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How to install the app on iOS
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Was tun bei Kopierschutz ?
- Ersteller Shdow
- Erstellt am
Shdow
Vice Admiral Special
Hallo,
jeder kennt das Problem bei aktuellen Spielen:
siehe:
http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,332986,00.html
was soll man denn tun? einfach die gecrackten versionen ziehen,welche funktionieren? oder boykottieren?
jeder kennt das Problem bei aktuellen Spielen:
siehe:
http://www.spiegel.de/netzwelt/technologie/0,1518,332986,00.html
was soll man denn tun? einfach die gecrackten versionen ziehen,welche funktionieren? oder boykottieren?
McAvatar
Admiral Special
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einfach die gecrackten versionen ziehen
Illegal. Du musst dich nicht dran halten, wenn du eventuelle Konsequenzen
zu tragen bereit bist. Auch wenn sich die Gesetzeslage manchmal an der Realität
vorbeiorientiert, Bestand haben diese Regelungen dennoch. Wichtig ist mir an der
Stelle nur, das ich ein Spiel zurückgeben kann, wenn es nicht funktioniert, sonst
würde ich den Hersteller ja noch für eine mangelhafte Lösung belohnen.
pik11
Grand Admiral Special
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stimmt, die cracks sind illegal. bei den meisten spielen reicht es aber einfach dir mit cloneCD das image auf die platte zu ziehen und mit dem virtual Clone drive zu laden. dabei versagt dieser so sichere kopierschutz bei der erkennung sehr zuverlässig. solange du deine original CD dabei immer schön brav auf den schreibtisch liegen hast rechtlich kein thema.
McAvatar
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Hm, mein letzter Stand bei CloneCD ist, das die Frage in der Schwebe ist, ob es
illegale Kopien durch Umgehung von Kopierschutzverfahren erstellt oder nicht. Gibt's da
was neues ? Gibt man der Softwareindustrie Recht, gibt auch die Original-CD auf dem
Schreibtisch keine Rechtssicherheit, da das Kopieren an sich verboten ist.
illegale Kopien durch Umgehung von Kopierschutzverfahren erstellt oder nicht. Gibt's da
was neues ? Gibt man der Softwareindustrie Recht, gibt auch die Original-CD auf dem
Schreibtisch keine Rechtssicherheit, da das Kopieren an sich verboten ist.
Original geschrieben von McAvatar
da das Kopieren an sich verboten ist.
steht wo?
G
Gast24112015
Guest
Das zwickt sich Alles hin und her.
Mann darf nach wie vor eine Privatkopie sich erstellen.
Aber man darf keinen Kopierschutz umgehen, indem man Programme verwendet,
die eben diesen Kopierschutz Umgehen können.
Ich habe mich etwas vorsichtig Ausgedrückt, weil man das Alles Hin und Herbiegen kann
wie man will und es eine Rechtssicherheit Irgendwie nicht mehr gibt.
Aufjedenfall dürfen keine Programme mehr Angeboten werden, die Kopierschutze
Umgehen können. Was auch immer ein wirksamer Kopierschutz ist.
Letzendlich um beim Topic zu bleiben, ist es am besten ein Nichtlaufendes
Spiel zurückzugeben beim Händler. (Soweit das überhaupt geht, wenn man die Verpackung
schon einmal Auf hatte !!)
Um so mehr Leute das machen, um so mehr werden die es Merken.
Aber letzendlich wundert man sich nicht, das wenn ein Spiel nicht läuft, auf das man "heis" ist und auf das man auch lange hingefiebert hatte; das man dann einen Zorn
bekommt.
Mann darf nach wie vor eine Privatkopie sich erstellen.
Aber man darf keinen Kopierschutz umgehen, indem man Programme verwendet,
die eben diesen Kopierschutz Umgehen können.
Ich habe mich etwas vorsichtig Ausgedrückt, weil man das Alles Hin und Herbiegen kann
wie man will und es eine Rechtssicherheit Irgendwie nicht mehr gibt.
Aufjedenfall dürfen keine Programme mehr Angeboten werden, die Kopierschutze
Umgehen können. Was auch immer ein wirksamer Kopierschutz ist.
Letzendlich um beim Topic zu bleiben, ist es am besten ein Nichtlaufendes
Spiel zurückzugeben beim Händler. (Soweit das überhaupt geht, wenn man die Verpackung
schon einmal Auf hatte !!)
Um so mehr Leute das machen, um so mehr werden die es Merken.
Aber letzendlich wundert man sich nicht, das wenn ein Spiel nicht läuft, auf das man "heis" ist und auf das man auch lange hingefiebert hatte; das man dann einen Zorn
bekommt.
algeron
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§ 69d II UrhG erlaubt das Anfertigen einer Kopie zu Sicherungszwecken
pik11
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AFAIK wird dann illegal, wenn man illegale tools dafür nutzt. bei NFSU2 klappsts aber auch mit iso-buster und Virtual clone drive.
über kurz oder lang wirds aber der gleiche sch*** wie bei den audio CD's werden. ein jahr langs wirds die hölle sein, weil nix gescheit läuft und dann verschwinden die kopierschutzmechanismen wieder auf wundersamme weise. leider hilfts hier nicht die CD mit edding anzumalen.
EDIT: wobei NFSU2 schon eine unverschämtheit ansich ist. ein installiertes Nero 6.3 mit UDF support oder VMware reichen, damit es den start verweigert. warum verdongeln die die spiele nicht einfach. bei über 40€ für ein spiel werden die 50ct für ein USB dongle wohl drin sein.
über kurz oder lang wirds aber der gleiche sch*** wie bei den audio CD's werden. ein jahr langs wirds die hölle sein, weil nix gescheit läuft und dann verschwinden die kopierschutzmechanismen wieder auf wundersamme weise. leider hilfts hier nicht die CD mit edding anzumalen.
EDIT: wobei NFSU2 schon eine unverschämtheit ansich ist. ein installiertes Nero 6.3 mit UDF support oder VMware reichen, damit es den start verweigert. warum verdongeln die die spiele nicht einfach. bei über 40€ für ein spiel werden die 50ct für ein USB dongle wohl drin sein.
McAvatar
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Das gilt nur noch für Datenträger, die über keinen wirksamen Kopierschutz verfügen. Darum drehte sich die Diskussion bei CloneCD ja, ob das Prog Kopierschutzmechanismen umgeht (dann§ 69d II UrhG erlaubt das Anfertigen einer Kopie zu Sicherungszwecken
wäre es illegal), oder nur mit den von der Hardware gelieferten Daten arbeitet und den
Kopierschutz einfach mitkopiert. Mir ist nicht bekannt, das diesbezgl. schon ein Urteil
vorliegt.
Hübie
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Was versteht man denn unter "Kopierschutz umgehen" Wenn ich den Kopierschutz mitkopiere, habe ich umgangen oder net? ~:\
Hab mir z.B. von meinem Call of Schorsch n Image gemacht, weil ich kein Bock hab da immer CD´s hin und her zu tauschen. War das Illegal
bye Hübie
Hab mir z.B. von meinem Call of Schorsch n Image gemacht, weil ich kein Bock hab da immer CD´s hin und her zu tauschen. War das Illegal
bye Hübie
McAvatar
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(1) Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
(2) Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
G
Gast24112015
Guest
Huebi, und genau dort fängt das ganze Dillemma an und hört nicht auf, bevor genau festgelegt wird was erlaubt ist oder nicht. (Das sogenannte Recht auf "Privat" , "Sicherungskopie").
Ein Programm welches solchen "Kopierschutz" mitkopiert, dürfte wohl nicht Angeboten werden, also könntest Du es garnicht so kopieren, das eine Kopie lauffähig wäre.
Man kann sicherlich, denke ich mal auch alte Versionen von Programmen Besitzen, die sowas auch können, als die noch "erlaubt" waren.
Aber ich hab das schon so weiter oben geschrieben, im Zusammenhang.
Ein Programm welches solchen "Kopierschutz" mitkopiert, dürfte wohl nicht Angeboten werden, also könntest Du es garnicht so kopieren, das eine Kopie lauffähig wäre.
Man kann sicherlich, denke ich mal auch alte Versionen von Programmen Besitzen, die sowas auch können, als die noch "erlaubt" waren.
Aber ich hab das schon so weiter oben geschrieben, im Zusammenhang.
algeron
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Das stimmt so nicht.Original geschrieben von McAvatar
Das gilt nur noch für Datenträger, die über keinen wirksamen Kopierschutz verfügen. Darum drehte sich die Diskussion bei CloneCD ja, ob das Prog Kopierschutzmechanismen umgeht (dann
wäre es illegal), oder nur mit den von der Hardware gelieferten Daten arbeitet und den
Kopierschutz einfach mitkopiert. Mir ist nicht bekannt, das diesbezgl. schon ein Urteil
vorliegt.
Zwar untersagt § 95a UrhG das Umgehen von wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz eines Werks.
Allerdings findet § 95a UrhG gemäß § 69a V UrhG keine Anwendung auf Computerprogramme
McAvatar
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Stimmt auch wieder. Schon wieder ganz vergessen, das die Diskussion damalsAllerdings findet § 95a UrhG gemäß § 69a V UrhG keine Anwendung auf Computerprogramme
um Audio-CDs ging
iam.cool
Vice Admiral Special
Original geschrieben von McAvatar
Hm, mein letzter Stand bei CloneCD ist, das die Frage in der Schwebe ist, ob es
illegale Kopien durch Umgehung von Kopierschutzverfahren erstellt oder nicht. Gibt's da
was neues ? Gibt man der Softwareindustrie Recht, gibt auch die Original-CD auf dem
Schreibtisch keine Rechtssicherheit, da das Kopieren an sich verboten ist.
Naja so ganz stimmt das auch nicht, es ist verboten einen Wirksammen KS zu umgehen, nur wie difiniert man wirksam im falle ein Kopierschutzes? Ich für meine teil definiere wirksamen KS so, das sich der Kopierschutz nur mit viel wissen und zeitaufwand knacken lässt.
Das trifft auf über 80% der verwendeden KS nicht zu und so kann ich weiter kopieren soviel ich will da sie ja nicht wirksam sind und ich so kein Gesetz breche
Unsere Deutschen Politiker haben mal wieder ein Gesetz mit so vielen löchern beschlosssen das sies sich auch hätten sparen können...
MFG
Original geschrieben von iam.cool
Naja so ganz stimmt das auch nicht, es ist verboten einen Wirksammen KS zu umgehen
es wurde ja schon gesagt, das gilt nicht fuer computerprogramme!
wer lesen kann, ist im vorteil.
edit: und deshalb halte ich es fuer straffrei, ein gekauftes programm fuer sicherungszwecke zu kopieren, ganz egal, welcher kopierschutz dran ist. gemaess §69d 1 darf ich das programm imho sogar patchen (cracken), um den kopierschutz zu entfernen, wenn das programm bei mir sonst nicht laufen wuerde.
und zb mal auf hl2 angewandt: die steam-eula ist null und nichtig, wenn das spiel in der box beim haendler gekauft. ich darf es patchen und alles entfernen, was der nutzung im weg steht.
Zuletzt bearbeitet:
Hübie
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Ja aber man kann doch Alcohol120% legal im Internet erwerben. Dieses Programm kann Kopiergeschützte CD´s kopieren. Is ja n tolles Gesetz Also ich werd auch weiterhin von einigen Spielen, die ich öfter zocke, Images anlegen!
Von Starcraft und Broodwar hab ich auch welche für LAN´s. Hab ja meine 3 Original Keys Schwachsinnig das Ganze...
bye Hübie
Von Starcraft und Broodwar hab ich auch welche für LAN´s. Hab ja meine 3 Original Keys Schwachsinnig das Ganze...
bye Hübie
Shdow
Vice Admiral Special
naja das problem ist mit original cd läuft das spiel nicht weil ich nero drauf habe und dann muss ich das immer runterhaun weil man damit einen kopierschutz umgehen könnte.
und bei clone cd bekomme ich immer eine fehlermeldung das ein cd emulationsprogramm gefunden wurde.
ich mein mit daemontools ist das kein problem aber ansonsten..
und bei clone cd bekomme ich immer eine fehlermeldung das ein cd emulationsprogramm gefunden wurde.
ich mein mit daemontools ist das kein problem aber ansonsten..
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