Ebay Kleinanzeigen - Foto von Google - nun Mahnung

Friki

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Hallo,

kurz und knapp: Ein Komillitone wollte über die Feiertage sein Samsung Galaxy über Ebay Kleinanzeigen verticken - aufgrund fehlender Kamera hat er ein Bild gegoogelt und es genommen als Artikelbild. Verkauft hat er es nicht bzw. nach 4 Tage hat er es wieder rausgenommen aufgrund mangelndes Interesse.

Heute bekam er eine E-Mail von einer Werbeagentur in Berlin:



Sehr geehrte Damen & Herren,
Wir schreiben Sie im Namen unserer Firma der A Digital an.
Wir sind Full-Service Werbe & Design Partner im Osten Deutschlands mit den Schwerpunkten Corporate Design, Print sowie Produktdesign (Grafik l Fotographie)

Für namhafte Unternehmen, in diesem Fall die Firma Samsung erstellen wir neben Logos auch verschiedene Grafiken für Produkte.
Diese Grafiken werden von uns vermarkten und sind mit einer internen Bild ID versehen.
Wir haben nun herausgefunden, dass Sie eins unserer Bilder auf einer Kleinanzeige (Börse) im Internet verwenden.
Mit dieser Tat haben Sie, auch wenn nicht wissentlich eine Straftat (Urheberrechtsverletzung sowie Diebstahl begangen).
Nachzulesen ist dies auch auf der offiziellen Seite des Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Da wir uns bewusst sind, dass Sie dies vermutlich ohne bösen Hintergedanke begangen haben, bieten wir ihnen eine außer gerichtliche Lösung an.
Mit Begleichen der einmaligen Lizenzgebühr würden wir Ihren Fall als erledigt ansehen.


Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so müssten wir eine gerichtliche Maßnahme gefolgt von Rechtsanwalt – Ermittlungen – Inkasso etc. und dadurch verbunden mit Höheren Kosten von bis zu 1000% anstreben.

Da wir unsere Grafiken vermarkten / Verkaufen ist diese Lösung laut unseren AGB's leider Pflicht, eine weitere Kulanzlösung besteht nicht.

Für weitere Informationen bitten wir Sie dies zu lesen:
http://www.bettinger.de/rechtsdaten.../abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.html
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

Um weiteren Fragen vorweg zu kommen:
Sie haben Ihr Bild vermutlich via Google „geklaut“ - Doch dies ist laut deren AGB's verboten, des weiteren sind alle Grafiken auch OHNE Copyright geschützt s. obigen Link
Für die außergerichtliche Lösung, bieten wir Ihnen eine Frist zum 15.01.2012
Damit wir uns, auch ohne gerichtliche Lösung versichern können, dass dies ein einmaliger Fall war bitten wir Sie um eine dementsprechende Unterlassungserklärung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungserklärung

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen.
Im Anhang finden Sie unsere Rechnung sowie unsere Bankdaten.


Firmenname
Adresse
Bearbeiter

Anhang mit Bild von der Anzeige - wo die Telnummer sichtbar ist !

Die Email Adresse hat er bestimmt durch eine Anfrage erhalten - lt. Komillitone hat sich ein einziger per Mail gemeldet und hat direkt nach Adresse und Klingelschild gefragt - ein einziger !

Dazu noch eine angehängte Rechnung ohne Namen (hat er ja nicht) mit Adresse, Kontodaten, Telefon (01805) jedoch ohne Steuernummer/Umsatzid

- Lizensgebühren 78 Euro
- Urheberrecht 100% 78 Euro
- Bearbeitungsgebühr (ohne Gewerbe) 29 Euro

+ MWST = 185 Euro


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Worin besteht Handlungsbedarf ? Was sagt ihr dazu ?

Danke !

Gruß
friki
 
Firma googeln. Telefonnummer suchen, anrufen und fragen ob das wirklich von denen kommt. Wenn ja zahlen und gut.
Bei einem Bekannten ging ähnliches vor Jahren vor Gericht. Er durfte für das Bild 700€ zahlen + Gerichtskosten + Anwalt (Selbstbeteiligung).

Für das nächste mal soll er halt selbst ein Bild machen und kein fremdes nutzen.
 
So wir haben mal nach der Telefonnummer gegoogelt und sind auf dies hier gestoßen http://www.priv-serv.com/abzock-forum/viewtopic.php?f=8&t=93&start=100, darunter auf Interessante fast identische Anliegen, Zitat von einem User:

Hallo Werner,

ja, du bist nicht der einzige. Was du schilderst, habe ich auch bekommen und eben kam die Ratenzahlungsvereinbarung.
Ich wollte über Ebay Kleinanzeige mein Samsung verkaufen. Habe mir ein Bild von dem Handy runter geladen, aber innerhalb 24 die Anzeige wieder entfernt.
Zwei Tage später hatte ich dann die Abmahnung zwecks Urheberrechtsverletzung von info@ek-digital.de (Andreas Wolf) und soll 185,95 € zahlen.

Zum Glück bin ich auf die Seite Werle Abzocke [werle.abzocke@googlemail.com] gestoßen und nun war mir klar das es Abzocke ist.

Da ich ein Fan von Akte 2011 bin, habe ich mein Anliegen inkl. Mails mitgeteilt um andere Nutzer zu warnen. Denn ich war nah dran, die Summe zu bezahlen.

Zahle auf keinen Fall und erstatte Strafanzeige !!!!!!!!!!!!!!!!

LG Sajus

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EDIT :
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Diese einzige E-Mail hat er bekommen:

Hallo,
mein Name ist Werner Otto, ich interessiere mich für Ihr Produkt,
Wie ist denn Ihre Adresse an der ich den Artikel abholen könnte(damit ich es in mein gps eingeben kann und gucken wie weit es von mir ist)? Bitte Antworten sie mir auf meine Private Emailadresse (xxxxx@hotmail.de) da ich die Emails von Ebay Kleinanzeigen nicht öffnen kann. Bitte der Email auch den Link der Kleinanzeige beifügen
Mfg



Eine ähnliche Email ist hier auch zu lesen in einem Abzockforum: http://werle.priv-serv.com/so-kommt-werle-an-die-kontaktdaten/
 
Zuletzt bearbeitet:
In dem Fall Anzeigen. Die Polizei wird zwar wie immer Jahre benötigen um zu handeln, aber um so mehr um so besser.
 
Das klingt schon alles sehr sehr ähnlich wie in dem Forum. Schließlich bin ich ja mit der Telefonnr. auf das Forum gestoßen. Nur der Firmenname ist anders. Wobei in der Email A Digital steht und in der Rechnung A Design. Von der Emailadresse heraus kommt man auf eine seriöse Präsenz eines Werbeunternehmens. Der Firmensitz ist in Berlin aber Konto Postbank Karlsruhe.
.
EDIT :
.

hier noch was feines zu der Firma : http://www.zwergenirc.de/spambusters/?p=679


Was meint ihr Betrug ?
 
Was mir auffällt: Die Links sind völlig allgemeines Gewäsch. Gleich zweimal wird das Uhg verlinkt, ein Wikipedialink und einmal sowas wie "Uhg für Laien". Ich habe nicht den Eindruck, daß ein Fachmann dahintersteht.

Ich würde es auf einen Streit ankommen lassen, sofern das Bild das Erfordernis der Originalität klar nicht erfüllt. Das kann ich aber nicht beurteilen.
§ 1 Allgemeines
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.
Kann man das verwendete Bild in irgendeiner Weise als "Werk" bezeichnen? Ein simples Foto eines Telefones, das hier Verwendung fand, weil es sehr sachlich nichts anderes macht als das Telefon darzustellen und deshalb (eben wegen des völligen Fehlens jeglicher Kreativität) besonders geeignet ist, den dargestellten Gegenstand zu beschreiben, wird wohl nicht als schützenswertes Kunstwerk angesehen werden. Hat der Fotograf allerdings mit (ich sag' jetzt mal) großer Mühe genau dieses Ziel gehabt, daran gearbeitet und es ungewühnlich gut erreicht, kann das schon wieder anders aussehen.

Tja, mach' was draus ...
 
es stellt sich die frage sich zu melden oder "ohne antwort" zu lassen..

schließlich würde man sich mit dem melden ja wieder evtl. ein paar daten und futter zur verfügung stellen.

und ob ne email überhaupt als mahnung gilt ohne namen und ohne steuernummer/umsatzident..

alles etwas fraglich..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde bei derartiger Abmahnung in jedem Fall erstmal eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und per Einschreiben an die Adresse schicken. Machst du das nämlich nicht, kann er dir im schlimmsten Fall eine einstweilige Verfügung reindrücken, die ziemlich teuer kommen dürfte.

Google einfach nach Mod. UE, da wirst du einige Vorlagen finden.

Ansonsten ruhig verhalten, natürlich nicht zahlen und auf weitere Post warten. Sollte die dann kommen (sind wahrscheinlich erstmal sogenannte "Bettelbriefe" mit leicht höheren Forderungen, stärkerem Nachdruck und im Konsenz der letzten "billigen" Möglichkeit den Fall zu beenden), auch einfach ignorieren. Erst wenn ein Gerichtsbescheid eintrudelt, sollte man wieder aktiv werden und die Sache einem Anwalt übergeben. Aber die Chance das es soweit kommt (auch angesichts des doch relativ niedrigen Streitwertes und der aktuellen Gesetzeslage), dürfte verschwindend gering sein.

Auf keinen Fall zahlen unter dem Einfluss von Angst und Panik! Darauf zielt diese Abmahnmafia ab und lebt von diesen ergaunerten Einschüchterungsgeld, dessen rechtliche Zahlungspflicht in tiefen Grautönen liegt. Auf jeden Fall die Mod. UE nicht vergessen, um sich vor größerem Ärger zu schützen.
 
Zuletzt bearbeitet:
und wenn der komillitone mit der mod ue die eigene adresse weitergibt `dadurch? schließlich haben sie ja nur tel und email bisher..
 
Ich würde bei derartiger Abmahnung in jedem Fall erstmal eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und per Einschreiben an die Adresse schicken. Machst du das nämlich nicht, kann er dir im schlimmsten Fall eine einstweilige Verfügung reindrücken, die ziemlich teuer kommen dürfte.

IANAL aber nach einer Abmahnung klingt das nicht.
 
Normalerweise wird so ein Schreiben postalisch zugestellt und nicht per Mail - zumindest das wirkt schon ziemlich unprofessionell auf mich und stinkt zum Himmel.

@Olli

Doch, doch. Ist ne Abmahnung: Ein Verstoss gegen das UrhG gefolgt von einer erdachten Summe um den Verstoss aussergerichtlich zu klären in Kombination mit einer (rechtlich bindenden und anerkennenden) Unterlassungserklärung. Das alles deutet doch schon sehr auf eine Abmahnung hin, denn die beinhaltet auch nix anderes.

Was hingegen hier abgemahnt wird, ist schon ziemlich unüblich, wenn auch schon desöfteren dagewesen. Normalerweise werden Spiele, Filme und v.a. Musik abgemahnt, aber man hat sich jetzt wohl auch auf den Bereich des Bilderklaus spezialisiert. Fraglich ist hier jedoch, ob man ein Bild im Sinne des UrhG auch rechtlich abmahnen kann und ob man automatisch Rechteinhaber einer Illustration wird, wenn man lediglich ein Foto eines Gebrauchsgegenstandes macht. Denn wo fängt das an und wo hört das auf? Werde ich dann auch abgemahnt, wenn mein eigenes Bild aus der gleichen Perspektive mit gleichen Lichtbedingungen in gleicher Qualität gemacht wurde?
Deshalb ist es sehr schwierig solche Rechtsansprüche im Sinne des UrhG durch Abmahnungen durchzusetzen. Es soll jedoch schon Fälle gegeben haben, wo sowas vor Gericht geendet hat und dem Rechteinhaber zugesprochen wurde. Allerdings muss der Abmahnende seine Ansprüche dann auch dementsprechend als gültigen Rechteinhaber nachweisen können.

Hier kannst du das ganz gut zusammengefasst nachlesen.

PS: Zum Preisgeben massgeblicher Informationen wie Adresse und Tel.Nr.: Da der (angebliche) Rechteinhaber dieses Schreiben auch nur per Mail verschickt hat, genügt denke ich als erste Reaktion eine Mod.UE per Mail mit Empfangsbestätigung - zumindest zur Fristwahrung.
 
Wieso nimmst Du Dir (bzw. "Dein Bekannter") nicht einen Anwalt? Das ist ziemlich vermintes Gebiet, ich würde da ungern allein weitermachen. Entweder ist das ein "Abzockversuch", der strafrechtlich relevant ist, dann kann der das in die Wege leiten und die Anwaltskosten müssen die dann übernehmen, oder er kann zumindest helfen, das sauber ablaufen zu lassen (z.B. keine Unterlassungserklärung für die Zukunft unterschreiben usw.), zumindest kann er Dir evtl. die Angst nehmen, daß noch irgendwas hinterherkommen kann, weil man irgendeine Frist nicht eingehalten hat oder was weiß ich. Also auch nicht solange warten damit, sondern besser gleich heute einen passenden Anwalt suchen.

Daß das Schreiben nicht schriftlich kam sondern nur per eMail, hört sich für mich jedenfalls nicht sehr seriös an, aber ich hätte jedenfalls nicht genug Ahnung, um mich darauf zu verlassen und so cool zu sein, daß ich das einfach nicht beachtete. Immerhin ist die Anschuldigung ja nicht gegenstandslos, sondern wohl tatsächlich das Foto unerlaubt benutzt worden.

Auf jeden Fall würde ich erstmal nicht auch noch weitere Informationen wie Name, Adresse usw. preisgeben, d.h. erstmal überhaupt nicht antworten. Es kann nämlich gut sein, daß Du zwar zahlungspflichtig wärst, die Dir aber wegen fehlender Adresse nichts können. Aber wie gesagt, ohne daß mir ein Anwalt dazu rät, wäre ich bei sowas sehr unsicher.

Es ist übrigens auch nicht so, daß man gleich arm wird, wenn man einem Anwalt nur guten Tag sagt, wir sind ja nicht in Amerika.
 
er hat glaub keine Rechtschutzversicherung bzw. hat er bisher auch nie benötigt..

geht man heutzutage davon aus dass jeder seine mails liest? rechtlich ist das ja schwierig..
 
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Als Zustellungsnachweis reicht eine Mail i.d.R. nicht aus. Da kann also dein Freund pokern und gar nicht reagieren, in der Annahme, die Mail nie erhalten zu haben. Ich denke der Rechteinhaber/Abmahner kommt nicht ohne weiteres an die Adresse, um die Abmahnung postalisch zu verschicken, welches als Zustellungsnachweis ausreichend wäre. Allerdings haben Gerichte auch schon Einwurfeinschreiben als Zustellungsnachweis verweigert.

Eine Mail reicht dazu aber eben eigentlich nicht aus, denn die kannst du durch Einflüsse die nicht in deinem Bereich liegen, auch mal nicht zugestellt bekommen bzw. erfordern bes. Voraussetzungen zum Empfang (Internetanschluss, Hardware).

Das Hamburger Landgericht sieht das allerdings (so ziemlich exklusiv) anders.

PS: Gabs denn eine Lesebestätigung bei der Mail? Wenn ja, hat er sie getätigt?
 
Nein - er nutzt die Googlemail Oberfläche und hat gemeint dass er es mit dem Handy abgerufen hattte und eine Lesebestätigung oder ähnliches nicht annehmen musste. Ich selber benutze auch Gmail, hab bisher (bei einer vielzahl von Mails) ebenso noch nie erhalten bzw. bestätigt.
 
Der ganze Email-Brief liest sich wie ein Schreiben, was von einem 10 Jährigen verfasst wurde, der gerade ein Wörterbuch gefunden hat. In jedem Satz ein Fehler:


Sehr geehrte Damen & Herren,
Wir schreiben Sie im Namen unserer Firma der A Digital an.
Wir sind Full-Service Werbe & Design Partner im Osten Deutschlands mit den Schwerpunkten Corporate Design, Print sowie Produktdesign (Grafik l Fotographie)"."fehlt *Entwerder Fotografie oder Photographie, Rechtschreibung ist kein Fall für die Designabteilung.

Für namhafte Unternehmen, in diesem Fall für die Firma Samsung","fehlt erstellen wir neben Logos auch verschiedene Grafiken für Produkte.
Diese Grafiken werden von uns vermarktent und sind mit einer internen Bild ID versehen.
Wir haben nun herausgefunden, dass Sie eins unserer Bilder auf einer Kleinanzeige (Börse) im Internet verwenden.
Mit dieser Tat haben Sie, auch wenn nicht wissentlich eine Straftat (Urheberrechtsverletzung sowie Diebstahl begangen). <- Da zieht es einen nicht nur grammatikalisch die Schuhe aus.
Nachzulesen ist dies auch auf der offiziellen Seite des Bundesministerium der Justiz
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/

Da wir uns bewusst sind, dass Sie dies vermutlich *was?* ohne bösen Hintergedanken begangen haben, bieten wir ihnen *Respektlos eine außer gerichtliche Lösung an.
Mit Begleichen * diese Substantivierung zweifel ich an der einmaligen Lizenzgebühr würden wir Ihren Fall als erledigt ansehen.


Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, so müssten wir eine gerichtliche Maßnahme gefolgt von Rechtsanwalt – Ermittlungen – Inkasso etc. *der Rechtsanwalt folgt der gerichtlichen Maßnahme, interessant* und dadurch verbunden mit Höheren * diese Substantivierung zweifel ich an Kosten von bis zu 1000% anstreben.

Da wir unsere Grafiken vermarkten / Verkaufe *in der Tat, was denn nun, Groß oder Klein?* ist diese Lösung laut unseren AGB's * Deppenapostroph * leider Pflicht, eine weitere Kulanzlösung besteht nicht. *lol, was ist los? Da du kein Geschäft/Vertrag mit der Firma abgeschlossen hast, gelten auch keine Bedingungen aus irgendwelchen AGB, denen man bei sowas üblicherweise zustimmt .;) Richtig, diesen Satz kann man dann ganz streichen*

Für weitere Informationen bitten wir Sie dies zu lesen:
http://www.bettinger.de/rechtsdatenb...erletzung.html
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html

Um weiteren Fragen vorweg zu kommen: *könnte man „zuvor zu kommen“, „vorzubeugen“ oder "vorwegzunehmen“ schreiben, aber das hier ist Kauderwelsch*
Sie haben Ihr Bild vermutlich via *weil die „Firma“ das dort vorsorglich zum klauen platziert hat ;)* Google „geklaut“ - Doch dies ist laut deren AGB's * Deppenapostroph, es gilt das selbe wie oben zu den AGB geschrieben * verboten, des weiteren *zu faul mal Shift zu drücken wenn es notwendig wäre?* sind alle Grafiken auch OHNE *Oh, Shift geht wieder* Copyright geschützt s. obigen Link *Oh, jetzt kommt die Masche, gerade ging‘s noch um Urheberrecht. Copyright in Ostdeutschland?*buck* *
Für die außergerichtliche Lösung, bieten *Entweder man setzt eine Frist oder man lässt es, bieten kann man z.B. bei eBay* wir Ihnen eine Frist zum 15.01.2012 .

Damit wir uns, auch ohne gerichtliche Lösung versichern können, dass dies ein einmaliger Fall war, bitten *fordern wäre treffender, aber Hauptsache sie überweisen das Geld ;)* wir Sie um eine dementsprechende Unterlassungserklärung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterla...erklärung



Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen.
Im Anhang finden Sie unsere Rechnung sowie unsere Bankdaten.

Firmenname
Adresse
Bearbeiter

Wer nimmt sowas Ernst? *noahnung* Der bietet auch dem verstorbenen Onkel aus Mogadishu sein Girokonto an, um das garantiert saubere Erbschaftsgeld nach Russland zu überweisen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@emploi

Auch eine grammatikalisch mangelhafte Abmahnung ist rechtlich gesehen (sofern diese nicht auf wichtige Fakten verzichtet) eine Abmahnung. Man kann sich einerseits kaputt lachen und denken: "Da will sich ein 10 Jähriger einen Scherz erlauben", und dementsprechend nicht reagieren, andererseits bleibt es aber rechtlich gesehen immer noch eine Abmahnung - allein der Zustellungsnachweis könnte hier der Rettungsring für den Abgemahnten sein, obwohl das ja auch ein paar Gerichte anders sehen...*buck*

PS: Ich persönlich wüsste nun auch nicht ob ich eine Mod.UE per Antwortmail verschicke, damit zwar eine einstweilige Verfügung verhindere und die Fristsetzung wahre aber auch die Zustellung der Abmahnung bestätige, oder einfach nicht zu reagieren und damit auch keine Zustellungsbestätigung abzugeben. Riskanter ist auf alle Fälle letzteres.
 
Zuletzt bearbeitet:
...Um weiteren Fragen vorweg zu kommen:
Sie haben Ihr Bild vermutlich via Google „geklaut“ - Doch dies ist laut deren AGB's verboten, des weiteren sind alle Grafiken auch OHNE Copyright geschützt s. obigen Link...
Aber irgendwie ist die Mail wirklich sehr, sehr merkwürdig ausgedrückt *noahnung*
Wie kann ich mein Bild bei Google klauen?
 
Das ist eine E-Mail... hatte ich total überlesen. E-Mails ignoriere ich immer.
Alles was nicht per Post kommt und auf entsprechendem Briefpapier verfasst wurde geht mir 300m am Popo vorbei. Wer meine Anschrift nicht hat kann mich auch nicht verklagen.
 
@Saulus & Friki

Das mit der Abmahnung per Mail und Zustellungsnachweis usw. haben Gerichte auch schon anders beurteilt (siehe Link von mir).

Ich würde aber trotzdem erstmal wahrscheinlich nicht reagieren, da diese "Firma" wohl pro Tag ein ganzen Batzen von diesen Dingern durch die Republik schickt und hinter einem Fall wohl auch nicht absolut nachdrücklich arbeitet. Diese Abmahner sind eigentlich nur auf das Geld derer aus, die sich einschüchtern lassen und schnell zahlen. Ist doch auch sehr schnell und einfach verdientes Geld:
Man sucht sich die am meisten per Google gesuchten Gegenstände aus, macht davon ein paar hochqualitative Fotos und platziert sie ködergerecht in der Google-Bildersuche.
Ist wie beim Angeln: Irgendwann geht schon mal einer dran - man muss es halt nur mitbekommen. Aber dafür dürfte diese "Werbeagentur" bestimmt einen extra Angestellten haben, der den ganzen Tag ebay und co auf Rechtsverstösse durch Bilderklau hin durchforstet...arme Welt und bes. armes Deutschland, wo Abzocke so einfach und gesetzestreu zu realisieren ist.
Aber der Gesetzgeber ist halt Lobbyist und mag eben die Großen lieber als die eigenen Wähler. (sorry für ein wenig OT).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hamburg... die nehmen ja auch harte Drogen. Kürzlich gab es doch so ein schönes Urteil wegen der Zuständigkeit von Gerichten. Auch bei Taten über das Internet muss ein Bezug zum zuständigen Gericht vorhanden sein. Also entweder Wohnort des bösen Buben, Geschädigten oder der Ort an dem das ganze bemerkt wurde. In Zukunft dürfte diese Blödsinn den die in Hamburg verzapfen abebben.
 
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