Gewährleistung, Produkt nach 3 Monaten eingeschickt, ggf. defekt gekauft?

Selbst wenn man die Frist zu kurz setzt, tritt automatisch eine Frist ein, die angemessen ist.

In Deinem Fall aber hat der Händler schon einige Zeit gehabt, die Ware zu bearbeiten. Diese Zeit muß er sich anrechnen lassen.
Viel wichtiger aber ist es, daß Du die Zusendung einer mangelfreien Ware verlangst und da hat der Hersteller nun überhaupt nichts mit zu tun.
Daher kann man, wie "M" es gemacht hat, diese Antwort als Ablehnung der verlangten Nachbesserung deuten und vom Vertrag unverzüglich zurücktreten.
 
Gut, ich hätte die Antwort vollständiger zitieren sollen - hier:
Hallo Herr [...],

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung in unserem Haus. Leider können wir Ihre Verärgerung uns gegenüber nicht nachvollziehen. Selbstverständlich haben wir den von Ihnen im Zuge der Reklamation genannten Wunsch vermerkt und werden diesen nach abgeschlossener Prüfung seitens des Herstellers berücksichtigen.

Die von Ihnen genannte Frist können wir leider nicht in unserem Haus vermerken, da diese nicht angemessen beziehungsweise verhältnismäßig ist.
Sobald wir seitens des Herstellers eine neue Statusmeldung erhalten, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.

Mit freundlichem Gruß; Best Regards
[...]
So wie ich sie verstehe, ist mein Wunsch des Austauschs festgehalten - ausgeführt wird er aber offenbar erst nach Prüfung durch den Hersteller.
Vermutlich aber läuft das Ganze noch mindestens zwei Wochen (man bedenke, dass in den Niederlanden noch nicht "endgeprüft" wurde, Versandzeiten, übernächste Woche Weihnachtsfeiertage usw.) und ich befürchte, dass man bei GIGABYTE am Mangel vorbeiprüft, also keinen Fehler feststellt und mir Caseking entsprechend die teildefekte Grafikkarte zurückschickt. :(
 
Dann frag doch mal nach, aus welchem Grund, man die Karte an den Hersteller gesendet hat.

Den Fehler hast Du ja schließlich auch feststellen können. Hierzu benötigt man also kein Spezialwissen.

Den Vertragsrücktritt solltest Du aber trotzdem erklären.
 
Und wenn man mir das Folgende antwortet, wie in Posting #9 bereits von mir zitiert?
Wie jeder Händler sind auch wir bezüglich der Abwicklung einer Reklamation an den entsprechenden Hersteller und dessen Vorgaben gebunden. Der Großteil der Hersteller von PC-Hardware setzt eine Prüfung der vom Endkunden reklamierten Hardware im eigenen Haus voraus, um beispielsweise mechanische Beschädigungen auszuschließen.
Gut, warum der Mangel von einem "geschulten Service-Techniker" von Caseking nicht festgestellt werden konnte - laut Beschreibung auf deren Webseite ist das ja angeblich das Standard-Verfahren bei Reklamationen - ist eine berechtigte Frage. Vielleicht hat man den Fehler gar nicht nachgeprüft und die Sache direkt an den Hersteller weitergeleitet?


Vom Vertrag trete ich formlos und ohne Angabe irgendwelcher Paragraphen zurück, oder wie?
 
Na, warum man den Fehler nicht überprüfen kann, liegt doch auf der Hand. Caseking versucht hier, sich der Haftung zu entziehen, einen neuen Artikel versenden zu müssen.

§323 Abs. 1 ist die die Wahl des Mittels.

Und schön eine Frist zur Rücküberweisung des Kaufbetrages zzgl. aller Versandkosten stellen, damit sich das Mahnverfahren frühestmöglich einleiten lässt.

Mal was zum Selbststudium:

http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/ruecktritt.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Antwort vom Onlineshop bekommen:
Hallo Herr [...],

vielen Dank für Ihre neue Rückmeldung. Gerne möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass hier weder eine Verschleppung noch eine andersartige Bearbeitung stattfindet. Der von Ihnen reklamierte Artikel wurde nach Prüfung in unserem Haus zum Hersteller zur weiteren Prüfung weitergeleitet. Sobald wir hier einen neuen Stand erfahren, werden wir Sie diesbezüglich umgehend informieren.

Auch möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Fristen weder rückwirkend möglich sind, noch eine Bearbeitung im Zuge einer Reklamation innerhalb von wenigen Werktagen gesetzlich vorgeschrieben ist.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist ebenfalls nicht möglich, da Sie im Zuge Ihrer Reklamation einen Austausch als Vorgehensweise angegeben haben. Sollte der Hersteller uns daher eine instandgesetzte beziehungsweise neue Grafikkarte zusenden, werden wir diese natürlich wie gewünscht an Sie weiterleiten. Falls wie jedoch eine Gutschrift seitens des Herstellers erhalten, können wir Ihnen gerne eine entsprechende Rücküberweisung auf ein Bankkonto Ihrer Wahl anbieten.

Wir möchten Sie daher bitten von weiteren entsprechenden Anfragen abzusehen, da wir Ihnen bis zum Abschluss der Prüfung seitens des Herstellers keine andersartigen Antworten zusenden können. Sicherlich haben Sie hierfür vollstes Verständnis.

Mit freundlichem Gruß; Best Regards
[...]
Und jetzt? :(
Während alle anderen Antworten innerhalb weniger Stunden kamen, dauerte es dieses Mal gut einen Werktag - entweder kam derjenige nicht dazu bzw. war gestern nicht da und man hat sich rechtlich informiert?

Ich frage mich, wie dieser Händler eine derart gute Bewertung auf gängigen Preisvergleichs- und Bewertungsseiten haben kann, wenn er Gewährleistungsfälle derart behandelt und scheinbar an diversen Gesetzen und sogar den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbeigeht ... *noahnung*
 
frist setzen und gut.
was soll das gehampel von denen? und was hat der hersteller damit zu tun?

CK muss die karte tauschen, nicht GB.
Was CK am Ende mit dem Hersteller ausmacht um die Karte erstetzt zu bekommen, ist deren Sache, nicht die des Kunden.
Das Ding nennt sich nämlich Gewährleistung, nicht Garantie!
 
Zuletzt bearbeitet:
Na ja, ich hatte mit der letzten E-Mail u. a. gefragt, auf welcher Grundlage all diese Entscheidungen beruhen, schließlich wirkt das alles nicht kompatibel mit den AGB von Caseking und scheint ja auch dem Gesetz regelmäßig zu widersprechen - darauf wurde aber gar nicht erst eingegangen.

Wie soll ich denen denn eine Frist setzen, wenn sie diese gar nicht einsehen und sogar zurückweisen (siehe oben und letzte Antwort)? ???
Auf die angegebenen Paragraphen gehen sie nicht ein, das Drohen mit Anwalt juckt sie nicht, sie geben sich knallhart und meinen immer nur, dass man auf das Ergebnis vom Hersteller wartet bzw. warten müsste, erst dann könnte man handeln.

Ich werde morgen erneut bei GIGABYTE anrufen und den aktuellen Status erfragen, ich wüsste schon gerne, was an der Grafikkarte defekt ist, ggf. lässt sich der Vorgang ja auch beschleunigen, indem sie noch morgen eine entsprechende Meldung an Caseking übermitteln.
Was bleibt alternativ? Sollte ich bei Caseking mal anrufen und ggf. mit dem Vorgesetzten darüber reden? Oder das Ganze doch einem Anwalt schildern ... nur, was wird mich das kosten oder kann man davon ausgehen, dass sämtliche Kosten von Caseking übernommen werden müssen?
 
Also leider haben die in Dir aber auch einen gefunden, mit dem sie es machen können.

Wenn Du die Frist zur Nachbesserung gesetzt hast und diese fruchtlos verstrichen ist, egal was die von rückwirkend faseln, mußt Du denen nun schriftlich und nachweisbar den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Zur Rücküberweisung des Kaufpreises setzt Du denen ebenfalls eine Frist und kannst, wenn diese, wie zu erwarten ist, nicht eingehalten wird, das Mahnverfahren einleiten.

Merke: Man setzt Fristen und darf sich aber nicht wundern, wenn der andere sich nicht daran hält. Würde er so reagieren, wären die Frist ja nicht notwendig.

Letztlich zeigt deren Antwort, daß sie entweder die Tatsachen nicht verstehen, dazu gehört dann auch die rechtliche Seite oder aber diese mit den gewählten Formulierungen zu ihren Gunsten verdrehen wollen.
 
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Also leider haben die in Dir aber auch einen gefunden, mit dem sie es machen können.
Das mag ein wenig auf diesen Fall bzw. Onlineshop zutreffen, weil ich mich trotz der Paragraphen aufgrund der vielen Interpretationsmöglichkeiten nie im absoluten Recht empfinde und daher auch nicht weiß, wo die Sache mit Anwalt usw. geendet hätte.
Allein die Frage, die schon so oft auch in anderen Themen behandelt wurde, was schriftlich und nachweisbar ist: Ich hatte denen ja via E-Mail sowohl Fristen als auch meine Rücktrittsabsicht übermittelt, per se ist eine E-Mail wohl schriftlich, aber nicht nachweisbar, wenn der Händler allerdings auf diese eingegangen ist und reagiert hat, ist das in meinen Augen eine Eingangsbestätigung wie auch eine Kenntnisnahme - und damit einem Fax/Brief (Einschreiben) gleichzustellen?

Bezieht man deine Aussage auf das Gesamte, bin ich wohl einer der wenigen, die eine Grafikkarte, die sonst einwandfrei funktioniert hat, die nur mit PCIe 3.0 nicht lief, gegenüber dem Händler/Hersteller überhaupt reklamiert hat! Dieses (eigenartige) PCIe-Problem haben einige Leute, u. a. hier im Forum, der Grafikkartenhersteller scheint hierbei egal zu sein, vermutlich ein AMD-Problem - die Betroffenen wollen eine Lösung, geht es jedoch um ein Reklamieren/Einschicken, entscheiden sich fast alle für ein Behalten der Karte, weil es leistungsmäßig nicht wirklich etwas ausmachen soll. Der Teildefekt wird also von vielen akzeptiert und eine Nachbesserung gegenüber dem Händler (oder ggf. Hersteller) gar nicht erst eingefordert ...


Das Thema hat sich übrigens erledigt. :)
Ich hatte am 20.12. nochmals bei GIGABYTE Hamburg angerufen, mir wurde gesagt, dass die Grafikkarte ausgetauscht wurde und bereits auf dem Rückweg wäre - am 28.12. bekam ich von Caseking eine E-Mail mit dem Hinweis, dass meine Rücksendung bearbeitet wurde und der Austausch das Haus verlassen hätte, dieser kam dann kurz nach Neujahr an. Die Karte wurde gegen eine neue getauscht (original versiegelt!) und ich bin mehr als zufrieden. :)
 
Ich habe jetzt nicht alles gelesen, von daher bitte entschuldigt falls ich was aufführe was schon geklärt wurde.

Was ich so rausgelesen habe ist der Grundtenor, dass der Käufer hier im Zeitraum von 6 Monaten in so einem Fall quasi einfach sagen kann "Hey lieber händler gib mir ne neue Grafikkarte" (also Ersatzlieferung) und der Händler darf dann nicht, wie im vorliegenden Fall, hingehen und sagen "sorry lieber Kunde, aber wir schicken die Karte erst mal zur Prüfung ein."

Da wurde dann wohl etwas missverstanden, denn meines Erachtens ist das Verhalten des Händlers hier korrekt:

Zu beachten ist weiterhin, dass nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 10.03.2010, Az: VIII ZR 310/08) im Hinblick auf die in § 439 Abs.3 BGB mögliche Verweigerung der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung eine gesetzliche Obliegenheit des Käufers darin besteht, dem Verkäufer die Nachprüfung des Mangels zu ermöglichen. In dem entschiedenen Fall hatte der Kläger einen Mangel behauptet und sofort eine Ersatzlieferung verlangt. Der BGH hat mit dieser Entscheidung jedoch keine Änderung des vom Gesetzgeber in § 439 Abs.1 BGB normierten Wahlrechts zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung vorgenommen. Beide Rechte sind gleichwertig Inhalt des Nacherfüllungsanspruchs. Es handelt sich daher grundsätzlich nicht um eine Einschränkung des Wahlrechts des Käufers sondern um die Ermöglichung einer sachgerechten Entscheidung des Verkäufers im Hinblick auf die ihm zustehenden Rechte aus § 439 Abs.3 BGB.

Quelle

Oder auch kurz gesagt:
Auch der Händler muss erst mal die Chance haben zu prüfen, ob de Käufer denn da einfach so eine neue Karte bekommen darf.

Hier auch noch etwas dazu:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Lap...uf-Haendler-lehnt-Austausch-ab-__f201621.html

Problematisch ist hier halt § 439 3. da es eine reine Bewertungsfrage ist. Zwar werden einige Kriterien für die Entscheidungsfindung vorgeschlagen, aber letztendlich muss man sich da immer den Einzelfall genau ansehen und ob es da eben korrekt ist das der Händler da den Direkttausch ablehnt.

Das mit den Fristen die dann immer veranschlagt werden ist auch so eine Sache.
Und genau wie sich der Kunde hier darüber ärgert wenn der Händler sagt "sorry aber Hersteller XY braucht leider 4 Wochen dafür", ärgert sich der Händler (hier dann auch als Kunde) wenn der Hersteller da nicht vorwärts kommt.

Von daher ist hier meines Erachtens an sich alles korrekt gelaufen. Zwar war der Zeitraum mit ~3 Wochen (gemessen an den Beiträgen hier) natürlich ärgerlich für den Kunden, aber da ist Gigabyte in der Tat noch relativ fix.
Ich meine sogar (kann es aber gerade nicht belegen) das der Gesetzgeber hier bis zu 6 Wochen für angemessen hält. Insofern muss man hier halt wirklich sagen das Gigabyte, unter Berücksichtigung der Transportwege usw., relativ flott gearbeitet hat.
Da kenne ich noch ganz andere Spielchen wo auch die 6 Wochen noch weit untertrieben sind. Wobei da dann der Kunde entsprechend Ersatz bekommen hat und der Händler sich dann mit dem Hersteller gekloppt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist insoweit ja alles unstrittig.

Es handelt sich hier ja auch nur um die Problematik, daß der Kunde einen Mangel festgestellt hat, die der Händler ohne weiteres auch hätte nachvollziehen können und müssen. Nicht nur aus der Tatsache heraus, daß er selbst behauptet, einen geschulten Techniker zu haben, der diese Reklamationen prüft.
Wenn der aber schon nicht mal das prüfen kann, was der Kunde selbst feststellt, kanns mit der Schulung und der Behauptung von Caseking nicht weit her sein.
Und um genau diese Zeitverzögerung, die Caseking durch den Versand an den Hersteller verursacht, ging es hier, der man mit einer Fristsetzung abhelfen kann/wollte.
 
Das habe ich dann wohl nicht gelesen.

Mir ging es um diese Aussage:
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showpost.php?p=4699368&postcount=9

Und eben die direkte Antwort darauf von M:
http://www.planet3dnow.de/vbulletin/showpost.php?p=4699397&postcount=10

Sprich:
Caseking hat gesagt: "können wir nix machen, der Hersteller sagt er will erst prüfen und das müssen wir ihn jetzt auch erst mal machen lassen." Und M sagt (für mich) "Das ist Quatsch, Casking muss hier, innerhalb einer Frist, ne neue Karte rausrücken".

Vielleicht habe ich da ja was missverstanden. Nur ist das eben eine weitläufige Meinung das man als Kunde nur sagen muss "Händler hüpf" und der dann hüpfen muss.
Das der Händler aber auch gewisse Rechte hat und letztendlich zwischen Händler und Hersteller ein ähnliches Verhältnis besteht wie zwischen Kunde und Händler, wird dabei gerne ignoriert.
Man ist also Kunde eben, auch durchaus verständlich, sauer das etwas nicht funktioniert und das man am Ende auch noch eine längeren Zeitraum warten muss. Da geht man dann schnell ins Netz, ebenso schnell ist §439 rausgekramt und sofort heißt es eben "du kannst dem Händler auferlegen was er zu machen hat und der muss spuren".

Ich kann dazu auch nur immer wieder aus meiner Erfahrung im Laden berichten:
Wenn so was bei uns vorgekommen ist und Kunden, auf Grund welcher Rechtsberatung auch immer, dann sogar vor Gericht gezogen sind, weil sie der Meinung waren ihre 3 Monate alte 500€ Grafikkarte (oder Ähnliches) müsse sofort ersetzt werden, diese Kunden sind damit allesamt auf die Schnauze geflogen. Eben weil ein Händler auch gewisse Rechten hat.

Natürlich darf man dabei auch nicht vergessen das es da auf allen Seiten schwarze Schafe gibt und auch Leute die es einfach nicht besser wissen.
In dem Fall würde ich dem Kunden immer raten: freundlich bleiben.
Denn vielen platzt hier ja auch sofort die Hutschnur und sie wedeln eben mit etwas das sie aus irgendeiner Quelle im Netz haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es geht hier konkret um die Beurteilung der Unverhältmismäßgkeit. Aus dem Grund lehnte der Händler im von Dir verlinkten Fall ab. Da kann im Rahmen eines sich lösenden Bauteils natürlich so einiges angenommen werden. Hier ging es also um ein kleines Gummiteil, wodurch das ganze Display getauscht werden sollte und darüber hinaus ein Gerätetausch erst recht unverhältmismäßig erscheint. Bei einer nicht vorhandenen PCI 3.0-Eignung würde ich eine solche Unverhältnismäßigkeit aber (aus dem Bauch heraus) nicht annehmen.

Habe neulich eine Entscheidung gelesen, wo der Händler Gewährleistung für ein Fahrzeug darbringen musste, weil die Motorleistung mehr als 8.09% hinter der vertraglich zu erwarteten zurückblieb. Es ging zudem um ein sportliches Auto, welches gerade aus diesem Grund, also der Motorleistung, gekauft wurde. Ähnlich dürfte sich das hier verhalten.

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http://www.heise.de/ct/hotline/PCI-Express-2-0-versus-3-0-1696322.html?view=zoom;zoom=1
 
Zuletzt bearbeitet:
@Onkel Homie

Genau aber diese Meinung von Caseking entspricht nicht der Rechtslage.

Die vertraglichen Bestimmungen, die Caseking mit dem Hersteller/Distributor hat, berühren das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Caseking nicht, daher kann sich Caseking auch nicht grundsätzlich wirksam darauf berufen, die Ware aufgrund dieser Regelung zum Hersteller senden zu müssen.

Die Problematik mit "ungeduldigen Kunden" kenne ich bestens. Die gleich immer alles sofort haben wollen und die wildesten Behauptungen aufstellen. Da hat sich das BGB unter der Ladentheke bezahlt gemacht. Kaum war die Behauptung, "Ich habe das Recht nach BGB..." und schon lag das BGB auf dem Tresen, mit der Bitte, das mal genauer zu zeigen. Und schon konnte man sich vernünftig unterhalten.

Man muß in dieser Sache aber unterscheiden, ob der Händler nur unter Zuhilfenahme des Herstellers in der Lage ist den angezeigten Mangel festzustellen bzw. zu überprüfen oder aber ob er das selbst machen kann.
Und da muß man sich dann fragen, wenn der Kunde in der Lage ist, den Fehler festzustellen, warum kann das dann der Händler nicht, zumal es hier um eine beworbene Eigenschaft geht, die mit normalen Konstellationen vor Ort beim Händler prüfbar ist. Erschwerend kommt noch hinzu, daß Caseking mit dem Hinweis wirbt, einen geschulten Techniker für die Überprüfung zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist es ja was ich geschrieben habe. Es ist eben Beurteilungssache.

Und woher wissen du oder auch Casking jetzt warum die Graka bei PCI 3.0 spinnt?
Das kann Caseking eben gar nicht beurteilen und muss demnach, meiner Ansicht nach, erst mal gucken was der Hersteller sagt.

Da kann man ja wild rumspekulieren a la: Firmware der Karte zu alt (hab hier meine ich nix gelesen das es mal zwischen den beiden Karten verglichen wurde), Hardware Fehler usw.

Das Caseking dann gesagt hat, sie könnten das selber testen mit qualifiziertem Personal, rückt das Ganze in ein etwas anderes Licht. Ich als Händler hätte direkt gesagt "sorry kann ich nicht testen, muss eingeschickt werden." ganz einfach aus der Erfahrung heraus das es häufiger vorkommt, dass eben eine Kunde mit so einem komischen Fehler reinkommt, man die Karte dann eben einbaut alles läuft, der Kunde sie wieder mitnimmt, wieder reinkommt weil sie bei ihm nicht läuft...

Hier wurden ja vorab vom Kunden diverse Tests gemacht und zumindest für den Kunden ist der Fall auch klar, aber das heißt eben noch nicht das alles auch klar für den Händler sein muss.

Wenn dann eben der Händler sagt es sei für Ihn unverhältnismäßig da erst mal einen Techniker ranzusetzen, der ggf. ein System zusammenbaut, dann testet, dann zu dem gleichen Ergebnis kommt, dann eine neue Karte bestellt usw. dann kann ich das nachvollziehen wenn gesagt wird "schicken wir ein und warten ab was Gigabyte sagt".

Wenn der Händler aber mal so mal so sagt, dann ist das in der Tat etwas seltsam.
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EDIT :
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Man muß in dieser Sache aber unterscheiden, ob der Händler nur unter Zuhilfenahme des Herstellers in der Lage ist den angezeigten Mangel festzustellen bzw. zu überprüfen oder aber ob er das selbst machen kann.
Und da muß man sich dann fragen, wenn der Kunde in der Lage ist, den Fehler festzustellen, warum kann das dann der Händler nicht, zumal es hier um eine beworbene Eigenschaft geht, die mit normalen Konstellationen vor Ort beim Händler prüfbar ist. Erschwerend kommt noch hinzu, daß Caseking mit dem Hinweis wirbt, einen geschulten Techniker für die Überprüfung zu haben.

Sehe ich durchaus ein.
Aber ich kenne eben diverse Fälle wo es z.B. um defekte CPUs ging.

Die haben wir im Laden auch zum Test eingebaut, auch bei uns ging nix. Also ab zu AMD (deratige Fälle hatten wir bei Intel nicht, die Fanboys mögen es mir verzeihen) und die CPU kam dann mit Prüfbericht von AMD zurück. Sprich: als Händler steht man dann dumm da wenn man dem Kunden da mal eben ne 200€ CPU zum Tausch gibt, selber aber nur wieder Hardware bekommt die B-Ware ist und zudem mit diversen Boards nicht läuft. Denn welcher Händler kann schon mit allen Boards die es so am Markt gibt testen, geschweige denn auf das Testequipment eines CPU Herstellers zurückgreifen?

Ok so was fällt dann wohl unter das Risiko das man als Händler eingehen muss.
Aber mal rein spekulativ: Im vorliegenden Fall könnte es ja auch so laufen das so ein toller Techniker von Caseking die GraKa in einen Board von Hersteller A steckt und alles läuft. Nur beim Kunden mit Board B geht es halt nicht.

Was macht der Händler dann?

Daher hier meine Meinung:
Der Händler kann nur mittels des Herstellers hier eine korrekte Entscheidung treffen bzw. selbst auf der sicheren Seite sein.
Aus Kulanz etc. kann man natürlich anders vorgehen, zumal man ja wohl mit den tollen Technikern wirbt. Das steht außer Frage.

Mir gehts nur um den Grundtenor des Threads, den ich meinte rausgelesen zu haben, das der Händler hier grundlegend falsch agiert hat.

Da es im Bereich §439 3 aber eine, meines Erachtens, eher schwammige Sache geht und letztendlich immer so ein gewisser Ermessensspielraum da ist, kann es eben mal vorkommen das dieser zu Gunsten des Kunden ausfällt oder mal nicht.
Ob man dann gleich immer anprangern muss wie böse doch ein Händler ist, möchte ich da eben mal bezweifeln. Wobei ich auch sagen muss, dass wenn dann der Händler die Rechtslage kennen und sie auch dem Kunden verständlich und korrekt rüberbringen sollte.

Leider ist das aber nicht immer so und leider treiben sich unter den Kunden aber auch zu viele Hobbyjuristen rum.

Ich habe es daher immer ganz einfach gehalten und in unserer Rechtsabteilung angerufen. Und wenn die mir gesagt haben dass ich mich korrekt verhalte, dann konnte der Kunde schreien und mit irgendwelchen Paragraphen wedeln wie er wollte.
meine Absicherung hatte ich, die restlichen Schreibereien und Telefonate gingen zwischen Kunde und der Abteilung die sich damit auskennt hin und her und ich war mit meinem Halbwissen raus. Denn falsch machen wollte ich da ja auch nix im Interesse des Kunden.

Aber aus der Erfahrung heraus bin ich halt hier auch immer wieder schockiert wie einfach sich einige Leute die Welt da scheinbar immer machen. Jetzt mal nicht bezogen auf den Thread hier, aber in nahezu jedem Thread wo um solche "Rechtsberatung" gebeten wird, sehe ich einen der Kunden von damals vor mir stehen. Nur das da keiner gesagt hat "ja aber P3D haben sie mir gesagt das..." ;D
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EDIT :
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edit:
Noch so nebenbei:
Wo steht das denn eigentlich mit den Technikern von Caseking?

Ich finde da nur die Aussage das Caseking darauf hinweist, das die meisten Hersteller die Sachen selber prüfen wollen *noahnung*
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah ok. Danke.

Dachte das wäre hier im Thread explizit genannt worden.
 
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Und woher wissen du oder auch Casking jetzt warum die Graka bei PCI 3.0 spinnt?
Das kann Caseking eben gar nicht beurteilen und muss demnach, meiner Ansicht nach, erst mal gucken was der Hersteller sagt.
Es reicht, wenn der Fehler vom Händler verifizierbar auftritt. Der Grund kann dem Kunden egal sein, wenn es nicht in seinem Einfluß-/Verantwortungsbereich liegt.

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ganz einfach aus der Erfahrung heraus das es häufiger vorkommt, dass eben eine Kunde mit so einem komischen Fehler reinkommt, man die Karte dann eben einbaut alles läuft, der Kunde sie wieder mitnimmt, wieder reinkommt weil sie bei ihm nicht läuft...
Dann hat der Kunde ein/das Problem.

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Wenn dann eben der Händler sagt es sei für Ihn unverhältnismäßig da erst mal einen Techniker ranzusetzen, der ggf. ein System zusammenbaut, dann testet, dann zu dem gleichen Ergebnis kommt, dann eine neue Karte bestellt usw. dann kann ich das nachvollziehen wenn gesagt wird "schicken wir ein und warten ab was Gigabyte sagt".
Deshalb heißt es auch Fachhandel, der u.a. auch das Risiko übernehmen muß.
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Die haben wir im Laden auch zum Test eingebaut, auch bei uns ging nix. Also ab zu AMD (deratige Fälle hatten wir bei Intel nicht, die Fanboys mögen es mir verzeihen) und die CPU kam dann mit Prüfbericht von AMD zurück. Sprich: als Händler steht man dann dumm da wenn man dem Kunden da mal eben ne 200€ CPU zum Tausch gibt, selber aber nur wieder Hardware bekommt die B-Ware ist und zudem mit diversen Boards nicht läuft. Denn welcher Händler kann schon mit allen Boards die es so am Markt gibt testen, geschweige denn auf das Testequipment eines CPU Herstellers zurückgreifen?
Es geht hier um die Befähigung den Fehler festzustellen, nicht um technische Ursachenforschung; eine mögliche Falschbehandlung durch den Kunden nicht betrachtet.

...
Ok so was fällt dann wohl unter das Risiko das man als Händler eingehen muss.
Genau so ist es.

...
Aber mal rein spekulativ: Im vorliegenden Fall könnte es ja auch so laufen das so ein toller Techniker von Caseking die GraKa in einen Board von Hersteller A steckt und alles läuft. Nur beim Kunden mit Board B geht es halt nicht.

Was macht der Händler dann?
Kulant sein und dem Kunden einer weitere u.U. kostenpflichtige Prüfung anbieten oder dem Kunden einen schönen Tag wünschen. Das Produkt hat die vereinbarte Beschaffenheit. Der Kunde ist somit am Zug, nachzuweisen, daß dem nicht so ist. Formal hat der Kunde aber schon das Vorliegen eines Mangels nicht bewiesen, wozu er in allen Fällen verpflichtet ist.

...
Mir gehts nur um den Grundtenor des Threads, den ich meinte rausgelesen zu haben, das der Händler hier grundlegend falsch agiert hat.
Das ist auch in der Tat der Fall.

...
Da es im Bereich §439 3 aber eine, meines Erachtens, eher schwammige Sache geht und letztendlich immer so ein gewisser Ermessensspielraum da ist, kann es eben mal vorkommen das dieser zu Gunsten des Kunden ausfällt oder mal nicht.
Der Ermessensspielraum ist für im Handel lieferbare gleiche Waren sehr gering. Solange die Ware am Markt lieferbar ist und der Kunde nach einer mangelfreien Ware verlangt, ist der Spielraum gleich null, es sei denn der Händler legt es darauf an, sich Schadenersatzansprüchen ausgesetzt zu sehen.

...
Ich finde da nur die Aussage das Caseking darauf hinweist, das die meisten Hersteller die Sachen selber prüfen wollen *noahnung*
Ja, aber warum sollte ein Kunde eine damit einhergehende Verzögerung in Kauf nehmen? Er hat einen Anspruch gegen den Händler, nicht gegen den Hersteller, zumindest auf die Sachmangelhaftung bezogen.
 
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