Ebay Kleinanzeigen - Foto von Google - nun Mahnung

@Lord Bainzer

Es liegt mit fern, Dir ans Bein zu strullen. Ich wüsste auch nicht warum.

Meine Kleinkariertheit kommt wohl daher, daß ich der Meinung bin, in diesem Fall sauber zu argumentieren, denn schließlich erwartet sich hier jmd. Hilfe und in Fällen, in denen es in die andere Richtung geht, muß der TS aus seinem Portemonaie zahlen. Manisch ist sie aber nicht.
Gehe ich davon aus, daß eine Klammer, die auf ein Wort folgt, eine Erklärung beinhaltet, ist der Betrug hier unpassend, daher mein Einwand. Mal abgesehen davon, daß der von Dir unterstellte Indentitätsdiebstahl nicht bewiesen ist.

Bzgl. der Streitwertes habe ich alle Postings durchgelesen und nichts zu diesem gefunden.

Deine Vermutung man könne aus dem angegebenen Betrag von EUR 185,- , der keine Schadenersatzforderung, sondern nur eine Kostennote des Abmahnenden darstellt, ist leider nicht richtig. Selbst aus einem außergerichtlich geforderten Schadenersatz auf den Streitwert zu schliessen/errechen ist nicht möglich, da dieser ja meist niedriger angesetzt wird, um zur Zahlung zu bewegen.
Es sei denn, Du weißt da mehr oder hast eine Berechnungsformel parat.

Deine Einschätzung über die Seriosität eines Unternehmens bzgl. der Abmahnung teile ich leider auch nicht, das kann für den, der dieses als Regel ansieht, schnell nach hinten losgehen.

Vielleicht verstehst Du mich ja besser, wenn Du Dir Deine Postings noch einmal ansiehst. In denen ging Deine Meinung erst von Unterlassungserklärung unterzeichnen und zurücksenden bis nunmehr Anzeige gegen den Abmahner und blos nichts machen.

Ich finde es gut, daß Du Dich einbringst, aber es besteht keine Notwendigkeit, andere Meinungen so persönlich zu nehmen.

Entweder der Lord oder der heiner muss jetzt mal einer Unterlassungserklärung formulieren, wir helfen hier natürlich wo wir nur können.*buck*

Natürlich liest der google-Abmahner hier mit, den p3d ist auch ziemlich hoch im google-ranking, also nicht grundlos. ;)
...

Wüsste nicht, warum man dem Abmahner diesen Gefallen tun sollte, ich hab ja seine postalische Adresse nicht. ;)

...Das letzte mal hatte ich solche Phantasien vor 20 Jahren, da gab es solche Maßnahmen in Form von Klassenkeilen wegen "Taschendiebstahls von Zahlungsmitteln", ganz ohne Abmahnung. *glaubses*

Na, eine Abmahnung war das schon, nur die Strafbewehrung der Unterlassungserklärung wurde da anders deutlich gemacht. ;)

...oder einfach nicht zu reagieren und damit auch keine Zustellungsbestätigung abzugeben. Riskanter ist auf alle Fälle letzteres.

Wieso? Der Abmahner ist in der Beweispflicht, den Zugang der Mail nachzuweisen. Das ist denmach, das sicherste, was man machen kann.
 
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Zum Thema Anwalt, du schreibst von deinem Komilitonen. Je nachdem, wieviel Einkommen dein Freund hat, als Student sicherlich nicht allzuviel und mit Bafög-Bescheid sowieso kein Problem, kannst er Beratungsbeihilfe beantragen. Dann kostet ihn der Anwalt in erster Näherung 10€ und muss die Kosten erst später, wenn er ein gewisses Einkommen hat abstottern. Sollte er sich ein mal überlegen.
 
Ich mache das Spielchen jetzt mal mit:


@Lord Bainzer

Es liegt mit fern, Dir ans Bein zu strullen. Ich wüsste auch nicht warum.

Der Eindruck hat sich mir leider in den letzten Tagen geradezu aufgedrängt. Welche Motivation dahintersteckt, kannst allein nur du wissen.

Meine Kleinkariertheit kommt wohl daher, daß ich der Meinung bin, in diesem Fall sauber zu argumentieren, denn schließlich erwartet sich hier jmd. Hilfe und in Fällen, in denen es in die andere Richtung geht, muß der TS aus seinem Portemonaie zahlen. Manisch ist sie aber nicht.
Gehe ich davon aus, daß eine Klammer, die auf ein Wort folgt, eine Erklärung beinhaltet, ist der Betrug hier unpassend, daher mein Einwand.

Man kann es auch ein bisschen übertreiben, meinst du nicht? Als ob es hier um ein schwebendes Verfahren oder überhaupt um einen ernsten Fall gehen würde...und wegen einer (aus Bequemlichkeit) falsch gesetzten Punktierung, gleich den kompletten Gedankengang in Frage zu stellen, halte ich für kleinkariert, sorry. Zumal beide Delikte auf diesen Fall zweifellos zutreffen. Und das Diebstahl kein Betrug ist, sollte denke ich jeder schon vorher gewusst haben.

Bzgl. der Streitwertes habe ich alle Postings durchgelesen und nichts zu diesem gefunden.

Deine Vermutung man könne aus dem angegebenen Betrag von EUR 185,- , der keine Schadenersatzforderung, sondern nur eine Kostennote des Abmahnenden darstellt, ist leider nicht richtig. Selbst aus einem außergerichtlich geforderten Schadenersatz auf den Streitwert zu schliessen/errechen ist nicht möglich, da dieser ja meist niedriger angesetzt wird, um zur Zahlung zu bewegen.
Es sei denn, Du weißt da mehr oder hast eine Berechnungsformel parat.

Nun, ich habe mit Abmahnungen (leider) auch ein paar persönliche Erfahrungen, die zwar schon ein wenig zurückliegen, aber immer noch reichen um zu wissen, dass bei einer Forderung von 185€ (was sonst als eine Schadensersatzforderung soll das bei einer nicht von einem Anwalt verfassten Abmahnung denn sein - seine Wäschereirechnung?), der Streitwert liegt im Normalfall bei 6000€ pro Bild, was zwar hoch angesetzt ist, aber nur deshalb, damit es sich auch "lohnt", Abmahnungen zu verschicken. Vergleichsweise aber immer noch sehr niedrig, wenn man sich die Traumstreitwerte von Musikalben, Software und Filmen vor Augen führt.

Deine Einschätzung über die Seriosität eines Unternehmens bzgl. der Abmahnung teile ich leider auch nicht, das kann für den, der dieses als Regel ansieht, schnell nach hinten losgehen.

Ich habe bisher von noch keinem realen Fall gehört oder gelesen, bei dem die Abmahnung durch den Rechteinhaber verschickt wurde. Allein dieser Umstand sollte einen unmissverständlichen Hinweis auf die Seriösität dieser Abmahnung/"Firma" geben.
Von Regel habe ich nichts geschrieben.

Vielleicht verstehst Du mich ja besser, wenn Du Dir Deine Postings noch einmal ansiehst. In denen ging Deine Meinung erst von Unterlassungserklärung unterzeichnen und zurücksenden bis nunmehr Anzeige gegen den Abmahner und blos nichts machen.

Dito. Wenn du etwas besser gelesen hättest, dann hättest du wahrscheinlich auch herausgefunden, dass es sich hier um eine Fakeabmahnung im Sinne einer betrügerischen Absicht handelt, welches so von Anfang an leider nicht ersichtlich war. Deshalb hat sich natürlich meine empfohlene Vorgehensweise im Laufe des Threads "ein wenig" geändert.

Ich finde es gut, daß Du Dich einbringst, aber es besteht keine Notwendigkeit, andere Meinungen so persönlich zu nehmen.

Wenn man nur die Absicht hat Aussagen anderer wegen Nichtigkeiten in die Unglaubwürdigkeit zu ziehen, dann nehme ich das persönlich, sorry.

Wieso? Der Abmahner ist in der Beweispflicht, den Zugang der Mail nachzuweisen. Das ist denmach, das sicherste, was man machen kann.

Auch an dieser Stelle verweise ich nochmal auf das von mir schon vorgestern verlinkte Urteil vom LG Hamburg, welches der hier mitlesende 17-jährige (!) Abmahner auch schon in sein neues Abmahnpamphlet mit aufgenommen hat. Wie gesagt, mal alles lesen und nicht gleich gegen alles schiessen. Die Richtigkeit dieses Urteils kann man aber ohne weiteres in Frage stellen, da gebe ich dir Recht.
 
Hallo
also ich hab mal angerufen bei der postbank, denen meinen fall geschiltert..
das konto ist in karlsruhe angelegt.
den inhaber des kontos haben sie mir nicht verraten, als ich ihnen gesagt hab sie sollen den namen googlen meinten sie nur dass es kein konto von dieser person ist, und man unter 18 jahre kein konto bekommt.

sie haben mir eine email adresse @postbank.de ich weis nur nicht ob ich die hier öffentlich schreiben darf.

ansonsten gerne auch per pn
werde nicht zahlen hab schon online gemeldet und in spam rein gemacht.
meine adresse haben die ned, nix nur email und telefon nummer
 
...
Der Eindruck hat sich mir leider in den letzten Tagen geradezu aufgedrängt. Welche Motivation dahintersteckt, kannst allein nur du wissen.
Also ich beziehe hier keine Antworten oder auch Kommentare zu meinen Postings auf mich persönlich. Ich versuche nur gern, daß was ich behaupte auch belegen zu können, damit der Fragesteller auch etwas außer meiner Behauptung in der Hand hat, auf der er dann entscheiden kann, was er weiter machen will. Daher die Genauigkeit.

Man kann es auch ein bisschen übertreiben, meinst du nicht? Als ob es hier um ein schwebendes Verfahren oder überhaupt um einen ernsten Fall gehen würde...und wegen einer (aus Bequemlichkeit) falsch gesetzten Punktierung, gleich den kompletten Gedankengang in Frage zu stellen, halte ich für kleinkariert, sorry...
Nicht in Frage gestellt, sondern anders als Du es gemeint hast verstanden. Denn es handelt sich hier um Betrug und weder um den vom Abmahnenden behaupteten Diebstahl noch den von Dir behaupteten Identitätsdiebstahl, den ich nicht erkennen kann.

Nun, ich habe mit Abmahnungen (leider) auch ein paar persönliche Erfahrungen, die zwar schon ein wenig zurückliegen, aber immer noch reichen um zu wissen, dass bei einer Forderung von 185€ (was sonst als eine Schadensersatzforderung soll das bei einer nicht von einem Anwalt verfassten Abmahnung denn sein - seine Wäschereirechnung?)...
Na, jetzt wirste aber ein wenig flapsig. Wenn die Forderung nach einem Ausgleich einer Kostennote (Aufrechnung der Aufwendungen) schon der Schaden ist, der ersetzt werden soll, was ist dann entgangener Gewinn u.ä.?

Ich habe bisher von noch keinem realen Fall gehört oder gelesen, bei dem die Abmahnung durch den Rechteinhaber verschickt wurde. Allein dieser Umstand sollte einen unmissverständlichen Hinweis auf die Seriösität dieser Abmahnung/"Firma" geben.
...
Womit bewiesen wäre, das das Internet oder die anderen Quellen, die Du kennst, die Gesamtheit aller Informationen beinhalten, aus denen man seine Meinungen bilden kann.

Dito. Wenn du etwas besser gelesen hättest, dann hättest du wahrscheinlich auch herausgefunden, dass es sich hier um eine Fakeabmahnung im Sinne einer betrügerischen Absicht handelt, welches so von Anfang an leider nicht ersichtlich war. ...
Ich verweise mal arrogant auf meinen ersten Post (Post#28 ). Man mag mir jetzt Boshaftigkeit unterstellen, daß ich mit dem Verfassen solange gewartet habe, nur damit andere sich irren konnten oder aber den echten Grund annehmen, daß ich den Thread erst so spät gefunden habe.

Wir kommen hier meinungstechnisch nicht zusammen.

Daher betone ich nochmals und lasse es damit bewenden, daß es mir um die Sache ging und nicht an einer persönlichen Auseinandersetzung gelegen ist, noch das es mir ums recht haben geht.

...
sie haben mir eine email adresse @postbank.de ich weis nur nicht ob ich die hier öffentlich schreiben darf.
...

Du könntest die mal mit dem folgendem Text darauf aufmerksam machen (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)

Schreiben Sie so an die Bank/Sparkasse, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll (Kontoinstitut über Bankleitzahl ermitteln):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe den Verdacht, dass über das Konto …………. bei Ihrer Bank illegale Beträge fließen. Es geht um betrügerische Abmahnungen. Ich appelliere an Sie, das Konto zu kündigen und das eingegangene Geld an die Absender zurückzuüberweisen.

Mit freundlichem Gruß“

Meist kommt es dann zu einer Überprüfung und nach positivem Ergebnis zur Kontokündigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
@heiner.hemken

Nur noch so viel von mir dazu:

Identitätsdiebstahl kannst du nicht erkennen? Dann schaue dir mal die Webseiten (Original und Plagiat im Post #30 von friki) an und lese dich mal ein wenig in das Thema im anderen Forum (Link im Post #50 von kgberlin) ein. Ich denke dann wirst du mir in dem Punkt auch zustimmen.

Zur Forderung: Ausgleich einer Kostennote, hmm, schön formuliert. Aber was wird denn eigentlich mit einem Mahnschreiben bezweckt, ausser dem Einstreichen von Anwaltsgebühren?
Richtig: Schadenersatzansprüche aus widerrechtlich genutzten oder weiterverbreiteten Medien, was entgangene Gewinne mit einschliesst.
Das hier ein 17-jähriger Fake-Abmahner eine Rechnung aufstellt, die jeglicher Abmahnpraxis entbehrt, wirst du bestimmt mittlerweile auch mitbekommen haben.

BTW: Das Internet ist nun mal die größte Wissensansammlung die ich kenne. Vieles muss nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen aber wenn man sich eingehend in entsprechenden, sich ausschliesslich mit diesem Thema befassenden Foren mit dem Gebiet der Abmahnungen beschäftigt hat, muss man nicht unbdeingt Jura studiert haben um hier Auffälligkeiten zu erkennen.

Schade nur, wenn man alles in Frage stellt, wenn es nicht von hochrichterliche Stelle kommt...
 
Um mal ein paar Missverständnisse aufzuklären:

Auch Gebrauchsfotografien, die keine Werksqualität erreichen, unterliegen als Lichtbild nach § 72 UrhG dem Schutz des Urheberrechts; die Fristen sind da hptsl. neben anderen Kleinigkeiten anders, das hatte Aalerich anders dargestellt.

Einen Identitätsdiebstahlt sehe ich hier auch nicht, sie tun zwar so ähnlich, treten aber eben nicht unter dem selben Namen auf. Bei Identitätsdiebstahl tut man so, als wäre man derjenige. Das ganze heisst btw. nur Diebstahl, ist aber strafrechtlich keiner (keine bewegliche Sache).

Zum Thema Anwalt und Rechtschutzversicherung: in 99% der Verträge ist Urheberrecht aus dem Rechtschutz ausgenommen.

Das Urteil aus Hamburg dürfte btw. nicht anwendbar sein. Ich habe das vor einiger Zeit mal auseinander genommen. In Hamburg ging es zunächst um beidseitigen geschäftlichen Kontakt, den es hier offenbar nicht gibt. Es war außerdem klar, dass die Mail angekommen war, jedoch im Spam Filter hing. Auch das geht zu Lasten dessen, der sie erhält. Das Gericht dürfte dort Firewall und Spam Filter nicht auseinanderhalten, denn Mails werden von Firewalls eigentlich nicht geblockt. Aber wie gesagt, eine Einzelfallentscheidung.
@Heiner: Wenn man das Urteil des LG Hamburg liest und die Literatur ist es durchaus nicht so, dass der Abmahner den Zugang beweisen müsste. 99% der Abmahnungen zumindest im Filesharing-Bereich kommen, würde ich denken, per normaler Post. Kopf in den Sand und sagen, ist nicht zugegangen ist da gefährlich, denn das UrhG schreibt, es soll abgemahnt werden und macht es nicht zur Voraussetzung.

Wenn es Fake-Abmahner sind, sollte man wegen Betruges anzeigen. Wenn nicht, sich sachkundigen Rat holen.

Grüße
 
Einen Identitätsdiebstahlt sehe ich hier auch nicht, sie tun zwar so ähnlich, treten aber eben nicht unter dem selben Namen auf. Bei Identitätsdiebstahl tut man so, als wäre man derjenige. Das ganze heisst btw. nur Diebstahl, ist aber strafrechtlich keiner (keine bewegliche Sache).
Ich sehe das anders. Ein wirklich existente Firma aus Friolzheim wird missbraucht. Die Adresse eines Hostels in Berlin wird missbraucht. Aus A Design macht der Heidelberger EK Design, was vorher EK Digital hieß und das gleiche damit durchgezogen wurde, und missbraucht eine Firma aus Dachau und gleichzeitig wieder die Adresse des Berliner Hostels.

Wenn es Fake-Abmahner sind, sollte man wegen Betruges anzeigen.
Richtig.

Wenn nicht, sich sachkundigen Rat holen.
Hier nicht nötig, da 100% Fake von dem Heidelberger. Das es immer noch Zweifler gibt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig.


Hier nicht nötig, da 100% Fake von dem Heidelberger. Das es immer noch Zweifler gibt?

Zumindest zu zweiterem Punkt habe ich mich nicht ausgelassen. Das möge jeder für sich entscheiden.

Darüber hinaus: ich lasse dir deine Meinung ;) Nicht jeder muss sich von der Meinung anderer überzeugen lassen. Meiner Aufffassung nach ist es natürlich ein Datenmißbrauch, aber eben kein Identitätsdiebstahl.

Grüße
 
Ich will nur mal anmerken, das eine E-Mail, kein vor Gericht anerkannter Weg ist Mahnung und Forderungen zuzustellen. Dies muss auf dem Postweg oder per FAX geschehen. Also wenn mir einer ne Mail schreibt, "eh bezahl mal" -> Papierkorb.

Des weiteren soll er doch mal die ID des Bildes sagen und dann schaut man in den Header nach ob dort überhaupt eine ID drin steht.
 
Auch Gebrauchsfotografien, die keine Werksqualität erreichen, unterliegen als Lichtbild nach § 72 UrhG dem Schutz des Urheberrechts; die Fristen sind da hptsl. neben anderen Kleinigkeiten anders, das hatte Aalerich anders dargestellt.
Gegebenenfalls würde ich mich diesbezüglich auf einen Rechtsstreit einlassen. § 72 UrhG besagt nur, daß Fotografien anderen Kunstformen prinzipiell gleichgestellt sind. Daß die Fotografie als Kunstform ein bißchen anders behandelt wird als andere ändert nichts am allgemeinen Grundsatz "Erfordernis der Originalität". Mitnichten wird im § 72 auch nur angedeutet, daß der Schutz bei Fotografien strenger wäre als bei anderer Kunst (was Du mit Deiner Aussage unterstellst). Ein Handy auf den Tisch zu legen und zu fotografieren kostet mich als Demonstration im Gerichtssaal eine Sekunde. 10 Sekunden kostet mich die Erzeugung von 10 solcher Bilder, das hat nichts mit "Originalität" zu tun. Was Du meinst ist, daß es durchaus auch Fotos gibt, die nun nicht gleich den Status "Kunst" verdienen, aber dennoch mehr sind als einfach nur den Apparat auf etwas gerichtet und den Auslöser gedrückt. Triviale Bildchen, die von jedem X-Beliebigen ohne jede Vorbereitung immer und überall in beliebiger Menge und vergleichbarer Qualität hergestellt werden können, fallen nicht unter das Urheberrecht, dabei bleibe ich. Unbestritten ist (ich schrieb es in meinem ersten Post auch schon ausdrücklich dazu), daß ein gutes Produktpräsentationsfoto (nicht umsonst läßt man so etwas vielfach von professionellen Fotografen machen) z.B. für eine Werbekampagne urheberrechtlich gechützt sein dürfte.
Ob es hier um ein Bild dieser Qualitätsstufe geht, kann ich aber nicht beurteilen.
 
Den Streit würdest du verlieren, Aalerich. Siehe die Entscheidungen zu den Rezeptbildchen.
Du missverstehst außerdem meine Aussage. Ich sage nicht, dass die Fotografie anderen Formen gegenüber besser geschützt ist. Es ist jedoch so, dass es dort als Spezialfall auch für Nicht-Werke einen Schutz gibt. Nicht-Werke sind eben die reinen Lichtbilder nach § 72. Selbst Bilder von Satelliten (LG Berlin) oder Fotokopierern sind schutzfähig. Ich habe extra für dich die Kommentierung heruasgenommen.
"Damit genießen Schutz nach § 72 Lichtbilder, wie Familienfotos, Urlaubsfotos oder sonstige Amateurfotos. Denn § 72 schützt nicht die schöpferische Leistung, sondern die mit jeder fotografischen Aufnahme verbudene technische Leistung, die grundsätzlich keine besonderen Fähigkeiten voraussetzt (BGH GRUR 1967, 315f.).

Natürlich genießen Lichtbilder einen weniger umfassenden Schutz als Lichtbildwerke, jedoch betrifft dies nach Abs.3 die Schutzdauer.

Wenn dich das nicht überzeugt, dann bitte ;)

Gruss
 
Also wenn ich danach suche, finde ich nichts brauchbares ...

Dessen ungeachtet: Je öfter ich mir diesen 72 durchlese, desto mehr glaube ich, daß Du Recht hast ... Das gibt's doch gar nicht!

§ 1 spricht unmißverständlich und ausschließlich von "Werken".
§ 2 spricht unmißverständlich und ausschließlich von "Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden"
§ 7 lautet: "Urheber ist der Schöpfer des Werkes."
§ 11 lautet "Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes."

Egal worum es geht, ob Malerei, Musik oder sonstwas, das gesamte Urheberrecht geht immer und ausschließlich um "Werke". Nur "Lichtbilder" werden nach diesem 72 ... in Anwendung der Vorschriften für Werke ... geschützt ... Demnach sond also wirklich alle, ausnahmslos alle Fotos geschützt, selbst mit nicht abgenommenem Objektivschutz gemachte Fotos ... Hirnrissiger geht nicht mehr! Da weiß ich wirklich nicht mehr, was ich dazu noch sagen soll ...
 
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