Solche "mindestmietdauer" kenne ich auch. Hatte in meinen letzten beiden Wohnungen jeweils im Vertrag eben so eine Klausel (wie bereits genannt), dass beide Parteien für 2 Jahre auf Kündigung verzichten. Hatte damit auch keinerlei Problem, da ich ja auch vor hatte länger als die 2 Jahre dort zu wohnen.
"Üblich" sind solche Klauseln halt vor allem in Studentenstädten, weil da vermutlich viel Mieterfluktuation ist / wäre und es mitunter eben zeitaufwändig ist sich neue Mieter zu suchen (wobei man zumindest hier in ER unter 20 Interessenten auswählen kann, wenn man möchte, versteh es also nicht ganz).
Ich denke aber, dass man immer mit einem geeigneten nachmieter in der Hinterhand recht unproblematisch auch aus solchen Klauseln wieder raus kommt.