Rechtliches beim übersetzen eines Programms

Saulus

Grand Admiral Special
Mitglied seit
11.07.2005
Beiträge
8.747
Renomée
95
Ich möchte ein Programm (Steuerungssoftware) ins Deutsche übersetzen. Ich habe den Hersteller gefragt ob ich es darf, und die Antwort war "absolutely do that!"
Ich möchte die Übersetzten Texte und Begriffe als open source ins Netz stellen, weil man bei jeder neuen Version das ganze von vorne machen muss. Und natürlich kostenlos die übersetzte Version verteilen.
Die Übersetzung ist technisch nicht ganz so einfach (praktisch aber schon) weil es keine Datei mit den Texten gibt. Ich muss also die Programm exe zerlegen ändern und wieder zusammen setzen. Aber wie gesagt ich habe mir die Erlaubnis dafür geholt. Und auch dafür meine Version kostenlos zu verteilen. Darf ich solange ich nicht meine Lizenz Datei mit verteile. Klar bin ja nicht doof, die kostet 170$.

Es gibt 2 Anbieter die das Programm natürlich schon übersetzt haben, aber eben nicht kostenlos. Und für Text der auf eine halbe A4 Seite passt 30-50€ haben wollen. Ergo trete ich den Jungs damit ein wenig auf die Füße. Und das habe ich auch schon mitbekommen weil mit fadenscheinigen Argumenten mein Thema darüber im freien Fach-Forum geschlossen wurde. Zuvor natürlich Stichelei von den zwei beiden Abzock... ääh Anbietern. In denen so getan wird als wäre das Schwerstarbeit die Wochen dauert, und eine Übersetzung sooo schwer ist. Als ich dann aufzeigte dass, das nötige Programm kostenlose Freeware ist und wie einfach es damit ist war das Thema dann zu.

Wie schaut es nun mit den Rechten an der Übersetzung aus? Der Text besteht hauptsächlich nur aus einzelnen Begriffen, somit ist es unumgänglich das ein großer Teil meiner Übersetzung wohl identisch ist mit den anderen beiden Übersetzungen. Im ganzen Programm gibt es, wenn es hoch kommt 6 Sätze, der Rest sind einzelne Begriffe. Aus einem "stepper" kann man nur ein "Schrittmotor" machen, und andere Fachbegriffe lassen sich nun mal nicht anders als mit den Deutschen Fachbegriffen übersetzen wenn das ganze noch benutzbar sein soll.
Für mich ist das ganze aber auch schwer zu prüfen weil wie gesagt die anderen Übersetzungen kostenpflichtig sind. Und ich sie darum nicht habe. Denn hätte ich sie müsste ich ja auch nicht selbst übersetzen.

Also in wie weit hat ein Übersetzer die Rechte an einem Text? Wenn man ganze Sätze 1:1 Übersetzt klar, aber bei Wörtern? Und Textschnipseln mit maximal 3 Wörtern?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin kein Experte aber an einzelnen Wörtern oder max. 3 Wörtern kann man keine Rechte haben, sonst gebe es bei so vielen Programmen Rechtsstreits.
 
Erstmal Daumen hoch für die Aktion, das zu übersetzen und anderen kostenlos zur Verfügung zu stellen! *great*

Was deine Frage angeht: Schöpfungshöhe genau zu definieren, ist alles andere als einfach.
Der Übersetzung einzelner Fach-Begriffe würde ich in der Regel keine Schöpfungshöhe zusprechen. Den einzelnen, kurzen Sätzen (Fehlermeldungen etwa?) in deinem Fall auch eher nicht.
Nur meine Meinung.
 
Bei den einzelnen Textschnipseln würde ich ebenfalls von mangelnder Schöpfungshöhe ausgehen. Solange Du was schriftliches vom Hersteller hast wegen Übersetzung und kostenloser Verteilung, sollte das rechtliche abgedeckt sein.

BTW mal die anderen zwei gefragt ob die sich beim Hersteller rechtlich abgesichert haben ?
 
Ob Schöpfungshöhe erreicht wird oder nicht, ist doch irrelevant. Es kommt darauf an, ob Du die Arbeit der anderen Übersetzer kopierst oder es selbst erarbeitest. Bei einzelnen Begriffen wird es sicher öfter Übereinstimmungen geben, aber die anderen müßten, wenn sie Dich verklagen wollen, ja nachweisen, daß Du das von ihnen abgeschrieben hast, das dürfte schwer bis unmöglich werden.

Du bist also, wenn Du die Erlaubnis des ursprünglichen Herstellers zur Übersetzung hast (würde ich mir schriftlich und ausführlich geben lassen!), auf der sicheren Seite. Aber die anderen Übersetzer werden sicher böse sein, daß Du ihre Goldgrube zuschaufelst, und ggf. rechtliche Schritte (ohne Aussicht auf Erfolg vor Gericht) einleiten, nur um Dich einzuschüchtern, damit Du aufgibst. Also würde ich mir jetzt gleich eine Rechtschutzversicherung zulegen, damit Du im Ernstfall nicht einen möglicherweise langwierigen Rechtsstreit erstmal finanzieren mußt, bis Du ihn gewonnen hast.

Bei der Übersetzung würde ich übrigens so vorgehen: Erstmal alles übersetzen, ohne die anderen Übersetzungen anzuschauen. Danach mit denen abgleichen und zufällige Übereinstimmungen ggf. umformulieren, falls das die Qualität Deiner Übersetzung nicht negativ beeinflußt. Jede Übereinstimmung weniger gibt Deinen Gegnern weniger Angriffsfläche.
 
Ich kann meine Übersetzung nicht mit den anderen vergleichen. Die kosten Geld, darum übersetze ich das ganze ja überhaupt erst. Ich benutze das Programm selten, immer mit langen Pausen dazwischen. Darum wäre es für mich einfacher es in Deutsch zu haben, so muss ich nicht lang überlegen was da was ist.
 
Ohne Schöpfungshöhe ist "ein Werk" nicht schützenswert, also auch nicht die Übersetzung der Geldgeier Anderen, wieso sollte das also irrelevant sein? *noahnung*

@Saulus: Wäre es eine Alternative, die Übersetzung anonym zu veröffentlichen? Irgendein ausländisches Blogsystem ohne Impressum und dazu die Datei auf einen Sharehoster geschmissen.
 
Ne wenn schon denn schon. Gibt ja genug die kostenlose Oberflächen erstellen, und kostenlos gute Plugins entwickeln. Daran hat der Entwickler ja auch gedacht. Nur das man auch die Menüs übersetzt haben möchte hat er wohl verdrängt.
 
Ohne Schöpfungshöhe ist "ein Werk" nicht schützenswert, also auch nicht die Übersetzung der Geldgeier Anderen, wieso sollte das also irrelevant sein?
Gut, hab mich falsch ausgedrückt. Irrelevant ist es, zu klären, ob die Schöpfungshöhe erreicht ist, weil er auch dann kein Problem hätte, wenn die erreicht wäre. Er kopiert es ja gar nicht, sondern arbeitet selbst. Nehmen wir an, er übersetzt ein Werk von Shakespeare, dann braucht er zwar die Erlaubnis des Rechteinhabers des Originalwerks, aber muß sich nicht mit anderen Leuten auseinandersetzen, die das auch schon mal übersetzt haben, wenn er nicht einfach deren Übersetzung kopiert sondern selbst erarbeitet.

Also:
Also in wie weit hat ein Übersetzer die Rechte an einem Text?
Grundsätzlich hat er die an SEINEM Text, aber nur weil er schonmal einen englischen Satz ins Deutsche übersetzt hat, heißt das nicht, daß das niemand anders auch machen darf, selbst wenn so ziemlich dasselbe dabei rauskommen sollte (wie soll man den Knopf "Print" denn anders übersetzen als mit "Drucken"?). Nur wenn sich der Eindruck aufdrängt (bei längeren identischen Textpassagen), daß eben KOPIERT wurde statt neu zu übersetzen, dann wäre das ein Problem. Erst bei solchen längeren Textpassagen ergäbe sich überhaupt die Frage der Schöpfungshöhe.

Aber warum sollten solche längeren Textpassagen identisch werden, wenn er übersetzt, ohne sie zu kennen? Mindestens leichte Abweichungen wird es dann automatisch geben. Wo es keine gibt, weil man nicht anders übersetzen kann, kann auch keiner beweisen, daß die Übersetzung kopiert wurde statt sie selbst zu erarbeiten. Nebenbei gibt es da dann auch keine Schöpfungshöhe.

Also ich würde mich dabei völlig sicher fühlen, und auch etwaigen Einschüchterungsversuchen der Gegenseite gelassen entgegensehen.

Übrigens, im Zweifel einfach in den anonymen Untergrund zu gehen, nur weil man die Rechtslage nicht genau kennt, ist doch Murks. Das Teil soll doch Open Source werden, damit andere daran mitarbeiten und es weiterverarbeiten und frei nutzen können, dafür muß es aber eine klare Lizensierung erhalten (Creative Commons oder sowas) und einen Autorenvermerk und kann nicht einfach anonym auf irgendeinen "Piratenhoster" geworfen werden.
 
Keine Ahnung wieso soviel diskutiert wird, es gibt eine klare und sehr einfache urheberrechtliche Regel für Übersetzungen.

- Übersetzungen als solche sind eigenständige Werke mit den gleichen Rechten wie für jedes andere eigenständige Werk
- ABER, um ein Urheberrecht an einem Text haben zu können muss dieser Text ein Sprachwerk im Sinne des Urheberrechtes darstellen und die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllen. Einzelne Worte und Zusammenhanglose Sätze oder gar kürzere Absätze stellen schonmal kein Sprachwerk dar und können somit kein Urheberrecht erzeugen. Da brauch man noch nicht mal zu testen ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen. ;)
 
Anonymer "Untergrund"? "Piraten"hoster? *kopfkratz *nein*
Nun, man kann auch einen Server im Ausland anmieten, aber neben Arbeit noch Geld (u.a. auch in Form einer Rechtsschutzversicherung) in ein Open Source Projekt zu stecken, halte ich wiederum für "Murks". Von daher mein Tipp, das ganze Geraffel mit dem deutschen UrhG auf andere Weise zu umgehen.
 
Keine Ahnung wieso soviel diskutiert wird, es gibt eine klare und sehr einfache urheberrechtliche Regel für Übersetzungen.

- Übersetzungen als solche sind eigenständige Werke mit den gleichen Rechten wie für jedes andere eigenständige Werk
- ABER, um ein Urheberrecht an einem Text haben zu können muss dieser Text ein Sprachwerk im Sinne des Urheberrechtes darstellen und die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllen. Einzelne Worte und Zusammenhanglose Sätze oder gar kürzere Absätze stellen schonmal kein Sprachwerk dar und können somit kein Urheberrecht erzeugen. Da brauch man noch nicht mal zu testen ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen. ;)

Danke, dann ist ja alles klar. Also muss ich mir gar keine Gedanken machen.
 
Keine Ahnung wieso soviel diskutiert wird, es gibt eine klare und sehr einfache urheberrechtliche Regel für Übersetzungen.

- Übersetzungen als solche sind eigenständige Werke mit den gleichen Rechten wie für jedes andere eigenständige Werk
- ABER, um ein Urheberrecht an einem Text haben zu können muss dieser Text ein Sprachwerk im Sinne des Urheberrechtes darstellen und die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllen. Einzelne Worte und Zusammenhanglose Sätze oder gar kürzere Absätze stellen schonmal kein Sprachwerk dar und können somit kein Urheberrecht erzeugen. Da brauch man noch nicht mal zu testen ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen. ;)

Da ich noch nicht wieder bewerten darf: *great* Klasse Beitrag und gut zu wissen! :D
 
Keine Ahnung wieso soviel diskutiert wird, es gibt eine klare und sehr einfache urheberrechtliche Regel für Übersetzungen.

- Übersetzungen als solche sind eigenständige Werke mit den gleichen Rechten wie für jedes andere eigenständige Werk
- ABER, um ein Urheberrecht an einem Text haben zu können muss dieser Text ein Sprachwerk im Sinne des Urheberrechtes darstellen und die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG erfüllen. Einzelne Worte und Zusammenhanglose Sätze oder gar kürzere Absätze stellen schonmal kein Sprachwerk dar und können somit kein Urheberrecht erzeugen. Da brauch man noch nicht mal zu testen ob die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 UrhG vorliegen. ;)

Danke für die Info! *clap* :)
 
Zurück
Oben Unten