Internetsignal zu schwach -> Folgekosten -> Vertrag ungültig?

Chris0r

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Hallo zusammen,


Für meine neue Wohnung hab ich vor 11 Tagen (7.9.) einen Internetanschluss von KabelDeutschland bestellt. Am ersten Termin zum Einbau am 11.9. hat der Techniker abgesagt (nach 4h Wartezeit...). Heute (18.9. - nächst möglicher Termin) ist der Techniker gekommen und hat gesagt, dass die Signalstärke zu schwach fürs Internet wäre. Es wären zwei Verstärker notwendig, die mit Einbau ordentlich teuer kommen würden (>200 Euro). Der Techniker will bei KabelDeutschland nachfragen, ob die den Einbau übernehmen, was ich und er allerdings bezweifeln.

Wie schauts mit dem Vertrag aus? Die 14 Tage Widerrufsrecht sind am Montag vorbei, bis dahin müsste ich (schriftlich?) kündigen. Ist der Vertrag auch nach den 14 Tagen wirksam, wenn ich die Kosten selber übernehmen müsste?


Vielen Dank für die Aufmerksamkeit,

Gruß Chris
 
Wenn die kein Internet liefern können ist der Vertrag wohl so oder so hinfällig.
 
Naja können sie ja... wenn man aufrüstet. Ich weiß ja nicht ob das mein Problem ist, oder deren Problem.

Man ist das nervig. Alternativen finde ich für den selben Preis gerade auch nicht...
 
Das ist deren Problem...
 
Man kann natürlich jetzt überlegen, ob man auf die Vertragserfüllung seitens Kabel Deutschland besteht, da diese im Rahmen Ihrer technischen Kenntnisse ja in der Lage sind, vor Abschluß eines Vertrages, festzustellen, ob sie die versprochene Leistung erbringen können.
Dem Kunden da die Mehrkosten aufzuerlegen, ist nicht statthaft. Vielleicht aber telefonierst Du nochmal mit denen und teilst Ihnen mit, daß Du unbedingt Kabel Deutschland haben willst.
 
Ich kenne es nur von Unitymedia und da verhält es sich so, dass sie alle Kosten tragen die zur Bereitstellung von Internet/ Telefon/ TV anfallen.
Bei uns haben sie auch einen Verstärker installiert. Seither ist auch das analoge Kabel so gut wie noch nie. Das Digitale sowieso und das Internet läuft mit 70.500 kbit.
 
Gestern bissl radau am Telefon gemacht, dass des so lang dauert und mich keiner zurück ruft usw. heut kommt der Anruf, dass der Techniker kommt und alles installiert. Hätt ich ja ehrlich gesagt nicht gedacht. Sind ja ganz schöne Kosten für die für einen Anschluss.

Nach dem Widerrufsrecht hab ich auch gefragt und sie meinte, dass wenn kein Anschluss zu Stande kommt, keine Leistung erbracht werden kann und somit kein Vertrag entsteht. Da war ich dann erstmal froh, dass die das auch so sehen.

Ist ja alles gut gegangen.


Viele Dank für die Antworten *great*
 
Gestern bissl radau am Telefon gemacht, dass des so lang dauert und mich keiner zurück ruft usw. heut kommt der Anruf, dass der Techniker kommt und alles installiert. Hätt ich ja ehrlich gesagt nicht gedacht. Sind ja ganz schöne Kosten für die für einen Anschluss.

Nach dem Widerrufsrecht hab ich auch gefragt und sie meinte, dass wenn kein Anschluss zu Stande kommt, keine Leistung erbracht werden kann und somit kein Vertrag entsteht. Da war ich dann erstmal froh, dass die das auch so sehen.

Ist ja alles gut gegangen.


Viele Dank für die Antworten *great*

Na, ja ganz so einfach kann es sich Kabel Deutschland das nicht machen. Es ist schon ein Vertrag zustandegekommen, nur hat KD dann evtl. das Problem, diesen nicht erfüllen zu können. Daraus ergeben sich dann für den Vertragspartner Nachteile, wie evtl. erhöhte Mehrkosten bei einem anderen Anbieter, die er ihm Rahmen eines Schadenersatzes bei KD geltend machen kann.
Mal von der logischen Seite betrachtet. Wäre noch kein Vertrag zustandegekommen, warum sollte KD dann diese Anstregungen machen, um die Realisierung des Anschlusses vorzunehmen, wenn sie dann nicht wüssten, ob der "Kunde" dem Vertrag zustimmt.

Allein von dieser Konstruktion her stimmt die Ansage der MAin schonmal nicht.
 
Doch kann stimmen. Meistens haben die Anbieter eine Klausel in den AGBs, das der Vertrag ungültig wird, wenn eine Bereitstellung der Leistung aus technischen Gründen nicht erfolgen kann. Damit ist zwar erst mal ein Vertrag zustande gekommen, auf den sich KD im Falle der Bereitstellung auch beruft, dieser kann aber rückwirkend ungültig werden, wenn KD die Leistung nicht bereitstellt.
 
Doch kann stimmen. Meistens haben die Anbieter eine Klausel in den AGBs, das der Vertrag ungültig wird, wenn eine Bereitstellung der Leistung aus technischen Gründen nicht erfolgen kann. Damit ist zwar erst mal ein Vertrag zustande gekommen, auf den sich KD im Falle der Bereitstellung auch beruft, dieser kann aber rückwirkend ungültig werden, wenn KD die Leistung nicht bereitstellt.

Ich kann noch nicht ganz nachvollziehen, ob das vom Vertragsrecht möglich ist, aber wärst Du so nett und hast mal ein Beispiel zur Hand?
 
Gesehen habe ich es vor 2 Jahren bei einem Vertrag über DSL mit der Telekom. Finde das aber auf die schnelle gerade nicht im Internet.

Laut dieser Seite ist das Vertragskonstrukt an sich aber auf jeden Fall möglich.
 
Gesehen habe ich es vor 2 Jahren bei einem Vertrag über DSL mit der Telekom. Finde das aber auf die schnelle gerade nicht im Internet.

Laut dieser Seite ist das Vertragskonstrukt an sich aber auf jeden Fall möglich.

Oh, ja, vielen Dank für den Hinweis! Sehr interessante Darstellung.

Obwohl ich da schon einen Unterschied sehe, da ja die Unmöglichkeit der Leistung von KD vor Abschluß des Vertrages geprüft werden kann und so der Vertrag nicht geschlossen werden müsste/dürfte.
Ich denke da im besonderen an den Fall, wenn ein Umzug erfolgt ist, wo der Provider nicht mehr liefern kann, dennoch aber auf der Einhaltung des Vertrages besteht und sich darauf beruft, daß der Kunde dieses zu vertreten hat.
Umgekehrt hätte KD den Umstand zu vertreten, eine Leistung versprochen zu haben, ohne die Möglichkeit dazu vorvertraglich geprüft zu haben.
 
Wie schauts mit dem Vertrag aus? Die 14 Tage Widerrufsrecht sind am Montag vorbei, bis dahin müsste ich (schriftlich?) kündigen.

auch wenn das Thema erledigt ist interessiert mich dennoch folgende Frage:

beginnen die 14 Tage Widerrufsrecht nicht erst ab beidseitiger Vertragserfüllung?
Solange die ihre Leistung noch nicht erbracht haben, kann die Widerrufsfrist doch nicht bereits begonnen haben?
 
Kommt darauf an, ob ein gesetzliches, oder ein privatrechtliches Widerrufsrecht eingeräumt ist.

Ist das ein gesetzliches Widerrufsrecht, dann gelten die § 355ff i.V.m. § 312ff BGB (speziell § 355 Abs III BGB).

Ist nur ein vertragliches Widerrufsrecht eingeräumt, dann bestimmen die Vertragspartner (also hier der Anbieter per AGB) wie dieses ausgestaltet ist.

Ist also fallabhängig.

Aber JA, auch die gesetzliche Widerrufsfrist kann schon enden, bevor die Leistungsbeziehung beginnt. Ausnahme bei Waren, dann beginnt die Frist erst mit dem Erhalt der Lieferung (§ 355 IV Satz 2 BGB).
 
Ich glaube es waren 14 Tage ab Anschluss. Also hätte ich noch Zeit gehabt?!

Ansonsten Nachtrag zum Thema: Internetanschluss steht, aber wir haben bei unabhängigen Speedtests nur maximal 16 Mbit, beim Speedtest des Anbieters 25 Mbit... Da wird man eher nichts machen könne, oder?! (bei "bis zu" 32 Mbit Leitung)
 
Ich glaube es waren 14 Tage ab Anschluss. Also hätte ich noch Zeit gehabt?!

Ansonsten Nachtrag zum Thema: Internetanschluss steht, aber wir haben bei unabhängigen Speedtests nur maximal 16 Mbit, beim Speedtest des Anbieters 25 Mbit... Da wird man eher nichts machen könne, oder?! (bei "bis zu" 32 Mbit Leitung)

Unabhängige Speedtests zeigen in vielen Fällen Mist an. Richtig testen kann man nur mit einem Server, der im eigenen Netz steht, weil sonst einfach zuviele Unbekannte (Auslastung an den Peering-Punkten und in diversen Provider-Backbones, Routing...) an der Messung beteiligt sind.

Ich hatte ne ganze Weile 100 MBit (LAN im Wohnheim, per Gigabit an die Uni angeschlossen). Bei Speedtests war von den 100 MBit nie was zu sehen (interessanterweise war auch noch der Upload meist deutlich langsamer als der Download, obwohl die 100 MBit im LAN natürlich symmetrisch sind), aber von diversen FTP-Servern an Unis deutschlandweit konnte man die 100 MBit durchaus mal kriegen.

Wenn du beim Provider 25 Mbit bekommst (wie wird dort getestet?) ist das doch ok.


Cherry
 
Ich glaube es waren 14 Tage ab Anschluss. Also hätte ich noch Zeit gehabt?!

Ansonsten Nachtrag zum Thema: Internetanschluss steht, aber wir haben bei unabhängigen Speedtests nur maximal 16 Mbit, beim Speedtest des Anbieters 25 Mbit... Da wird man eher nichts machen könne, oder?! (bei "bis zu" 32 Mbit Leitung)

Ich hab VDSL50 und bei den Speedtests krieg ich selten die volle Geschwindigkeit, meistens nachts um drei oder so.
 
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Ansonsten Nachtrag zum Thema: Internetanschluss steht, aber wir haben bei unabhängigen Speedtests nur maximal 16 Mbit, beim Speedtest des Anbieters 25 Mbit... Da wird man eher nichts machen könne, oder?! (bei "bis zu" 32 Mbit Leitung)

Richtig, das "bis zu" ist der entscheidende Punkt und 25 MBit stehen ja nicht im krassen Missverhältnis zur Aussage.
Bendenke auch, dass "Kabel-DSL" ein shared Medium ist. Je mehr Leute an Deiner Zentralstelle online sind, umso geringen wird Dein Durchsatz sein. Teste mal um 3 Uhr Morgens. ;)

Gruß
Krümel
 
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