arzthelfer(in) zweifel an der Identität des Patienten hat, soll man doch einfach einen Ausweis vorlegen.
 
Ich habe mich jetzt gefügt und die Karte samt Bild beantragt. Habe zwar nach meinem schriftlichen Widerspruch keine Aufforderungen mehr bekommen, aber ich habe keinen Nerv, immer 2x zum Doc laufen zu müssen, weil ich noch ne Bescheinigung vorzeigen muss, die nachweist, das ich krankenversichert bin, nur damit ich die Rechnung nicht vorstrecken "darf". Auf das Rumgeeier mit der KV bzgl. Kostenerstattung habe ich noch weit weniger Bock.

Hut ab...mit aller Macht durchgedrückt... Bin gespannt, wo sie die Taktik als nächstes ansetzen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gerade eben ausprobiert, die alte Karte wurde problemlos akzeptiert. :)
 
Ich verstehe das ganze Problem nicht. Mit dem Personalausweis/Reisepass hat man ein amtliches Dokument, was einen als Person(al) ausweist. Wenn die Arzthelfer(in) zweifel an der Identität des Patienten hat, soll man doch einfach einen Ausweis vorlegen.

Das ist doch das Kranke an der Sache. Um die wahre Identität geht's nicht, dafür reicht der Personalausweis, lediglich darum ob eine Karte von mehreren Personen genutzt wird oder nicht. Ob die Person, die mit der Karte mit ihrem Foto drauf zum Arzt geht, überhaupt der echte Krankenversicherte ist, wurde und wird nie geprüft.
Hintergründig geht's natürlich noch um die Datensammelei.
 
Gerade eben ausprobiert, die alte Karte wurde problemlos akzeptiert. :)

Das Problem ist halt, es klappt nicht bei jedem und wenn man zum Spezialisten muss, wo das nicht geht, fängt es an kompliziert und (zumindest temporär) teuer zu werden. Ich für meinen Teil kann nun einmal nicht mal eben aus der Hüfte 200 - 300€ vorstrecken, weil gerade Ärztekarussell gespielt werden muss und mal hier, mal da die Kartenfrage mit "nein" beantwortet wird. Da kommt mich die eGK am Ende einfach günstiger und ich habe statt der Rennerei mehr Zeit für anderes, was mir in diesem speziellen Fall einfach mal wichtiger ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Spezialisten kommt man in der Regel eh nicht ohne Termin aus, dann fragt man am besten bei der Terminvergabe gleich, ob sie ein Problem mit alten, aber gültigen Krankenkarten haben - und wählt ggf. einen Anderen aus. Sofern man nicht aufm Land wohnt, wo es nur einen gibt...
 
Bei Spezialisten kommt man in der Regel eh nicht ohne Termin aus, dann fragt man am besten bei der Terminvergabe gleich, ob sie ein Problem mit alten, aber gültigen Krankenkarten haben - und wählt ggf. einen Anderen aus. Sofern man nicht aufm Land wohnt, wo es nur einen gibt...

Ich habe hier in der Großstadt 8 verschiedene Hautärzte anfragen müssen, ob sie überhaupt einen zeitnahen Termin frei haben, bis ich einen hatte, der nicht auf Privatpatienten ausgerichtet ist oder ne Wartezeit von 3 Monaten hat. Bzgl. ÖPNV musste ich im Vorfeld auch schon aussieben. Orthopäden sind noch schwieriger zeitnah ran zu bekommen Da muss man schon Glück haben, wenn die innerhalb der nächsten 4-6 Wochen was frei haben. Jeden kannst da auch nicht nehmen; von Neurologen will ich gar nicht sprechen.

Als ich dann das Glück hatte, innerhalb von 2 Wochen noch einen Termin zu ergattern, wurde mir direkt gesagt:"ab dem 01.01. nur mit eGK." Meine Gesundheit ist mir da einfach wichtiger als auf gut Glück weiter zu suchen, in der Hoffnung, da geht dann doch noch was ohne lange Wartezeit.
 
Das ist doch das Kranke an der Sache. Um die wahre Identität geht's nicht, dafür reicht der Personalausweis, lediglich darum ob eine Karte von mehreren Personen genutzt wird oder nicht. Ob die Person, die mit der Karte mit ihrem Foto drauf zum Arzt geht, überhaupt der echte Krankenversicherte ist, wurde und wird nie geprüft.
Hintergründig geht's natürlich noch um die Datensammelei.
Es geht wohl um die viele "Privatversicherten", die sich nicht oder nur mangelhaft privat versichern und dann auf Karten von gesetzlich versicherten Bekannten zurück greifen um Geld zu sparen?!
 
OffT:
Bis zum 31.12.13 konnten Nicht-Versicherte sich auch noch extrem günstig nachversichern, da ein Teil erlassen wurde. Ab dem 01.01.14 ist das Nachversichern wieder deutlich teurer.

Gibt noch ne Menge Leute "da draußen", die nicht bis unzureichend versichert sind. Man muss aber auch dazu sagen, dass der Beitrag für Freiberufler/Selbstständige schon hart sein kann. Jene Berufsgruppe - die jetzt nicht den Mörder Umsatz macht - ist auch am meisten gefährdet, hinsichtlich der KV unterversichert zu sein. Studenten sind da teilweise auch in einer Zwickmühle, wenn die Familienversicherung nicht mehr greift.

Hatte da einige Fälle im Bekanntenkreis. Die haben aber dann nicht die Karte vom Verwandten/Bekannten genutzt, sondern sind gar nicht erst hin zum Arzt.

OnT:
Ich bezweifle aber, dass die eGK das (zumindest in der Anlaufphase) nennenswert eindämmen kann.
 
Neues Jahr, neuer Anlauf. Bekanntermaßen haben die Befürworter der eGK durchgesetzt, dass sämtliche alten Krankenkassenkarten zum 31.12.2014 ihre Gültigkeit verlieren und nur noch die elektronische Gesundheitskarte gilt. Und das unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum der alten Karte.

Meine Frau ist zwar bereits eingeknickt, ich weigere mich jedoch noch immer ein Foto einzureichen und mir die eGK aufdrücken zu lassen. Ich könnte zwar sofort in die private KV wechseln und mir den ganzen Scheiß sparen, aber ehrlich gesagt sehe ich das eher als Notlösung wenn ich tatsächlich keine Chance mehr haben werde der eGK zu entkommen. Angeblich soll man bei der Krankenkasse den "papiergebundenen Anspruchsnachweis" sowie das "Formular, aus dem die Versichertendaten hervorgehen" beantragen können. Hat dies schon jemand erfolgreich machen können?
 
Da weißt du mehr als ich. Meine KK hatte mir einen Zettel mit dem Versichertennachweis ausgestellt und zugemailt. Liegt aber jetzt bald ein Jahr ungenutzt im Postfach. Naja, ich mißtraue sowohl Ärzten und KK.
o060.gif
 
Nachdem mir die ersten Arzthelferinnen schon angekündigt haben, dass ich mit der alten Karte im neuen Jahr nicht mehr behandelt werde, habe ich nun auch ein Foto geschickt. Jedes Quartal bzw. vor jedem Arztbesuch eine neue Bescheinigung von der Kasse zu holen, ist mir zu umständlich. Zumindest ist mein Kenntnisstand, dass die Bescheinigung nicht ewig gilt - sonst könnte man die ja einmalig holen und dann austreten aus der Kasse.
 
@mj,

Kannst alles machen, würde aber die Privaten Kassen weg lassen. Es sei den du willst in ein paar Jahren 500% draufzahlen oder mehr. Die Privaten waren mal günstig, die Leute die drin sind kommen i.d.r dann nie wieder so leicht in eine gesetzliche rein. Da verbrate ich mein Geld lieber woanders. Es sei den man verdient 5K Netto, trotzdem verschenktes Geld.

Gesetzlich Zwangsversichert liegt man bei 150 Euro ehemals pro Monat, wer verdient bei 2% seines Lohnes. Selbstständige entsprechend Ihres Einkommens. Private werden erst mit weniger Beiträgen gelockt, und dann wird die 150/2% Hürde locker überschritten, weil die kleinen Kassen erst dann merken das sich die Kosten mit Geiz ist Geil Lock Angeboten nicht dauerhaft finanzieren lassen.
 
Ich hab jetzt mal bei der Krankenkasse angefragt, mal schauen was passiert.
Die Private sehe ich wie gesagt nur als letzten Notnagel falls es wirklich keinen anderen Weg mehr gibt die eGK nicht zu besitzen.
 
Man könnte doch einfach die Private ZUSÄTZLICH zur Gesetzlichen nehmen, so lange sie billig ist, oder?
Dann ist es egal, ob die Karte ungültig ist und im Rentenalter hat sich das mit dem Bild vielleicht längst erledigt. :)
 
Ich hab die Antwort meiner Krankenkasse bekommen und es sieht nicht gut aus.

Ihre bisherige Krankenversicherungskarte verliert zum 31.12.2014 ihre Gültigkeit – unabhängig von dem
auf Ihrer Karte genannten Ablaufdatum. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung
kürzlich verständigt; und das ist für alle gesetzlichen Krankenkassen bindend.

Ohne eGK mit Lichtbild können Sie ab Januar 2015 keine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung
mehr in Anspruch nehmen bzw. müssen die Kosten dafür selbst tragen!

Eine Erstattung für Privatrechnungen ist ausgeschlossen.

Die Zusendung eines Anspruchsnachweises ist somit nicht mehr möglich.

Die Ausstellung eines papiergebundenen Anspruchsnachweises nach §19 Absatz 3 BMV-Ä wird mir somit verweigert. Meine weiteren Recherchen haben ergeben, dass sämtliche Hinweise auf eben jenen papiergebundenen Anspruchsnachweis von spätestens Anfang August 2014 stammen und somit mehrere Tage vor dem Beschluss der Spitzenverbände vom 15.08.2014, die eGK verpflichtend für alle Versicherten ab dem 01.01.2015 ohne Widerspruchsmöglichkeit einzuführen. Seitdem ist es erstaunlich ruhig geworden in den Lagern der Gegner der eGK. Ich werde also in die private Krankenversicherung gezwungen wenn ich nicht bereit bin, die vor politischer Inkompetenz nur so sprühende eGK zu akzeptieren.

Ich kann mich ehrlich gesagt noch gar nicht so recht entscheiden was mich mehr erschickt - dass dieselben Leute, die das Internet für Neuland, Bespitzelung durch eigene/fremde Geheimdienste und Datensammlungen mit Bewegungs-, Kommunikations- und Krankheitsprofilen jedes einzelnen Bürgers für etwas ganz tolles halten, uns die Sicherheit, Integrität und "Freiwilligkeit" einer elektronischen Patientenakte garantieren wollen oder dass selbst das Bundessozialgericht die finanziellen Interessen der Krankenkassen höher bewertet als das Rechte auf informationelle Selbstbestimmung. :]
 
Ich habe auch eine eGK, manchen kann man nicht entweichen.

Schlimmer finde ich da die RFID Geschichte. Die hätten sich aber mit 5 Sekunden EMP Impuls aus der Mikrowelle erledigt, da ich nicht vor habe die EU zu verlassen.

Oder die GEZ, die kriegen JEDEN mit Ausnahme der H4 Empfänger die sich davon befreien lassen können.

Mit der eGK hätte man zumindest auch meine Krankenakte aus der Kindheit speichern können, die mittlerweile nach mehr als 30 Jahren aus dem Archiv entsorgt worden ist, da einiges was ich heute an Gesundheitlichen Problemen habe, damit zusammenhängt und mir diese Akte selbst beim Umzug verloren gegangen ist.
 
letzte Woche Freitag beim Zahnarzt gewesen, natürlich auch mit "ungültiger" Karte. Die Sprechstundenhilfe hat dann bei der Kasse angerufen und eine Versicherungsbestätigung zugefaxt bekommen (interessanterweise recht problemlos)
Aussage von der Kasse war aber auch: "Ohne Karte nicht versichert" Find ich interessant, denn schließlich bekommt die Krankenkasse jeden Monat Geld von mir. Wenn man wüsste das man nicht krank wird, dann würde ich den Rechtsstreit versuchen. Denn geht ja nicht das man zahlen muss, aber angeblich nicht versichert ist.

Ich habe dann heute mal auf der Internetseite der TK geschaut:
Erstens bekommt man die Karte scheinbar nurnoch wenn man sich Online registriert
Zweitens... eigentlich der Hammer
http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/die-tk-gesundheitskarte/das-passbild/100558
Ihr Bild bleibt digital in der TK gespeichert

Ihr Passbild wird für das Erstellen Ihrer TK-Gesundheitskarte digitalisiert und bleibt als digitales Foto bei der TK gespeichert. So kann das Bild bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl der Karte erneut verwendet werden.

Die können also, ohne das ich was dagegen machen kann, einfach mein Bild irgendwo speichern, und ich muss drauf "vertrauen" dass die das, und die anderen Daten, gaaaanz sicher gespeichert haben?
Ich kenne das nun schon von Firmen... Irgendwann muss man sparen, und dann werden die Daten in eine viiieeel günstigere Cloud ausgelagert. Server stehen dann in den USA. Yeeeaaah 8-( *nein*
 
Alles bleibt beim Alten:
Sonntag, 23. November 2014
Kann auch nach dem 1. 1. 2015 in den Praxen noch im "Ersatzverfahren" abgerechnet werden?
Das altbekannte Ersatzverfahren ist auch nach dem 1.1.2015 zu realisieren. Entweder man lässt sich als Versicherter von seiner Kasse einen Versicherungsnachweis auf Papier aushändigen ( manche Kassen machen hier allerdings die größten Schwierigkeiten) oder die Praxis lässt sich eine Versichertenbescheinigung von der Kasse faxen, die der Versicherte dann unterschreibt. Dieses Verfahren geht durchaus auch nach dem 1. 1. 2015, und zwar, wie diverse Kassen ihren Versicherten mitgeteilt haben, auch im Notfall. Es ist für Versicherte als auch für Ärzte umständlich. Mehr nicht. Jeder muss für sich entscheiden, ob er das in Kauf nehmen will. Es ist peinlich genug für die Protagonisten des eGK-Projektes, dass dieses gegen einen erklärten Widerstand von hunderttausenden Versicherten und Ärzten erzwungen werden muss.
 
Also meine Krankenkasse sieht das defintiv anders. Auf erneute Nachfrage, ob es für mich jetzt keine Möglichkeit mehr gäbe nach § 19 Abs. 3 BMV-Ä einen papiergebundenen Anspruchsnachweis zu erhalten habe ich ein rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten, auf dem diese Weigerung nochmals bekräftigt wird. Die Krankenkasse beruft sich hier auf Urteile des hessischen Landessozialgerichts (Az: L 1 KR 50/13), des BSG Kassel (Az: B 1 KR 35/13 R), des Sozialgerichts Berlin (S 81 KR 2176 13 ER) und des Sozialgerichts Hessen (Az: L 1 KR 50/13). Basierend auf diesen Urteilen sowie einem Verweis des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung auf § 15 Abs. 2 SGB V wird die Versorgung mit Anspruchsnachweisen oder die Erstattung von Privatrechnungen nach § 13 Abs. 3 SGB V abgelehnt.

Kurz gesagt bleiben mir drei Möglichkeiten: Rechtsstreit mit der Krankenkasse (blöde Idee), eGK akzeptieren (noch blödere Idee) oder Krankenkasse wechseln.
 
Statt einem Foto ein Text machen: "Bild? Fragen Sie mich nach meinen Personalausweis!"
 
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