welcher Freistellungsauftrag bei Heirat Ende Dezember?

Bluefirexp

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Hallo!

Meine Schnecke und ich heiraten am 19 Dezember ;D
Als waschechter Schwabe (bzw. jemand, der lange genug im Ländle lebt *lol*) mache ich mir natürlich schon gedanken über die finanziellen Vorteile der Ehe. *suspect*

Meine noch-nicht-Ehefrau arbeitet nicht und so könnte ich beim Freistellungsauftrag die Summe 1602€ angeben. Jetzt weiß ich aber nicht, ob ich das schon für das Jahr 2008 machen kann, da wir ja erst jetzt, Ende 2008 heiraten...Meine Zinsen werden mir am 30.12.2008 ausgezahlt und ich würde schon ne Menge Kohle sparen, wenn ich den Freistellungsauftrag schon für dieses Jahr auf 1602€ stellen könnte...Weiß jemand Bescheid, was Sache ist?
Danke! :)
 
bei der Lohnsteuer ist es AFAIK der (15.?)August der entscheidet ob man für das gesamte Jahr die neue Steuerklasse nutzen darf.

Frag doch einfach bei Deiner Bank nach, hingehen mußt Du sowieso.
 
was hat denn die Steuerklasse mit dem Freistellungsauftrag zu tun? Wenn man verheiratet ist, kann man doch immer 1602€ gemeinsam veranlagen ganz egal, welche Steurklasse man hat, dachte ich jedenfalls...
 
Afaik, wird der Steuerfreibetrag erst bei erfolgter Heirat gewährt. Damit meine ich ein Rückgewährung über das ganze vergangene Jahr ist nicht möglich. Du hast ja quasi das ganze Jahr über als Single deine Zinsen erwirtschaftet und nicht als Ehepartner.


Edit: Rückwirkend dürfte nicht möglich sein, da sich die SF-Beträge auf das Einkommensteuergesetz stützen. Siehe EStG.
§ 26c Besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung
(1) 1Bei besonderer Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der Eheschließung werden Ehegatten so behandelt, als ob sie diese Ehe nicht geschlossen hätten.2§ 12 Nr. 2 bleibt unberührt.3§ 26a Abs. 1 gilt sinngemäß.
(2) Bei der besonderen Veranlagung ist das Verfahren nach § 32a Abs. 5 anzuwenden, wenn der zu veranlagende Ehegatte zu Beginn des Veranlagungszeitraums verwitwet war und bei ihm die Voraussetzungen des § 32a Abs. 6 Nr. 1 vorgelegen hatten.

Also alles nicht so einfach, deswegen besser den Bankberater bzw. Steuerberater fragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das mit dem Rückwirkend leuchtet mir ein- ich habe ja auch ein weiteres Konto, wo ich die Zinsen monatlich gutgeschrieben bekomme. Da ich auf dem anderen Konto die Zinsen aber erst Ende des jahres bekomme, sieht das für mich nicht wie eine Rückwirkende Verzinsung aus- schließlich wird das Geld erst am 30 Dezember verzinst...
 
Da ich auf dem anderen Konto die Zinsen aber erst Ende des jahres bekomme, sieht das für mich nicht wie eine Rückwirkende Verzinsung aus- schließlich wird das Geld erst am 30 Dezember verzinst...


Du bekommst aber nicht nur Zinsen für das Geld was am 31.12. auf dem Konto ist, sondern die Zinsen rückwirkend für das gesamte Jahr incl. Zinses-Zinsen.



Wenn Du es aber so viel besser weißt, frag doch nicht :w_kuss:
Ich würde mit dem Fachmann sprechen.
 
Na ich stocher ja nur einwenig, um zu sehen, ob Ihr Euch so sicher seit oder eher Vermutungen äußert.

Das mit dem Zinseszins glaube ich nicht, da ich 5% im Jahr bekomme, so wird es von der Bank geworben- mit Zinseszins wären es ja aber ca. 5,12%...
 
bei der Lohnsteuer bin ich mir ziemlich sicher :w_zipfel:

Beim Freistellungsauftrag weiß ich es nicht, obwohl ich es selber vor wenigen Wochen gemacht habe.

Wenn nur der Kontostand verzinst wird wie er am Jahresande vorzufinden ist, würde ich Großeinkäufe nur im Januar tätigen ;)
Das macht in meinen Augen jedenfalls kein Sinn, den Jahresdurchschnitt vollkommen zu vernachlässigen.
 
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