Motorrad blind kaufen - welche Rechte habe ich?

mj

Technische Administration, Dinosaurier, ,
Mitglied seit
17.10.2000
Beiträge
19.529
Renomée
272
Standort
Austin, TX
Ich will mir für nächstes Jahr eine kleine 350ccm Enduro kaufen und hab ein sehr interessantes Angebot mit wenigen Kilometern zu einem für dieses Modell zwar vergleichbar hohen, für die Laufleistung und den beschriebenen Zustand aber durchaus angemessenen Preis gefunden. Leider steht das Motorrad zu weit weg um mal eben hinzufahren und es sich anzuschauen (~330km einfache Strecke).

Meine Frage ist daher: welche Rechte habe ich falls sich herausstelt, dass das Motorrad der Beschreibung überhaupt nicht entspricht? Also falls es Macken hat, die nicht beschrieben waren oder Sturz/Unfallschäden die nicht erwähnt wurden? Ich würde das Fahrzeug evtl. blind kaufen, eine Anzahlung leisten und es Anfang Januar dann gegen Barzahlung des Restbetrags abholen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass es absoluter Schrott ist oder nicht der Beschreibung entspricht, würde mich interessieren was ich tun könnte, um meine Anzahlung zurückzubekommen. Der Verkauf erfolgt übrigens von privat, es ist also kein Händler involviert.
 
Na ja, du kannst doch den Kaufvertrag beeinflussen, vereinbare beispielsweise ein Rücktrittsrecht für den Fall, dass das Motorrad bestimmte Mängel aufweist. Da das ganze zeitnah abläuft, sollte es den Verkäufer doch nicht stören.

Über Stürze / Unfälle müsstest du an sich aufgeklärt werden und im Fall von Mängeln könntest du Gewährleistungsrechte geltend machen.

Gruss
 
Wie Tommy schon geschrieben hat, setz einen für Dich annehmbaren Kaufvertrag auf und leg den dem Verkäufer vor.
 
Ich kann Dir von solchen Deals nur dringend abraten. Ein Motorrad MUSS man sich vorher ansehen und auch probefahren. Wenn es zu weit weg ist, dann macht man einen Termin und fährt dann hin, testet das Krad und macht dann einen Kaufvertrag. Andersherum bitte nicht!
Das Gerät kann gestohlen sein, kann Sturzschäden bis hin zum verzogenen Rahmen habe etc. Gerade, wenn man den Verkäufer nicht persönlich kennt, sollte man äußerst vorsichtig sein.
Hinterher noch etwas auf dem Klageweg zu erreichen ist zumindest mal sehr teuer. Wenn überhaupt möglich.
 
Zurück
Oben Unten